Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die allgemeinen Informationen zur Volkshochschule zur Kenntnis.
Begründung:
1. Heutiges Profil der Volkshochschule und Musikschule der Stadt Rheine/Zusammenlegung
Im Oktober 2006 ging der erste Volkshochschulleiter nach 30 Jahren Leitungstätigkeit in den Ruhestand. Der Verwaltungsleiter schied kurz vorher aus. Die Stelle wurde neu besetzt.
Der Rat der Stadt Rheine beschloss 2006, in Verbindung mit der neuen Besetzung der VHS-Leitungsstelle, die neue Organisationseinheit Volkshochschule (VHS) und Musikschule unter einem Dach und unter einer einheitlichen Leitung.
Die VHS und Musikschule sind seit Januar 2008 verwaltungsdienstbezogen vereinigt worden, sie veröffentlichen gemeinsam ein Weiterbildungsprogramm und die Institute bieten ihre Leistungen aus einem Gebäude, aus einer Anmeldung und aus einem Sekretariat heraus an. Seit dieser Zeit wurden jährlich 144.000,00 € an Personal- und Organisationskosten (seit 2008 = 1.152,00 €) eingespart. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit kontinuierlich Teilnehmerzuwächse und damit verbunden erhebliche Mehreinnahmen insbesondere im VHS, aber auch im Musikschulbereich generiert.
Die Fusion der VHS und Musikschule der Stadt Rheine ist ein Erfolgskonzept, das auf der Landesebene sehr positiv diskutiert, in vielen anderen Kommunen seither nach dem Vorbild von Rheine angestrebt und zum Teil schon umgesetzt wurde.
Der gemeinsame Standort ist das Josef-Winckler-Zentrum, Neuenkirchener Str. 22.
1.1.
Organigramm einer gemeinsamen Volkshoch- und Musikschule nach der räumlichen
Zusammenführung im Josef-Winckler-Zentrum
Zum besseren Verständnis ist das Leitbild der VHS mit den Inhalten:
Identität und Auftrag, Werten, Allgemeinen Zielen, Fähigkeiten, Leistungen, Ressourcen, Gelungenem Lernen, Qualitätspolitik, Kundinnen und Kunden, Kundenkommunikation als Anlage 1 beigefügt.
2. Rechtscharakter
Die Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen sind die kommunalen Weiterbildungszentren, die ihren öffentlichen Bildungsauftrag auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes NRW wahrnehmen.
2.1. Rechtlicher
Rahmen
Die Stadt Rheine ist Trägerin der kommunalen Volkshochschule mit dem Namen „Volkshochschule der Stadt Rheine“, hat ihren Sitz in Rheine und ist gemäß Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WbG NW) eine gleichberechtigte Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens und Pflichtaufgabe der Kommune (§ 1 Abs. 2; § 2 Abs. 1 und Abs. 2; § 3; § 11 WbG NW).
2.2. Wirkungszusammenhang im Überblick:
Die Aufgaben der Weiterbildung in Verantwortung der Volkshochschule (§ 3) umfassen Inhalte, die die
Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des
demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt
bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen,
beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von
Schulabschlüssen und Eltern- und Familienbildung ein.
Im Zweiten Teil des Weiterbildungsgesetzes NRW bestimmt § 11 mit der Benennung der Grundversorgung mit
Weiterbildungsangeboten das
Pflichtangebot der Volkshochschule.
Das Pflichtangebot erhöht sich ab 60.000 Einwohner/innen je angefangene
40.000 Einwohner/innen um 1600 Unterrichtsstunden jährlich, was für Rheine eine
Mindestdurchführungsquote von 4800 Unterrichtsstunden bedeuten würde.
Die Personalstruktur (§ 12) und die Zuweisung der Personalkosten der
drei Fachbereichsleitenden / HPM durch das Land NRW (§ 13) sichert die Planung
und Durchführung von Lehrveranstaltungen gemäß Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten
und Pflichtangebot (§ 11.2).
Also: Das Gesetz spricht auf der einen Seite von Grundversorgung mit
Weiterbildungsangeboten und Pflichtangebot
(§ 11) in Verbindung mit einer Personalstruktur/Personalkostenförderung
(§ 12) und auf der anderen Seite von
der Aufgabe der Weiterbildung (§ 3).
Erinnert wird an das GPA (GemeindePrüfungsAmt)-Gutachen – Vorlage Nr.
