Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt die Ergebnisse der Planungswerkstätten zu den Teilprojekten C 1 „Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“ und C 6 „Historische Meile“ zur Kenntnis.
Er beschließt, dass bei dem Teilprojekt C 1 „Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“ die herausgearbeiteten 4 Leitthemen die Leitlinie für die zukünftige gestalterische Entwicklung der Fußgängerzone bilden sollen.
Weiterhin beschließt er, dass die beim Teilprojekt C 6 „Historische Meile“ erarbeiteten Grundprinzipien für den Umgang mit den noch vorhandenen historisch bedeutsamen Raumstrukturen bzw. der „Historischen Meile“ für die zukünftigen Planungen maßgeblich sein sollen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den 1. Bauabschnitt der Münsterstraße zwischen Emsstraße und „Barönchen“ auf der Basis dieser Ergebnisse weiter durchzuführen.
Begründung:
Vorbemerkung:
Vor dem Hintergrund der Fertigstellung der Ems-Galerie im Herbst 2016 und der in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen zur Umfeldgestaltung im Bereich der Fußgängerzone (Münsterstraße und Emsstraße) wurden im Spätsommer 2015 die Planungsprozesse für die Teilprojekte C1 „Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“ und C6 „Historische Meile“ des Rahmenplanes Innenstadt eingeleitet. Für die Erstellung der konkreten Ausbauentwürfe in den betreffenden Straßenabschnitten bilden die Ergebnisse aus den beiden Planungsprozessen eine wesentliche Grundlage.
Nach einer Aufbereitung der Thematik durch die Verwaltung wurden am 23.09.2015 („Historische Meile“) und am 30.09.2015 („Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“) zwei öffentliche Planungswerkstätten von jeweils 19:00 – 21:30 Uhr durchgeführt, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung an den Planungen zu geben. Die Mitwirkungsangebote wurden gut genutzt (an den Planungswerkstätten nahmen ca. 75 (23.09.) bzw. ca. 65 Personen (30.09.) teil). Nach jeweils zwei einführenden Vorträgen (s. Anlagen 1-3 sowie 5 und 6) wurde in jeweils 4 Arbeitsgruppen mit externen und internen Fachberatern anhand einer konkreten Aufgabenstellung intensiv über Lösungsansätze diskutiert und es wurden vielfältige Vorschläge für die weitergehenden Planungen entwickelt. Die Ergebnisse aus den Planungswerkstätten sind den umfangreichen Dokumentationen zu entnehmen (s. Anlagen 4 und 7).
Zusammen mit den externen und internen Fachberatern wurden die Ergebnisse aus den Planungswerkstätten am 12.10. und 13.10.15 im Rahmen von intensiven Fachgesprächen ausgewertet. Dabei stand nicht die Bewertung der einzelnen Vorschläge im Mittelpunkt der Betrachtungen, sondern die Herausarbeitung von Grundprinzipien und Leitlinien, die einerseits für kurzfristig anstehende Planungen (z.B. Ausbauentwurf für die Münsterstraße zwischen Emsstraße und Barönchen) und andererseits für andere Teilprojekte des Rahmenplanes Innenstadt und auch sonstiger Planungen im öffentlichen Raum der Innenstadt maßgeblich sein sollten.
Folgende Ergebnisse sind für die beiden Teilprojekte festzuhalten und sollen als Grundlage für die weitergehenden Planungsprozesse dienen:
Teilprojekt
C 1
„Gestaltungszielsetzungen
für die Fußgängerzone erarbeiten und langfristig umsetzen“
Vor dem Hintergrund des Zieles, für die Gestaltung der Fußgängerzone eine
übergeordnete Linie zu erarbeiten, wurden im Zuge der Gesamtbetrachtung der
fußläufigen Bereiche in der Innenstadt 4 Themen herausgearbeitet, die die
Leitlinien für die gestalterische Entwicklung der Fußgängerzone darstellen
sollten. Unter diese 4 Themen lassen sich viele Vorschläge aus der
Planungswerkstatt subsummieren.
1.
Leitthemen
für die gestalterische Entwicklung der Fußgängerzone
1.
Historisches
Erbe / Identität
In der Innenstadt sind
noch umfangreiche Zeugnisse aus der historischen Entwicklung der Stadt Rheine
präsent, die wesentlich zum charakteristischen Bild der Innenstadt beitragen.
Diese Potentiale sollten dazu genutzt werden, dass die Innenstadt – zumindest
in Teilräumen – ein unverwechselbares Aussehen erhält. Dies kann wesentlich
dazu beitragen, dass sich die BürgerInnen stärker mit ihrer Stadt identifizieren.
· Förderung der historischen Qualitäten
-
Beispiel
Gebäudefassaden: Sanierung/Rekonstruktion, Inszenierung
-
Beispiel
historische Stadteingänge / Eingangsbereich Innenstadt
· Entwicklung eines klaren Profils für die
historisch bedeutsamen Stadträume in der Innenstadt
-
Ansprüche
für das Vorgehen beim Umgang mit alter Bausubstanz und mit Neubauten (sensibles
Einfügen!) definieren
· Herausarbeiten des Unterschieds zwischen
Straße und Platz in den gestalterischen Konzepten und Ausbauentwürfen
-
Beispiel
Münsterstraße / Marktplatz
· Entwicklung von Lösungsansätzen für
„fließende (Platz-)Räume“
-
Beispiel
Borneplatz oder Staelscher Hof
· Lichtkonzept Innenstadt auf die Inszenierung
der historischen Qualitäten ausrichten
-
Gebäude
/ öffentliche Räume
2.
Die
Potentiale der Ems für die Innenstadt nutzen
Die Ems stellt in vielfältiger Hinsicht ein
erhebliches Potential für die Entwicklung der Innenstadt dar. Sie bietet für
Rheine die Chance eines Alleinstellungsmerkmals und kann erheblich zur
Förderung der Identität der BürgerInnen mit ihrer Stadt beitragen. Ziel muss es
daher sein, dieses Potential zu nutzen.
· Hinwendung / Öffnung der Stadt zum Fluss /
Sichtachsen eröffnen
-
Beispiel:
Heilig-Geist-Platz (Raum zur Ems öffnen durch Entfernung der Garagen)
-
Beispiel:
Bernburgplatz (direkte Verknüpfung Platz – Ems schaffen; Topographie als Chance
nutzen)
-
Beispiel:
Stadthalle (unterhalb liegende Flächen zur Ems öffnen)
· Nepomukbrücke
-
Umgestaltung
nutzen zur Erlebbar-/Sichtbarmachung der Ems
-
Inszenierung
der Brücke
· Offene, transparente Verbindungen zwischen
Ems und Innenstadt
-
Die
Innenstadt muss von den Uferwegen aus erkennbar, erlebbar sein
-
Beispiel:
Hochwasserschutzmauer am Kettelerufer öffnen
· Qualitätvolle Ufergestaltung mit einer
Öffnung zum Wasser
- Beispiel: Timmermanufer – an der Ems laufen,
sitzen und das Wasser sehen, erleben, fühlen, …; Schaffung einer „Promenade“
· Kulturelle / künstlerische Aktivitäten auf
dem Wasser / am Wasser
3.
Gestaltqualität
/ einheitliche, ruhige Gestaltung
Aufgrund
der sehr heterogenen Gebäudestruktur in der Innenstadt sollte für die
Gestaltung der öffentlichen Räume der Grundsatz einer einheitlichen, ruhigen
Gestaltung gelten. Ziel sollte es sein, dass der öffentliche Raum für die
Nutzer nicht überlastet wird und einen ruhigen,
ausgeglichenen Gesamteindruck vermittelt (Schaffung von
„Wohlfühlatmosphäre“).
· Trotz der angestrebten einheitlichen
Gestaltungslinie können besondere öffentliche Räume akzentuiert ausgestaltet
werden
-
Beispiel:
Marktplatz
· Qualitätvolle, einheitliche
Oberflächengestaltung in „schlichter Eleganz“
· Festlegung von Grundelementen
(„Gestaltungslinie“) für die Möblierung, die in der gesamten Innenstadt zum
Einsatz kommen sollen
-
für
besondere Situationen (z.B. Emsufer oder Marktplatz) sind Sonderlösungen (z.B.
durch andere Materialien) möglich
· Sicherstellung von qualitätvollen, gut
gepflegten Grünstrukturen
-
Achtung:
Weniger ist oftmals mehr
· Nutzung des Gestaltungsmittels Licht zur
Betonung der besonderen Qualitäten
4.
