Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt den als Anlage 1 - 3 beigefügten
Gesamtstellenplan für das Haushaltsjahr 2018, in den die Änderungen nach Ziffer
2 „Änderungen in der Wertigkeit“ aufzunehmen sind.
Begründung:
Aufgrund des Antrages der Fraktionen BÜNDNIS´90/Die
Grünen und der CDU vom 17. Dezember 2018 (Anlage 7) zum Stellenplan 2018 wurde
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.12.2017 kein
Empfehlungsbeschluss gefasst.
Grundlage für die Beratung des Gesamtstellplanes
2018 im Rat ist weiterhin die Vorlage 451/17 (siehe Anlage 1 – 6). Die Vorlage
wird jedoch um die nachstehende Stellungnahme der Verwaltung zum vorgenannten
Antrag (siehe Ziffer 1) sowie um weitere Anpassung in der Wertigkeit von
Stellen (siehe Ziffer 2) ergänzt.
Der Beschlussvorschlag wurde um die „Änderungen in
Bezug auf die Wertigkeit“ entsprechend Ziffer 2 dieser Vorlage ergänzt.
1. Stellungnahme
der Verwaltung zum Antrag der Fraktionen BÜNDNIS´90/Die Grünen und der CDU vom
17. Dezember 2017 zum Stellenplan 2018
Auch die Verwaltung sieht das Erfordernis, dass
jegliche Stellenausweitung einer kritischen Betrachtung bedarf. Daher soll an
dieser Stelle nochmals deutlich darauf hingewiesen werden, dass in die Beratung
nur die Stellenausweitungen gegeben wurden, die für die Aufgabenwahrnehmung
zwingend erforderlich sind. Die eingetretenen Aufgabenmehrungen und ausweitungen
(z. B. Erweiterung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschusses, Aufgabenstellung
der Migration, Abitur G8/G9, Gute Schule 2020, Medienentwicklungsplan, Schulverwaltungsnetz,
Ausweitung von Betreuungsangeboten in Schulen und Kitas, Rahmenplan-Innenstadt,
Entwicklung Hertie-Immobilie, Konversion, etc.) führen zwangsläufig zu einem
Personalanstieg, der nicht kompensiert werden kann. Dieser zusätzliche Personalbedarf
ist in den bisherigen politischen Beratungen auch weitestgehend anerkannt
worden.
An dieser Stelle sei auch auf den Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hingewiesen, in dem die Stadt Rheine im
interkommunalen Vergleich 2015 der großen kreisangehörigen Kommunen im
Kennzahlenset 1. und 2. Ebene bei der Kennzahl
Vollzeit-Stellen je 1.000 Einwohner (Personalquote 1) den
nahezu niedrigsten Kennzahlenwert aufweist
Kennzahlenwert Stadt Rheine
7,9
Minimum im Vergleich 7,6
Maximum 12,8
Mittelwert 10,1
1. Quartil 9,4
2. Quartil/Median 10,0
Vollzeit-Stellen je 1.000 Einwohner (Personalquote 2,
bereinigt um einzelne Verwaltungsbereiche z. B. Kindertageseinrichtungen,
Feuerwehr, Rettungsdienst, Eigenreinigung) einen Kennzahlenwert innerhalb des
1. Quartils aufweist
Kennzahlenwert Stadt Rheine
6,45
Minimum im Vergleich 5,94
Maximum 8,48
Mittelwert 7,05
1. Quartil 6,55
2. Quartil/Median 7,11
Nachstehend wird auf die beantragten Änderungen aus
dem Antrag der Fraktionen BÜNDNIS´90/Die Grünen und der CDU im Einzelnen
eingegangen.
1.1 Streichungen
von neuen Stellenanteilen (vgl. Ziffer 3.1.1 Vorlage 451/17)
a) SB 0,
Anteil 0,25, EG 8, Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Der vorgenannte Antrag
sieht vor, im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einen zum
Stellenplan 2018 beantragten Stellenanteil im Umfang von 0,25 Stellenanteilen
zu streichen und 0,25 Stellenanteile einzusparen (vgl. Ziffer 1.2).
Im Bereich der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit wurde in den vergangenen Monaten bereits eine
umfangreiche Aufgabenkritik durchgeführt. So erfolgt künftig die Streckung der
Intervalle von regelmäßigen Veranstaltungen (z. B. Empfang anlässlich des Stadtgeburtstages),
es wurde der verwaltungsinterne Pressespiegel eingestellt, Outsourcing der Rathausführungen
für Besuchergruppen (Schulklassen, Seniorengruppen, etc.) und die Anhebung der
Altersgrenzen für Altersjubiläen. Aufgrund dieser Aufgabenkritik wurden zunächst
0,9 Stelleanteile einer ausgeschiedenen Überhangkraft nicht wieder nachbesetzt.
