Betreff
Ausbau Friedhofstraße (Aloysiusstr. - Jägerstraße) (53014-551)
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
090/16
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.


Begründung:                           

 

1.    Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Der vorgesehene Bauabschnitt der Friedhofstraße – von der Aloysiusstraße bis zur Jägerstraße - liegt im Stadtteil Eschendorf und befindet sich westlich des Friedhofes – südlich vom Hemelter Bach.

Die angrenzenden Straßen des Wohngebietes sind zurzeit auf 50 km/h festgelegt.

Die Straße dient der innerörtlichen Erschließung des Siedlungsgebietes. Die Friedhofstraße stellt eine Verbindung zum Kopernikusgymnasium, sowie zum Freibad und Stadtpark dar und führt im weiteren Verlauf zur Euregio-Gesamtschule. 

Aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist die Straße als Anliegerstraße einzustufen. Ferner dient sie als fußläufige Verbindung zum Friedhof Eschendorf. Die nächstgelegene Busanbindung befindet sich am Marienstift. Nachdem der östliche Abschnitt der Friedhofstraße bereits im Jahr 2014 ausgebaut wurde, ist nun ein Ausbau des Reststückes im Separationsprinzip mit höhenmäßig abgesetzten Bordsteinen vorgesehen.

 

2.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Friedhofstraße (Aloysiusstraße bis Jägerstraße) befindet sich außerhalb von den Grenzen eines Bebauungsplanes. Jedoch grenzt südlich der Bebauungsplan Nr. VEP 7 „Alter Sportplatz 09“ an.

Die Friedhofstraße verfügt über eine Parzellenbreite von 11,50 m bis ca. 12,00 m und weitet sich zur Aloysiusstraße hin auf (12,75 m). Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes  liegt bei ca. 110 m.

Aufgrund der unvollständigen Gehwegbefestigung und der veralteten Fahrbahn,  soll die Straße nun „nochmalig hergestellt“ werden.

Der nördliche Gehweg wird derzeitig nicht ausgebaut, da sich dort lediglich eine Betriebszufahrt befindet und diese Gehwegseite als „nicht angebaut“ einzustufen ist. Hier wird ein Grünstreifen eingerichtet, der den angrenzenden Bäumen zusätzlichen Raum gibt.

 

Der Ausbau der Friedhofstraße soll im Trennungsprinzip (Separation) mit einseitigem Gehweg und Parkstreifen auf der Südseite und mit einer Fahrbahn aus Asphalt erfolgen. 

 

3.    Bestandssituation:

 

Die Friedhofstraße zwischen Aloysiusstraße und Jägerstraße hieß um 1935 Jägerstraße. Sie ging erst im Jahre 1927 – im Zuge der Eingemeindung – vom Amt Rheine zur Stadt Rheine über, so dass die Stadt nun für die Unterhaltung zuständig war. Um 1950 wurde ein Grünstreifen an der bereits befestigten Straße ergänzt mit Birkenanpflanzungen. Im Jahr 1956 wurde die ausgebaute Straße aufwändig erneuert. Die Fahrbahndecke wurde saniert und die Rinnensteine wurden neu verlegt. Der Straßenabschnitt wurde dann umbenannt und hieß „Zur Heide“. Um 1978 wurde die Straße nochmals umbenannt und erhielt die heutige Bezeichnung „Friedhofstraße“.  Die heute existierende Mischkanalisation wurde im Jahr 1992 erstellt.

 

Da sich an der Nordseite der Straße nur landwirtschaftliche Flächen befinden und die Seite damit als „nicht angebaut“ eingestuft wurde, hat man früher die Straße nur mit einseitigem Gehweg ausgebaut. Der südlich gelegene Gehweg diente früher u.a. auch zur Anbindung des ehemaligen Sportplatzes.

 

Zur Entwässerung wurde eine einseitige Rinne auf der Südseite gebaut. Eine durchgängige Beleuchtung besteht heute nicht, lediglich am Baubeginn und Bauende existieren Leuchten (Peitschenleuchte). Es wird aber vermutet, dass eine Straßenbeleuchtung vor 1960 existiert hat.

