Betreff
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13c,
Kennwort: "Birkenallee", der Stadt Rheine
I.Änderungsbeschluss
II.Offenlegungsbeschluss
Vorlage
292/19
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 13c, Kennwort: "Birkenallee", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Änderungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 990 und 991. Die Flurstückbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 155, der Gemarkung Rheine-Stadt.

 

 

II.   Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13c, Kennwort: "Birkenallee", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 21.11.2018 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 13c, Kennwort „Birkenallee“, der Stadt Rheine geändert werden soll (s. Vorlage 435/18). Im Sinne der Nachverdichtung ist geplant, auf dem bereits mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück im östlichen, derzeit als Parkplatz genutzten Bereich ein zusätzliches Mehrfamilienhaus zu errichten. Hierfür wird in der Bebauungsplanänderung ein zusätzliches Baufeld ausgewiesen, auch die Anordnung der Stellplätze wird neu geregelt. Die städtebaulichen Kennzahlen werden gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan nicht verändert. Die im Bebauungsplan festgesetzte Trauf- und Firsthöhe orientiert sich an der umgebenden Bebauung, wie die geplante Gebäudeansicht von der Rolandstraße (Anlage 6) zeigt. Zusätzlich wird eine maximale Zahl von Wohneinheiten je Wohngebäude festgesetzt. Um der Nachfrage nach kleinen Mietwohnungen zu entsprechen, wird diese mit maximal sechs Wohneinheiten je Wohngebäude festgesetzt. Aus städtebaulicher Sicht ist dies unter der Berücksichtigung der umliegenden Strukturen sowie vor dem Hintergrund der nachzuweisenden Stellplätze vertretbar.

 

Die Bebauungsplanänderung dient der Nachverdichtung, es wird eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 2,0 ha festgesetzt. Demnach wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren mit verkürztem Verfahrensgang (einstufige Beteiligung) gemäß § 13 a BauGB geändert.

 

Die Eingriffe, die auf Grund der Änderung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung (Anlage 3), den textlichen Festsetzungen (Anlage 4), dem Lageplan (Anlage 5) sowie der Gebäudeansicht (Anlage 6) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind. Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Bebauungsplanausschnitt  -  ALT

Anlage 2:        Bebauungsplanvorentwurf  -  NEU

Anlage 3:        Begründung

Anlage 4:        Textliche Festsetzungen

Anlage 5:        Lageplan

Anlage 6:        Ansicht