Hinzu kommt, dass zusätzliche Projekte zu Mehrarbeit führen. Zu nennen sind die
Einführung des neuen Logos, die Aktualisierung der Bürgerbroschüre oder die
Neugestaltung des Internetauftritts. Es zeigt sich jedoch, dass trotz der
durchgeführten Aufgabenkritik eine erhebliche Aufgabenverdichtung stattgefunden
hat, die durch die vorhandene Personalressource nicht mehr zu bewältigen ist. Aus
Sicht der Verwaltung führt eine weitere Personalreduzierung unweigerlich zu wahrnehmbaren
Einschnitten in der Öffentlichkeitsarbeit.
Um einer weiteren
Einschnitten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit entgegen zu treten, soll im
mittleren Verwaltungsdienst (EG 8) eine 0,5 Stelle operative Aufgaben
(Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Jubiläen, Ehrungen und
sonstigen Veranstaltungen, Durchführung von Beschaffungen, Beantwortung von
Anfragen, Terminkoordination) zur Entlastung der Mitarbeiter/innen im gehobenen
Verwaltungsdienst wahrnehmen. Diese Stelle wird durch die Umwandlung eines
unbesetzten 0,25 Stellenanteils von EG 10 in einer EG 8 Stelle sowie einer
Stellenausweitung von 0,25 Stellenanteilen gebildet. Es verbleibt demnach immer
noch ein Personalabbau von 0,65 Stellenanteilen.
Festzustellen ist
weiterhin, dass im Zusammenhang mit der Auflösung des Fachbereiches 1 der
Leitung des Pressereferates zusätzliche Verantwortungsbereiche (Kulturverwaltung,
Archiv, Museen, Sport, etc.) übertragen wurden, wodurch mittelbar die Stelle
der Fachbereichsleitung 1 eingespart wurde.
Unter den gegebenen
Umständen kann daher aus Sicht der Verwaltung nicht von einem Stellenaufbau im
Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesprochen werden.
b) SB 0, Anteil 0,5, EG 10/EG 11, Führungen/Programme
Mit der Ausweisung des 0,5
Stellenanteils im Stellenplan beabsichtigte die Verwaltung die Eingehung von
geringfügen Beschäftigungsverhältnissen offen und transparent darzulegen.
Wichtig ist für die Verwaltung, dass die Erstellung von Programmen sowie die
Wahrnehmung von Führungen im bestehenden Umfang unverändert durch geringfügig
Beschäftigte ausgeübt werden kann.
c) SB 2, Anteil
1,00, A10, Konzeptionelle Tätigkeiten Schulverwaltung
FB 7,
Anteil 1,00, A 9/10, Digitalisierung, E-Government
Aus Sicht der Verwaltung handelt es
sich bei den Aufgabenbereichen der konzeptionellen Tätigkeiten in der
Schulverwaltung sowie der Digitalisierung/E-Government im Fachbereich 7 um
dauerhafte Aufgaben. Gleichwohl ist die Intension des politischen Antrages,
Zurückhaltung bei einem weiteren Stellenaufbau zu wahren, nachvollziehbar. Mit
der zeitlichen Befristung der Stellen auf 60 Monate wird die Verwaltung in die
Lage versetzt, die Aufgaben wahrzunehmen und wird im Hinblick auf die
erreichten Ergebnisse und die organisatorischen Auswirkungen in den zuständigen
Ausschüssen berichten.
d) FB 3, Anteil
0,50, EG 8, Sachbearbeitung Sondernutzungserlaubnisse
Zu Punkt 3.1.1 der Vorlage
451/17 wird beantragt, für die Sachbearbeitung der Sondernutzungserlaubnisse
keine zusätzlichen 0,5 Stellenanteile im FB 3 auszuweisen.
Zur Begründung wird
angeführt, dass innerhalb des FB 3 Potential für die Übernahme des zusätzlichen
Arbeitsaufwandes bestünde.
In ihrem Bericht zur
überörtlichen Prüfung 2017 hatte die GPA die Bereiche „Gewerbe- und
Gaststättenangelegenheiten,“
„Einwohnermeldeaufgaben“ und „Personenstandswesen“ auf mögliche
Stelleneinsparpotentiale hin untersucht. Referenz ist das Jahr 2015. Für den
Bereich Personenstandswesen wurden keine Einsparmöglichkeiten gesehen.
Im Bereich der
Einwohnermeldesachbearbeitung wurde ein Potential von 0,31 Stellenanteilen
festgestellt, das bereits 2016 auf 0,16 Stellenanteile abgeschmolzen wurde. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass die GPA bei ihrer Definition einer Vollzeitstelle
in der Einwohnermeldesachbearbeitung einen anderen Maßstab anlegt, als dies im
Stellenplan der Fall ist. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass die GPA für
das Bürgerbüro lediglich den Teilaufgabenbereich des Melde- und Ausweiswesens
betrachtet hat. Die von den Kolleginnen und Kollegen täglich mit zu erfüllenden
Aufgabenbereiche (z.B. Fundsachen, Bearbeitung von
Fischereischeinanträgen, Bearbeitung von Führerscheinanträgen und von Führungszeugnissen,
Ausstellen von Familienpässen für das Jugendamt, etc.) und auch die Leitungsfunktion
blieben vollkommen unberücksichtigt. Hierdurch ergibt sich eine Abweichung
zwischen der Zahl ausgewiesener Stellen nach Stellenplan und der von der GPA angesetzten
Stellenzahl.
