Betreff
Neubau Elsa-Brändström-Realschule
-Ausarbeitung des Raumprogramms und aktueller Stand der Unterlagen zur Auslobung des Wettbewerbs
Vorlage
214/20
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.        Der Sportausschuss empfiehlt den aktuellen Stand des Raumprogramms-Teilbereich Sporthalle einschl. Gymnastikraum- zur Auslobung und begrüßt die Idee zu einem späteren zweiten Bauabschnitt.

2.        Der Sportausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und die Modalitäten zu Jury und Teilnehmern zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss die Beauftragung der Auslobung durch die Verwaltung auf dieser Grundlage.

3.        Der Schulausschuss beschließt das ausgearbeitete, weiter spezifizierte Raumprogramm (Musterraumprogramms siehe Vorlage SA 393/19 am 6.11.2019) für den Neubau der Elsa-Brändström-Realschule, einschl. einer Dreifachsporthalle und einem Gymnastikraum für den Schulsport.

4.        Der Schulausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und die Modalitäten zu Jury und Teilnehmern zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss die Beauftragung der Auslobung durch die Verwaltung auf dieser Grundlage.

5.        Der Bauausschuss nimmt den Stand beider Teile des Raumprogramms zur Kenntnis.

6.        Der Bauausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und die Modalitäten zu Jury und Teilnehmern zur Kenntnis und beauftragt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Schulausschuss, die Verwaltung mit der Auslobung des Wettbewerbes „Neubau der Elsa-Brändström-Realschule einschl. Sporthalle“ auf dieser Grundlage.

 

 


Begründung:

1.   Beschlusslage:

In der Ratssitzung vom 9. Juli 2019, Vorlage 219/19, wurde die Erhöhung der Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule auf 6 Züge beschlossen.

Am 6.11.2019 wurde das entsprechende Raumprogramm im Schulausschuss beschlossen. Außerdem wurde in dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Planungsschritte für eine Erweiterung/einen Umbau einzuleiten.

Mit der Vorlage 001/20 „Zügigkeitsoffensive –Elsa-Brändström-Realschule –Standortentscheidung“ wurde nach Empfehlung durch den Schulausschuss und den Sportausschuss, vom Bauausschuss am 30.01.2020 beschlossen, dass die Elsa-Brändström-Realschule im Bereich des heutigen Emslandstadions ein neues Schulgebäude und eine Sporthalle erhalten soll. Der Bauausschuss hat in dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Unterlagen für die Auslobung eines öffentlichen Architektenwettbewerbs zu erstellen.

2.   Zeitlicher Ablauf der Erhöhung der Zügigkeit der Elsa und die dadurch resultierende Zeitschiene für den Neubau

Wie bereits in der Vorlage 001/20 genauer erläutert, startet die Elsa-Brändström-Realschule mit der Erhöhung der Zügigkeit mit den neuen Eingangsklassen im August 2020. Erstmalig starten 5 Klassen in der Jahrgangsstufe 5. Ab August 2022 startet die 6-Zügigkeit ab Klasse 5. Durch den Ansatz der Schule des Gemeinsamen Lernens (GL) werden dann auch Differenzierungsräume erforderlich. Somit erhöht sich die Gesamtzahl der benötigten Klassen- und Fachräume fortlaufend bis zum Erreichen der vollen 6-Zügigkeit im August 2026.

Der bisherige Zeitplan sieht die Fertigstellung des Schulgebäudes im August 2024 vor.

 

·         2020 Auslobung und Durchführung des Architektenwettbewerbs

·         Anfang 2021 Beauftragung der Architekten, Vorentwurfs, Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

·         2022 Fortführung der Planung und Erstellung der Ausschreibungen

·         Mitte/Ende 2022 Baubeginn

·         2023 Bauzeit

·         2024 Fertigstellung nach ca. 1,75 Jahren Bauzeit

3.   Aufgabenstellung

In Ihren Sitzungen im Januar 2020 hatten der Schul-, der Sport- und der Bauausschuss die bauliche Umsetzung der Zügigkeitsoffensive für die Elsa-Brändström-Realschule am Standort des zur Salzbergener Straße hin gelegenen Grundstücksbereiches des Emsland-Stadions beschlossen. Die heutige Fläche für die Unterbringung der Geflüchteten wird in den Planungsbereich einbezogen.
Der Neubau des Schulgebäudes eröffnet die Möglichkeit der Umsetzung einer Neustrukturierung der Lernflächen und der Einbindung der aktuellen pädagogischen einer sich wandelnden Schullandschaft incl. der spezifischen Lernmethoden. Dies gilt auch für die Anforderungen an das Gemeinsame Lernen (GL) und den Inklusionsgedanken. Aktuelle technische Standards und klimaschonender Umgang mit Ressourcen werden ebenfalls Bestandteil eines Neubaukonzeptes sein.