Die Straße war mit Errichtung der Fahrbahn, Straßenentwässerung und des einseitigen Gehweges (mit Grünstreifen), spätestens nach der aufwändigen „Unterhaltungsmaßnahme“ endgültig hergestellt.

 

Auch heute befindet sich an der Nordseite landwirtschaftliche Fläche mit einer Zufahrt. Die angrenzende Fläche ist bewaldet und es befinden sich mehrere Bäume im Grenzbereich, deren Stammfüße und Wurzelanläufe etwa ½ Meter oberhalb der Straßenoberfläche liegen.

 

Die einmündende Straße „Stockels Kamp“ wurde vor einigen Jahren als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut.

 

Die heutige asphaltierte Fahrbahn verfügt über Breiten von 6,00 m bis 6,50 m und weist Unebenheiten und Absenkungen auf, die auf einen unzureichenden Straßenaufbau hinweisen. Teilweise befinden sich Löcher und Risse in der Fahrbahn, es wurden vielfach Ausbesserungsmaßnahmen an der Fahrbahn durchgeführt.

 

Auf der Nordseite schließt sich ein unbefestigter Seitenstreifen (rd. 2,0m) an. Südlich der Fahrbahn befindet sich ein Grünstreifen mit Baumbewuchs (Sandbirken) in 1,50 m bis 2,00 m Breite. Daneben befindet sich ein Gehwegbereich, der mit einer 1m (z.T. 1,50 m) breiten plattierten Fläche befestigt ist und seitlich z. T. mit Splitt und Sand angefüllt ist. Die Fahrbahn und die Seitenbereiche befinden sich insgesamt in einem sehr schlechten Zustand.

Aufgrund der unregelmäßigen und abgesackten Rinnensteine, die z. T. aus Kopfsteinpflaster bestehen, bilden sich Stauwasserbereiche am Fahrbahnrand.

 

Im Umfeld der auszubauenden Friedhofstraße befinden sich auf einer Länge von etwa 110 Metern zurzeit nur 2 Leuchten -  jeweils am Beginn und Ende des Ausbauabschnittes. Diese mangelhafte Beleuchtung wirkt sich besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.

 

4.    Geplante Breiten /Ausbaumerkmale

 

Friedhofstraße (Aloysiusstr. - Jägerstraße/ 50 km/h)

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip innerhalb der vorgegebenen Straßen-parzelle (11,60 m bis 12,75 m) vorgesehen.

 

4.1       Fahrbahn/Stellplätze:

 

Die Friedhofstraße wird in Asphaltbauweise mit einer Einfassung durch Rundbordsteine (r=9cm) und einer 30cm breiten Rinne nach dem Separationsprinzip hergestellt. Die Fahrbahnbreite des auszubauenden Bereiches liegt bei 6,00 m und ermöglicht die Begegnung von Pkw/Pkw und von Pkw/Müllfzg. Der Begegnungsfall Lkw/Lkw ist nur bei verminderter Geschwindigkeit möglich. Für den Fahrbahnoberbau ist die Belastungsklasse 1,0 (Bauklasse IV) vorgesehen.

 

Auf südlicher Fahrbahnseite werden Parkplätze in Längsaufstellung in einer Breite von 2,00 m eingeplant. Diese werden durch eine 30cm breite Rinne von der Fahrbahn getrennt. Zwischen den Stellplatzreihen aus anthrazitfarbenen Pflastersteinen (d=8cm) und dem angrenzenden Gehweg werden Rundbordsteine eingebaut.  

Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Betonsteinpflaster und werden durch ein Rundbord r=2 cm zum Gehweg  hin abgesenkt. Zwischen Zufahrt und Fahrbahn verläuft eine einreihige 30cm breite Rinne.

 

4.2    Gehwege:

 

Der in südlichen Teilbereichen bestehende Gehweg und die Hochbordeinfassungen werden entfernt. Der neue Gehweg wird dann auf ganzer Länge durchgeführt. Die nördliche „nicht angebaute“ Seite erhält zurzeit keinen Gehweg. Da im Zuge des Ausbaus der Straße die Bordanlage bereits eingebaut wird, kann bei Bedarf auch später noch ein Gehweg erstellt werden. Zunächst kann der hier im Grenzverlauf vorhandene Baumbestand erhalten bleiben. Es werden jedoch einzelne, schwächere und durch Fäulen im Stammfuß- und Wurzelbereich erheblich geschädigte Bäume, die an der Außenseite des waldartigen Baumbestandes der anliegenden Hofstelle stehen, zeitnah zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit entfernt werden müssen.