Gebrauchsqualität
für die Nutzer optimieren
Für eine funktionsfähige,
lebendige Innenstadt, die von allen Nutzergruppen gerne für die
unterschiedlichsten Anlässe aufgesucht wird, ist es wichtig, dass in den
öffentlichen Räumen vielfältige (Grund-) Angebote vorhanden sind und Qualitäten
sichergestellt werden. Die Innenstadt Rheine sollte dabei mit Blick auf eine
attraktive Aufenthaltsqualität z.B. folgende Akzente setzen:
· Ausreichende und attraktive Ruheplätze
(Sitzen)
· Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für
unterschiedliche Altersgruppen
· Schaffung eines freien WLAN-Angebotes
· Gewährleistung von Sauberkeit
2.
Weiteres
Vorgehen
Die 4 Leitthemen sollen für die Gesamtentwicklung der Innenstadt und
somit bei den konkretisierenden Planungen für die einzelnen Teilprojekte des
Rahmenplanes Innenstadt sowie bei
anderen Umgestaltungsmaßahmen in der Innenstadt eine klare Zielvorgabe sein.
Die vielfältigen Vorschläge aus der Planungswerkstatt sind dabei wertvolle
Ideengeber.
Da die Gestaltung der Fußgängerzone zukünftig klaren Zielsetzungen
folgen soll, wird auf der Basis der Ergebnisse und der weitergehenden
Diskussionen innerhalb der Teilprojekte in den nächsten Monaten die Erstellung
eines „Gestaltungskataloges“ angestrebt. Zusammen mit der Verfolgung einer
klaren Entwicklungslinie anhand der Leitthemen und eines Gestaltungskataloges
soll die Innenstadt mittelfristig ein klareres Profil erhalten.
Teilprojekt
C 6
„Aufwertung
und Belebung der „Historischen Meile“ Falkenhof – Thie – Markt – Münsterstraße“
Um klare Leitlinien für die Entwicklung der Innenstadt – und somit auch
für den historisch bedeutsamen Teil der Innenstadt – zu erarbeiten, die die
Grundlage für die Umsetzung der einzelnen Teilprojekte, wie der „Historischen
Meile“, bilden, wurden aus der Diskussion in der Planungswerkstatt
Grundprinzipien für den weiteren Planungsprozess herausgefiltert und definiert.
Für die inhaltliche Detailausformung kann dann auf geeignete
Vorschläge/Maßnahmen aus der Vorschlagsliste zurückgegriffen werden.
1. Grenzen der noch vorhandenen „historischen
Stadt Rheine“
In einem vorgezogenen Arbeitsschritt wurde
herausgearbeitet, wo und in welcher Form die Strukturen (insbesondere die
öffentlichen Räume) der historischen Stadt Rheine noch ablesbar sind und ob
sich daraus eine räumliche Eingrenzung für die Umgestaltungsvorschläge, z.B.
eine Focussierung auf den Raum der bisher diskutierten „Historischen Meile“,
ableiten lässt. Es wurde festgestellt, dass die noch vorhandenen historischen
Strukturen des öffentlichen Raumes deutlich über den bisher als „Historische
Meile“ bezeichneten Bereich hinausgehen (z.B. Emsstraße links der Ems, Herrenschreiber
Str. (tlw.), Klosterstr. (tlw.), …).
Aufgrund dieser Erkenntnis und der Vorschläge
aus der Planungswerkstatt sollten die nachfolgend dargestellten Grundprinzipien
für die weitere Entwicklung der noch von historischen Strukturen geprägten
Innenstadt bzw. der „Historischen Meile“ maßgeblich sein.
2.
Grundprinzipien
für den Umgang mit den noch vorhandenen historisch bedeutsamen Raumstrukturen
bzw. der „Historischen Meile“
a. Der bisher als „Historische Meile“
bezeichnete Bereich sollte gegenüber den anderen noch vorhandenen historisch
bedeutsamen Stadträumen nicht besonders gestalterisch herausgehoben oder betont
werden. Das bedeutet, die gesamten historisch bedeutsamen Stadträume sollten in
dem gleichen Gestaltungsduktus und der gleichen Materialität entwickelt werden.
