Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den als Anlage 1 - 3 beigefügten Gesamtstellenplan für das Haushaltsjahr 2018, in den die Änderungen nach Ziffer 2 „Änderungen in der Wertigkeit“ aufzunehmen sind.

 


Begründung:

 

Aufgrund des Antrages der Fraktionen BÜNDNIS´90/Die Grünen und der CDU vom 17. Dezember 2018 (Anlage 7) zum Stellenplan 2018 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.12.2017 kein Empfehlungsbeschluss gefasst.  

 

Grundlage für die Beratung des Gesamtstellplanes 2018 im Rat ist weiterhin die Vorlage 451/17 (siehe Anlage 1 – 6). Die Vorlage wird jedoch um die nachstehende Stellungnahme der Verwaltung zum vorgenannten Antrag (siehe Ziffer 1) sowie um weitere Anpassung in der Wertigkeit von Stellen (siehe Ziffer 2) ergänzt.

 

Der Beschlussvorschlag wurde um die „Änderungen in Bezug auf die Wertigkeit“ entsprechend Ziffer 2 dieser Vorlage ergänzt.

 

 

1.   Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktionen BÜNDNIS´90/Die Grünen und der CDU vom 17. Dezember 2017 zum Stellenplan 2018

 

Auch die Verwaltung sieht das Erfordernis, dass jegliche Stellenausweitung einer kritischen Betrachtung bedarf. Daher soll an dieser Stelle nochmals deutlich darauf hingewiesen werden, dass in die Beratung nur die Stellenausweitungen gegeben wurden, die für die Aufgabenwahrnehmung zwingend erforderlich sind. Die eingetretenen Aufgabenmehrungen und ­ausweitungen (z. B. Erweiterung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschusses, Aufgabenstellung der Migration, Abitur G8/G9, Gute Schule 2020, Medienentwicklungsplan, Schulverwaltungsnetz, Ausweitung von Betreuungsangeboten in Schulen und Kitas, Rahmenplan-Innenstadt, Entwicklung Hertie-Immobilie, Konversion, etc.) führen zwangsläufig zu einem Personalanstieg, der nicht kompensiert werden kann. Dieser zusätzliche Personalbedarf ist in den bisherigen politischen Beratungen auch weitestgehend anerkannt worden.

 

An dieser Stelle sei auch auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hingewiesen, in dem die Stadt Rheine im interkommunalen Vergleich 2015 der großen kreisangehörigen Kommunen im Kennzahlenset 1. und 2. Ebene bei der Kennzahl

 

 

Vollzeit-Stellen je 1.000 Einwohner (Personalquote 1) den nahezu niedrigsten Kennzahlenwert aufweist

 

Kennzahlenwert Stadt Rheine                7,9

 

Minimum im Vergleich                                       7,6

Maximum                                                          12,8

Mittelwert                                                          10,1

1. Quartil                                                              9,4

2. Quartil/Median                                              10,0

 

Vollzeit-Stellen je 1.000 Einwohner (Personalquote 2, bereinigt um einzelne Verwaltungsbereiche z. B. Kindertageseinrichtungen, Feuerwehr, Rettungsdienst, Eigenreinigung) einen Kennzahlenwert innerhalb des 1. Quartils aufweist

 

Kennzahlenwert Stadt Rheine                6,45

 

Minimum im Vergleich                                       5,94

Maximum                                                            8,48

Mittelwert                                                            7,05

1. Quartil                                                              6,55

2. Quartil/Median                                                7,11

 

 

Nachstehend wird auf die beantragten Änderungen aus dem Antrag der Fraktionen BÜNDNIS´90/Die Grünen und der CDU im Einzelnen eingegangen.

 

 

1.1   Streichungen von neuen Stellenanteilen (vgl. Ziffer 3.1.1 Vorlage 451/17)

 

a)     SB 0, Anteil 0,25, EG 8, Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

Der vorgenannte Antrag sieht vor, im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einen zum Stellenplan 2018 beantragten Stellenanteil im Umfang von 0,25 Stellenanteilen zu streichen und 0,25 Stellenanteile einzusparen (vgl. Ziffer 1.2).

