Kennwort: "Eschendorfer Aue - Teilabschnitt West",
der Stadt Rheine
I. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die Stadt Rheine entwickelt im Rahmen der Konversion der ehemals militärisch genutzten General-Wever-Kaserne ein umsetzungsfähiges Nachnutzungskonzept. Das städtebauliche Konzept sieht eine Wohnnutzung mit unterschiedlichen Wohnformen und Gebäudetypologien vor. Geplant ist die Entwicklung von Bauflächen für Einfamilienhäuser in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie die Realisierung von Bauflächen für den Geschosswohnungsbau für frei finanzierte und öffentlich geförderte Mietwohnungen.
Die
Eine
Die bestehenden Einzelbäume und Baumgruppen sind prägend für
das Plangebiet. Insbesondere die schützenswerten Bäume sollen im Rahmen der
Bauleitplanung weitestgehend erhalten werden und auch zukünftig den parkartigen
Charakter des neuen Baugebietes bestimmen.
Um die heute brachliegenden
Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen, soll nun ein weiteres Bauleitplanverfahren
Planungsrecht für eine wohnbauliche Nutzung für den Teilabschnitt West schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss für das Gesamtgebiet (Teilabschnitte Ost und West) wurde bereits am 30.11.2016 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz gefasst (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 403/16). Insofern muss dieser hier nicht wiederholt werden.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).
Exkurs: Straßennetz/Umbau
der Aloysiusstraße
Für die Entwicklung
der ehemaligen General-Wever-Kaserne ist ein verkehrstechnisches Gutachten
durch das Ingenieurbüro Schnüll, Haller und Partner (SHP) erstellt worden. Wesentliche
Ziele waren:
Ermittlung des zu
erwartenden zukünftigen Verkehrsaufkommens und dessen verträgliche Aufnahme im
Straßennetz, Erarbeitung von Netzkonzeptionen für Kfz-, ÖPNV-, Rad- und
Fußgängerverkehre sowie Darstellung möglicher Straßenquerschnitte.
Zur Ermittlung des
aktuellen Verkehrsaufkommens ist an drei Knotenpunkten eine Verkehrszählung
durchgeführt worden. Mit den Daten aus der Verkehrszählung und den Daten zur
Nutzung des neuen Quartiers sind Prognosen für die zukünftige Verkehrsbelastung
der äußeren Erschließung hochgerechnet worden. Aufbauend auf die zukünftige
verkehrliche Situation wurden Empfehlungen für die Knotenpunkte und die
Straßenquerschnitte gegeben. Für die bestehenden Straßen, an die das neue
Quartier über 4 Anschlusspunkte angebunden wird, ist mit folgenden Verkehren in
der Prognose in der Spitzenstunde zu rechnen:
Surenburgstraße
(Hauptsammelstraße): Ist: 441 Kfz/h; Prognose: 542 Kfz/h; verträglich nach
RASt: 800 Kfz/h;
Aloysiusstraße (verkehrswichtige
Sammelstraße): Ist: 391 Kfz/h; Prognose: 418 Kfz/h; verträglich nach RASt: 800
Kfz/h;
Schorlemerstraße (Erschließungsstraße):
Ist: 33 Kfz/h; Prognose: 129 Kfz/h; verträglich nach RASt: 400 Kfz/h.
Die nach den „Richtlinien
für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) zulässigen Verkehrsstärken entsprechend
der zugeordneten Straßenkategorie werden auch durch die zusätzlichen Verkehre
in diesen Straßen eingehalten. Die umliegenden Straßen sind somit grundsätzlich
in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen.
In der Bemessung der
Knotenpunkte stellte sich heraus, dass am Knotenpunkt Surenburgstraße/Aloysiusstraße
(lediglich Schaltzeiten anpassen) und am Knotenpunkt
Surenburgstraße/Schorlemerstraße (lediglich Querungshilfe) gute Verkehrsqualitäten
vorliegen und somit kaum Umbaubedarf besteht. Lediglich am Knotenpunkt Elter
Straße/Scharnhorststraße ergaben die prognostizierten Verkehrsstärken eine
künftig schlechte Verkehrsqualität, die einen größeren Umbau erforderlich macht.
Hier sind die Varianten Kreisverkehr oder signalisierter Knotenpunkt mögliche
Maßnahmen, die eine gute Verkehrsqualität erzielen. Aus Kostengründen wird
aktuell eine Lichtsignalanlage bevorzugt.
Auch ohne Entwicklung der Konversionsfläche würde
aufgrund des Zustandes der Straßen ein Ausbau in den nächsten Jahren anstehen. Das
geplante Wohnquartier „Eschendorfer Aue“ beschleunigt die Aus- bzw.
Umbaunotwendigkeiten:
Schorlemerstraße: Die
Querschnittsgestaltung kann grundsätzlich beibehalten werden. Neben der
Erneuerung sind zusätzliche Gehwege anzulegen.
Scharnhorststraße: Diese Straße wird
zu einem überwiegenden Teil zurückgebaut. Der verbleibende westliche Teil
gliedert sich in eine Anliegerstraße (T-30- Bereich) und in eine Haupterschließungsstraße,
die in die Aloysiusstraße übergeht.
Aloysiusstraße:
Diese Straße bleibt aufgrund ihrer tatsächlichen Nutzung im gesamten Abschnitt
in ihrer Funktion als verkehrswichtige Sammelstraße. Dies entspricht auch der
Festlegung im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine.
Zur Zeit ist die Aloysiusstraße auf Grund ihres Ausbauzustandes für den
LKW-Verkehr gesperrt. In ihrer Funktion als verkehrswichtige Sammelstraße werden
künftig der Querschnitt und die Radien so bemessen, dass auch ein Befahren mit
LKW vom Grundsatz her möglich sein wird. Im Zusammenhang mit der Verkehrsbedeutung,
der Nutzung und des Umfeldes ergeben sich nach den „Richtlinien für die Anlage
von Stadtstraßen“ verschiedene Ausbaumöglichkeiten/Querschnittsgestaltungen.
Diesbezüglich sind Varianten entwickelt worden, die im Folgenden vorgestellt werden
(s. auch Anlage 4):
Variante 1:
Hier ist ein
Straßenquerschnitt erarbeitet worden, der in vergleichbarer Form vielfach im
Stadtgebiet wiederzufinden ist. Der Regelquerschnitt wird mit einer Breite von
15 m vorgesehen. Während die Fußgänger im Seitenbereich einen Gehweg erhalten,
wird der Radfahrer auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Die
Trassierung dieses Querschnittes, die aufgrund des Zwangspunktes der verbleibenden
Baumreihe auf der Ostseite geradlinig verläuft, verleitet zum Fahren mit überhöhten
Geschwindigkeiten.
Dieser Querschnitt
ist allerdings nur in der Umsetzung möglich, wenn eine Baumreihe der
vorhandenen Lindenallee vollständig entfernt wird. Nach § 41 des neuen
Landesnaturschutzgesetzes NRW sind die vorhandenen Baumreihen als besonders geschützte
Allee zu bewerten. Die Straßenplanung hat daher so zu erfolgen, dass der Schutz
und die Erhaltung beider Baumreihen nachhaltig gewährleistet wird. Bei
Erschließung der östlich gelegenen Grundstücke wären zwischen der verbleibenden
Baumreihe Grundstückszufahrten anzulegen, die weitere Baumstandorte gefährden
würden.
Daher scheidet die
Variante 1 in der Umsetzung aus.
Variante 2:
Hier wird zum Erhalt
der Bäume die Fahrbahn in zwei Farbahnen in Einbahnrichtung mit einer Breite
von je 3,75 m aufgeteilt. Während die Fußgänger im Seitenbereich einen Gehweg
erhalten, wird der Radfahrer auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt.
Der 4,0 m breite Mittelstreifen nimmt die vorhandene östliche Baumreihe auf.
Die westliche Baumreihe bleibt ebenfalls erhalten.
Da in diesem Entwurf
die Planstraße unmittelbar entlang der östlichen Baumreihe verläuft, die sich
bisher mit ihrem Wurzelwerk in diesem Bereich ungehindert ausbreiten konnte,
würden diese Wurzeln im Zuge der Tiefbaumaßnahme beseitigt oder beschädigt
werden. Der landesgesetzlich geforderte Erhalt dieser Bäume kann auch bei
dieser Variante nicht gewährleistet werden.
Die Variante 2
scheidet daher ebenfalls in der Umsetzung aus.
Variante 3:
Die Variante 3
entspricht in ihren wesentlichen Grundzügen den Planungsideen aus der
Bürgerwerkstatt. Ähnlich wie in der Variante 2 wird auch hier die Fahrbahn in
zwei Farbahnen in Einbahnrichtung mit einer Breite von je 3,75 m aufgeteilt.
Ebenso erhalten die Fußgänger im Seitenbereich einen Gehweg und die Radfahrer
werden auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt.
Allerdings wird der
Mittelstreifen auf 8,0 m so verbreitert, dass die vorhandenen Bäume dauerhaft
geschützt werden. Zudem wird im mittleren Abschnitt der Mittelstreifen nochmals
verbreitert, um auch weitere Bestandsbäume in einer geschützten „Grüninsel“
innerhalb der Straßenverkehrsfläche zu integrieren.
Ein weiterer Vorzug
dieser Variante ist die Möglichkeit, innerhalb dieses Mittelstreifens
Schrägparkstände für den ruhenden Verkehr anzubieten. Die westliche Baumreihe
entlang der bestehenden Bebauung bleibt ebenfalls erhalten.
Auf Grund der verschwenkten,
geschwindigkeitsdämpfenden Linienführung und der Einbahnstraßensituation ist im
Abschnitt zwischen der Gravenhorster Straße und der Scharnhorststraße eine
zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgesehen. Durch die weit
voneinander abgerückten Einrichtungsfahrbahnen ergibt sich zudem eine geringere
Lärmbeeinträchtigung der anliegenden Wohnbebauung.
Die Variante 3 ist
daher in den Bebauungsplan übernommen worden.
Je nach Fortschritt
der Bautätigkeiten innerhalb des Wohnquartiers werden die Erschließungsstraßen sukzessive
ausgebaut. Die Anliegerstraßen, die auch eine Sammelfunktion übernehmen, werden
als Tempo 30-Straßen, die Straßen, die überwiegend der Aufenthaltsfunktion
dienen, als „verkehrsberuhigte Bereiche“ ausgebaut. Dieses Konzept spiegelt
sich im Bebauungsplan in den Festsetzungen und den unterschiedlichen
Querschnittsbreiten wider.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: "Eschendorfer Aue – Teilabschnitt West", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Nord- und Westgrenze des Flurstücks 492 (Starenweg)
und die Nordgrenze der Flurstücke 317 und 319,
im Osten: durch die Ostgrenze des Flurstücks 318 (Schorlemerstraße), ab
Flurstück 634 auf die Westgrenze des Flurstücks 318 wechselnd,
im Süden: durch die Südgrenze der Flurstücke 315 und 316 (Scharnhorst-
straße),
im Westen: durch die Westgrenze der Flurstücke 292 und 579 (Aloysiusstra-
ße), die Nordgrenze des Flurstücks 518 (Gravenhorster Straße)
und durch die Westgrenze des Flurstücks 317 bis zur südlichen
Grenze des Flurstücks 196.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke, die zwischen der Surenburgstraße, der Schorlemerstraße, der Scharnhorststraße und der Aloysiusstraße liegen.
Sämtliche Flurstücke befinden sich in den Fluren 175 und 178, Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan-Vorentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan-Vorentwurf (Auszug)
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: Textliche Festsetzungen
Anlage 4: Umbau der Aloysiusstraße – 3 Varianten