Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Betreuungssituation an den Rheiner Grundschulen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Schulen Konzepte zu entwickeln, um nach Möglichkeit, weitere Betreuungsformen an den Grundschulen einrichten zu können.


Begründung:

 

Aktuelle Situation:

 

Die Stadt Rheine befindet sich auf dem Weg, ein Konzept zu erstellen, um die Betreuung der Schüler an den Rheiner Grundschulen zukünftig sicherzustellen.

 

Um die zukünftige Entwicklung und die Höhe der Bedarfe abschätzen zu können, hat die Schulverwaltung einen Elternfragebogen (siehe Anlage 1) entwickelt, der an die Eltern der Entlasskinder der Kindertagesstätten sowie an die Eltern der Grundschüler/innen der Klassen eins bis drei ausgegeben wurde. Gleichzeitig wurde eine Befragung bei den Schulleitungen der einzelnen Grundschulen durchgeführt. Sie wurden um Mitteilung gebeten, was aus deren Sicht in Zukunft geschehen müsste, damit die Betreuung an der jeweiligen Schule sichergestellt werden kann.

 

Im Folgenden wird ein Überblick verschafft, wie sich die aktuelle Betreuungssituation darstellt und was die Auswertung der Fragebögen ergeben hat. Die Rückmeldungen der Befragung der Schulleiter/innen sind ebenfalls als Anlage 2 beigefügt.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 SchulG können Grundschulen als offene Ganztagsschule geführt werden.

Gemäß § 9 Abs. 2 SchulG können an Schulen  außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (wie z.B. „Schule von acht bis eins“) eingerichtet werden.

 

Die Betreuung an den Rheinenser Grundschulen erfolgt durch die entsprechenden Träger entweder in Form der offenen Ganztagsschule (OGS) oder im Betreuungsmodell „Schule von acht bis eins“ (8-1).

 

Die offene Ganztagsschule orientiert sich dabei an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches Nachmittagsprogramm (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Sport-Workshops, Theater-AG, etc.). Es wird eine Mittagsverpflegung angeboten, wobei die Teilnahme daran im Gegensatz zu den übrigen Nachmittagsangeboten freiwillig ist.

Das Angebot gilt an allen Unterrichtstagen in der Zeit von spätestens 08:00 Uhr bis regelmäßig 16:00 Uhr, mindestens jedoch bis 15:00 Uhr.

Erhalten Eltern für ihr Kind die Zusage für einen Betreuungsplatz im Bereich der offenen Ganztagsschule, so ist das Kind auch zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. Eine frühere Abholung der Kinder ist nur in Ausnahmefällen möglich. Darüber entscheidet letztlich die Schulleitung.

 

Bei dem Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ erfolgt die Betreuung der Schüler vor dem Unterricht und zur pädagogischen Übermittagsbetreuung an allen Unterrichtstagen, in der Regel von 08:00 Uhr bis 14.00 Uhr, mindestens aber bis 13:00 Uhr.

In diesem Zeitraum werden die Schüler während der unterrichtsfreien Zeiten unter Anleitung betreut. Eine Mittagsverpflegung wie im Rahmen des offenen Ganztages erfolgt bei diesem Betreuungsmodell nicht.

 

Die Schulverwaltung hat nachstehend genannten Träger mit der Durchführung von außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen des offenen Ganztages und die Durchführung der Betreuung „Schule von acht bis eins“  beauftragt:

1. Verein zur Betreuung der Kinder der Annetteschule e.V. (Annetteschule)

2. TV Jahn Rheine e.V. (Gertrudenschule)

3. TV Mesum e.V. (Johannesschule Mesum)

4. Jugend- und Familiendienst Rheine e.V. (übrige Grundschulen)

 

Seit nunmehr über zehn Jahren wächst der OGS-Bereich an den Grundschulen im Bereich der Stadt Rheine stetig an. So gingen als offene Ganztagsschulen die Ludgerusschule Schotthock und die Annetteschule im Schuljahr 2003/04, die Johannesschuleschule Eschendorf im Schuljahr 2004/05, die Michaelschule im Schuljahr 2005/06, die Edith-Stein-Schule, die Gertrudenschule, die Johannesschule Mesum, die Marienschule Hauenhorst, die Paul-Gerhardt-Schule und die Südeschschule im Schuljahr 2006/07 und dann vorerst als letzte Rheiner Grundschulen die Franziskusschule Mesum und die Bodelschwinghschule im Schuljahr 2007/08 an den Start und erfreuen sich seitdem eines immer größeren Zulaufes.

 

Zu Beginn des Projektes offene Ganztagsschule nahmen im Jahr 2003/2004 insgesamt 100 Schüler teil.

Während im Schuljahr 2006/2007 schon 372 Schüler an dem Modell offener Ganztag teilgenommen haben, sind es im Schuljahr 2013/2014 bereits 762 Schüler. Damit ist die vom Rat im Jahre 2012 im Rahmen eines Drei-Jahres-Planes bis zum Schuljahr 2014/15 festgelegte Obergrenze von 780 Schülern nahezu erreicht.

 

An der Canisiusschule, der Kardinal-von-Galen-Schule und der Ludgerusschule Elte als Teilstandort der Johannesschule Mesum erfolgt die Betreuung in Form des Modells „Schule von acht bis eins“.

Insgesamt nehmen dort derzeit 114 Kinder an der Betreuung teil. Davon entfallen 28 Kinder auf die Canisiusschule, 56 Kinder auf die Kardinal-von-Galen-Schule und 30 Kinder auf die Ludgerusschule Elte.

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Übersicht verdeutlicht, wie sich die Schüler im Bereich der offenen Ganztagsschule auf die einzelnen Schulen verteilen und wie sich die Entwicklung in den letzten Jahren dargestellt hat:

 

Wie der Auflistung zu entnehmen ist, stieg die Zahl der Schüler im Bereich des offenen Ganztages in den letzten Jahren stetig an.  Der Rat der Stadt Rheine hat auf Empfehlung des Schulausschusses die Höchstgrenze auf 780 Plätze festgelegt und hierfür den städtischen Anteil um Haushalt bereitgestellt.

An einigen Schulen wird die Obergrenze  überschritten. Hingegen können an der Bodelschwinghschule und der Ludgerusschule Schotthock aufgrund der Raumsituation die festgelegte Anzahl von Kindern in der Praxis nicht betreut werden.

 

Durch Gespräche und Abfragen bei den Schulleitungen (siehe auch Anlage 2) wurde einerseits deutlich, dass viele Schulen kapazitätsmäßig voll ausgelastet sind, was die Betreuung der Kinder angeht. In vielen Fällen bestehen bereits Wartelisten. Andererseits wurde in den Gesprächen deutlich, dass sich einige Eltern flexiblere Abholzeiten für ihre Kinder wünschen.

Bei der Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule ist eine flexiblere Gestaltung der Abholzeiten jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, da wie bereits erwähnt eine Anmeldung hier auch zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten verpflichtet.

 

Für diese Regelung gibt es die folgenden pädagogisch-fachlichen Beweggründe:

 

Die OGS verfolgt neben dem Ziel der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf vor allem das Ziel der Bildungsförderung. Eine wirksame Bildungsförderung ist jedoch nur möglich, wenn auch eine fachliche Kohärenz (Zusammenhang) der Angebote gewährleistet ist.

 

Die einem Bildungsangebot angemessene Qualität ist nur erreichbar, wenn ein

verlässliche regelmäßige Teilnahme der Kinder sichergestellt ist. Ein qualitativ hochwertiger Ganztagsbetrieb kann nur gewährleistet werden, wenn sich die Beteiligten vor Ort auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigen. Dazu gehört im Rahmen des Machbaren auch die Berücksichtigung von Elternwünschen nach Ausnahmen von der Regel. Gleichwohl wird es nicht möglich sein, alle Wünsche gleichermaßen zu erfüllen.

 

Die Qualität der Arbeit in der OGS wird beeinträchtigt, wenn an jedem Tag bereits regelmäßig vor 15 Uhr manche Eltern ihre Kinder abholen, weil sie von einer Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen. Dies kann das Personal erheblich belasten, weil letztlich viel Zeit darauf verwendet werden muss, Kinder zu verabschieden oder nachzuhalten, welches Kind an welchem Tag teilnimmt oder nicht teilnimmt. Hinzu kommt die in den Gruppen durch ständiges Kommen und Gehen ausgelöste Unruhe.

 

Mehrere Untersuchungen zur Wirksamkeit der Bildungsförderung im Ganztag haben festgestellt, dass der Erfolg der Bildungsförderung am besten gelingt, wenn die Schüler/innen regelmäßig, d.h. in der Regel möglichst täglich, an den außerunterrichtlichen Angeboten des Ganztags teilnehmen. Zu diesem Ergebnis kommen beispielsweise die bundesweit aufgelegte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG), ebenso die vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene und in inzwischen in drei Phasen duchgeführte wissenschaftliche Begleitung zur offenen Ganztagsschule.

 

Darüber hinaus stellen diese Studien fest, dass es für die Kinder wichtig ist, dass die sich darauf verlassen können, dass sie die Kinder, die sie am einen Wochentag in der OGS treffen, auch an den anderen Tagen und in den nächsten Wochen treffen. Nur dann kann die OGS ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die Entwicklung neuer Kinderfreundschaften, die gemeinsame Pflege neu entdeckter Interessen oder auch zum sozialen Lernen entfalten.

 

 

Finanzierung:

 

Für die Betreuung der Schüler/innen (SuS) erhält die Stadt Landeszuschüsse, die sich nach Art der Betreuungsform unterscheiden.

 

Die Stadt Rheine erhebt zusätzlich Elternbeiträge unter Berücksichtigung sozialer Komponenten. Das bedeutet, dass die Höhe des Elternbeitrages abhängig ist von dem Einkommen der Eltern. Für das zweite teilnehmende Kind vermindert sich der Elternbeitrag um die Hälfte. Das dritte teilnehmende Kind ist vom Beitrag ganz befreit.

 

Die Höchstgrenze für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen des offenen Ganztages wurde durch den Gesetzgeber auf 150,00 € pro Monat pro Kind festgelegt.

 

Folgende Landeszuschüsse erhält die Stadt Rheine für die Betreuung der Schüler an den Grundschulen:

 

Betreuung OGS: Die Stadt Rheine erhält einen Landeszuschuss von 935,00 € pro teilnehmenden Kind in der OGS. Dieser besteht aus dem Grundbetrag in Höhe von 700,00 € sowie einem Festbetrag in Höhe von 235,00 €, der anstelle von 0,1 Lehrerstunden gewährt wird.

 

Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (zum Beispiel Frühstücksangebote, Vor- und Übermittagbetreuung, Silentien, Angebote nach 16 Uhr, ergänzende Ferienangebote sowie in Einzelfällen auch bei besonderen Förderangeboten vor 16 Uhr) erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule für Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 €.

Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen (für die sie beantragt wurde) bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangeboten flexibel verteilen.

 

Betreuung im Rahmen „Schule von acht bis eins“: Im Bereich der Betreuung „Schule von acht bis eins“ erhält die Stadt Rheine Landeszuschüsse von 4.000,00 € pro Betreuungsgruppe.

Eine Betreuungsgruppe besteht dabei aus mindestens 10 Kindern. Ab dem 26. Kind kann ein weiterer Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € beantragt werden.

 

OGS und Betreuung „Schule von acht bis eins“ an einer Schule:

Die Durchführung von beiden Betreuungsangeboten an einer Schule ist förderrechtlich nebeneinander nicht möglich.

 

 

Ergebnis der Elternbefragung und zukünftige Bedarfe:

 

Im Rahmen der Elternbefragung wurden 2023 Fragebögen an die Grundschulen und 665 Fragebögen an die Kindergärten ausgegeben.

Von den Eltern der Gründschüler wurden dabei 1486 Fragebögen (73,50 %) zurückgegeben. Seitens der Kindergärten wurden 406 Fragebögen (61,05 %) zurückgegeben.

 

Die folgende Tabelle verschafft einen Überblick über den zukünftigen Betreuungswunsch der Eltern der Schüler, die sich an der Umfrage beteiligt haben:

 

* Abweichung von zwei, da bei zwei Fragebögen die gewünschte Betreuungsform nicht angegeben wurde.

 

Beispiel Annetteschule: Von 117 zurückerhaltenen Fragebögen nehmen aktuell 37 Kinder einen Betreuungsplatz (OGS) in Anspruch, kein Kind die Betreuung von acht bis eins, und 80 Kinder haben keinen Betreuungsplatz.

Würden beide Betreuungsangebote an der Schule angeboten, würden 46 Eltern voraussichtlich die Betreuungsform des offenen Ganztages wählen, 28 die Betreuung von acht bis eins und lediglich 43 Eltern wünschen sich dann keine Betreuung für ihr Kind.

 

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht, welche Betreuungsformen die Eltern, deren Kind sich aktuell schon in einem Betreuungsmodell befindet, wählen würden, wenn zusätzlich zur aktuellen Betreuungsform eine weitere eingeführt würde:

 

 

Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick darüber, wie sich die Eltern der Kindergartenkinder ab dem kommenden Schuljahr die Betreuung ihrer Kinder wünschen:

 

 

Die nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick darüber, wie viele Betreuungsplätze nach Betreuungsform benötigt werden, wenn allen Grundschülern, deren Eltern sich an der Umfrage beteiligt haben, ab dem Schuljahr 2014/15 der gewünschte Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt würde:

 

 

Beispiel Annetteschule: 135 =117 Schulfragebögen + 18 Kita-Fragebögen

225 = Anzahl der Schüler Klasse eins bis drei zuzüglich der vorläufigen Anmeldezahl

 

Grundsätzlich kann anhand dieser Zahlen bereits gesagt werden, dass eine große Nachfrage nach der Einführung einer zusätzlichen Form der Übermittagsbetreuung seitens der Eltern besteht.

Zudem ist ersichtlich, dass der Bedarf an der Betreuungsform des offenen Ganztages unter der Einführung einer zusätzlichen Übermittagsbetreuung nicht leiden würde.

An den meisten Schulen wird es jedoch schwierig, weitere Betreuungsgruppen einzurichten, da oftmals der benötigte Platz für die Betreuung nicht vorhanden ist, vor allem wenn nach Schulschluss eine multifunktionale Nutzung der vorhandenen Klassenräume nicht in Betracht kommen kann

 

 

 

 

 

 

Weiterer Ablauf:

Die Schulverwaltung wird gemeinsam mit den Schulen Konzepte entwickeln, um nach Möglichkeit, weitere Betreuungsformen an den Grundschulen einrichten zu können.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Fragebogen Eltern/Erziehungsberechtigte

Anlage 2: Ergebnisse Schulleiter(innen)befragung