Betreff
Ausbau Salzweg einschl. Stichweg (53014 - 141) (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: " Norbert-Löffler-Weg" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II.Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
301/14
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag zu Variante A /Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt den Ausbau des Hauptzuges vom Salzweg im Separationsprinzip und den Ausbau des Stichweges im Mischprinzip.

 

Einzelne Beschlussvorschläge zu den Eingaben siehe Begründung (Nr. 1-3 und Nr. 5  gelten auch für Variante B)

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“:

 

 

A. Salzweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip (Tempo 30km/h) vorgesehen.

 

a)       Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,50 m bis 7,20 m, Bk 1.0 ( ehem. Bauklasse IV) nach RStO 12

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,00 m breiten wechselseitigen Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm mit Unterbau, mit Rundborden r = 2 cm eingefasst

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

Anlegung von einem rundlichen Grünbeet mit Unterpflanzung

 

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=5 cm

 

d)    Gehwege:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,60 m bis 2,10 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

 

e)    Zufahrten:

 

Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster, d=8 cm mit Unterbau

 

f)     Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

g)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m

 

 

B. Salzweg Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 6,0 m (5,0 m) breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12 (ehem. Bauklasse V)

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von einem 2,0 m breiten Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

Einfassung der Grünbeetes mit Rundborden r=9 cm

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg

(Stoverner Straße bis Randelbachweg)

der Stadt Rheine vom __________________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“.“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

A. Salzweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten

 

3.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau                                                                                                                          

      

4.        Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

B. Salzweg Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus        

               

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet mit Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)     Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

Begründung zur Variante A:

                          

Zu I : Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Salzweg“ hat in der Zeit vom 24.02.2014 bis 12.03.2014 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 7 Anlieger erschienen. Es wurden 4 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage 2 bis 4 beigefügt. Weiterhin wurde eine Anregung mündlich mitgeteilt.

 

Die Beschlussvorschläge zu den Eingaben Nr. 1-3 und Nr. 5 und gelten sowohl für die Variante A wie auch für Variante B.

 

 

1.    Eingabe (Anlage 2):

      Wunsch auf Wegfall des Baumes im Grünbeet westlich von

      Haus Nr. 17

                                                                                                                            

Abwägung zu 1:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird der Wegfall des geplanten Baumes im Grünbeet westlich von Haus Nr. 17 gewünscht, da eine Beschattung des Gartens/der Terrasse befürchtet wird.

 

Da es sich bei den geplanten Bäumen um eine schmalkronige Sorte (Säulenblumenesche) handelt, ist nur mit einer geringen Beeinträchtigung des Lichteinfalls zu rechnen.

Der Baumstandort befindet sich zudem nicht direkt am Grundstück und liegt nordwestlich vom Garten, daher empfiehlt die Verwaltung, den Baumstandort beizubehalten.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Planung des Baumbeetes westlich von Haus Nr. 17 beizubehalten.

 

 

2.    Eingabe (Anlage 2):

      Wunsch auf Änderung des Leuchtenstandortes vor Haus Nr. 15/17

                                                                                                                           

Abwägung zu 2:

 

Die Anlieger von Haus 15/17 wünschen die Umplanung des Leuchtenstandortes auf die gegenüberliegende Straßenseite, damit kein Licht in die Schlafräume fällt.

 

Da die neu geplanten Leuchten schräg nach vorne hin abstrahlen,  würde die Versetzung der Leuchte auf die gegenüberliegende Straßenseite keinen Vorteil bieten. Weiterhin ist die Einplanung einer Leuchte im Bereich eines Baumes aus lichttechnischen Gründen nicht empfehlenswert. Daher ist anzuraten, den Leuchtenstandort auf der Seite, an der sich auch die Versorgungsleitungen befinden, beizubehalten.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Leuchtenstandort vor Haus Nr. 15/17 beizubehalten.

 

 

3.    Eingabe (Anlage 3):

      Wunsch auf Wegfall des Baumes im Grünbeet westlich von

      Haus Nr. 3

                                                                                                                            

Abwägung zu 3:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird der Wegfall des geplanten Baumes im Grünbeet westlich von Haus Nr. 3 gewünscht, da sich auf dem privaten Grundstück ein Großstrauch (Hartriegel h=3m) befindet und zu befürchten sei, dass sich die beiden Bäume gegenseitig am Wachstum behindern.

 

Der Großstrauch benötigt einen halbschattigen Standort. Nach Rücksprache mit der Grünabteilung der TBR, steht der neu geplante Baum, eine Säulenblumenesche,  weit genug entfernt (ca. 4 m) und wirft durch den säulenförmigen schmalen Wuchs nur wenig Schatten auf den angrenzenden Baum. Da der geplante Baum auch dazu dient, die Fahrbahnverschwenkung hervorzugeben und die Straße zu gliedern, rät die Verwaltung diesen aus verkehrsplanerischen Gründen beizubehalten. 

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Baumanpflanzung im Beet vor Haus Nr. 3 beizubehalten.

 

 

4.    Eingabe (Anlage 4):

      Sammeleingabe – Nichtausbau des Salzweges  

                                                                                                                            

Abwägung zu 4:

                                                                                                                            

Die Anlieger am Salzweg wünschen, dass die Straße dort nicht ausgebaut wird. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Straße eine Sackgassenlage hat und nur von den Anliegern genutzt wird.

Weiterhin wird die Befürchtung mitgeteilt, dass bei einem Ausbau der Straße die Fußgänger (Schülerverkehr und Besucher des Friedhofes) und die Radfahrer, die diese Straßenverbindung nutzen, durch Bordanlagen und Verschwenkungen in der Fahrbahn gefährdet würden.

Als weiteres Argument gegen einen Straßenausbau wurde der aufwändige Ausbau des Hauptzuges genannt (Asphaltbelag, Gehwege, Beete und Stellplätze und die Leuchtenanzahl). Bezüglich der Parkstände wurde angemerkt, dass diese von „Fremdparkern“ genutzt würden, die zum Friedhof möchten.

Die Sammeleingabe wurde von insgesamt 18 Personen (10 Grundstücke/Häuser) des Hauptzuges und Stichweges unterzeichnet.

 

Bereits im Jahr 1990 war ein Ausbau der Straße vorgesehen. Damals wurde dieser ebenfalls von den Anliegern abgelehnt. Die Verwaltung hat dem Wunsch entsprochen, da im Bereich des heutigen Stichweges mehrere Grundstücke unbebaut waren. Schon damals war die vorhandene Fahrbahn in einem schlechten Zustand.

Inzwischen sind die Grundstücke am Salzweg und auch am Stichweg bis auf ein Grundstück alle bebaut, so dass die Straße nun entsprechend dem üblichen Baustandard des Stadtgebietes ausgebaut werden sollte.

 

Der Salzweg hat eine provisorisch befestigte Fahrbahn ohne seitliche Begrenzung. Gehwege und Entwässerungseinrichtungen sind nicht vorhanden. Die Beleuchtung ist nur provisorisch hergestellt, im Stichweg fehlt sie komplett.

 

Diese Fahrbahn weist heute Unebenheiten und Absenkungen auf, die auf einen unzureichenden Straßenaufbau hinweisen (ca. 12-22 cm frostsicherer Oberbau im Hauptzug).

Für Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen. Die provisorische Beleuchtung wirkt sich zudem besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.

Da der Salzweg auch ein stark frequentierter Schulweg ist, rät die Verwaltung, den Ausbau nicht weiter zu verzögern und einen sicheren Verkehrabschnitt herzustellen.

 

Ein „vereinfachter Ausbau“ z.B. durch Weglassen der Beete und Parkstände ist nicht anzustreben, da in Tempo-30-Zonen die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit durch Verschwenkungen (oder Einengungen) gesenkt wird. Hier bieten sich Grünbeete in Verbindung mit Parkständen als Gestaltungsmittel im Straßenraum an. Die eingeplanten Bäume dienen - neben ihrer ökologischen Funktion - zur Gliederung der Fahrbahn und verdeutlichen als senkrechte Elemente den Beginn der Verschwenkungen.