 

Vorerst erhalten und unverändert im Rahmen des Wettbewerbes bleiben die vorhandene Stadionrunde ebenso wie die Vereinsanlage des Tennis Clubs Blau-Weiß.

 

Eine Planung der sportlichen Zukunft und Weiterentwicklung der verbleibenden Fläche des Emslandstadions erfolgt ggf. in einem zweiten Schritt. Hierzu wird im Wettbewerb ein sog. Ideenteil aufgenommen werden.

4.   Bisherige Beteiligung Schule und Sport

Schulleitung Elsa-Brändström-Realschule

Das Musterraumprogramm war bereits mit der Schulleitung zur Beschlussfassung im November 2020 ausführlich besprochen worden. Die weitere Entwicklung und die Ergänzungen im sportlichen Bereich wurden ebenfalls kommuniziert. Eine Schulkonferenz zum Thema Neubau findet am 8. Juni 2020 statt, da der ursprüngliche Termin coronabedingt verschoben werden musste.

Sportvereine

In der Sitzung des Sportausschusses am 4. Februar 2020 wurde vereinbart, eine Beteiligungsrunde durchzuführen, um - über den Schulsport hinaus - weitere mögliche „sportliche“ Bedarfe für die zukünftige Nutzung der Dreifachsporthalle zu ermitteln. Da eine persönliche Austauschrunde nicht möglich war, wurden die Akteure im März 2020 gebeten, Ihre Anregungen und Hinweise schriftlich einzureichen. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen kann der Anlage 1entnommen werden.

 

Die Anregungen werden aus der sportfachlichen Beteiligungsrunde wie folgt bewertet:

 

·      Es wird befürwortet, dass – integriert im geplanten Gebäude der neuen Dreifachsporthalle – ein zusätzlicher Gymnastikraum geplant wird.

·       Es wird befürwortet, dass ein Lagerraum für Sportvereine (baulich getrennt vom Lagerraum für den Schulsport) eingeplant wird.

·       Da es in Rheine drei Sporthallen mit einer Tribüne gibt und es in der jüngsten Vergangenheit keine Nachfrage nach mehr Kapazität gab, soll keine Tribüne realisiert werden. Alternativ ist im Entwurf zu prüfen, ob eine sogenannte Zuschauergalerie, z.B. ein Flurbereich mit Blickmöglichkeit in die Sporthalle, realisiert werden kann. Diese Galerie würde keine festen Sitzplätze beinhalten.

·       Die Nutzung der Halle für eine Schwerpunktsportart wird nicht gesehen. Das bedeutet, kein Verzicht auf Fensterelemente (Der RHTC hat seine Hockeyheimat in der Sporthalle der Kaufmännischen Schule) und keine Einplanung einer Sprunggrube für die Sportart Turnen.

·       Die vom TV Mesum angeregte Etablierung  der Trendsportart Indoorclimbing könnte im Zuge der späteren Ausstattung der Sporthalle mit dem Anbringen einer Kletterwand in Absprunghöhe („Bouldern“) umgesetzt werde. Dies wird auch als eine Bereicherung für den  Schulsport gesehen. Eine Kletterwand mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bis zur Decke der Sporthalle wird nicht befürwortet.

·       Über die weiteren Anregungen der Vereine zur „sportlichen“ Ausstattung kann die Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da sie für die Auslobung des Wettbewerbs nicht relevant sind.

·       Die Anregung vom TV Jahn-Rheine könnten sich in der Idee eines zweiten Bauabschnittes (1. Dreifachsporthalle  |  2. „Einfach“-Sportraum) wiederfinden: Sozialer Anlaufpunkt im Quartier, Cafeteria, flexible Sporträume für Gymnastik, Gesundheitssport oder Tanzen. Dies alles ggf. in Verbindung mit einem Konzept für den Außenbereich des Geländes. Für den Fokus „Sport- und Bewegungsangebote“ im Außenbereich des Neubauareals ist eine separate Beteiligungsrunde zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.  

