Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ergebnisse der Planungswerkstätten zu den Teilprojekten C 1 „Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“ und C 6 „Historische Meile“ zur Kenntnis.

Er beschließt, dass bei dem Teilprojekt C 1 „Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“ die herausgearbeiteten 4 Leitthemen die Leitlinie für die zukünftige gestalterische Entwicklung der Fußgängerzone bilden sollen.

Weiterhin beschließt er, dass die beim Teilprojekt C 6 „Historische Meile“ erarbeiteten Grundprinzipien für den Umgang mit den noch vorhandenen historisch bedeutsamen Raumstrukturen bzw. der „Historischen Meile“ für die zukünftigen Planungen maßgeblich sein sollen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den 1. Bauabschnitt der Münsterstraße zwischen Emsstraße und „Barönchen“ auf der Basis dieser Ergebnisse weiter durchzuführen.


Begründung:

 

Vorbemerkung:

 

Vor dem Hintergrund der Fertigstellung der Ems-Galerie im Herbst 2016 und der in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen zur Umfeldgestaltung im Bereich der Fußgängerzone (Münsterstraße und Emsstraße) wurden im Spätsommer 2015 die Planungsprozesse für die Teilprojekte C1 „Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“ und C6 „Historische Meile“ des Rahmenplanes Innenstadt eingeleitet. Für die Erstellung der konkreten Ausbauentwürfe in den betreffenden Straßenabschnitten bilden die Ergebnisse aus den beiden Planungsprozessen eine wesentliche Grundlage.

Nach einer Aufbereitung der Thematik durch die Verwaltung wurden am 23.09.2015 („Historische Meile“) und am 30.09.2015 („Gestaltungszielsetzungen Fußgängerzone“) zwei öffentliche Planungswerkstätten von jeweils 19:00 – 21:30 Uhr durchgeführt, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung an den Planungen zu geben. Die Mitwirkungsangebote wurden gut genutzt (an den Planungswerkstätten nahmen ca. 75 (23.09.) bzw. ca. 65 Personen (30.09.) teil). Nach jeweils zwei einführenden Vorträgen (s. Anlagen 1-3 sowie 5 und 6) wurde in jeweils 4 Arbeitsgruppen mit externen und internen Fachberatern anhand einer konkreten Aufgabenstellung intensiv über Lösungsansätze diskutiert und es wurden vielfältige Vorschläge für die weitergehenden Planungen entwickelt. Die Ergebnisse aus den Planungswerkstätten sind den umfangreichen Dokumentationen zu entnehmen (s. Anlagen 4 und 7).

Zusammen mit den externen und internen Fachberatern wurden die Ergebnisse aus den Planungswerkstätten am 12.10. und 13.10.15 im Rahmen von intensiven Fachgesprächen ausgewertet. Dabei stand nicht die Bewertung der einzelnen Vorschläge im Mittelpunkt der Betrachtungen, sondern die Herausarbeitung von Grundprinzipien und Leitlinien, die einerseits für kurzfristig anstehende Planungen (z.B. Ausbauentwurf für die Münsterstraße zwischen Emsstraße und Barönchen) und andererseits für andere Teilprojekte des Rahmenplanes Innenstadt und auch sonstiger Planungen im öffentlichen Raum der Innenstadt maßgeblich sein sollten.

 

Folgende Ergebnisse sind für die beiden Teilprojekte festzuhalten und sollen als Grundlage für die weitergehenden Planungsprozesse dienen:

 

 

Teilprojekt C 1

„Gestaltungszielsetzungen für die Fußgängerzone erarbeiten und langfristig umsetzen“

 

Vor dem Hintergrund des Zieles, für die Gestaltung der Fußgängerzone eine übergeordnete Linie zu erarbeiten, wurden im Zuge der Gesamtbetrachtung der fußläufigen Bereiche in der Innenstadt 4 Themen herausgearbeitet, die die Leitlinien für die gestalterische Entwicklung der Fußgängerzone darstellen sollten. Unter diese 4 Themen lassen sich viele Vorschläge aus der Planungswerkstatt subsummieren.

 

1.     Leitthemen für die gestalterische Entwicklung der Fußgängerzone

 

1.  Historisches Erbe / Identität

In der Innenstadt sind noch umfangreiche Zeugnisse aus der historischen Entwicklung der Stadt Rheine präsent, die wesentlich zum charakteristischen Bild der Innenstadt beitragen. Diese Potentiale sollten dazu genutzt werden, dass die Innenstadt – zumindest in Teilräumen – ein unverwechselbares Aussehen erhält. Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass sich die BürgerInnen stärker mit ihrer Stadt identifizieren.

 

·      Förderung der historischen Qualitäten

-    Beispiel Gebäudefassaden: Sanierung/Rekonstruktion, Inszenierung

-    Beispiel historische Stadteingänge / Eingangsbereich Innenstadt

·      Entwicklung eines klaren Profils für die historisch bedeutsamen Stadträume in der Innenstadt

-    Ansprüche für das Vorgehen beim Umgang mit alter Bausubstanz und mit Neubauten (sensibles Einfügen!) definieren

·      Herausarbeiten des Unterschieds zwischen Straße und Platz in den gestalterischen Konzepten und Ausbauentwürfen

-    Beispiel Münsterstraße / Marktplatz

·      Entwicklung von Lösungsansätzen für „fließende (Platz-)Räume“

-    Beispiel Borneplatz oder Staelscher Hof

·      Lichtkonzept Innenstadt auf die Inszenierung der historischen Qualitäten ausrichten

-    Gebäude / öffentliche Räume

 

2.  Die Potentiale der Ems für die Innenstadt nutzen

Die Ems stellt in vielfältiger Hinsicht ein erhebliches Potential für die Entwicklung der Innenstadt dar. Sie bietet für Rheine die Chance eines Alleinstellungsmerkmals und kann erheblich zur Förderung der Identität der BürgerInnen mit ihrer Stadt beitragen. Ziel muss es daher sein, dieses Potential zu nutzen.

 

·      Hinwendung / Öffnung der Stadt zum Fluss / Sichtachsen eröffnen

-    Beispiel: Heilig-Geist-Platz (Raum zur Ems öffnen durch Entfernung der Garagen)

-    Beispiel: Bernburgplatz (direkte Verknüpfung Platz – Ems schaffen; Topographie als Chance nutzen)

-    Beispiel: Stadthalle (unterhalb liegende Flächen zur Ems öffnen)

·      Nepomukbrücke

-    Umgestaltung nutzen zur Erlebbar-/Sichtbarmachung der Ems

-    Inszenierung der Brücke

·      Offene, transparente Verbindungen zwischen Ems und Innenstadt

-    Die Innenstadt muss von den Uferwegen aus erkennbar, erlebbar sein

-    Beispiel: Hochwasserschutzmauer am Kettelerufer öffnen

·      Qualitätvolle Ufergestaltung mit einer Öffnung zum Wasser

-  Beispiel: Timmermanufer – an der Ems laufen, sitzen und das Wasser sehen, erleben, fühlen, …; Schaffung einer „Promenade“

·      Kulturelle / künstlerische Aktivitäten auf dem Wasser / am Wasser

 

3.  Gestaltqualität / einheitliche, ruhige Gestaltung

Aufgrund der sehr heterogenen Gebäudestruktur in der Innenstadt sollte für die Gestaltung der öffentlichen Räume der Grundsatz einer einheitlichen, ruhigen Gestaltung gelten. Ziel sollte es sein, dass der öffentliche Raum für die Nutzer nicht überlastet wird und einen ruhigen,  ausgeglichenen Gesamteindruck vermittelt (Schaffung von „Wohlfühlatmosphäre“).

 

·      Trotz der angestrebten einheitlichen Gestaltungslinie können besondere öffentliche Räume akzentuiert ausgestaltet werden

-    Beispiel: Marktplatz

·      Qualitätvolle, einheitliche Oberflächengestaltung in „schlichter Eleganz“

·      Festlegung von Grundelementen („Gestaltungslinie“) für die Möblierung, die in der gesamten Innenstadt zum Einsatz kommen sollen

-    für besondere Situationen (z.B. Emsufer oder Marktplatz) sind Sonderlösungen (z.B. durch andere Materialien) möglich

·      Sicherstellung von qualitätvollen, gut gepflegten Grünstrukturen

-    Achtung: Weniger ist oftmals mehr

·      Nutzung des Gestaltungsmittels Licht zur Betonung der besonderen Qualitäten

 

4.  Gebrauchsqualität für die Nutzer optimieren

Für eine funktionsfähige, lebendige Innenstadt, die von allen Nutzergruppen gerne für die unterschiedlichsten Anlässe aufgesucht wird, ist es wichtig, dass in den öffentlichen Räumen vielfältige (Grund-) Angebote vorhanden sind und Qualitäten sichergestellt werden. Die Innenstadt Rheine sollte dabei mit Blick auf eine attraktive Aufenthaltsqualität z.B. folgende Akzente setzen:

 

·      Ausreichende und attraktive Ruheplätze (Sitzen)

·      Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen

·      Schaffung eines freien WLAN-Angebotes

·      Gewährleistung von Sauberkeit

 

2.   Weiteres Vorgehen

 

Die 4 Leitthemen sollen für die Gesamtentwicklung der Innenstadt und somit bei den konkretisierenden Planungen für die einzelnen Teilprojekte des Rahmenplanes Innenstadt sowie  bei anderen Umgestaltungsmaßahmen in der Innenstadt eine klare Zielvorgabe sein. Die vielfältigen Vorschläge aus der Planungswerkstatt sind dabei wertvolle Ideengeber.

Da die Gestaltung der Fußgängerzone zukünftig klaren Zielsetzungen folgen soll, wird auf der Basis der Ergebnisse und der weitergehenden Diskussionen innerhalb der Teilprojekte in den nächsten Monaten die Erstellung eines „Gestaltungskataloges“ angestrebt. Zusammen mit der Verfolgung einer klaren Entwicklungslinie anhand der Leitthemen und eines Gestaltungskataloges soll die Innenstadt mittelfristig ein klareres Profil erhalten.

 

 

Teilprojekt C 6

„Aufwertung und Belebung der „Historischen Meile“ Falkenhof – Thie – Markt – Münsterstraße“

 

Um klare Leitlinien für die Entwicklung der Innenstadt – und somit auch für den historisch bedeutsamen Teil der Innenstadt – zu erarbeiten, die die Grundlage für die Umsetzung der einzelnen Teilprojekte, wie der „Historischen Meile“, bilden, wurden aus der Diskussion in der Planungswerkstatt Grundprinzipien für den weiteren Planungsprozess herausgefiltert und definiert. Für die inhaltliche Detailausformung kann dann auf geeignete Vorschläge/Maßnahmen aus der Vorschlagsliste zurückgegriffen werden.

 

1.  Grenzen der noch vorhandenen „historischen Stadt Rheine“

 

In einem vorgezogenen Arbeitsschritt wurde herausgearbeitet, wo und in welcher Form die Strukturen (insbesondere die öffentlichen Räume) der historischen Stadt Rheine noch ablesbar sind und ob sich daraus eine räumliche Eingrenzung für die Umgestaltungsvorschläge, z.B. eine Focussierung auf den Raum der bisher diskutierten „Historischen Meile“, ableiten lässt. Es wurde festgestellt, dass die noch vorhandenen historischen Strukturen des öffentlichen Raumes deutlich über den bisher als „Historische Meile“ bezeichneten Bereich hinausgehen (z.B. Emsstraße links der Ems, Herrenschreiber Str. (tlw.), Klosterstr. (tlw.), …).

Aufgrund dieser Erkenntnis und der Vorschläge aus der Planungswerkstatt sollten die nachfolgend dargestellten Grundprinzipien für die weitere Entwicklung der noch von historischen Strukturen geprägten Innenstadt bzw. der „Historischen Meile“ maßgeblich sein.

 

2.  Grundprinzipien für den Umgang mit den noch vorhandenen historisch bedeutsamen Raumstrukturen bzw. der „Historischen Meile“

 

a.  Der bisher als „Historische Meile“ bezeichnete Bereich sollte gegenüber den anderen noch vorhandenen historisch bedeutsamen Stadträumen nicht besonders gestalterisch herausgehoben oder betont werden. Das bedeutet, die gesamten historisch bedeutsamen Stadträume sollten in dem gleichen Gestaltungsduktus und der gleichen Materialität entwickelt werden.

Die „Historische Meile“ würde sich als ein Teil des gesamten historisch bedeutsamen Stadtraumes nur durch die konzentrierte Darstellung und Heraushebung von historisch bedeutsamen Exponaten, Gegebenheiten, Informationen, Gebäuden, etc. besonders herausstellen. Die Bezeichnung „Historische Meile“ könnte in diesem Sinne durchaus erhalten bleiben und als „Qualitätsmerkmal“ für einen bestimmten Teilraum dienen. 

 

b.  Die Oberflächengestaltung sollte einem „weichen Separationsprinzip“ folgen. Nach diesem Prinzip sollte es eine gestalterische Aufteilung in eine Mittelgasse und seitliche Randzonen entlang der Gebäude geben, wobei die gesamte Fläche als Einheit ohne gestalterische Brüche erlebbar sein soll. Der Übergang zwischen Mittelgasse und Randzonen soll, z.B. als flache Rinne ausgestaltet, die Entwässerung aufnehmen. Es soll keine Borde (Höhenversprünge) geben.

 

c.  Für das Pflaster sollte ein modernes Material mit dem Anspruch einer zeitlosen, schlichten Eleganz (d.h. keine kurzfristigen Trends aufnehmen) gewählt werden. Ein historisierendes Material wird abgelehnt. Eine möglichst optimale Begehbarkeit und Sicherheit (z.B. keine Rutschgefahr bei Nässe) ist zu gewährleisten, ebenso die Barrierefreiheit.

 

d.  Für die Möblierung (Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen, Mülleimer, Lampen, …) im gesamten historisch bedeutsamen Stadtraum (ggf. sogar in der gesamten Innenstadt) sollte eine einheitliche Gestaltungslinie gewählt werden, das bedeutet, dass es im Bereich der „Historischen Meile“ keine gestalterische Sonderlösung geben sollte. Allerdings könnte es für besondere Orte, z.B. den Marktplatz, auch Sonderlösungen im Rahmen der Gestaltungslinie geben.

 

e.  Der gesamte historisch bedeutsame Stadtraum sollte durch eine effektvolle Beleuchtung, die Funktion (z.B. Ausleuchtung öffentlicher Raum) und Gestaltung (z.B. Inszenierung von Gebäuden) verbindet, in Szene gesetzt werden. Für ein für notwendig erachtetes Lichtkonzept für die Innenstadt wird angeregt, eine abgestufte Hierarchie bei der Beleuchtung von Gebäuden und Räumen zu entwickeln, die auf die Qualitäten abzielt (z.B. 1. Besonders herausragende Gebäude, 2. Sonstige öffentliche Gebäude, 3. Private Gebäude, 4. Funktionsbeleuchtung). Im Bereich der „Historischen Meile“ könnten zudem z.B. die vorgeschlagenen Hinweissteelen durch Licht inszeniert werden. Besondere Beleuchtungsaktionen könnten temporäre Highlights setzen. Es wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass gerade beim Thema Licht weniger mehr sein kann, denn „Licht braucht auch Schatten“ um zu wirken.

 

3.  Weiteres Vorgehen

 

Für die planerische Konkretisierung der Straßenräume in den historisch bedeutsamen Stadträumen der Innenstadt soll ein gestalterisches Grundprinzip entwickelt werden. Hierauf aufbauend soll für die verschiedenen Raumsituationen der unterschiedlichen Teilräume ein Gestaltungskatalog mit ca. 5-6 Typen erarbeitet werden. Der Umgang mit den Plätzen erfordert jeweils eine individuelle Sonderbetrachtung.

Für die „Historische Meile“ soll ein ergänzendes, spezifisches Konzept für die historisch bedeutsamen Exponate, Gegebenheiten, Informationen und Gebäude anhand der vielfältigen Vorschläge erarbeitet werden.