 

Die Breiten des neuen Gehweges auf südlicher Seite variieren je nach Parzellenbreite zwischen 1,80 m und 2,00 m (Aufweitung 2,75 m). Der Gehweg wird in grauen Betonsteinplatten d=8cm erstellt. Die Zufahrten erhalten einen Belag aus grauem Rechteckpflaster d=8cm.

 

4.3    Verkehrsgrün:

 

Entlang der Friedhofstraße ist auf der Südseite der Einbau von Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung in einer Breite von 2,0 m geplant. Die Beete dienen zur Gliederung der PKW-Stellflächen.

 

Auf der Nordseite wird ein 1,80 m bis 2,00 m breiter Streifen als Grünstreifen hergestellt, der u.a. als Höhenausgleich zwischen Fahrbahn und den höherliegenden Baumwurzeln dient. Bei Notwendigkeit / Bedarf kann geprüft werden, ob dieser zu einem späteren Zeitpunkt als Gehweg hergestellt werden kann.

 

Die Grünbeete und der Grünstreifen werden mit einem Rundbord r=9cm zur Fahrbahn bzw. zu den Stellplätzen hin eingefasst.

 

Es ist vorgesehen, die vorhandenen älteren Birken (5 Stk.), die in kleinen Baumscheiben innerhalb des Gehwegbereiches auf der Süd-/Anliegerseite stehen, zu entfernen, da davon auszugehen ist, dass die Birken-Altbäume, die natürlicherweise ein oberflächennahes, dichtes Wurzelwerk ausbilden, bei den Erd- und Tiefbauarbeiten zur Herstellung des erforderlichen, neuen Tragschichtaufbaus und der neuen Bordanlagen und Oberflächenbeläge, einen Großteil ihres versorgungs- und standsicherheitsrelevanten Wurzelwerkes verlieren werden. Zudem behindern einige der Birken-Bestandsbäume auch die Zufahrten zu den neu bebauten Grundstücken.

Auf der Südseite ist die Neuanpflanzung von 4 Laubbäumen in neuen Grünbeeten, im Bereich des vor dem Gehweg geplanten Parkstreifens vorgesehen.

Der ältere Baumbestand (Eichen) auf der Nordseite wird durch den Straßenausbau nicht wesentlich tangiert und wird, soweit heute ein vitaler und verkehrssicherer Zustand gegeben ist, weiter erhalten. Einzelne stark geschädigte und nicht mehr standsichere Bäume müssen jedoch zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zeitnah noch entfernt werden.

 

5.    Entwässerung

 

Die Friedhofstraße wird über beidseitige 30 cm breite Rinnen mit Ablauf und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal entwässert.

 

6.    Beleuchtung

 

Im Umfeld der auszubauenden Friedhofstraße befinden sich auf einer Länge von etwa 110 Metern zurzeit nur 2 Leuchten -  jeweils am Beginn und Ende des Ausbauabschnittes.

Für den Ausbau sind daher energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

7.    Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.    Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Fahrbahn und des Gehweges „Friedhofstraße“ handelt es sich um eine „nochmalige Herstellung“. Die beitragsrechtliche Abrechnung (Straßenbaubeitrag) der Maßnahme erfolgt auf Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz NW. 

 

Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt 70%. Die Friedhofstraße ist in dem o.g. Bereich nur einseitig zum Anbau bestimmt. Nach der Straßenbaubeitragssatzung sind bei einseitig anbaubaren Straßen die anrechenbaren Breiten für z.B. Grünanlagen und Gehwege nur entlang der bebauten bzw. bebaubaren Grundstücke anzusetzen.

Zum Abrechnungsgebiet gehören aber alle Grundstücke auf beiden Seiten der Straße.

 

9.    Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Friedhofstraße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Herbst 2016.

 

10.  Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2016 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

1. Lageplan