268/2008. Dieser interkommunale GPA-Bericht (Vergleich Zweckverband Ochtrup /
Zweckverband Steinfurt / Zweckverband Emsdetten / Städtische VHS Rheine) weist
der VHS Rheine „die Bestnote“ in den Punkten „Betriebswirtschaft /
Leistungsparameter / Nutzungsgrad / Veranstaltungsmenge und
Teilnehmer-Entgeldsystem“ sowie „Niedrigster kommunaler Zuschuss im
interkommunalen Vergleich“ zu. Darüber hinaus empfiehlt das Gutachten die
Fortsetzung der Selbständigkeit und Verzahnung der kommunalen Volkshochschule
Rheine zusammen mit der Musikschule der Stadt Rheine (Umsetzung erfolgte
bereits im Jahr 2008).
Programmgestaltung, innovative Projekte zur beruflichen Bildung wie z.
B. „Bildung auf Bestellung - ein Bildungsformat für Unternehmen“ generieren Teilnehmerzuwächse,
verbunden mit steigenden Einnahmen für die Stadt Rheine.
78,21 Prozent betrug der
Kostendeckungsgrad der VHS Rheine im Programmjahr 2015, mit einer Weiterbildungsdichte in Höhe von 150.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der Volkshochschulen in NRW beträgt 56,9 %
und die durchschnittliche
Weiterbildungsdichte der Volkshochschulen in NRW beträgt 136,7.
Der herausgestellte gesetzliche Rahmen des Weiterbildungsgesetzes und
die Umsetzungspraxis der Volkshochschule bestehend aus VHS-Satzung, Honorar-
und Gebührenordnung beschreiben die gesetzlichen Aufgaben in der
Weiterbildung.
Zusammengefasst: Die Arbeit der Volkshochschule – das Team der Pädagogen/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/innen – führt den Nachweis, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt zu haben und ein gut aufgestelltes „Weiterbildungsunternehmen“ mit fester Verankerung in der Bürgerschaft der Stadt Rheine zu führen.
Zur näheren Erläuterung siehe nachfolgende Tabellen der Jahre 2006 – 2015.
|
Gebühreneinnahmen |
verausgabte
Honorare |
aus 1,00 €
Honorar werden |
2006 |
381.330,00 |
278.315,00 |
1,37 |
2007 |
384.432,00 |
271.133,00 |
1,41 |
2008 |
403.204,00 |
311.338,00 |
1,29 |
2009 |
386.705,00 |
274.186,00 |
1,41 |
2010 |
473.953,00 |
315.493,00 |
1,50 |
2011 |
451.218,00 |
295.198,00 |
1,52 |
2012 |
371.782,00 |
276.230,00 |
1,34 |
2013 |
425.267,00 |
293.628,00 |
1,45 |
2014 |
512.015,00 |
309.048,00 |
1,66 |
2015 |
575.518,00 |
394.233,00 |
1,46 |
|
|
|
|
Durchschnitt |
436.542,40 |
301.879,20 |
1,44 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzahl Veranstaltungen |
Anzahl U-Stunden |
Anzahl Teilnehmer/-innen |
2006 |
795 |
14971 |
10213 |
2007 |
743 |
15212 |
9295 |
2008 |
944 |
14490 |
11987 |
2009 |
856 |
15315 |
11354 |
2010 |
904 |
16146 |
12494 |
2011 |
806 |
14903 |
12709 |
2012 |
786 |
13305 |
10688 |
2013 |
805 |
14346 |
12314 |
2014 |
832 |
15215 |
12594 |
2015 |
868 |
17769 |
13421 |
|
|
|
|
Durchschnitt |
835 |
15171 |
11728 |
3. Kostendeckungsgrad und
zukünftiger Zuschussbedarf
Die Aufbereitung und Analyse des erhobenen Materials für Einsparmöglichkeiten stellt die finanziellen und inhaltlichen Sachverhalte und Zusammenhänge der kommunalen Weiterbildungseinrichtung „Volkshochschule der Stadt Rheine“ dar.
Die aktuelle Wertsteigerungszahl 1.44 Euro ist die Zahl des erwirtschafteten Kostendeckungsgrades, die in präziser und konzentrierter Form über wichtige, zahlenmäßig erfassbare Tatbestände und Entwicklungen der Volkshochschule informiert.
