Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt aufgrund der aktuellen Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen kurzfristig eine mobile Wohneinheit für 80 Personen für die Unterbringung von Flüchtlingen anzuschaffen.

 

2.   Die Verwaltung wird ermächtigt, Wohngebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen bis zu einem Betrag von 250.000 € je Wohngebäude zu erwerben.

3.   Die Mittel zur Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 2 Mio. € werden im Haushalt beim Produkt 5202 (Zentrale Gebäudewirtschaft) wie folgt bereitgestellt:
- rd. 950.000 € für eine mobile Wohneinheit (investiv)
- rd. 650.000 € für Wohngebäude (investiv)
- rd. 400.000 € konsumtiv

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine verfolgt bei der Unterbringung von Flüchtlingen seit vielen Jahren das Prinzip der dezentralen Unterbringung. Zurzeit sind die Flüchtlinge im gesamten Stadtgebiet in ca. 62 Wohnungen und zwei größeren Wohneinheiten untergebracht.

Eine der zwei größeren Wohneinheiten umfasst 11 abgeschlossene Wohnungen mit Küchenzeile und Sanitärbereich (Wohneinheit an der Dutumer Straße 136 bis 140). Hier leben aktuell 53 Flüchtlinge. Die zweite große Wohneinheit am Kammweg 99 ist eine Sammelunterkunft mit Gemeinschaftsküche, aktuell wohnen hier 35 Flüchtlinge.

 

Die kontinuierlich steigende Zahl der Flüchtling war und ist regelmäßig Thema in den Medien und wurde fortwährend im Verwaltungsvorstand und in den politischen Gremien besprochen.

 

Bislang konnten die Flüchtlinge seitens der Verwaltung dezentral in städtische Wohnungen bzw. durch zusätzlichen angemieteten Wohnraum untergebracht werden.

 

Die aktuellen Flüchtlingszahlen, vor allem der letzten drei Monate des Jahres 2014,  machen es unmöglich, zukünftig alle Flüchtlinge in dezentralen Wohnungen unterzubringen. Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, umgehend eine weitere zentrale Unterkunft für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus Immobilien für die dezentrale Flüchtlingsunterbringung zu kaufen.

 

Das Konzept, der dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge in Rheine soll dadurch nicht aufgegeben werden. Nach und nach soll aus der zusätzlichen zentralen Unterkunft heraus eine weitere dezentrale Unterbringung angestrebt werden, um die neue mobile Einheit für die dann wieder neu zugewiesenen Flüchtlinge zu nutzen.

 

Die Zahlen der Flüchtlingszuweisung an die Stadt Rheine aus dem Jahr 2014 machen die Problematik sehr deutlich (siehe auch Anlage 1):

 

Anfang Januar 2014 wurden 314 Flüchtlinge von der Fachstelle Migration in den Wohnungen/Sammelunterkünften betreut. Ende Dezember 2014 waren es 466 Flüchtlinge (vgl. Anlage 1 – linke Seite). Die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge ist somit im Jahre 2014 um 152 Flüchtlinge gestiegen.

 

In den Monaten Januar bis Dezember 2014 konnten zusätzlich Wohneinheiten durch den FB 5 angemietet werden, in diesen „neuen“ Wohneinheiten sind aktuell 62 Flüchtlinge untergebracht (Stand 31.12.2014). Die weiteren 90 Flüchtlinge des Jahres 2014 wurden auf die bereits belegten städtischen Unterkünfte verteilt. Durch diese enge, zum großen Teil dauerhaft nicht tragbare Unterbringung der Flüchtlinge hat sich die Unterbringungssituation stark zugespitzt. Weitere Unterbringungsmöglichkeiten in den vorhandenen Wohnungen sind ausgeschöpft.

 

Die Zahlen der Personen im Leistungsbezug (linke Seite Anlage 1) und die Zahlen der Betreuungen in städtischen bzw. angemieteten Wohnungen (rechte Seite Anlage 1) zeigen, dass ab September 2014 ein sprunghafter Anstieg der Flüchtlingszuweisungen stattgefunden hat (durchschnittlich ca. 44 Personen/monatlich).

 

Meldungen des Innenministeriums NRW, des Städte- und Gemeindebundes, des

Städtetages, der Bezirksregierung Arnsberg usw. machen deutlich, dass auch zukünftig mit ähnlichen bzw. eher noch höheren Zuweisungszahlen -  wie in den letzten drei Monaten – zu rechnen ist.

 

FB 2 rechnet auch in den kommenden Monaten mit monatlichen Zuweisungen zwischen 50 und 80 Flüchtlingen.

 

Wie die Bezirksregierung Arnsberg den Kommunen kurz vor Weihnachten mitgeteilt hat, werden die Zuweisungen an die Kommunen Anfang 2015 deutlich steigen.

Zudem wird der zeitliche Abstand zwischen Information an die Kommunen und Zuweisung und Transfer verkürzt. Bislang erhielten die Kommunen ca. 4 bis 5 Arbeitstage vorab die Information über den Transfer der Flüchtlinge von der Bezirksregierung Arnsberg. Diese Frist könnte aufgrund der letzten Meldung noch einmal deutlich gekürzt werden, so dass wir unmittelbar die angekündigten Flüchtlinge unterzubringen haben (Anlage 2).

 

Aufgrund der gesamten Situation, insbesondere aber auch aufgrund der nicht abreißenden hohen Zuweisungen benötigt die Stadt Rheine weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Wie geschildert sind die bislang vorhanden städtischen Gebäude aktuell so belegt, dass dort keinerlei Spielraum mehr gegeben ist.

 

Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen und der Einschätzung, dass bei der Wohnungssuche fast alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und wenn überhaupt nur noch vereinzelnd Wohnungen angemietet werden können, sieht die Verwaltung nur noch die Möglichkeit mobile Wohneinheiten im Stadtgebiet aufzustellen. Die umgehende Errichtung einer Wohneinheit für 80 Personen ist nach derzeitigem Stand Mindestvoraussetzung.

 

Zu 2:

In Anbetracht des kurzfristigen Bedarfs an Unterbringungsplätzen ist es dringend erforderlich kurzfristig Immobilien zu erwerben. Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, soll die Verwaltung ermächtigt werden, ohne vorhergehende Beschlussfassung im HFA, abweichend von der Zuständigkeitsordnung lfd. Nr. 42, Immobilien und Grundstücke bis zu einem Einzelbetrag von 250.000,00 € je Grundstück und Objekt für die Unterbringung von Flüchtlingen anzukaufen. Ohne diese Ermächtigung entsteht eine Verzögerung des Ankaufs und der Bezug der Immobilie durch Flüchtlinge würde sich entsprechend verschieben.

Darüber hinaus soll durch den zusätzlichen Erwerb von Immobilien für die Flüchtlingsunterbringung vermieden werden, dass mehrere große mobile Wohneinheiten unabwendbar werden. Dadurch könnte das dezentrale Unterbringungskonzept der Stadt Rheine weiterhin umgesetzt werden.

 

Zur Unterbringung von Flüchtlingen werden 2 Mio. € benötigt. Hiervon sind

1,6 Mio. € investiv und 0,4 Mio. € konsumtiv.

 

Die anfallenden Kosten für eine mobile Wohnanlage zur Unterbringung von Flüchtlingen belaufen sich entsprechend der beiliegenden Kostenschätzung des FB 5 auf ca. 950.000 € (Anlage 3).

Der restliche investive Betrag bis zu einer Gesamtsumme von 1,6 Mio. € (ca. 650.000 €) wird für den Erwerb von Immobilien für die Unterbringung von weiteren Flüchtlingen benötigt.

 

Der Betrag von 0,4 Mio. € (konsumtiv) ist von Nöten, um notwendige Umbaumaßnahmen in den erworbenen Immobilien vorzunehmen.