 

Im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurde in den vergangenen Monaten bereits eine umfangreiche Aufgabenkritik durchgeführt. So erfolgt künftig die Streckung der Intervalle von regelmäßigen Veranstaltungen (z. B. Empfang anlässlich des Stadtgeburtstages), es wurde der verwaltungsinterne Pressespiegel eingestellt, Outsourcing der Rathausführungen für Besuchergruppen (Schulklassen, Seniorengruppen, etc.) und die Anhebung der Altersgrenzen für Altersjubiläen. Aufgrund dieser Aufgabenkritik wurden zunächst 0,9 Stelleanteile einer ausgeschiedenen Überhangkraft nicht wieder nachbesetzt. Hinzu kommt, dass zusätzliche Projekte zu Mehrarbeit führen. Zu nennen sind die Einführung des neuen Logos, die Aktualisierung der Bürgerbroschüre oder die Neugestaltung des Internetauftritts. Es zeigt sich jedoch, dass trotz der durchgeführten Aufgabenkritik eine erhebliche Aufgabenverdichtung stattgefunden hat, die durch die vorhandene Personalressource nicht mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht der Verwaltung führt eine weitere Personalreduzierung unweigerlich zu wahrnehmbaren Einschnitten in der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Um einer weiteren Einschnitten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit entgegen zu treten, soll im mittleren Verwaltungsdienst (EG 8) eine 0,5 Stelle operative Aufgaben (Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Jubiläen, Ehrungen und sonstigen Veranstaltungen, Durchführung von Beschaffungen, Beantwortung von Anfragen, Terminkoordination) zur Entlastung der Mitarbeiter/innen im gehobenen Verwaltungsdienst wahrnehmen. Diese Stelle wird durch die Umwandlung eines unbesetzten 0,25 Stellenanteils von EG 10 in einer EG 8 Stelle sowie einer Stellenausweitung von 0,25 Stellenanteilen gebildet. Es verbleibt demnach immer noch ein Personalabbau von 0,65 Stellenanteilen.

 

Festzustellen ist weiterhin, dass im Zusammenhang mit der Auflösung des Fachbereiches 1 der Leitung des Pressereferates zusätzliche Verantwortungsbereiche (Kulturverwaltung, Archiv, Museen, Sport, etc.) übertragen wurden, wodurch mittelbar die Stelle der Fachbereichsleitung 1 eingespart wurde.

 

Unter den gegebenen Umständen kann daher aus Sicht der Verwaltung nicht von einem Stellenaufbau im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gesprochen werden.

 

 

b)     SB 0, Anteil 0,5, EG 10/EG 11, Führungen/Programme

              Mit der Ausweisung des 0,5 Stellenanteils im Stellenplan beabsichtigte die Verwaltung die Eingehung von geringfügen Beschäftigungsverhältnissen offen und transparent darzulegen. Wichtig ist für die Verwaltung, dass die Erstellung von Programmen sowie die Wahrnehmung von Führungen im bestehenden Umfang unverändert durch geringfügig Beschäftigte ausgeübt werden kann.

 

c)     SB 2, Anteil 1,00, A10, Konzeptionelle Tätigkeiten Schulverwaltung

        FB 7, Anteil 1,00, A 9/10, Digitalisierung, E-Government

          Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei den Aufgabenbereichen der konzeptionellen Tätigkeiten in der Schulverwaltung sowie der Digitalisierung/E-Government im Fachbereich 7 um dauerhafte Aufgaben. Gleichwohl ist die Intension des politischen Antrages, Zurückhaltung bei einem weiteren Stellenaufbau zu wahren, nachvollziehbar. Mit der zeitlichen Befristung der Stellen auf 60 Monate wird die Verwaltung in die Lage versetzt, die Aufgaben wahrzunehmen und wird im Hinblick auf die erreichten Ergebnisse und die organisatorischen Auswirkungen in den zuständigen Ausschüssen berichten.

 

d)     FB 3, Anteil 0,50, EG 8, Sachbearbeitung Sondernutzungserlaubnisse

Zu Punkt 3.1.1 der Vorlage 451/17 wird beantragt, für die Sachbearbeitung der Sondernutzungserlaubnisse keine zusätzlichen 0,5 Stellenanteile im FB 3 auszuweisen.

Zur Begründung wird angeführt, dass innerhalb des FB 3 Potential für die Übernahme des zusätzlichen Arbeitsaufwandes bestünde.

 

In ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung 2017 hatte die GPA die Bereiche „Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten,“  „Einwohnermeldeaufgaben“ und „Personenstandswesen“ auf mögliche Stelleneinsparpotentiale hin untersucht. Referenz ist das Jahr 2015. Für den Bereich Personenstandswesen wurden keine Einsparmöglichkeiten gesehen.

 

Im Bereich der Einwohnermeldesachbearbeitung wurde ein Potential von 0,31 Stellenanteilen festgestellt, das bereits 2016 auf 0,16 Stellenanteile abgeschmolzen wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die GPA bei ihrer Definition einer Vollzeitstelle in der Einwohnermeldesachbearbeitung einen anderen Maßstab anlegt, als dies im Stellenplan der Fall ist. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass die GPA für das Bürgerbüro lediglich den Teilaufgabenbereich des Melde- und Ausweiswesens betrachtet hat. Die von den Kolleginnen und Kollegen täglich mit zu erfüllenden Aufgabenbereiche (z.B. Fundsachen, Bearbeitung von Fischereischeinanträgen, Bearbeitung von Führerscheinanträgen und von Führungszeugnissen, Ausstellen von Familienpässen für das Jugendamt, etc.) und auch die Leitungsfunktion blieben vollkommen unberücksichtigt. Hierdurch ergibt sich eine Abweichung zwischen der Zahl ausgewiesener Stellen nach Stellenplan und der von der GPA angesetzten Stellenzahl.

