Betreff
Sanierungsbedarf in der Kindertageseinrichtung St. Josef/Mesum
Vorlage
309/14/1
Aktenzeichen
II - 2/10 - kös
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sanierungsbedarf in der Kindertageseinrichtung St. Josef an der Nielandstr. 32 in Rheine-Mesum zur Kenntnis und beschließt:

 

1.)  Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, erhält einen kommunalen Zuschuss zur notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung St. Josef in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 225.997,64 Euro.

 

2.)  Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, erhält einen kommunalen Zuschuss, um die Voraussetzungen für den vorübergehenden Betrieb von zwei Gruppen im Atrium-Bildungshaus des JFD an der Industriestr. 25 in Rheine-Mesum zu schaffen. Der kommunale Zuschuss darf den Betrag von 68.037,52 Euro nicht überschreiten. Der Jugendhilfeausschuss erwartet vielmehr eine deutliche Unterschreitung dieser Obergrenze.

 

3.)  Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung ist (wie in der Begründung beschrieben) gesichert.

 


Begründung:

 

Auf die bisherigen Ausführungen in der Vorlage Nr. 309/14 wird verwiesen.

 

Die Sanierung der Kindertageseinrichtung erfordert, dass zwei Gruppen ausgelagert werden. Bislang war für notwendig erachtet worden, dazu ein mobiles Raumsystem neben dem St. Marien-Kindergarten aufzustellen.

 

Am 4. September 2014 macht der Jugend- und Familiendienstes (JFD) gegenüber dem Jugendamt den Vorschlag, sein Atrium-Bildungshaus an der Industriestr. 25 in Rheine-Mesum als Ausweichquartier zu nutzen. Am gleichen Tag wurde dieser Vorschlag mit der kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer erörtert und an einem Ortstermin am 10. Sept. 2014 weiter besprochen.

 

Das Atrium-Bildungshaus wurde bislang vom JFD für die Spielgruppenarbeit in Mesum genutzt und kann daher grundsätzlich auch der Betreuung von Kindergartenkindern dienen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt werden für die notwendige Betriebserlaubnis nur relativ geringe Aufwendungen erforderlich sein, die im tiefen 5-stelligen Bereich liegen dürften. Verlässliche Zahlen liegen angesichts der Kürze der Zeit noch nicht vor. Gegenüber den 68 T€ Aufstellkosten für ein mobiles Raumsystem sind auf deutliche Minderausgaben zu erwarten.

 

Neben dem finanziellen Vorteil für die Nutzung des Atrium-Bildungshauses gibt es ein weiteres gewichtiges Argument für dessen Nutzung: Wenn die zwei Gruppen des St. Josef-Kindergartens zum St. Marien-Kindergarten ausgelagert würden, wären dort 6 Kindergartengruppen auf engstem Raum untergebracht.

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer favorisiert grundsätzlich das Atrium-Bildungshaus als Ausweichquartier.