Die „Historische Meile“ würde sich als ein
Teil des gesamten historisch bedeutsamen Stadtraumes nur durch die
konzentrierte Darstellung und Heraushebung von historisch bedeutsamen
Exponaten, Gegebenheiten, Informationen, Gebäuden, etc. besonders
herausstellen. Die Bezeichnung „Historische Meile“ könnte in diesem Sinne
durchaus erhalten bleiben und als „Qualitätsmerkmal“ für einen bestimmten
Teilraum dienen.
b. Die Oberflächengestaltung sollte einem
„weichen Separationsprinzip“ folgen. Nach diesem Prinzip sollte es eine
gestalterische Aufteilung in eine Mittelgasse und seitliche Randzonen entlang
der Gebäude geben, wobei die gesamte Fläche als Einheit ohne gestalterische
Brüche erlebbar sein soll. Der Übergang zwischen Mittelgasse und Randzonen
soll, z.B. als flache Rinne ausgestaltet, die Entwässerung aufnehmen. Es soll
keine Borde (Höhenversprünge) geben.
c. Für das Pflaster sollte ein modernes Material
mit dem Anspruch einer zeitlosen, schlichten Eleganz (d.h. keine kurzfristigen
Trends aufnehmen) gewählt werden. Ein historisierendes Material wird abgelehnt.
Eine möglichst optimale Begehbarkeit und Sicherheit (z.B. keine Rutschgefahr
bei Nässe) ist zu gewährleisten, ebenso die Barrierefreiheit.
d. Für die Möblierung (Sitzgelegenheiten,
Fahrradabstellanlagen, Mülleimer, Lampen, …) im gesamten historisch bedeutsamen
Stadtraum (ggf. sogar in der gesamten Innenstadt) sollte eine einheitliche
Gestaltungslinie gewählt werden, das bedeutet, dass es im Bereich der
„Historischen Meile“ keine gestalterische Sonderlösung geben sollte. Allerdings
könnte es für besondere Orte, z.B. den Marktplatz, auch Sonderlösungen im
Rahmen der Gestaltungslinie geben.
e. Der gesamte historisch bedeutsame Stadtraum
sollte durch eine effektvolle Beleuchtung, die Funktion (z.B. Ausleuchtung
öffentlicher Raum) und Gestaltung (z.B. Inszenierung von Gebäuden) verbindet,
in Szene gesetzt werden. Für ein für notwendig erachtetes Lichtkonzept für die
Innenstadt wird angeregt, eine abgestufte Hierarchie bei der Beleuchtung von
Gebäuden und Räumen zu entwickeln, die auf die Qualitäten abzielt (z.B. 1.
Besonders herausragende Gebäude, 2. Sonstige öffentliche Gebäude, 3. Private
Gebäude, 4. Funktionsbeleuchtung). Im Bereich der „Historischen Meile“ könnten
zudem z.B. die vorgeschlagenen Hinweissteelen durch Licht inszeniert werden.
Besondere Beleuchtungsaktionen könnten temporäre Highlights setzen. Es wurde
allerdings auch darauf hingewiesen, dass gerade beim Thema Licht weniger mehr
sein kann, denn „Licht braucht auch Schatten“ um zu wirken.
3.
Weiteres
Vorgehen
Für die planerische Konkretisierung der
Straßenräume in den historisch bedeutsamen Stadträumen der Innenstadt soll ein
gestalterisches Grundprinzip entwickelt werden. Hierauf aufbauend soll für die
verschiedenen Raumsituationen der unterschiedlichen Teilräume ein
Gestaltungskatalog mit ca. 5-6 Typen erarbeitet werden. Der Umgang mit den
Plätzen erfordert jeweils eine individuelle Sonderbetrachtung.
Für die „Historische Meile“ soll ein
ergänzendes, spezifisches Konzept für die historisch bedeutsamen Exponate,
Gegebenheiten, Informationen und Gebäude anhand der vielfältigen Vorschläge
erarbeitet werden.