Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2015 der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 14a (2) Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages berät der Aufsichtsrat die Gesellschafterversammlung bei der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes und seiner Nachträge.
Der Aufsichtsrat der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH hat in seiner Sitzung am 5. November 2014 dem Wirtschaftsplan 2015 zugestimmt.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der
Stadt Rheine.
Über die Bereitstellung der bisher im Haushalt der Stadt Rheine nicht gesicherten Finanzierungsbeträge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 zu entscheiden.
|
bisher
bereitgestellt (HH-Plan
2014) |
Wirtschaftsplan
2015 |
Differenz |
2015 |
0,00 |
65.580,00 |
65.580,00 |
Wirtschaftliche
Betrachtung
Für den Aufbau von
Technologiezentren wurden deutschlandweit in der Vergangenheit Zuschüsse in
nicht unerheblichem Umfang gewährt, auch die TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH hat für die
Errichtung der Gebäude eine Förderung des Landes NRW erhalten.
In diesem
Zusammenhang gingen die Fördergeber davon aus, dass nach einer Anlaufphase von
drei Jahren ein Punkt erreicht wird, an dem die Einnahmen die laufenden Kosten
decken sollten.
Im Rahmen einer
Untersuchung von Technologie- und Gründerzentren in Nordrhein-Westfalen heißt
es hierzu: „Die Fähigkeit der Technologie- und Gründerzentren zur
selbstständigen Betriebskostendeckung ist ein Hauptziel, das nach den ersten Betriebsjahren
eines Zentrums erreicht sein sollte, außer bei Standorten mit extremer
wirtschaftlicher Depression, bei denen die Zweckmäßigkeit der Errichtung eines Technologie-
und Gründerzentren im Vergleich zu alternativen Instrumenten hinterfragt werden
sollte. Dementsprechend sollten sämtliche Kosten, die mit der Aufrechterhaltung
der Infrastruktur, des Personals und der vom Technologie- und Gründerzentren angebotenen
Dienstleistungen zusammenhängen, nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums durch
Einnahmen aus dem Betrieb des Zentrums und dem Verkauf seiner Dienstleistungen
gedeckt werden können.“
Betrachtet man unter
dieser Annahme der vollständigen Betriebskostendeckung die Jahresabschlüsse der
TaT Transferzentrum für angepasste
Technologien GmbH seit 2000, so ist erkennbar, dass die Jahresabschlüsse
der TaT Transferzentrum für angepasste
Technologien GmbH jährlich Fehlbeträge ausweisen, in Summe handelt es
sich um rd. 625 T€, die unter anderem durch die Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens
in Eigenkapital gedeckt wurden.
Betrachtet man
den Zeitraum seit der Umstrukturierung am 1. Januar 2008 so konnte durch
die Trennung des Vermietungs- und Projektgeschäfts angestrebte Ziel einer
„schwarzen Null“ in den Jahren ab 2008 nicht erreicht werden. Ein Grund hierfür
ist insbesondere der aufgelaufene Instandhaltungsstau der fast 25 Jahre alten
Gebäude aus dem ersten Bauabschnitt, die in den letzten zehn Jahren nur
notdürftig saniert wurden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die in den jeweiligen
Jahresabschlüssen ausgewiesenen Fehlbeträge:
Jahr |
Fehlbetrag in Euro |
2008 |
-57.473,67 |
2009 |
-2.279,09 |
2010 |
-84.960,07 |
2011 |
-29.532,90 |
2012 |
-95.541,78 |
2013 |
-71.565,69 |
In 2013 wurde erstmals seit der Darlehnsumwandlung in 2008 eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 68 Tsd. Euro an die TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH gezahlt. Im aktuellen Wirtschaftsjahr 2014 wurde eine weitere Zuführung zur Kapitalrücklage 114,2 Tsd. € gezahlt. Der nun vorliegende Wirtschaftsplan beinhaltet erneut eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 65,6 Tsd. Euro.
Die TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH ist damit -auch- als reine Immobiliengesellschaft auf städtische Zuschüsse bzw. Hilfen dauerhaft angewiesen. Die durch die Trennung des Vermietungs- und Projektgeschäfts in 2008 erhofften positiven Auswirkungen auf das Jahresergebnis sind somit nicht eingetroffen.
Zu beachten ist in
diesem Zusammenhang auch eine Aussage der TaT Service GmbH zum Reparaturstau.
„Die Reparaturen, die im Laufe eines
Wirtschaftsjahres notwendig sind, können in einem Wirtschaftsplan - im Vorfeld
also - nicht gesichert dargestellt werden. Man kann lediglich seriöse
Einschätzungen geben, aufgrund derer Entscheidungen im Hinblick auf mögliche
Finanzierungen getroffen werden müssen. Wegen des Alters der Immobilie wird man
einen immer größer werdenden Reparatur- und Instandhaltungsaufwand kalkulieren
müssen. Ein jährlicher Aufwand (Reparatur und Investition bzw.
Ersatzbeschaffung) in Höhe von € 70.000 bis € 100.000 ist realistisch.“
Aktuell kann dieser Aufwand nur durch die Zuführungen der Stadt Rheine abgedeckt werden. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die im § 109 Gemeindeordnung NW festgelegten Wirtschaftlichkeitsgrundsätze.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2015