Hinweis: Mit Einführung
des neuen Bundesmeldegesetzes Ende 2015 hat sich der Arbeitsaufwand für
Meldefälle im Bürgerbüro deutlich erhöht, was sich aber seitens der GPA nicht
in der Bezugskennzahl je Vollzeitstelle niederschlug. Das bedeutet, dass durch
die gesetzliche Änderung (Einführung des BMG) der Arbeitsaufwand je Meldefall
gestiegen ist, ohne dass die GPA den Benchmark nach unten anpasste. Bereits auf
diesem Wege wurde so die zu erfüllende Arbeitsnorm nach oben hin angehoben. Gleichzeitig
wurden die Stellenanteile für die Sachbearbeitung im Bürgerbüro im Jahr 2016 um
0,27 auf 6,74 Vollzeitäquivalente verringert, wodurch es zu einem weiteren
Anstieg der Arbeitsbelastung kam. Diese Stellenanteile wurden zur Stärkung der
Leitungsfunktion mit Übernahme der Produktverantwortung im Bürgerbüro genutzt.
Im Bereich der Gewerbe-
und Gaststättenangelegenheiten sank das Einsparpotential binnen Jahresfrist von
0,43 auf 0,13 Stellenanteile im Jahr 2016. Dabei blieb unberücksichtigt, dass
im Ordnungswesen zugleich auch die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes angesiedelt
ist, die sich mit einem Zeitausgleich von durchschnittlich 16 Stunden je
Kalenderwoche (=ca. 835 Stunden/Jahr oder 0,5 Stellen) zuzüglich der während
der Bereitschaft tatsächlich zu leistenden Einsatzzeiten niederschlägt. Der
Mitarbeiter für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten nimmt kontinuierlich an
der Rufbereitschaft teil. Eine Berücksichtigung seines Mehraufwandes spiegelt
sich in der Stelleneinsparpotentialbetrachtung der GPA aber nicht wider.
Durch die v.g. Ausführungen
ist erkennbar, dass ein Stelleneinsparpotential nicht besteht. Vielmehr ist
bereits jetzt von einem Stellendefizit auszugehen, das sich durch die geplante
Übernahme des Bereichs der Sondernutzungserlaubnisse ohne Kompensation
verschärfen wird und die Sicherstellung der Aufgabenbewältigung gefährdet.
1.2 Stelleneinsparungen
(bestehender Stellen/vgl. Ziffer 3.2.1 Vorlage 451/17)
SB 0, Anteil
0,25, EG 10, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Entsprechend der Begründung unter Ziffer
1.1 a) ist aus Sicht der Verwaltung eine weitere Stellenreduzierung um 0,25
Stellenanteile nicht vertretbar.
1.3 Änderungen in
Bezug auf die Wertigkeit (vgl. Ziffer 3.3.1 Vorlage 451/17)
SB 0, Anteil
0,25, EG 10, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Um im Bereich der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit eine 0,5 Stelle im mittleren Verwaltungsdienst (EG 8)
bereitzustellen, soll unverändert der vorhandene unbesetzte Stellenanteil von
0,25 Stellenanteilen in der Wertigkeit EG 10 auf EG 8 geändert werden. Es wird
auf die Begründung unter Ziffer 1 a) verweisen.
1.4 Sukzessive Überführung auf freie Stellen im
Stellenplan
Die
betreffenden 6 Stellen werden mit einem Abschlussdatum bis 31.12.2021 versehen.
2. Änderungen in Bezug auf
die Wertigkeit
Nachstehende
Änderungen in der Wertigkeit haben sich nach den Fachausschussberatungen
ergeben und wurden in der HFA-Vorlage noch nicht berücksichtigt. Sie sollen noch
in den Gesamtstellenplan 2018 übernommen werden.
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert 2017 |
Wert 2018 |
1 |
Produktverantwortung
Beistandschaften, Pflegschaften, Unterhaltsvorschuss |
A 11 |
A 12 |
2 |
Sozialarbeiter(in)
Tagespflegeeinrichtungen für Kinder |
SuE 11 |
SuE 12 |
3 |
Sozialarbeiter(in) Koordination
der Behindertenarbeit und Tagespflegeeinrichtungen für Kinder |
SuE 11 |
SuE 15 |
Anlagen:
Anlage
1: Stellenplan 2018 – Gesamtübersicht
Anlage
2: Stellenplan 2018 für tariflich Beschäftigte
Anlage
3: Stellenplan 2018 für Beamte
Anlage
4: Nachweis nach § 8 III GemHVO
Anlage
5: Übersicht der befristeten Stellen
Anlage
6: Ursprungsvorlage 451/17
Anlage
7: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU