Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die als Anlage 1 beigefügte Prioritätenliste für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2020.


Begründung:

 

Seit vielen Jahren wird durch den Fachbereich 5 „Planen und Bauen“ zur Vorbereitung der Haushaltsplanung eine Prioritätenliste für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen erarbeitet und dem Bauausschuss vorgelegt. Diese Prioritätenliste verschafft einen Überblick über die anstehenden Straßenbauprojekte für den Zeitraum des Haushalt- und Finanzplanes für die Jahre 2020 bis 2023.

 

Erstmalig wurde 2016 die Vorlage durch eine Planungsliste ergänzt. Diese Planungsliste bildet die Projekte ab, die in den nächsten Jahren in die Prioritätenliste eingearbeitet werden sollten bzw. könnten.

 

Zudem wird eine Aufstellung und Beschreibung der Projekte, die sich im Bau befinden bzw. kurz vor dem Baubeginn stehen, zur zusätzlichen Information beigefügt.

 

Ab 2018 wurden zusätzliche Mittel für die Sanierung von Wirtschaftswegen durch eine Erhöhung des Haushaltsansatzes bereitgestellt. Aufgrund dieses Umstandes wird in Abstimmung mit den Ortsverbänden der Landwirte die Prioritätenliste um die geplanten Wirtschaftswegeprojekte ab 2020 ergänzt.

 

Besondere Bedeutung sollte der als Anlage 2 beigefügte Aufstellung – Projekte 2020 - beigemessen werden. Siehe hierzu die Erläuterungen zu dieser Anlage.

 

Außerdem wird auf die derzeitige Diskussion über die Abschaffung bzw. über anstehenden Änderungen im Bereich der Straßenbaubeiträge (KAG) hingewiesen. In Abhängigkeit der Endscheidungen des Landes NRW müssten die aufgeführten KAG – Projekte im Rahmen der Haushaltsplanung überdacht werden.

 

 

Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Anlagen:

 

 

Anlage 1 - Prioritätenliste (Projekte des Haushaltsjahres und Finanzplanungszeitraumes)

 

Die in der Sitzung vom 21.06.2018 (Vorlage 203/18) zuletzt beschlossene Prioritätenliste ist auf Aktualität überprüft worden. Einzelne Projekte mussten aus verschiedenen Gründen verschoben bzw. neu aufgenommen werden. Die zeitlichen Verschiebungen und die neuen Projekte können dieser Anlage entnommen werden.

 

Zu beachten gilt, dass erst nach Auswertung der Straßenzustandserfassung - Ergebnisse werden erst in den nächsten Monaten erwartet - eine grundsätzliche Überarbeitung, insbesondere der letzten Jahre der Prioritätenliste, erfolgen kann.


Anlage 2 – Beschreibung der Projekte des nächsten Haushaltsjahres

 

Zusätzlich zu der Prioritätenliste wird eine Beschreibung der Projekte, die für das nächste Jahr vorgesehen sind, beigefügt. Für eine Umsetzung im Jahr 2020 sind bereits jetzt Vorarbeiten (Vermessung, Entwurfsplanung usw.) notwendig, die nach dem durch diese Vorlage zu fassenden Beschluss und vor dem formellen Haushaltsbeschluss in der Regel bereits Kosten verursachen. Bestehen Bedenken bezüglich der Umsetzung, sollten diese zum jetzigen Zeitpunkt bereits geäußert werden, damit nicht unnötige Kosten entstehen und die Verwaltung zudem eine gewisse Sicherheit bezüglich der Umsetzung der im nächsten Haushaltsjahr geplanten Projekte erlangt.

 

Um auch der beitragsrechtlichen Situation gerecht zu werden, wird diese bei jedem Projekt einzeln kommentiert.

 

 

Anlage 3 -  Straßenbauprojekte (derzeit bzw. in Kürze im Bau befindliche Projekte)

 

Da es immer wieder aus unterschiedlichen Gründen zu Verschiebungen beim Baubeginn einzelner bereits beschlossener Projekte aus dem laufenden Haushalt einschließlich der Ermächtigungsübertragungen gibt, wird auch eine Übersicht der aktuell im Bau befindlichen Projekte und der Projekte, die in Kürze baulich beginnen werden, beigefügt. Auch zu diesen Projekten wird die beitragsrechtliche Situation zusätzlich erläutert.

 

 

Anlage 4 -  Planungsliste (mittel- und langfristig vorgesehene Projekte)

 

Diese Planungsliste enthält neben den Projekten, die aus der Prioritätenliste verschoben wurden, alle Projekte, die aus heutiger Sicht mittel- bzw. langfristig in Angriff genommen werden müssen bzw. sollten. Dabei handelt es sich z. B. um noch nicht endgültig erstmalig hergestellte Straßen im Sinne des Beitragsrechts oder auch notwendige Erneuerungen von Straßen. Nähere Erläuterungen befinden sich bei der Beschreibung der einzelnen Projekte.

 

Anlage 5 -  Wirtschaftswege – konsumtiv (Ergebnisrechnung)

 

Zusätzliche wird als Anlage eine Aufstellung beigefügt, die die beabsichtigte Verwendung der konsumtiven Mittel für die Verbesserung von Wirtschaftswege aufzeigt. Die hier aufgelisteten Projekte wurden vorab den Vorsitzenden der Ortsvereine der Landwirte zur Verfügung gestellt. Sollten noch Änderungswüsche seitens der Landwirte bestehen, müssten diese im Rahmen der Haushaltsplanberatungen abgestimmt werden.

 

 

Finanzierung

 

Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen ist von der Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 und dem Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2023 abhängig. Die in dieser Vorlage dargestellten Projekte der Prioritätenliste sollen im Haushaltsplanentwurf 2020 aufgenommen werden.

 


Beabsichtigt ist durch diese Vorlage lediglich eine Reihenfolge der Projekte, nicht jedoch der Budgetrahmen „öffentliche Verkehrsflächen“ festzulegen.

 

 

Zusätzliche Bemerkungen:

 

Die Straßenbaumaßnahmen im Bereich der Sonderprojekte „Neue Mitte Dorenkamp“ und „Rahmenplanung Innenstadt“ und „Eschendorfer Aue“ sind in dieser Vorlage – wie in den Vorjahren - nicht dargestellt, da die Budgets in den jeweiligen Sonderprojekten abgewickelt werden. Die notwendigen Ingenieurleistungen der TBR für die Projekte der Prioritätenliste und der Sonderprojekte wurden natürlich in Gänze berücksichtigt.

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlage 1: Prioritätenliste (Projekte Haushaltsjahr und Finanzplanungszeitraum)

Anlage 2: Beschreibung der geplanten Straßenbauprojekte mit Budget in 2019

Anlage 3: Baulich bisher nicht bzw. gerade begonnene Straßenbauprojekte aus Vorjahren

Anlage 4: Straßenbauprojekte außerhalb des Haushaltsplanungszeitraumes (Planungsliste)

Anlage 5: Wirtschaftswege - konsumtiv