Betreff
Sanierungsbedarf in der Kindertageseinrichtung St. Josef/Mesum
Vorlage
309/14
Aktenzeichen
II - 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sanierungsbedarf in der Kindertageseinrichtung St. Josef an der Nielandstr. 32 in Rheine-Mesum zur Kenntnis und beschließt:

 

1.)  Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, erhält einen kommunalen Zuschuss zur notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung St. Josef in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 225.997,64 Euro.

 

2.)  Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, erhält einen kommunalen Zuschuss für das Aufstellen eines mobilen Raumsystems iHv. von maximal 68.037,52 Euro. Gleichzeitig ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, eine Kostenübernahmeerklärung hinsichtlich der Rückbaukosten abzugeben. Mit der Förderung wird die Auflage verbunden, in diesem mobilen Raumsystem im Kindergartenjahr 2015/16 eine zusätzliche Gruppenform III anzubieten.

 

3.)  Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung ist (wie in der Begründung beschrieben) gesichert.

 


Begründung:

 

Der Träger der Kindertageseinrichtung St. Josef an der Nielandstr. 32 in Rheine-Mesum, die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, hat in einem ersten Gespräch am 01.07.2014 das Jugendamt darüber informiert, dass dort ein größerer Sanierungsbedarf bestünde, den die Kirchengemeinde nicht alleine finanzieren könne.

 

Nach mehrfachen Wasserschäden, die in der Vergangenheit als Versicherungsfall abgewickelt und repariert wurden, musste nach einem erneuten Wasserschaden ein Gruppenraum gesperrt werden. Für die Kinder aus dem betroffenen Gruppenraum wurde der Mehrzweckraum als Zwischenlösung hergerichtet. Leider fehlt jetzt dieser Mehrzweckraum zum wiederholten Male für sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten (z.B. Turnen) aller 4 Gruppen.

 

Die Versicherung sieht zwischenzeitlich ein strukturelles Problem in der Bausubstanz und wird zukünftig keine Wasserschäden mehr anerkennen.

 

Der Träger hat daraufhin einen Architekten beauftragt, die Ursache für die immer wieder auftretenden Wasserschäden zu finden und einen Sanierungsvorschlag zu unterbreiten.

 

In einem ersten Ortstermin am 08.07.2014 wurde der Vorschlag des Architekten näher untersucht. Die städt. Hochbauverwaltung und die Hochbauverwaltung des bischöflichen Generalvikariats kamen dabei gemeinsam zu dem Ergebnis, dass zunächst weitere Untersuchungen zur Ursachenermittlung notwendig seien. Die Untersuchungen zeigten, dass nicht nur die Wasserleitungen, sondern insbesondere auch die Regenwasserableitungen schadhaft sind. Werden diese Schäden nicht behoben, ist der Weiterbetrieb der Einrichtung akut gefährdet.

 

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurde Mitte August ein Sanierungsplan mit Gesamtkosten iHv. 480.893,92 Euro aufgestellt.

 

Der Fachbereich Planen und Bauen hat die Aufstellung der Sanierungsplanung begleitet. In der baufachlichen Stellungnahme (vgl. Anlage 1) wird festgehalten, dass eine umfangreiche Sanierung vorgenommen werden muss. Die angesetzten Kosten erscheinen angemessen und ortsüblich. Die Kritikpunkte des Fachbereiches Planen und Bauen wurden vom Architekten aufgegriffen und seinem überarbeiteten Sanierungsplan vom 25.8.2014 mit Gesamtkosten iHv. 481.995,28 Euro (vgl. Anlage 2) dargestellt.

 

Die Sanierung der Kindertageseinrichtung erfordert, dass zwei Gruppen ausgelagert werden. Mangels anderer Möglichkeiten wird ein mobiles Raumsystem favorisiert, welches neben dem St. Marien-Kindergarten aufgestellt werden soll. Eine Gruppe würde das mobile Raumsystem nutzen und die zweite Gruppe könnte im Mehrzweckraum der Kindertageseinrichtung St. Marien einen Platz finden.

 

Dem Träger und dem Jugendamt ist bewusst, dass damit auch die Kindertageseinrichtung St. Marien erheblichen Einschränkungen unterworfen wird, sehen aber keine realistische Alternative. Das Landesjugendamt und die zuständige Fachberatung des Trägers haben bei einem Ortstermin am 21. Aug. 2014 zu den geplanten Maßnahmen ihr Einverständnis geben.

 

Die Kosten für den Auf- und Abbau eines mobilen Raumsystems nur für die Zeit der Sanierungsmaßnahme sind erheblich, es bestehen jedoch Synergieeffekte.

 

Die Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage Nr. 325/14) stellt für den Südraum folgendes fest:

 

  • der kurzfristigen Bedarf von einer zusätzlichen Gruppe ist zum Sommer 2015 abzudecken und
  • zum Sommer 2016 ist eine weitere Gruppe anzubieten, um den Bedarf des neuen Baugebietes (Mesum Nord III) abdecken zu können.

 

Bis zum Sommer 2016 muss eine neue 2-gruppige Kindertageseinrichtung in Mesum entstehen. Bis dahin muss eine Zwischenlösung gefunden werden. Es wäre sinnvoll, das mobile Raumsystem nach Abschluss der Sanierung als Übergangsgruppe für dringend benötige Ü3-Plätze im Kita-Jahr 2015/16 zu nutzen. Trotz des damit verbundenen Aufwandes (z.B. nur für ein Jahr qualifiziertes Personal zu gewinnen) und der grundsätzlichen Haltung des Bistums, wegen der nicht mehr ausreichenden Finanzierung der Kindertagesbetreuung keine weiteren Plätze anzubieten, hat sich die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer ausnahmsweise bereit erklärt, die Kindertagesstätte St. Marien im Kindergartenjahr 2015/16 um eine Gruppe im mobilen Raumssystem aufzustocken.

 

Für die Sanierung wird ein Zeitraum von ca. 6 Monaten für die konkreten Baumaßnahmen veranschlagt. Damit die Sanierung zum Sommer 2015 abgeschlossen sein kann, müssen die Vorbereitungen (z.B. Ausschreibungen, Bauanträge, Betriebserlaubnisse, etc.) zwingend im September beginnen.

 

 

Finanzierung:

 

1.)  Die Grundsanierung der Einrichtung ist als Investition zu betrachten.

 

2.)   Die Bereitstellung des mobilen Raumsystems ist als Aufwand dem Ergebnisplan zuzuordnen.

 

 

Zu 1.)

 

Laut Sanierungsplan wird die Grundsanierung der Einrichtung 481.995,28 Euro kosten.

Zunächst wird der Träger die vorhandene Rücklage iHv. 15.000 Euro einsetzen. Daneben hat sich der Träger bereit erklärt, aus der Rücklage einer anderen Kindertageseinrichtung in seiner Trägerschaft zusätzlich 15.000 Euro zu entnehmen, so dass noch 451.995,64 Euro zu finanzieren sind.

 

Das Land NRW stellt seit 2013 keine Mittel mehr zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Eine aktuelle Nachfrage beim Landesjugendamt hat dieses noch einmal bestätigt.

 

Ein Vertreter des Bischöflichen Generalvikariats (BGV) hat gegenüber dem Jugendamt erklärt, dass der BGV bis zu einer Obergrenze von 250.000 Euro die Hälfte der ungedeckten Kosten übernähme, wenn die Stadt Rheine die andere Hälfte finanzieren würde.

 

Die gleiche Kostenvereinbarung kam schon im letzten Jahr bei der Sanierung der Kindertageseinrichtungen St. Ludgerus/Elte, St. Marien/Mesum und St. Mariä-Heimsuchung/Hauenhorst zum Tragen.

 

Der Sanierungszuschuss der Stadt Rheine errechnet sich damit wie folgt:

 

Als notwendig anerkannte Sanierungskosten     481.995,28 €

 

abzgl. Einsatz der Trägerrücklagen           - 30.000,00 €

 

Zuwendungsfähige Sanierungskosten                451.995,28 €

 

davon  50 %                                                    225.997,64 €

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Budget zur Verfügung. Aus der Abrechnung der Investitionen an diversen Kindertageseinrichtungen ergeben sich Minderausgaben iHv. ca. 160 T€. Allein der Ersatzbau der Kindertageseinrichtung St. Gertrud ist ca. 108 T€ günstiger ausgefallen, als veranschlagt. Ferner wurde der Ansatz für die Einrichtung neuer Kindergartengruppen noch nicht ausgeschöpft.

 

 

Zu 2.)

 

Das mobile Raumsystem wäre auch aufzustellen, wenn zum Sommer 2015 zwingend Räumlichkeiten für eine zusätzliche Gruppe geschaffen werden müssen. Diese Kosten wären dann zu 100 % von der Stadt Rheine aufzubringen. Die Aufstellkosten hängen von den Gegebenheiten vor Ort ab. Bei anderen mobilen Raumsystemen lagen die Kosten in der Größenordnung zwischen 65 T€ bis 68 T€. Hier kalkuliert der Architekt mit  68.037,52 € .Die Kosten liegen damit im vergleichbaren Rahmen.

 

Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Haushaltsansatz zum Aufstellen von mobilen Raumsystemen liegt bei 150 T€, von denen erst 111 T€ für das mobile Raumsystem an der Kindertageseinrichtung St. Antonius und die Umgestaltung des Wichtelgebäudes am Janusz-Korzcak-Kindergarten gebunden sind. Der Restbetrag kann durch Minderausgaben bei den Spielgruppen finanziert werden.

 

Neben diesen Einmalkosten fällt eine monatliche Miete an, die während der Sanierungszeit vom Träger im Rahmen der Betriebskosten zu finanzieren ist.