5.   Aktuelle Situation der Sporthallen im Stadtteil Wietesch/Schleupe/Bentlage

Übersicht über die aktuellen Kapazitäten Bentlage/Wietesch/Schleupe:

Sportstätten         Einheiten

2020

Sporthalle Josef-Winckler-Zentrum

Einfeldhalle

1

Sporthalle Dionysianum

Dreifachsporthalle

3

Sporthalle Elsa-Brändström-Realschule – Schüttemeyerstraße

Einfeldhalle, jedoch in 2 Hallenteile unterteilbar

1

Paul-Gerhardt-Schule

-

Sporthalle Gertrudenschule

Einfeldhalle

1

Sporthalle Emslandstadion

Einfeld-Sporthalle

1

Halleneinheiten Gesamt

7

Emslandstadion(Außenanlage)

Stadionrunde

Fußballplatz mit Flutlicht

Bolzplatz

3

 

Aktuelle Belegung der vorhandenen Sporthallen:

 

Im 2016 aufgestellten Sportentwicklungsplan „Sport und Bewegung in Rheine“ wurde als Leitziel ausgegeben, den Bestand an städtischen Hallen punktuell zu ergänzen, die Qualität zu erhöhen und die Belegung zu optimieren. Generell wurden für die Bedarfe der Schulen und  für den Vereinssport eine gute gesamtstädtische Versorgung mit Sporthallen und -räumen attestiert. Die Bedarfsprognose zu Einzel- und Mehrfachhallen bis zum Jahr 2030 geht, auf das gesamte Stadtgebiet gesehen, von einer nachlassenden Nachfrage aus.

 

Leichte Defizite (Unterversorgung) wurden im Stadtgebiet Wietesch/Schleupe für den Schul- und den Vereinssport ausgemacht. Hier empfiehlt der Sportentwicklungsplan eine Erweiterung der Hallenkapazität um eine bis zwei Anlageneinheiten.

6.   Zukünftiger Bedarf Sportangebote

Bedarf Schulsport

Elsa-Brändström-Realschule

Bei Erreichen der vollen 6-Zügigkeit werden rechnerisch 108 Schulstunden für den Sportunterricht erforderlich sein. Bei einer rechnerisch durchgängigen Belegung bis 13.00 Uhr und durchgehenden Nutzung jeweils nur eines Hallenteils je Klasse werden 3,6 Halleneinheiten erforderlich sein. Hinzu kommen jedoch für bewegungsintensivere Sportstunden die ggf. erforderliche gleichzeitige Nutzung mehrerer Hallenteile, die Nutzung von Sport zur Unterstützung im Rahmen des Inklusionsgedankens, die Nutzung für den Betreuungsbereich und die AG-Angebote der Schule. Somit ist für den Schulbetrieb der EBR der Bau einer Dreifachsporthalle und eines Gymnastikraumes mit einer voraussichtlichen Nutzungszeit bis 15.30 Uhr angezeigt. Durch die Konzentration auf den neuen Standort am Emslandstadion gibt die EBR ihre bisherigen Nutzungszeiten im Josef-Winkler Zentrum frei.

 

Dionysianum:

Bei einer durchgehenden 4-Zügigkeit und der Umstellung auf G9 sind für das Dionysianum zukünftig 106 Wochenstunden Sport erforderlich. Diese Rechnung beinhaltet auch die Leistungskurse im Bereich der Oberstufe. Rechnerisch ergibt sich hieraus bei einem Regelbetrieb von 6 Schulstunden eine erforderliche Hallenanzahl von 3,53, bei 8 Schulstunden an 3 Wochentagen von ca. 3. Auch hier ist davon auszugehen, dass für Sportinhalte 2 Hallenteile gleichzeitig genutzt werden müssen und Sport auch an anderer Stelle im Schulbetrieb eingesetzt wird. Da das Dionysianum am eigenen Standort nur über eine Dreifachsporthalle verfügt, wird sie weiterhin einen externen Sportstandort im Stadtteil benötigen.

 

Grundschulen:

Die Gertrudenschule nutzt bisher durchgehend für den eigenen Bedarf die Sporthalle auf dem Schulgelände. Durch den Neubau der Sporthalle auf dem Gelände der Paul-Gerhard-Schule wird es auch für die PGS möglich sein, quantitativ und qualitativ nachzuziehen. Die bisherigen Nutzungszeiten der PGS und der GS zeigen, dass sportliche Aktivitäten regelmäßiger  Bestandteil der Betreuungsangebote bis 15.30 an Grundschulen sind.

 

Übersicht über die zukünftigen Kapazitäten Bentlage/Wietesch/Schleupe:

Sportstätten         Einheiten

2025

Sporthalle Josef-Winckler-Zentrum

Einfeldhalle

1

Sporthalle Dionysianum

Dreifachsporthalle

3

Sporthalle Elsa-Brändström-Realschule – Schüttemeyerstraße

Einfeldhalle, jedoch in 2 Hallenteile unterteilbar

entfällt

Paul-Gerhardt-Schule

Neubau Einfeldhalle

1

Sporthalle Gertrudenschule

Einfeldhalle

1

Sporthalle Emslandstadion

Einfeld-Sporthalle

entfällt

Sporthalle Elsa-Brändström-Realschule – Neubau am Emslandstadion

Dreifachsporthalle mit Gymnastikraum

4

Halleneinheiten Gesamt

10

Emslandstadion(Außenanlage)

Stadionrunde

1

 

Der Vergleich der Hallenkapazitäten in den Jahren 2020 und 2025 zeigt, dass sich nach Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen die Hallenkapazitäten im Stadtteil verbessern werden.

 

Mit dem Neubau der Dreifachsporthalle, einschl. Gymnastikraum, und der Sporthalle für die PGS ergeben sich für den Schulsport deutlich verbesserte und modernisierte Unterrichtsbedingungen. Zeitlich können jetzt alle erforderlichen Schulstunden im Fach Sport abgebildet werden. Durch den Neubau der Außenkabinen am Emslandstadion wird auch die Attraktivität der Nutzung des Stadions für alle Schulen verbessert.

 

Nach 15.30 Uhr können die Sporthallen der Elsa-Brändström-Realschule, des Dionysianum, des Josef-Winkler-Zentrums und der beiden Grundschulen durch den Vereinssport und andere außerschulische Anbieter genutzt werden. Ggf. ergeben sich bereits nach 13.00 Uhr freie Kapazitäten, die zur Verfügung stehen könnten.
Da die heutige Halle der EBR theoretisch nur eine Einfachsporthalle ist und die Paul-Gerhardt-Sporthalle neu hinzukommt, eröffnen sich in jedem Fall zusätzliche Kapazitäten für Vereine. Somit profitiert auch der Vereinssport von den Baumaßnahmen. Insbesondere die Einplanung einer Gymnastikhalle, integriert im Gebäude der Dreifachsporthalle der EBR, sowie der angedachte zweite Bauabschnitt würden zukünftig individuelle und vielseitige Belegungen ermöglichen.

7.   Stand der Auslobungsunterlagen

Beauftragung Wettbewerbsbegleiter

Nach beschränkter Ausschreibung der Leistungen wurde Ende März das Büro Schopmeyer mit der Begleitung des Wettbewerbes beauftragt. Das Büro unterstützt die Verwaltung in allen Angelegenheiten des Wettbewerbsverfahrens insb. bei

·            der Einhaltung der Regularien der RPW 2013

·            dem Kontakt zur Architektenkammer und der Zertifizierung des Wettbewerbsverfahrens

·            der Erstellung der Auslobungsunterlagen

·            der Vorprüfung der eingereichten Entwürfe

·            der Moderation der Jurysitzungen

Beschreibung des gewählten Verfahrens

Aufgrund der Größe des Bauvorhabens ist die Stadt Rheine zu einer EU-weiten Bekanntmachung der Auslobung verpflichtet.
Der Wettbewerb wird als sog. Nichtoffener Wettbewerb durchgeführt. Damit kann der Auslober die Anzahl der Teilnehmer begrenzen. Außerdem hat er die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern direkt zu benennen. Alle Teilnehmer müssen über eine den Regularien entsprechende Qualifikation verfügen, d.h. sie müssen über die Berechtigung der Berufsbezeichnung Architekt verfügen (Nachweis Eintragung in der Architektenkammer) und den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

 

Es ist beabsichtigt, den Wettbewerb mit 18 Teilnehmern durchzuführen. Davon sollen 6 Büros gesetzt werden. Interessenten können sich für eine Teilnahme bewerben. Sollten sich mehr Teilnehmer bewerben, entscheidet ein Losverfahren.

 

Die Planungsbüros sollen als Generalplaner auftreten. Das bedeutet, dass das Büro mit einem eigenständigen Auftragsverhältnis die erforderlichen Fachplanungsleistungen wie Haustechnik, Statik, Brandschutzkonzept etc. beauftragt. Die Stadt Rheine muss für diese Planungsleistungen keine Vergaben organisieren und abarbeiten. Durch den Entfall der Ausschreibungsphase kann das Planungsteam zeitnah nach der Beauftragung des Planers starten. In der Regel fällt für dieses Verfahren ein sog. Generalplaner-Zuschlag an. Dafür wird die knappe Planungszeit nicht weiter reduziert. Die Ausschreibung der Gewerke ist vom Generalplanerverfahren unabhängig. Die Gewerke werden einzeln ausgeschrieben werden.

 

Von der Stadt Rheine gesetzte Teilnehmer:

Name

Anschrift

Borowski & Sasse GmbH

Hauptstraße 15
48477 Hörstel-Dreierwalde

terhechte höfker architekten

Riegelstr. 3 - 48431 Rheine

pbr Planungsbüro Rohling AG

Architekten Ingenieure

Hauptsitz Osnabrück

Albert-Einstein-Straße 2

49076 Osnabrück

agn Niederberghaus & Partner GmbH

 

Groner Allee 100

49479 Ibbenbüren

farwick+grote
ARCHITEKTEN BDA STADTPLANER PartmbB

Van-Delden-Straße 15 | 48683 Ahaus

Achterkamp + Möller Architekten PartG mbB

Torhaus  Kommende 10,

48565 Steinfurt

Systematik der Auslobungsunterlagen

Die Systematik der Auslobungsunterlagen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Gremium Fachpreisrichter, Sachpreisrichter, sachverständige Berater ohne Stimmrecht

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen

·            Fachpreisrichtern
Diese müssen die gleiche Qualifikation wie die Teilnehmer besitzen oder sind durch ihr Amt gleichgestellt. Sie sind stimmberechtigt. Die Mehrheit der Fachpreisrichter muss unabhängig vom Auslober sein. Es müssen mehr Fach- als Sachpreisrichter vorhanden sein.

·            Sachpreisrichtern
Die Sachpreisrichter müssen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein. Sie sind stimmberechtigt.

·            Beratenden Mitgliedern
Sie sind nicht stimmberechtigt. Daher ist die Anzahl der Mitglieder dieser Gruppe nicht begrenzt.

Sollten sich durch die anstehende Kommunalwahl Veränderungen in den politischen Ausschüssen ergeben, so erfolgt die Neubesetzung über das ausgeübte Amt. Die Namen der Fach- und Sachpreisrichter sind in der Auslobung zu benennen. Die Jurysitzung ist nicht öffentlich.

 

Vorschlag Fachpreisrichter (stimmberechtigt):

Name

Amt/Funktion

Vertretung

Amt/Funktion

Dipl.-Ing. Matthias Fritzen

Architekt BDA

N.N.

 

Prof. Dipl. Ing. Oskar Spital Frenking

Architekt und Stadtplaner BDA

N.N.

 

Herr Thimo Weitemeier

Stadt Baurat Stadt Nordhorn

N.N.

 

Frau Milena Schauer, Stadt Rheine

Beigeordnete Stadt Rheine

Frau Claudia Kurzinsky

Stell. FBL Planen und Bauen

Frau Beate Burhoff

Architektin BDA

N.N.

 

N.N.

Architekt BDA

N.N.

 

 

Vorschlag Sachpreisrichter (stimmberechtigt):

Name

Amt/Funktion

Vertretung

Amt/Funktion

Dr. Peter Lüttmann

BM Stadt Rheine

Herr Mathias Krümpel

1. Beigeordneter Stadt Rheine

Herr Raimund Gausmann

Beigeordneter Stadt Rheine

Frau Wiebke Gehrke

FBL Fachbereich 8 Schulen, Soziales, Migration und Integration

Herr Karl-Heinz

Brauer (SPD)

Vorsitzender Bauausschuss Stadt Rheine

Herr Dr. Konietzko

Stellvertretender Vorsitzender BA

Herr Stefan Gude (CDU)

Vorsitzender Schulausschuss Stadt Rheine

Frau Ulrike Stockel

Stellvertretende Vorsitzende Schulausschuss

Frau Yvonne Sundermann

Schulleiterin Elsa-Brändström-Realschule

Herr Martin Wegmann

Stellv. Schulleiter Elsa-Brändström-Realschule

 

Vorschlag beratende Mitglieder (nicht stimmberechtigt):

Name

Amt/Funktion

Wird durch die Fraktion bestimm

 

Jeweils ein Mitglied der derzeit im Rat befindlichen Fraktionen

Frau Laura-Jane Klein

Vorsitzende Stadtteilbeirat Bentlage-Wietesch

Herr Udo Mollen (SPD)

Vorsitzender Stadtsportverbund

N.N.

Schülersprecherin/Schülersprecher der Elsa-Brändström-Realschule

N.N.

Elternsprecher der Elsa-Brändström-Realschule

Christof Helming

Stadt Rheine PV Schulverwaltung

Barbara Kummer

Stadt Rheine Hochbau

8.   Stand Raumprogramm

Der aktuelle Arbeitsstand des Raumprogramms ist der Anlage zu entnehmen. Es wurde in zwei Teile gesplittet

·       Teil1 Neubau des Schulgebäude und der entsprechenden Freiflächen

·       Teil 2 Neubau einer Dreifachsporthalle und eines Gymnastikraumes, einschl. Außenkabinen für das Stadion.

 

Das Raumprogramm der Schule wurde so weiter entwickelt, dass allen Planern die erforderlichen Informationen und Zusammenhänge vermittelt werden können. Fehlende oder vorläufig angegebene Größenangaben wurden spezifiziert. Anlage 3

Im Vergleich zum im November 2019 beschlossenen sog. Musterraumprogramm wurde insb. der Sportbereich genauer ermittelt und aufgezeigt. Anlage 4

9.   Weiterer Ablauf Wettbewerb

Der erste Schritt wird Ende Juni/Anfang Juli 2020 die Vorankündigung der Auslobung auf einer Vergabe-Plattform EU-weit sein. Damit beginnt eine Frist von mindestens 30 Tagen, in der alle Interessierten sich auf das Verfahren bewerben können. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob alle Bewerber die entsprechende Qualifikation besitzen. Sollte dies im vorliegenden Fall für mehr als 12 Büros zutreffen, entscheidet das Los.

Voraussichtlich Mitte August werden dann allen 18 Teilnehmern gleichzeitig die Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. In einem gemeinsamen Kolloquium können Rückfragen gestellt werden.

 

Nach Abgabe der Entwürfe und erfolgter Vorprüfung durch den Wettbewerbsbegleiter kann voraussichtlich im Dezember die Jurysitzung stattfinden. Diese endet mit der Benennung eines oder mehrerer Preisträger.

 

Das Preisgericht bewertet die eingereichten Arbeiten nach folgenden Beurteilungskriterien, die es aber auch im Verfahren problemlos den gewonnenen Erkenntnissen anpassen kann.

 

Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:

     Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen)

     Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (Innere und äußere Gestaltung)

     Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Errichtung und im Betrieb

     Erschließung, Funktion und Nutzung

     Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung

     Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange

(auch: Beachtung einer durchgängigen Barrierefreiheit)

 

Das Preisgeld wird bei insgesamt 180.000 € liegen. Davon wird die Hälfte als Fixanteil angesetzt für jeden Teilnehmer, der einen Beitrag abgibt. Das bedeutet bei z. B. 15 Teilnehmern 6.000 € pro abgegebene Leistung.

Die andere Hälfte wird als Preisgeld aufgeteilt an die ersten 3 Preisträger. Der 1. Platz bekommt 36.000 € (40%), der 2. Platz bekommt 22.500 € (25%), der 3. Platz bekommt 13.500 € (15%). Für Anerkennungen werden insgesamt 18.000 € (20%) veranschlagt.

 

Vor einer Auftragsvergabe wird für den Siegerentwurf eine Kosteneinschätzung über ein externes Büro beauftragt werden. Diese Informationen werden in das Zuschlagsverfahren mit dem Planungsbüro Anfang 2021 einfließen.

Damit wäre das Wettbewerbsverfahren beendet.

 

Diese Vorentwurfsidee des Preisträgers wird dann weiter vertieft werden müssen. Anpassungen und Modifizierungen werden folgen, ggf. sind Kritikpunkte der Jury abzuarbeiten. Ebenso sind die Fachplanungsleistungen wie Statik, Haustechnik, Klimakonzept, Brandschutz etc. zu erarbeiten und zu integrieren. Die weitere, ehrgeizige Zeitplanung sieht eine Bauantragsreife im 1. Quartal 2022 vor. Ziel ist die Fertigstellung im Sommer 2024.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Beteiligung der Sportvereine

Anlage 2: Systematik der Auslobungsunterlagen

Anlage 3: Raumprogramm Schulgebäude Elsa-Brändström-Realschule

Anlage 4: Raumprogramm Sporthalle einschl. Gymnastikraum für die Elsa-Brändström-Realschule