Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat des Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als
persönlichen Vertreter von Frau Dr. Angelika Kordfelder in der Gesellschafterversammlung
der TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH folgenden Beschluss
zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Angelika Kordfelder wird für das
Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
2. Der Rat des Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine
in der Gesellschafterversammlung der TaT – Transferzentrum für angepasste
Technologien GmbH, Frau Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Der
Jahresabschluss 2014, abschließend mit einer Bilanzsumme von 1.841.217,14 EUR, wird in der von der Steuerberatersozietät
Winter & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB erstellten und geprüften Form festgestellt.
In der Bilanz zum 31. Dezember 2014 wird eine
Kapitalrücklage in Höhe von 710.047,43 EUR ausgewiesen. Die Gesellschafterin
hat im Jahr 2013 eine Einlage in Höhe von 114.150,00 EUR geleistet, um die
Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten."
b)
Der
ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.136,08 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Der
Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern wird für das Geschäftsjahr
2014 Entlastung erteilt.
Begründung:
Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss. Nach § 14 b (3) des Gesellschaftsvertrages prüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 den Jahresabschluss 2014 der TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH per 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 1.841.217,14 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 81.136,08 EUR gebilligt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, die im Beschlussvorschlag genannten Beschlüsse zu fassen.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates bzw. eines Ausschusses der Stadt Rheine.
Anlagen:
Informationen zum Jahresabschluss 2014