Betreff
Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (53014-3712) Offenlage
Vorlage
021/16
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

                                                               Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

 

1.      Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg befindet sich in den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 286 I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort:“Dannenkamp“.

 

          Die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist als  Anliegerstraße einzustufen.

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße  bis Norgerweg sind bis auf 2 bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte. 

 

. 

 

2.      Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße mit Sammelfunktion einzustufen. Sie sammelt Teile des anfallenden Verkehrs der Verkehrsberuhigten Bereiche Norgerweg, Grönings Hoff (Ausbau erfolgt später) und Kösters Kamp und leitet diesen über die Nielandstraße und die Verlängerung des Hohe Heideweges zur Rheiner Straße (Hauptsammelstraße) ab.

 

         Die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße mit Sammelfunktion einzustufen.

 

         Der Ausbau erfolgt im Separationsprinzip als Tempo 30-Zone.

 

            

                          

3.      Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (Tempo-30-Zone)   

 

 

 

 Fahrbahn:

 

    Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk1,0  (vormals Bauklasse IV)

    in  einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die durch eine Rinne und einen

    Rundbord r =  5 cm eingefasst wird.

    Der Rundbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

        

         Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können von Rollstuhl-

         fahrern bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

 

    Verkehrsgrün:

 

   In beiden Fahrtrichtungen werden Grünbeete in einer Breite von 3,00 m angelegt, so dass hier die Fahrbahn punktuell auf 4,25 m reduziert wird. Die Grünbeete werden aufgrund der geringen Breite von 1,25 m  nur mit einer Unterpflanzung versehen.  

Durch die Anlegung der Grünbeete wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsredu-

zierung erreicht.

    

 

    Gehwege:

 

    Beidseitig werden Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine Breite von

    ca. 1,75 m auf.

    Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm,

    die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

         

 

4.      Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.

 

 

 

5.      Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß an die Kanalisation.

 

 

 

 

 

 

 

 

6.      Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

7.    Ausbauzeitpunkt:

 

        Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 2. Quartal 2016 beginnen.

 

 

 

8.      Finanzierung:

 

        Beim Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg handelt es sich um die  erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

      

        Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab