Betreff
Sanierung der Kita St. Marien/Mesum, Engelstr. 13, 48432 Rheine
Vorlage
256/17
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Rheiner Str. 13 in 48432 Rheine, einen kommunalen Zuschuss zur notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung St. Marien, Engelstr. 13, 48432 Rheine, einen Zuschuss von maximal 262.450,00 Euro zu gewähren.


Begründung:

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer hat im September 2016 die Stadt Rheine darüber informiert, dass wegen mehrfacher Schadensereignisse an den Wasserleitungen eine Sanierung des Leitungssystems in der Kita St. Marien erforderlich sei. Bei einem weiteren gleichgelagerten Schadensereignis wird der Versicherungsschutz verneint. Zwischenzeitlich wurden die ersten Räume der Kita auf Kosten der Versicherung saniert und vom beauftragten Architekten Dörenkämper und Ahling eine Kostenschätzung zur notwendigen Sanierung vorgelegt. Die Kirchengemeinde beantragt einen kommunalen Zuschuss zu den Sanierungskosten (Anlage 1).

 

Die baufachliche Stellungnahme (vgl. Anlage 2) kommt zu dem Ergebnis, dass die Instandsetzungsmaßnahmen notwendig sind und sich die angesetzten Kosten im angemessenen Rahmen befinden.

 

Während der Sanierung können die Kinder im Gebäude der Kita St. Marien verbleiben. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Die jeweils betroffene Gruppe wird dann vorübergehend im Mehrzweckraum betreut.

 

 

Finanzierung:

 

Allgemeines zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen:

 

Der Unterhalt der Gebäudesubstanz von Kindertageseinrichtungen gehört zu den Aufgaben des jeweiligen Trägers. Mit den Kindpauschalen nach § 19 KiBiz sind sämtliche Kosten einer Kindertageseinrichtung abgegolten.

 

Der Verwendungsnachweis, den der Träger einer Kindertageseinrichtung nach § 20 Abs. 4 KiBiz für jedes Kita-Jahr vorzulegen hat, ist bei den Aufwendungen gegliedert in Personalkosten, Investitionen, Mieten, Sachkosten und sonstige Aufwendungen.

 

Überschüsse eines Kita-Jahres werden einer Rücklage zugeführt. In Jahren mit erhöhtem Aufwand (z.B. Erneuerung der Heizungsanlage) kann auf die Rücklage zurückgegriffen werden.

 

Die jahrelange Anpassung der Kindpauschalen von nur 1,5 % hat in den letzten Jahren oftmals nicht ausgereicht, die Personalkostensteigerungen aufzufangen. Notwendige Überschüsse für den Unterhalt der Gebäudesubstanz wurden geringer.

 

Wenn dann (auch bedingt durch das jeweilige Alter der Kindertageseinrichtung) ein Sanierungsstau auftritt, reichen die Rücklagen in der Regel nicht mehr aus.

 

Bis Ende 2012 hat das Land NRW in den Fällen, in denen wegen des Sanierungsstaus der Betrieb der Einrichtung nicht mehr gesichert war, einen Zuschuss von 50 % der notwendigen Kosten bereitgestellt. Die restlichen 50 % haben sich Kommune und Träger je zur Hälfte geteilt.

 

Seit 2013 wurden diverse Kindertageseinrichtungen nur mit Trägermitteln und Mitteln der Stadt Rheine saniert.

 

 

Zur Sanierung der Kita St. Marien

 

Die baufachliche Stellungnahme bescheinigt notwendige Kosten in Höhe von 625.450 Euro. Die KiBiz-Rücklage der Kita St. Marien beläuft sich auf 113.000 Euro und ist vorrangig einzusetzen. Es verbleiben zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 512.450 Euro.

 

Das Bischöfliche Generalvikariat (BGV) beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 250.000 Euro. Wie bei vorausgegangenen Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre übernimmt das BGV 50 % der Kosten, allerdings begrenzt es seinen Zuschuss auf 250.000 Euro.

 

Es verbleiben somit 262.450 Euro, die als kommunaler Zuschuss zur Sanierung notwendig sind.

 

Diese Summe steht im Haushaltsplan für 2017 unter Berücksichtigung der Verpflichtungsermächtigungen auf den Ansatz für 2018 im Projekt 2102-01 zur Verfügung.

 


Anlagen:

 

Anlage 1a: Antrag

Anlage 1b: Kostenschätzung

Anlage 2:   Baufachliche Stellungnahme