Betreff
Neubau Elsa-Brändström-Realschule
-Ausarbeitung des Raumprogramms und aktueller Stand der Unterlagen zur Auslobung des Wettbewerbs
Vorlage
214/20/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.        Der Sportausschuss empfiehlt den aktuellen Stand des Raumprogramms-Teilbereich Sporthalle einschl. Gymnastikraum- zur Auslobung und begrüßt die Idee zu einem späteren zweiten Bauabschnitt.

2.        Der Sportausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und die Modalitäten zu Jury und Teilnehmern zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss die Beauftragung der Auslobung durch die Verwaltung auf dieser Grundlage.

3.        Der Schulausschuss beschließt das ausgearbeitete, weiter spezifizierte Raumprogramm (Musterraumprogramms siehe Vorlage SA 393/19 am 6.11.2019) für den Neubau der Elsa-Brändström-Realschule, einschl. einer Dreifachsporthalle und einem Gymnastikraum für den Schulsport.

4.        Der Schulausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und die Modalitäten zu Jury und Teilnehmern zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss die Beauftragung der Auslobung durch die Verwaltung auf dieser Grundlage.

5.        Der Bauausschuss nimmt den Stand beider Teile des Raumprogramms zur Kenntnis.

6.        Der Bauausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und die Modalitäten zu Jury und Teilnehmern zur Kenntnis und beauftragt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Schulausschuss, die Verwaltung mit der Auslobung des Wettbewerbes „Neubau der Elsa-Brändström-Realschule einschl. Sporthalle“ auf dieser Grundlage.

7.        Der Schulausschuss beschließt, dass eine Tribüne mit ca. 170 – 180 Plätzen, einschl. der dazu gehörigen Nebenanlagen, erstellt werden soll.

8.        Der Schulausschuss beschließt, dass die Schnitzelgrube für den Turnsport außerhalb der Sportbodenfläche für den Schulsport angelegt wird und diesen nicht in der Ausübung behindert oder einschränkt.

9.        Der Schulausschuss beschließt, dass die Schulsporthalle baulich so zu konzipieren und auszustatten ist, dass ein vielfältiges Sportangebot ermöglicht wird.

 


Begründung:
Die Vorlage 214/20 ist bereits im Sportausschuss am 4. Juni 2020 und im Bauausschuss am 10. Juni 2020 beraten worden. Gegenstand waren die oben aufgeführten Beschlüsse Nr. 1, 2, 5 und 6.
Da in beiden Ausschüssen die Anlage einer Tribüne und einer sog. Schnitzelgrube thematisiert wurden, werden in dieser Ergänzungsvorlage die Beschlüsse Nr. 7 und 8 hinzugefügt. Der Sportausschuss hatte außerdem beschlossen, dass der Einsatz von Tageslicht die Ausübung von Sportarten nicht be-/verhindern dürfte. Er bezog sich dabei auf möglicherweise erhöhten Anforderungen für die Ballwurfsicherheit im Hockeysport. Dieser Beschluss wurde unter dem Beschluss Nr. 9 aufgenommen.

 

Tribüne:

Das von der Verwaltung auf gestellte Raumprogramm für die Schulsporthalle der Elsa-Brändström-Realschule, Anlage 4 der Vorlage 214/2020, beinhaltete keine Tribüne mit Sitzplätzen. Abhängig vom Entwurfskonzept der Architekten wurde die Anlage einer Zuschauergalerie begrüßt.


Abweichend zum bisherigen Raumprogramm der Sporthalle, soll jetzt eine Tribüne mit 170 – 180 Sitzplätzen vorgesehen werden. Die Anzahl der Sitzplätze wurde so gewählt, dass sich bei der Nutzung der Halle für Sportveranstaltungen, kein wesentlich zusätzlicher Bedarf zu den erforderlichen Stellplätzen für den Schulbetrieb ergibt, aber dennoch eine größere Zahl an Zuschauern möglich ist als bei einer Galerie.


Die Stellplatzverordnung der Stadt Rheine gibt einen Stellplatz je 10 Besucher und 1 Stellplatz je 50 m² Sportfläche vor. Davon ausgehend, dass keine Sportveranstaltungen oder andere externe Nutzungen parallel zum Schulbetrieb stattfinden, wären dann die erforderlichen Stellplätze für den Schulbetrieb und die Anzahl für die Sportnutzung in einer ähnlichen Größenordnung. 

Durch die Anlage der Tribüne ist das Raumprogramm noch um die erforderlichen WC und Garderobenbereiche für die Tribünenbesucher zu erweitern. Ebenfalls ist die Barrierefreiheit sicher zu stellen.

 

Schnitzelgrube:

Vom Sportausschuss war die Einplanung einer sog. Schnitzelgrube beschlossen worden. Diese war nicht im ursprünglichen Raumprogramm der Schulsporthalle vorgesehen worden, da Schnitzelgruben in der Regel nur in Turnsporthallen oder Turnleistungszentren eingesetzt werden. Entsprechend den Beratungen im Sport- und im Bauausschuss ist die Schnitzelgrube baulich so anzulegen, dass die Sportgrundfläche der Sporthalle in Qualität und Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Denkbar wäre z.B. eine Lage unterhalb der Tribüne o.ä..

 

Gebäudekonzeption:

Die Gebäudekonzeption der Schulsporthalle, die Wahl der Materialien und der Einsatz von Tageslicht sollen die Ausübung verschiedenster Sportarten ermöglichen. Dies betrifft insb. das Thema der Ballwurfsicherheit, z.B. beim Hockeysport.