Hinweis: Mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes Ende 2015 hat sich der Arbeitsaufwand für Meldefälle im Bürgerbüro deutlich erhöht, was sich aber seitens der GPA nicht in der Bezugskennzahl je Vollzeitstelle niederschlug. Das bedeutet, dass durch die gesetzliche Änderung (Einführung des BMG) der Arbeitsaufwand je Meldefall gestiegen ist, ohne dass die GPA den Benchmark nach unten anpasste. Bereits auf diesem Wege wurde so die zu erfüllende Arbeitsnorm nach oben hin angehoben. Gleichzeitig wurden die Stellenanteile für die Sachbearbeitung im Bürgerbüro im Jahr 2016 um 0,27 auf 6,74 Vollzeitäquivalente verringert, wodurch es zu einem weiteren Anstieg der Arbeitsbelastung kam. Diese Stellenanteile wurden zur Stärkung der Leitungsfunktion mit Übernahme der Produktverantwortung im Bürgerbüro genutzt.

 

Im Bereich der Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten sank das Einsparpotential binnen Jahresfrist von 0,43 auf 0,13 Stellenanteile im Jahr 2016. Dabei blieb unberücksichtigt, dass im Ordnungswesen zugleich auch die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes angesiedelt ist, die sich mit einem Zeitausgleich von durchschnittlich 16 Stunden je Kalenderwoche (=ca. 835 Stunden/Jahr oder 0,5 Stellen) zuzüglich der während der Bereitschaft tatsächlich zu leistenden Einsatzzeiten niederschlägt. Der Mitarbeiter für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten nimmt kontinuierlich an der Rufbereitschaft teil. Eine Berücksichtigung seines Mehraufwandes spiegelt sich in der Stelleneinsparpotentialbetrachtung der GPA aber nicht wider.

 

Durch die v.g. Ausführungen ist erkennbar, dass ein Stelleneinsparpotential nicht besteht. Vielmehr ist bereits jetzt von einem Stellendefizit auszugehen, das sich durch die geplante Übernahme des Bereichs der Sondernutzungserlaubnisse ohne Kompensation verschärfen wird und die Sicherstellung der Aufgabenbewältigung gefährdet.

 

1.2   Stelleneinsparungen (bestehender Stellen/vgl. Ziffer 3.2.1 Vorlage 451/17)

 

        SB 0, Anteil 0,25, EG 10, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

          Entsprechend der Begründung unter Ziffer 1.1 a) ist aus Sicht der Verwaltung eine weitere Stellenreduzierung um 0,25 Stellenanteile nicht vertretbar.

 

1.3   Änderungen in Bezug auf die Wertigkeit (vgl. Ziffer 3.3.1 Vorlage 451/17)

 

        SB 0, Anteil 0,25, EG 10, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

          Um im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eine 0,5 Stelle im mittleren Verwaltungsdienst (EG 8) bereitzustellen, soll unverändert der vorhandene unbesetzte Stellenanteil von 0,25 Stellenanteilen in der Wertigkeit EG 10 auf EG 8 geändert werden. Es wird auf die Begründung unter Ziffer 1 a) verweisen.

 

1.4     Sukzessive Überführung auf freie Stellen im Stellenplan

            Die betreffenden 6 Stellen werden mit einem Abschlussdatum bis 31.12.2021 versehen.

 

 

2.       Änderungen in Bezug auf die Wertigkeit

 

Nachstehende Änderungen in der Wertigkeit haben sich nach den Fachausschussberatungen ergeben und wurden in der HFA-Vorlage noch nicht berücksichtigt. Sie sollen noch in den Gesamtstellenplan 2018 übernommen werden.

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert 2017

Wert 2018

1

Produktverantwortung Beistandschaften, Pflegschaften, Unterhaltsvorschuss

A 11

A 12

2

Sozialarbeiter(in) Tagespflegeeinrichtungen für Kinder

SuE 11

SuE 12

3

Sozialarbeiter(in) Koordination der Behindertenarbeit und Tagespflegeeinrichtungen für Kinder

SuE 11

SuE 15

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Stellenplan 2018 – Gesamtübersicht

Anlage 2: Stellenplan 2018 für tariflich Beschäftigte

Anlage 3: Stellenplan 2018 für Beamte

Anlage 4: Nachweis nach § 8 III GemHVO

Anlage 5: Übersicht der befristeten Stellen

Anlage 6: Ursprungsvorlage 451/17

Anlage 7: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU