Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.
- Der Rat der Stadt Rheine nimmt die geänderten Rahmenleitlinien
„Ausführung des Haushaltsplans“ (Anlage 9), „Controlling und
Berichtswesen“ (Anlage 10) sowie „Organisation des Rechnungswesens“
(Anlage 11) zur Kenntnis.
Begründung:
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 4. September 2019 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2020 - 2023 beraten und festgelegt.
Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fach- und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:
- Haushaltsausgleich im Ergebnisplan
- Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf
- Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind
- Keine Liquiditätskredite
- Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung
Die Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.
Ferner sind für
den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von
41,059 Mio. EUR auf Basis folgender Grundlagen produktscharf
kalkuliert und zugeordnet worden:
-
voraussichtliches
Ergebnis des laufenden Jahres
-
bekannte
Tarif-/Stufensteigerungen
-
bekannte
Anpassungen von Sozialversicherungsbeiträgen
-
bekannte
Besoldungserhöhungen
-
weitere
Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2,50 % pro Jahr
-
Berücksichtigung
der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge
Der ermittelte
Gesamtbetrag liegt um 1,870 Mio. EUR über der bisherigen Planung im
Haushaltsplan 2019 für 2020. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2019 beträgt die
Steigerung 2,625 Mio. EUR = 6,83 %. Dieser Wert setzt sich wie
folgt zusammen:
- 6,09 % tariflich bzw. gesetzlich festgelegte Gehalts- und Entgelterhöhungen sowie Einrichtung und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener Stellen/Positionen
- 0,74 % Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen
Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (Nr. 341/19) enthalten.
Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.
Die Interne Leistungsverrechnung wurde ebenfalls überarbeitet.
Auch die im Rahmen der Amtshilfevereinbarungen zu erbringenden Leistungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine AöR und der Stadt Rheine sind aktualisiert worden.
Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen Beteiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2019. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.
Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.
Das Ziel „1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan“ wird nur in 2020 erreicht. Der Überschuss beträgt rd. 109 TEUR. Damit weist der Haushalt im fünften Jahr in Folge einen Überschuss aus. Insbesondere aufgrund der geplanten großen Schulbaumaßnahmen lässt sich aktuell ein Ausgleich in den Jahren 2021 – 2023 nicht darstellen.
Das Ziel „2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig eingehalten. In den Planungen sind aber auch Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.
Das Ziel „3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls erfüllt.
Das Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ wird für Liquiditätskredite im eigentlichen Sinne in 2020 eingehalten. Es werden allerdings Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land getragen werden.
Das Ziel „5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nicht erreicht. In allen Jahren ergibt sind ein Kreditbedarf, der über den planmäßigen Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.
B. Erläuterung zu den Beschlussvorschlägen
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 am 13. September 2019 auf- und festgestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.
Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.
2. Teil-Ergebnispläne und
Teil-Investitionspläne
Gegenüber dem Haushaltsplan 2019 haben sich für die Jahre 2020 - 2023 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den Teil-Investitionsplänen ergeben.
3. Änderung von Rahmenleitlinien
Mit Vorlage
315/16 wurde im Rechnungsprüfungsausschuss am 04.10.2016 ein Bericht über eine
Querschnittsprüfung in den Fachbereichen mit dem Titel „ Sicherheit und Betrieb
von Bargeldkassen“ vorgelegt. Aufgrund dieses Berichtes wurde die Arbeitsgruppe
Bargeldkassen eingerichtet. Die Arbeitsgruppe hat die Ergebnisses des
Prüfberichtes anschließend mit den betroffenen Bereichen besprochen und
gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet. Unter anderem wurde eine interne
Dienstanweisung „Zahlstellen in Fachbereichen“ entwickelt. Diese neue
Dienstanweisung führt auch zu Änderungen in der Rahmenleitlinie „Organisation
des Rechnungswesens“.
Synopse:
bisherige Regelung |
neue Regelung |
Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs kann die
„Zahlungsabwicklung“ Hand- und Wechselgeldvorschüsse gewähren. Handvorschüsse
werden bestimmten Dienststellen oder einzelnen Beschäftigten zur Leistung geringfügiger, regelmäßig
anfallender Barauszahlungen (Porto, Frachtkosten etc.) gewährt.
Wechselgeldvorschüsse werden zum Zwecke des Geldverkehrs gewährt. Mit Zahlungsgeschäften betraute Beschäftigte in
den Vorschusskassen der Dienststellen werden dazu von dem/r Verantwortlichen
für die Zahlungsabwicklung ermächtigt. Für Vorschusskassen sind Kassenbücher zu führen,
die zum 31.12. eines jeden Jahres abzuschließen sind. Änderungen sind zu
dokumentieren. Der Kassenbestand ist, sofern Umsätze getätigt sind, täglich
festzustellen. Fehlbestände sind der „Zahlungsabwicklung“ unverzüglich
mitzuteilen. Der Bargeldbestand ist in einem sicheren
Behältnis zu verwahren und spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres bei der
Hausbank einzuzahlen. Übersteigt der Barbestand bei Geschäftsschluss 1.000 €,
ist er ebenfalls bei der Hausbank einzuzahlen. Ein anderer Höchstbetrag kann
im Einzelfall durch die „Finanzbuchhaltung“ festgesetzt werden. Bei Wechseln von Beschäftigten der
Vorschusskassen ist die Übergabe zu dokumentieren. Der/die Verantwortliche für die
Zahlungsabwicklung kann Vorschusskassen unvermutet prüfen. Dienstreisevorschüsse sollen erst ab einem Betrag
in Höhe von 100 € gewährt werden. Der Dienstreisevorschuss ist auf das Privatkonto
der/s Beschäftigten zu überweisen. Im Falle einer kurzfristig anzutretenden
Dienstreise kann der Vorschuss auch per Scheck ausgezahlt werden. Der/die Verantwortliche für die
Zahlungsabwicklung kann weitere Regelungen zur Behandlung von Vorschüssen
treffen. |
5.3.2.4 Vorschüsse Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs kann die
„Zahlungsabwicklung“ Vorschüsse gewähren. Näheres
wird in einer Dienstanweisung geregelt. Dienstreisevorschüsse
sollen erst ab einem Betrag in Höhe von 100 € gewährt werden. Der
Dienstreisevorschuss ist auf das Privatkonto der/s Beschäftigten zu
überweisen. Im Falle einer kurzfristig anzutretenden Dienstreise kann der
Vorschuss auch per Scheck ausgezahlt werden. Der/die
Verantwortliche für die Zahlungsabwicklung kann weitere Regelungen zur
Behandlung von Vorschüssen treffen. |
5.4.3 Verwahrung und Verwaltung von
Wertgegenständen/Unterlagen Wertgegenstände, Bürgschaften und besonders zu
verwahrende Unterlagen nach der Gemeindehaushaltsverordnung (Bilanzen etc.)
werden von der „Zahlungsabwicklung“ sicher verwahrt. Ein- und Auslieferungen
erfolgen nur gegen Anordnung und Empfangsbestätigung. Fundgegenstände mit Ausnahme von Geldbeträgen
werden vom zuständigen Fachbereich verwahrt. Ein- und Auszahlungen auf Sparbüchern erfolgen
über städtische Girokonten. Erhaltene Zinsleistungen für Wertgegenstände sind
jährlich zu buchen. Private Zahlungsmittel und Wertgegenstände dürfen
nicht in Behältnissen der „Zahlungsabwicklung“ aufbewahrt werden. |
5.4.3 Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen/Unterlagen Wertgegenstände, Bürgschaften und besonders zu
verwahrende Unterlagen nach der Kommunalhaushaltsverordnung (Bilanzen etc.)
werden von der „Zahlungsabwicklung“ sicher verwahrt. Ein- und Auslieferungen
erfolgen nur gegen Anordnung und Empfangsbestätigung. Fundgegenstände mit Ausnahme von Geldbeträgen
werden vom zuständigen Fachbereich verwahrt. Ein- und Auszahlungen auf Sparbüchern erfolgen
über städtische Girokonten. Erhaltene Zinsleistungen für Wertgegenstände sind
jährlich zu buchen. Private Zahlungsmittel und Wertgegenstände dürfen
nicht in Behältnissen der „Zahlungsabwicklung“ aufbewahrt werden. Soweit möglich, sind automatisierte Zahlverfahren
einzusetzen, die den Einsatz von Bargeld vermeiden. Sollte aus
organisatorischen und / oder wirtschaftlichen Gründen oder aus Aspekten der
Bürgerfreundlichkeit der Einsatz von Zahlstellen in den Fachbereichen
erforderlich sein, können diese eingerichtet werden. Näheres wird in einer
Dienstanweisung geregelt. |
Um eine schnelle
Reaktion auf neue Entwicklungen zu ermöglichen, sind die Details in der
Dienstanweisung „Zahlstellen in Fachbereichen“ geregelt worden. Die aktuelle
Fassung ist als Anlage 12 beigefügt.
Im übrigem wurden
redaktionelle Änderungen aufgrund der Ablösung der Gemeindehaushaltsverordnung
NRW durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) vorgenommen.
Gleiches gilt für die Rahmenleitlinien „Ausführung des Haushaltsplans“ und
„Controlling und Berichtswesen“.
Die Änderungen werden gem. § 32 Absatz 1,
Satz 3 KomHVO NRW dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Aktuell werden alle Rahmenleitlinien aus
dem Fachbereich Finanzen überprüft. Diese sollen zukünftig in einer
Rahmenleitlinie zusammengefasst werden.
C. Weitere Hinweise
1. Beratungsverfahren
Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender eingearbeitete Terminplan (s.a. Anlage 6):
05.11. – 27.11.2019 Fachausschussberatungen
17.12.2019 Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen im HFA
14.01.2020 Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat
2. Einbindung
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)
Der Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.
Die Einbindung wird in folgender Form umgesetzt:
- Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht
- Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden IEHK-Leitprojekte
- Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.
4.
Hinweise
und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt
Als Anlage 7 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:
- Gliederungspunkt I: „Fundstellen“ (Wo finde ich was?)
- Gliederungspunkt II: „Steuerungsrelevante Daten“ (Welche Daten sind steuerungsrelevant?)
- Gliederungspunkt III: „Konkrete Steuerungsmöglichkeiten“ (Welche gibt es?)
Eine tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den
Ergebnissen sämtlicher im Haushalt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre
wird den Fraktionen – wie im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur
Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung
Anlage 3: Gesamtplan
Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen
Anlage 6: Terminplanung Haushalt 2019
Anlage 7: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt
Anlage 8: Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW
Anlage 9: Rahmenleitlinie „Ausführung des Haushaltsplanes“
Anlage 10: Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“
Anlage 11: Rahmenleitlinie „Organisation des Rechnungswesens“
Anlage 12: Dienstanweisung Zahlstellen in Fachbereichen