Da in Tempo-30-Zonen auf der Fahrbahn geparkt werden kann, sofern niemand behindert wird, hätte ein Ausbau ohne Beete/Parkbuchten keinen positiven Einfluss auf die Problematik des Fremdparkens.

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

 

Der Bauausschuss beschließt den Ausbau des Salzweges (Stoverner Straße bis Randelbachweg).

 

 

5.    mündliche Anregung:

Wunsch auf Erhalt der unbefestigten Fläche/Grünfläche an der Ecke Randelbachweg

                                                                                                                            

Abwägung zu 5:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird angeregt, die geplante Verkehrsfläche an der Ecke zum Randelbachweg nicht in gesamter Breite zu befestigen.

 

Die Verwaltung nimmt die Anregung auf, im Eckbereich ein Grünbeet einzuplanen. Es wird eine Lösung angestrebt, bei der die Pflege des Grünbeetes von Anliegerseite übernommen wird. Die Änderung, bei der das Ende des Gehweges vorgezogen wird, wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 5:

 

Der Bauausschuss beschließt die Einplanung eines Grünbeetes an der Einmündung zum Randelbachweg.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A. Salzweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) Tempo-30

 

Die an dem Stichweg angrenzenden Flächen sind inzwischen alle bebaut. Zum Schutz der Fußgänger/Verkehrsteilnehmer wird der bisher provisorisch ausgebaute Hauptzug des Salzweges nun von der Stoverner Straße bis zum Randelbachweg mit seitlichen Gehwegen, sowie Parkständen und Grünbeeten einem endgültigen Ausbau zugeführt. Der Ausbau ist für das Jahr 2014 vorgesehen.

 

Der Hauptzug des Salzweges wird als Tempo-30-Zone ausgebaut. Die Planung sieht einen Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn vor. Aufgrund der festgelegten Geschwindigkeit ist eine Bordanlage zur Abtrennung der Fahrbahn einzuplanen.

 

Neben der Fahrbahn sind wechselseitig Parkstreifen – unterbrochen von Grünbeeten und Zufahrten - angeordnet. Daran schließen sich beidseitig Gehwege an. Die Gehwege werden durch ein Rundbord in 5 cm Höhe und die Parkstände mit einem Rundbord von 2cm Höhe eingefasst. Die Parkstände erhalten eine anthrazitfarbene Pflasterung, die Gehwege eine graue Plattierung, sowie graues Pflaster an den Zufahrten. Der Belag, sowie die ausgewählten energieeffizienten Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

B. Salzweg Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

 

Zur Verschwenkung der Fahrbahn wird ein Grünbeet mit Parkstand angelegt. Das Beet wird durch eine Rundbordanlage r=9cm eingefasst. Der Parkstand wird in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m.

 

Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal geregelt.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu Variante B /Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt den Ausbau des Salzweges einschl. Stichweg im höhengleichen Mischprinzip  (verkehrsberuhigter Bereich).

 

Siehe Beschlüsse zu den einzelnen Eingaben (Nr. 1-3, Nr. 5) der Variante A und Begründungen

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“:

 

 

Salzweg einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)   

(Verkehrsberuhigter Ausbau):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,0 m bis 11,0 m (11,50 m) breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12 (ehem. Bauklasse V)

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 6,0 m (5,0 m) breiten Mischfläche im Stichweg aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12 (ehem. Bauklasse V)

 

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,50 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand im Stichweg (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,00 m bis 2,50 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

Einfassung der Grünbeetes mit Rundborden r=9cm

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal  

                

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m im Hauptzug und von 4,50 m im Stichweg

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg

(Stoverner Straße bis Randelbachweg)

der Stadt Rheine vom __________________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“.“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

Salzweg einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)   

(Verkehrsberuhigter Ausbau):

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus        

               

b)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 


Begründung zur Variante B:

 

Zu I : Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Siehe Begründung unter I zu Variante A

 

Da für diese Ausbauvariante keine Offenlage stattgefunden hat, gelten die  einzelnen Beschlussvorschläge zu den Eingaben Nr. 1-3 und Nr. 5 der Variante A.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Salzweg einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)

(Verkehrsberuhigter Ausbau):

 

Damit der bisher nur provisorisch ausgebaute Hauptzug eine befestigte Verkehrsfläche, Entwässerungseinrichtungen und eine effiziente Straßenbeleuchtung erhält, wird dieser Abschnitt von der Stoverner Straße bis zum Randelbachweg einem endgültigen Ausbau zugeführt. Für den Stichweg, an dem inzwischen alle Grundstücke bebaut sind, ist ebenfalls ein endgültiger Ausbau vorgesehen.

 

Sowohl der Hauptzug wie auch der Stichweg des Salzweges erhalten einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich (höhengleiches Mischprinzip).

 

Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht überwiegend aus grauen Betonsteinen. In den Einmündungsbereichen und in den Bereichen, die sich besonders für den Fußgänger anbieten, ist rotes Betonsteinpflaster vorgesehen.

 

Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete mit Parkständen angelegt.  Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Die Grünbeete mit Baumbepflanzung dienen dazu, den Anteil versiegelter Flächen zu senken und tragen als horizontale Elemente dazu bei, den Straßenverlauf zu verdeutlichen und die gefahrene Geschwindigkeit zu senken. Als Einfassung erhalten sie eine Rundbordanlage r=9cm.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m im Stichweg und von 6,00 m im Hauptzug.

 

Der Belag, sowie die ausgewählten energieeffizienten Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von verkehrsberuhigten Bereichen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

Information zu den Varianten:

 

Im Bauausschuss wurde am 20. Februar 2014 die Offenlage zum Ausbau des Salzweges beschlossen. Im Zuge der durchgeführten Offenlage sind verschiedene Eingaben der Anlieger bei der Verwaltung eingereicht worden. Insbesondere bestand der Wunsch nach einer „abgespeckten“ und kostengünstigeren Ausbauvariante.

 

Die für den Bauausschuss (24. Juni 2014) aufgestellte Planung zur Abwägung, sah den Ausbau des Hauptzuges im Separationsprinzip vor, d.h. den Bau einer asphaltierten Fahrbahn mit Parkständen, Grünbeeten und mit - durch eine Bordanlage - getrennten beidseitigen Gehwegen.

Da seitens der Anlieger an einem Ortstermin kurz vor der Bauausschusssitzung der Wunsch geäußert wurde, dass die Verwaltung weitere Varianten vorstellt, ist im o.g. BauA kein Abwägungsbeschluss gefasst worden. Es wurde entschieden, den Tagesordnungspunkt auf einen späteren Ausschusstermin zu legen, bei dem die Ausbauvarianten „Separationsprinzip“ und „Verkehrsberuhigter Bereich“ gegenübergestellt werden sollen.

Für die beiden Ausbauvarianten des Hauptzuges, die hier nun vorgestellt werden, wird zugrunde gelegt, dass der Straßenausbau innerhalb der gesamten Breite der öffentlichen Verkehrsfläche umzusetzen ist.

 

Variante A

 

Beim Ausbau mit separaten Gehwegen kann die hohe Breite der Straßenparzelle gut aufgeteilt werden. Die Fußgänger verfügen über einen geschützten Raum mit Gehwegbreiten von mehr als 1,60 m (bis ca. 2,00 m).

Die wechselnden Fahrbahnbreiten, die zwischen 4,50 m und 7,20 m variieren, tragen mittels Verschwenkungen zu einer angemessenen Geschwindigkeitssenkung bei. Die Kfz-Fahrer können mit 30 km/h in einem angenehmen Tempo durchfahren. Der abknickende Stichweg (verkehrsberuhigt) ist untergeordnet.

