Betreff
TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH - Feststellung Wirtschaftsplan 2015
Vorlage
281/14
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2015 der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages festzustellen.


Begründung:

 

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 14a (2) Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages berät der Aufsichtsrat die Gesellschafterversammlung bei der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes und seiner Nachträge.

 

Der Aufsichtsrat der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH hat in seiner Sitzung am 5. November 2014 dem Wirtschaftsplan 2015 zugestimmt.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.

 

Über die Bereitstellung der bisher im Haushalt der Stadt Rheine nicht gesicherten Finanzierungsbeträge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 zu entscheiden.

 

 

bisher bereitgestellt

(HH-Plan 2014)

Wirtschaftsplan 2015

Differenz

2015

0,00

65.580,00

65.580,00

 

Wirtschaftliche Betrachtung

 

Für den Aufbau von Technologiezentren wurden deutschlandweit in der Vergangenheit Zuschüsse in nicht unerheblichem Umfang gewährt, auch die TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH hat für die Errichtung der Gebäude eine Förderung des Landes NRW erhalten.

 

In diesem Zusammenhang gingen die Fördergeber davon aus, dass nach einer Anlaufphase von drei Jahren ein Punkt erreicht wird, an dem die Einnahmen die laufenden Kosten decken sollten.

 

Im Rahmen einer Untersuchung von Technologie- und Gründerzentren in Nordrhein-Westfalen heißt es hierzu: „Die Fähigkeit der Technologie- und Gründerzentren zur selbstständigen Betriebskostendeckung ist ein Hauptziel, das nach den ersten Betriebsjahren eines Zentrums erreicht sein sollte, außer bei Standorten mit extremer wirtschaftlicher Depression, bei denen die Zweckmäßigkeit der Errichtung eines Technologie- und Gründerzentren im Vergleich zu alternativen Instrumenten hinterfragt werden sollte. Dementsprechend sollten sämtliche Kosten, die mit der Aufrechterhaltung der Infrastruktur, des Personals und der vom Technologie- und Gründerzentren angebotenen Dienstleistungen zusammenhängen, nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums durch Einnahmen aus dem Betrieb des Zentrums und dem Verkauf seiner Dienstleistungen gedeckt werden können.“

 

Betrachtet man unter dieser Annahme der vollständigen Betriebskostendeckung die Jahresabschlüsse der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH seit 2000, so ist erkennbar, dass die Jahresabschlüsse der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH jährlich Fehlbeträge ausweisen, in Summe handelt es sich um rd. 625 T€, die unter anderem durch die Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital gedeckt wurden.

 

Betrachtet man den Zeitraum seit der Umstrukturierung am 1. Januar 2008 so konnte durch die Trennung des Vermietungs- und Projektgeschäfts angestrebte Ziel einer „schwarzen Null“ in den Jahren ab 2008 nicht erreicht werden. Ein Grund hierfür ist insbesondere der aufgelaufene Instandhaltungsstau der fast 25 Jahre alten Gebäude aus dem ersten Bauabschnitt, die in den letzten zehn Jahren nur notdürftig saniert wurden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die in den jeweiligen Jahresabschlüssen ausgewiesenen Fehlbeträge:

 

Jahr

Fehlbetrag

in Euro

2008

-57.473,67

2009

-2.279,09

2010

-84.960,07

2011

-29.532,90

2012

-95.541,78

2013

-71.565,69

 

In 2013 wurde erstmals seit der Darlehnsumwandlung in 2008 eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 68 Tsd. Euro an die TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH gezahlt. Im aktuellen Wirtschaftsjahr 2014 wurde eine weitere Zuführung zur Kapitalrücklage 114,2 Tsd. € gezahlt. Der nun vorliegende Wirtschaftsplan beinhaltet erneut eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 65,6 Tsd. Euro.

 

Die TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH ist damit -auch- als reine Immobiliengesellschaft auf städtische Zuschüsse bzw. Hilfen dauerhaft angewiesen. Die durch die Trennung des Vermietungs- und Projektgeschäfts in 2008 erhofften positiven Auswirkungen auf das Jahresergebnis sind somit nicht eingetroffen.

 

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch eine Aussage der TaT Service GmbH zum Reparaturstau.

 

„Die Reparaturen, die im Laufe eines Wirtschaftsjahres notwendig sind, können in einem Wirtschaftsplan - im Vorfeld also - nicht gesichert dargestellt werden. Man kann lediglich seriöse Einschätzungen geben, aufgrund derer Entscheidungen im Hinblick auf mögliche Finanzierungen getroffen werden müssen. Wegen des Alters der Immobilie wird man einen immer größer werdenden Reparatur- und Instandhaltungsaufwand kalkulieren müssen. Ein jährlicher Aufwand (Reparatur und Investition bzw. Ersatzbeschaffung) in Höhe von € 70.000 bis € 100.000 ist realistisch.“

 

Aktuell kann dieser Aufwand nur durch die Zuführungen der Stadt Rheine abgedeckt werden. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die im § 109 Gemeindeordnung NW festgelegten Wirtschaftlichkeitsgrundsätze.


Anlagen:

 

Wirtschaftsplan 2015