Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die Straße Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg befindet sich in den rechtskräftigen
Bebauungsplänen Nr. 286 I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191,
Kennwort:“Dannenkamp“.
Die Straße Hohe Heideweg von
Nielandstraße bis Norgerweg ist als
Anliegerstraße einzustufen.
Die
angrenzenden Grundstücke an der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg sind bis auf 2 bebaut, so dass ein
Ausbau der Straße erfolgen sollte.
.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist aufgrund ihrer
Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße mit Sammelfunktion
einzustufen. Sie sammelt Teile des anfallenden Verkehrs der Verkehrsberuhigten
Bereiche Norgerweg, Grönings Hoff (Ausbau erfolgt später) und Kösters Kamp und
leitet diesen über die Nielandstraße und die Verlängerung des Hohe Heideweges
zur Rheiner Straße (Hauptsammelstraße) ab.
Die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist aufgrund
ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße mit
Sammelfunktion einzustufen.
Der Ausbau erfolgt im Separationsprinzip als Tempo 30-Zone.
3. Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
Hohe Heideweg von
Nielandstraße bis Norgerweg (Tempo-30-Zone)
Fahrbahn:
Es ist eine
asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk1,0
(vormals Bauklasse IV)
in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die durch
eine Rinne und einen
Rundbord r = 5 cm eingefasst wird.
Der Rundbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.
Die Absenkungen in den Zufahrten und
die Übergänge können von Rollstuhl-
fahrern bei der Querung der Straße
mitbenutzt werden.
Verkehrsgrün:
In beiden Fahrtrichtungen werden Grünbeete in einer Breite von 3,00 m
angelegt, so dass hier die Fahrbahn punktuell auf 4,25 m reduziert wird. Die
Grünbeete werden aufgrund der geringen Breite von 1,25 m nur mit einer Unterpflanzung versehen.
Durch die Anlegung der Grünbeete wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsredu-
zierung erreicht.
Gehwege:
Beidseitig werden
Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine Breite von
ca. 1,75 m auf.
Ausgeführt werden
die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,
die Bereiche der
Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
4. Beleuchtung:
Es
werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.
5. Entwässerung:
Die
Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß
an die Kanalisation.
6. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Ausbauzeitpunkt:
Die
Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 2.
Quartal 2016 beginnen.
8. Finanzierung:
Beim Ausbau der
Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg handelt es sich um
die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den
Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
Die Durchführung der
Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab