Kennwort: "St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss zieht die Angelegenheit im Rahmen der Delegierung an sich.
I. Aufstellungsbeschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 82, Kennwort: "St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich wird
durch die Flurstücke 445 und
einer Teilfläche des Flurstücks 106 im Bereich zwischen der „Hauptstraße“, der
Straße „Auf der Hüchte“ und der „Kirchstraße“ gebildet.
Sämtliche
Flurstücke befinden sich in der Flur 21, Gemarkung Rheine l. d. Ems. Der
räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes geometrisch
eindeutig festgelegt.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82, Kennwort: " St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 07.03.2018 beschlossen, dass für das Umfeld
der Kirche St. Mariä Heimsuchung in Hauenhorst ein Bebauungsplan aufgestellt
werden soll (s. Vorlage 090/18).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82
Kennwort: „St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst“
hat das Ziel, den Siedlungsbereich von
Hauenhorst, Stadtteil der Stadt Rheine, zu erweitern
und neues Wohnbauland auszuweisen. In den
bestehenden Baugebieten bzw. im Innenbereich von Hauenhorst stehen kaum noch
freie Grundstücke zur Verfügung. Daher sollen weitere Wohnbauflächen
bereitgestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf nachkommen zu
können. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Der geplante Standort ist städtebaulich gut
geeignet, weil er inmitten des Siedlungsbereiches
von Hauenhorst liegt und damit eine
Nachverdichtung im Innenbereich ermöglicht. In den angrenzenden Bereichen
befinden sich bestehende Wohngebiete sowie Gemeinbedarfseinrichtungen (Kirche,
Schule, Kindergarten).
Soziale, kulturelle und technische
Infrastruktureinrichtungen sind in Hauenhorst bzw. Rheine
in ausreichendem Maße vorhanden, so dass der
Zuwachs an Einwohnern durch die vorhandene Infrastruktur gedeckt werden kann.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll
eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Rheine im Stadtteil
Hauenhorst gesichert werden.
Die Planung orientiert sich dabei an den allgemeinen Grundsätzen des Städtebaurechts:
· nachhaltige städtebauliche Entwicklung
· dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung
· Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt
· Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
Entsprechend der Nachfrage und in Anlehnung an die vorhandenen Wohnsiedlungsbereiche
sind in einem Teilbereich freistehende Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise vor-gesehen.
Darüber hinaus sind auch Mehrfamilienhäuser geplant. Insgesamt kann damit der bestehende Bedarf an unterschiedlichen Wohnformen gedeckt werden. Innerhalb des Plangebiets können abzüglich des bestehenden Kindergarten- und Pfarrhausgrundstücks ca. 8 Einzelhausgrundstücke und 2 Mehrfamilienhausgrundstücke entstehen. Die Ausrichtung der Wohnräume sowie Gärten und Terrassen nach Süden und/oder Westen ist überwiegend möglich.
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an die nördlich und
westlich verlaufenden Gemeindestraßen „Auf der Hüchte“ und „Kirchstraße“ sowie die südöstlich verlaufende Kreisstraße 77 „Hauptstraße“.
Zur Erschließung einzelner Grundstücke sind innerhalb des Plangebietes Stichwege vorgesehen.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die Aufstellung des Bebauungsplans beinhaltet die
Absicherung eines verträglichen und verbindlichen Rahmens für die bauliche
Ausgestaltung und Entwicklung der Siedlungsfläche.
Dem Klimaschutz wird bei der Planung Rechnung
getragen, indem
·
eine stärkere,
angemessene Ausnutzbarkeit der innerstädtisch Siedlungsfläche verfolgt wird
(Innenentwicklung statt Außenbereichsinanspruchnahme, Prinzip der kurzen Wege),
·
der
schützenswerte prägende Baumbestand mit den getroffenen Erhaltungsfestsetzungen
gesichert wird,
· Dachbegrünungsfestsetzungen für flache und/oder flach geneigte Garagen, Carports und Nebengebäude aufgenommen werden.
Die Nutzung erneuerbarer Energien wird für den Bereich nicht
vorgeschrieben, sie ist jedoch möglich. Auf Vorgaben für eine Firstausrichtung
wurde im Bebauungsplan verzichtet, so dass eine Gebäude- und Dachgestaltung in
optimaler Ausrichtung zur Sonne möglich ist.
Aufgrund der
speziellen örtlichen Gegebenheiten sowie der städtebaulichen Planungsziele in
diesem Planverfahren, ist nicht mit einer erheblich erhöhten CO2 Produktion sowie erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die klimatische Situation im bebauten Siedlungsbereich des Stadtteils Hauenhorst zu rechnen.
Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung (Anlage 5) angepasst. Er bedarf also keines separaten, formalen Verfahrens und auch keiner Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 3/4) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf des Bebauungsplanes
liegen ebenfalls bei (Anlagen 1).
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan Neu
Anlage 2: Textliche Festsetzungen
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Artenschutzprüfung
Anlage 5: FNP-Berichtigung