 

Da auf Straßen mit separaten Gehwegen das Parken auf der Fahrbahn erlaubt ist, erhöht sich das Stellplatzangebot auf etwa 8 Parkmöglichkeiten.

 

Der Geräuschpegel und die damit verbundene Lärmbelästigung durch Rollgeräusche auf der Fahrbahn ist bei Asphalt deutlich niedriger als bei Pflasterbelag.

 

Die Kosten für den gesamten Ausbau einschl. Stichweg belaufen sich auf etwa 190.000 €.

 

Variante B

 

Bezüglich der Sackgassenlage des Salzweges, bietet sich aber auch ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit einer niedrigen Geschwindigkeit an. Der Straßenzug einschl. Stichweg erhält dann eine einheitliche Struktur.

 

Um eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern (z.B. Schülerverkehr) auszuschließen, sind – aufgrund der großen Straßenbreite von über 10 Metern - Beete und Verschwenkungen zur Temporeduzierung vorzusehen. Dadurch lässt sich die befahrbare Breite auf etwa 6,00 m bis 6,50 m reduzieren.

Auf eine effektivere Geschwindigkeitssenkung (zusätzliche Einengungen auf 4,0m)  wird hier verzichtet, um dem Wunsch nach Kostenersparnis nachzukommen und da die Straße überwiegend von Anliegern befahren wird.

 

Die Anzahl der einplanbaren Stellplätze (5 Stck.) ist gemäß den Empfehlungen zu niedrig. Hier besteht zunehmend die Gefahr des unerlaubten und verkehrsbehindernden „Wildparkens“.

 

Die Vorfahrtregelung ändert sich dahingehend, dass der Stichweg die Unterordnung gegenüber dem Hauptzug verliert, so dass dann die Rechts-vor-Links-Regelung gilt.

Der bestehende hintere Fahrbahnabschnitt/Randelbachweg wird in die Verkehrsberuhigung integriert (Schritttempo). Der Salzweg wird gegenüber der Stoverner Straße wartepflichtig. Die Buslinie auf der Stoverner Straße erhält dann den Vorrang.

 

Die Ausbaukosten betragen hier etwa 186.000 €. Kosteneinsparungen ergeben sich durch den geringeren Bedarf an Bordsteinen und Rinnen gegenüber der Bauweise mit getrennten Gehwegen.

Die Einsparungen reduzieren sich aber, da auf der gesamten Parzellenbreite ein hoher Straßenoberbau eingebaut werden muss und da für den Verschnitt der Pflasterflächen (schräg verlaufende Straßenparzelle) weitere Kosten anfallen.

 

Fazit:

 

Die Sackgassenlage bietet durchaus den Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich an, der voraussichtlich etwas kostengünstiger ist (rd. 3.000 € bis 5.000 € Einsparungen). Für eine baulich effektivere und damit verkehrssichere Verkehrsberuhigung (7km/h) wären jedoch mehr Einengungen vorzusehen, was dem Wunsch der Anlieger nach einer „abgespeckten“ Version entgegensteht.

 

Die hohe Straßenbreite spricht für den Ausbau im Separationsprinzip (30km/h) mit seitlichen Gehwegen, die für Fußgänger mehr Sicherheit bieten. Die Straße ist komfortabler und geräuschärmer, was den Anliegern aber auch den durchfahrenden Radfahrern zugute kommt. Der Ausbau ist geringfügig teurer.

 

Die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger, ist bei beiden Ausbauformen nur in dem Rahmen gewährleistet, wie sich die Verkehrsteilnehmer an die festgelegte Geschwindigkeit von 7 km/h bzw. 30 km/h halten.

 


Anlagen:

 

  1. Lageplan zur Abwägung, Variante A
  2. Eingaben Nr. 1 – 2
  3. Eingabe Nr. 3
  4. Sammeleingabe Nr. 4
  5. Lageplan zur Abwägung, Variante B