Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf
Empfehlung des Bauausschusses den folgenden Entwurf der Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg
(Stoverner Straße bis Randelbachweg) z. T. im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“:
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg
(Stoverner Straße bis Randelbachweg)
der Stadt Rheine vom __________________
Gem. §§ 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.
Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom 30.09.2014
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“
einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z. T. im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“.“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
A.
Salzweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)
Ausbau im Trennungsprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1.
Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
2.
Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten
3.
Parkstände
in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet
5.
Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
6.
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
B.
Salzweg Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im
Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a)
niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau
und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet mit
Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus
anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Auf die Ursprungsvorlage 301/14 wird verwiesen.
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.08.2014 für die vorgeschlagene Variante A entschieden und diese dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Insofern wird
um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.
Anlagen: