Betreff
Allgemeine Informationen zur Arbeit der Volkshochschule
Vorlage
211/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die allgemeinen Informationen zur Volkshochschule zur Kenntnis.


Begründung:

1. Heutiges Profil der Volkshochschule und Musikschule der Stadt Rheine/Zusammenlegung

Im Oktober 2006 ging der erste Volkshochschulleiter nach 30 Jahren Leitungstätigkeit in den Ruhestand. Der Verwaltungsleiter schied kurz vorher aus. Die Stelle wurde neu besetzt.

Der Rat der Stadt Rheine beschloss 2006, in Verbindung mit der neuen Besetzung der VHS-Leitungsstelle, die neue Organisationseinheit Volkshochschule (VHS) und Musikschule unter einem Dach und unter einer einheitlichen Leitung.

Die VHS und Musikschule sind seit Januar 2008 verwaltungsdienstbezogen vereinigt worden, sie veröffentlichen gemeinsam ein Weiterbildungsprogramm und die Institute bieten ihre Leistungen aus einem Gebäude, aus einer Anmeldung und aus einem Sekretariat heraus an. Seit dieser Zeit wurden jährlich 144.000,00 € an Personal- und Organisationskosten (seit 2008 = 1.152,00 €) eingespart. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit kontinuierlich Teilnehmerzuwächse und damit verbunden erhebliche Mehreinnahmen insbesondere im VHS, aber auch im Musikschulbereich generiert.

 

Die Fusion der VHS und Musikschule der Stadt Rheine ist ein Erfolgskonzept, das auf der Landesebene sehr positiv diskutiert, in vielen anderen Kommunen seither nach dem Vorbild von Rheine angestrebt und zum Teil schon umgesetzt wurde.

Der gemeinsame Standort ist das Josef-Winckler-Zentrum, Neuenkirchener Str. 22.

 

1.1. Organigramm einer gemeinsamen Volkshoch- und Musikschule nach der räumlichen Zusammenführung im Josef-Winckler-Zentrum

 

 

 

 

Zum besseren Verständnis ist das Leitbild der VHS mit den Inhalten:

Identität und Auftrag, Werten, Allgemeinen Zielen, Fähigkeiten, Leistungen, Ressourcen, Gelungenem Lernen, Qualitätspolitik, Kundinnen und Kunden, Kundenkommunikation als Anlage 1 beigefügt.

 

 

2.      Rechtscharakter

 

Die Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen sind die kommunalen Weiterbildungszentren, die ihren öffentlichen Bildungsauftrag auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes NRW wahrnehmen.

 

2.1.   Rechtlicher Rahmen

 

Die Stadt Rheine ist Trägerin der kommunalen Volkshochschule mit dem Namen „Volkshochschule der Stadt Rheine“, hat ihren Sitz in Rheine und ist gemäß Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WbG NW) eine gleichberechtigte Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens und Pflichtaufgabe der Kommune (§ 1 Abs. 2; § 2 Abs. 1 und Abs. 2; § 3; § 11 WbG NW).

 

2.2.   Wirkungszusammenhang im Überblick:

 

Die Aufgaben der Weiterbildung in Verantwortung der Volkshochschule (§ 3) umfassen Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern- und Familienbildung ein.

 

Im Zweiten Teil des Weiterbildungsgesetzes NRW bestimmt § 11 mit der Benennung der Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten das Pflichtangebot der Volkshochschule.

Das Pflichtangebot erhöht sich ab 60.000 Einwohner/innen je angefangene 40.000 Einwohner/innen um 1600 Unterrichtsstunden jährlich, was für Rheine eine Mindestdurchführungsquote von 4800 Unterrichtsstunden bedeuten würde.

Die Personalstruktur (§ 12) und die Zuweisung der Personalkosten der drei Fachbereichsleitenden / HPM durch das Land NRW (§ 13) sichert die Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen gemäß Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten und Pflichtangebot (§ 11.2).

Also: Das Gesetz spricht auf der einen Seite von Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten und Pflichtangebot (§ 11) in Verbindung mit einer Personalstruktur/Personalkostenförderung (§ 12) und auf der anderen Seite von der Aufgabe der Weiterbildung (§ 3). 

 

Erinnert wird an das GPA (GemeindePrüfungsAmt)-Gutachen – Vorlage Nr. 268/2008. Dieser interkommunale GPA-Bericht (Vergleich Zweckverband Ochtrup / Zweckverband Steinfurt / Zweckverband Emsdetten / Städtische VHS Rheine) weist der VHS Rheine „die Bestnote“ in den Punkten „Betriebswirtschaft / Leistungsparameter / Nutzungsgrad / Veranstaltungsmenge und Teilnehmer-Entgeldsystem“ sowie „Niedrigster kommunaler Zuschuss im interkommunalen Vergleich“ zu. Darüber hinaus empfiehlt das Gutachten die Fortsetzung der Selbständigkeit und Verzahnung der kommunalen Volkshochschule Rheine zusammen mit der Musikschule der Stadt Rheine (Umsetzung erfolgte bereits im Jahr 2008).

 

Programmgestaltung, innovative Projekte zur beruflichen Bildung wie z. B. „Bildung auf Bestellung - ein Bildungsformat für Unternehmen“ generieren Teilnehmerzuwächse, verbunden mit steigenden Einnahmen für die Stadt Rheine.

78,21 Prozent betrug der Kostendeckungsgrad der VHS Rheine im Programmjahr 2015, mit einer Weiterbildungsdichte in Höhe von 150.

Zum Vergleich: Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der Volkshochschulen in NRW beträgt 56,9 % und die durchschnittliche Weiterbildungsdichte der Volkshochschulen in NRW beträgt 136,7.

Der herausgestellte gesetzliche Rahmen des Weiterbildungsgesetzes und die Umsetzungspraxis der Volkshochschule bestehend aus VHS-Satzung, Honorar- und Gebührenordnung beschreiben die gesetzlichen Aufgaben in der Weiterbildung.

 

Zusammengefasst: Die Arbeit der Volkshochschule – das Team der Pädagogen/-innen und Verwaltungsmitarbeiter/innen – führt den Nachweis, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt zu haben und ein gut aufgestelltes „Weiterbildungsunternehmen“ mit fester Verankerung in der Bürgerschaft der Stadt Rheine zu führen.

 

 

Zur näheren Erläuterung siehe nachfolgende Tabellen der Jahre 2006 – 2015.

 

Gebühreneinnahmen

verausgabte Honorare

aus 1,00 € Honorar werden

2006

381.330,00

278.315,00

1,37

2007

384.432,00

271.133,00

1,41

2008

403.204,00

311.338,00

1,29

2009

386.705,00

274.186,00

1,41

2010

473.953,00

315.493,00

1,50

2011

451.218,00

295.198,00

1,52

2012

371.782,00

276.230,00

1,34

2013

425.267,00

293.628,00

1,45

2014

512.015,00

309.048,00

1,66

2015

575.518,00

394.233,00

1,46

 

 

 

 

Durchschnitt

436.542,40

301.879,20

1,44

 

 

 

 


 


 

 

 

 

 

Anzahl Veranstaltungen

Anzahl

U-Stunden

Anzahl Teilnehmer/-innen

2006

795

14971

10213

2007

743

15212

9295

2008

944

14490

11987

2009

856

15315

11354

2010

904

16146

12494

2011

806

14903

12709

2012

786

13305

10688

2013

805

14346

12314

2014

832

15215

12594

2015

868

17769

13421

 

 

 

 

Durchschnitt

835

15171

11728

 

 

 

3. Kostendeckungsgrad und zukünftiger Zuschussbedarf

 

Die Aufbereitung und Analyse des erhobenen Materials für Einsparmöglichkeiten stellt die finanziellen und inhaltlichen Sachverhalte und Zusammenhänge der kommunalen Weiterbildungseinrichtung „Volkshochschule der Stadt Rheine“ dar.

Die aktuelle Wertsteigerungszahl 1.44 Euro ist die Zahl des erwirtschafteten Kostendeckungsgrades, die in präziser und konzentrierter Form über wichtige, zahlenmäßig erfassbare Tatbestände und Entwicklungen der Volkshochschule informiert.

Die Aussage dieser Verhältniszahl 1.00 Euro Ausgabe ergibt 1.44 Euro Einnahme (im Kostendeckungsgrad 1) beinhaltet auf der einen Seite die betriebswirtschaftliche Steuerungsleistung der Volkshochschule mit bislang gewährten städtischen Haushaltsmitteln und zum anderen beinhaltet die Kennzahl 1.44 Euro die Anregungsfunktion, ein ausbalanciertes Institutsmanagement auch weiter zu ermöglichen.

 

Die VHS hat, wie die Statistiken sehr deutlich aufzeigen, die Einnahmeposition im Jahr 2015 von geplanten 390.000,00 € auf 575.518,00 €, durch die Durchführung eines qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Angebotes, deutlich erhöhen können.

Durch diese relevante Verbesserung im Einnahmebereich im Veranstaltungsjahr 2015 konnte der Zuschussbedarf für die Kommune und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheine deutlich gesenkt werden.

 

In der nachfolgend aufgeführten Tabelle werden die Einnahmen, der Kostendeckungsgrad und der Zuschussbedarf der VHS Rheine der letzten vier Jahre dargestellt.

 

Jahr

Einnahme

Kostendeckungsgrad

Zuschussbedarf

2012

371.782,00

68,19 %

31,81 %

2013

425.267,00

74,44 %

25,56 %

2014

512.015,00

79,41 %

20,59 %

2015

575.518,00

78,21 %

21,79 %

 

Sachverhalte und Zusammenhänge der Volkshochschularbeit darzustellen heißt immer, die einzigartige Komplexität der Ebenen der gesetzlichen und politischen Bildungszusammenhänge von Bund und Land auf der strategischen Ebene sowie der Ebene der Bezirksregierung und der jeweiligen Kommune herauszuarbeiten.

 

 

 

4. Vorschläge zur Reduzierung des Zuschussbedarfs und Darstellung der jeweiligen Auswirkungen

 

Wie unter Punkt 3 „Kostendeckungsgrad und zukünftiger Zuschussbedarf“ beschrieben, hat die VHS die Einnahmeposition in den letzten Jahren (2012-2015) deutlich erhöht und durch die Erhöhung den Zuschussbedarf von 31,81 % (2012) auf 21,79 % (2015) relevant reduziert.

 

Um in Zukunft den Zuschussbedarf der Volkshochschule der Stadt Rheine auf einem so niedrigen Level, wie beschrieben, halten zu können, sollte so viel wie möglich (im Kostendeckungsgrad 1) veranstaltet werden. Dann wird die VHS der Stadt Rheine sowohl den Aufgaben der Weiterbildung nach WbG NW gerecht, als auch den Vorgaben des gesetzlichen Mindestangebotes.

 

 

Ein Vorschlag zur Reduzierung des Zuschussbedarfs könnte ansonsten nur in einer erneuten Gebührenerhöhung um z. B. 5 % erfolgen.

Fakten sind allerdings, dass die letzten Gebührenerhöhungen in den Jahren 2014 und in 2015 gerade erst vollzogen wurden.

Dieses passierte in zwei Schritten:

1.   Schritt im Jahr 2014

2.   Schritt im Jahr 2015

 

Der 3. Schritt wäre dann eine Gebührenerhöhung im Jahr 2017 um weitere 5 % und würde eine erneute Änderung der Gebührenordnung nach sich ziehen.

 

Auswirkungen: Eine nochmalige Gebührenerhöhung um 5 % würde, vor dem Hintergrund des letzten Einnahmejahres, zwar ca. 28.775,00 € Mehreinnahmen generieren, aber eine Erhöhung der Teilnehmergebühren birgt auch immer die Gefahr, dass mit einem Teilnehmerrückgang zu rechnen ist, insbesondere dann, wenn es innerhalb von vier Jahren zu  drei Gebührenerhöhungen kommen würde. Aus diesem Grund wird eine weitere Erhöhung der Kursgebühren als kontraproduktiv eingeschätzt und somit nicht empfohlen.

 

Auch ohne erneute Gebührenerhöhung wird im Haushaltsjahr 2017 mit einer Einnahme von 627.000,00 € gerechnet, also 157.000,00 € mehr als im Jahr 2016 veranschlagt.


Anlagen:

 

Anlage 1: Leitbild der Volkshochschule (VHS)