Die Aussage dieser Verhältniszahl 1.00 Euro Ausgabe ergibt 1.44 Euro Einnahme (im Kostendeckungsgrad 1) beinhaltet auf der einen Seite die betriebswirtschaftliche Steuerungsleistung der Volkshochschule mit bislang gewährten städtischen Haushaltsmitteln und zum anderen beinhaltet die Kennzahl 1.44 Euro die Anregungsfunktion, ein ausbalanciertes Institutsmanagement auch weiter zu ermöglichen.
Die VHS hat, wie die Statistiken sehr deutlich aufzeigen, die
Einnahmeposition im Jahr 2015 von geplanten 390.000,00 € auf 575.518,00 €,
durch die Durchführung eines qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten
Angebotes, deutlich erhöhen können.
Durch diese relevante Verbesserung im Einnahmebereich im Veranstaltungsjahr
2015 konnte der Zuschussbedarf für
die Kommune und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheine deutlich gesenkt werden.
In der nachfolgend aufgeführten Tabelle werden die Einnahmen, der
Kostendeckungsgrad und der Zuschussbedarf der VHS Rheine der letzten vier Jahre
dargestellt.
Jahr |
Einnahme |
Kostendeckungsgrad |
Zuschussbedarf |
2012 |
371.782,00 |
68,19 % |
31,81 % |
2013 |
425.267,00 |
74,44 % |
25,56 % |
2014 |
512.015,00 |
79,41 % |
20,59 % |
2015 |
575.518,00 |
78,21 % |
21,79 % |
Sachverhalte und Zusammenhänge der Volkshochschularbeit darzustellen heißt immer, die einzigartige Komplexität der Ebenen der gesetzlichen und politischen Bildungszusammenhänge von Bund und Land auf der strategischen Ebene sowie der Ebene der Bezirksregierung und der jeweiligen Kommune herauszuarbeiten.
4. Vorschläge zur Reduzierung
des Zuschussbedarfs und Darstellung der jeweiligen Auswirkungen
Wie unter Punkt 3 „Kostendeckungsgrad und zukünftiger Zuschussbedarf“ beschrieben, hat die VHS die Einnahmeposition in den letzten Jahren (2012-2015) deutlich erhöht und durch die Erhöhung den Zuschussbedarf von 31,81 % (2012) auf 21,79 % (2015) relevant reduziert.
Um in Zukunft den Zuschussbedarf der Volkshochschule der Stadt Rheine auf einem so niedrigen Level, wie beschrieben, halten zu können, sollte so viel wie möglich (im Kostendeckungsgrad 1) veranstaltet werden. Dann wird die VHS der Stadt Rheine sowohl den Aufgaben der Weiterbildung nach WbG NW gerecht, als auch den Vorgaben des gesetzlichen Mindestangebotes.
Ein Vorschlag zur Reduzierung des Zuschussbedarfs könnte ansonsten nur in einer erneuten Gebührenerhöhung um z. B. 5 % erfolgen.
Fakten sind allerdings, dass die letzten Gebührenerhöhungen in den Jahren 2014 und in 2015 gerade erst vollzogen wurden.
Dieses passierte in zwei Schritten:
1. Schritt im Jahr 2014
2. Schritt im Jahr 2015
Der 3. Schritt wäre dann eine Gebührenerhöhung im Jahr 2017 um weitere 5 % und würde eine erneute Änderung der Gebührenordnung nach sich ziehen.
Auswirkungen: Eine nochmalige Gebührenerhöhung um 5 % würde, vor dem Hintergrund des letzten Einnahmejahres, zwar ca. 28.775,00 € Mehreinnahmen generieren, aber eine Erhöhung der Teilnehmergebühren birgt auch immer die Gefahr, dass mit einem Teilnehmerrückgang zu rechnen ist, insbesondere dann, wenn es innerhalb von vier Jahren zu drei Gebührenerhöhungen kommen würde. Aus diesem Grund wird eine weitere Erhöhung der Kursgebühren als kontraproduktiv eingeschätzt und somit nicht empfohlen.
Auch ohne erneute Gebührenerhöhung wird im Haushaltsjahr 2017 mit einer Einnahme von 627.000,00 € gerechnet, also 157.000,00 € mehr als im Jahr 2016 veranschlagt.
Anlagen:
Anlage 1: Leitbild der Volkshochschule (VHS)