-Ausarbeitung des Raumprogramms und aktueller Stand der Unterlagen zur Auslobung des Wettbewerbs
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sportausschuss empfiehlt den aktuellen Stand des Raumprogramms-Teilbereich
Sporthalle einschl. Gymnastikraum- zur Auslobung und begrüßt die Idee zu
einem späteren zweiten Bauabschnitt.
2.
Der Sportausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und die
Modalitäten zu Jury und Teilnehmern zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss
die Beauftragung der Auslobung durch die Verwaltung auf dieser Grundlage.
3.
Der
Schulausschuss beschließt das ausgearbeitete, weiter spezifizierte Raumprogramm
(Musterraumprogramms siehe Vorlage SA 393/19 am 6.11.2019) für den Neubau der
Elsa-Brändström-Realschule, einschl. einer Dreifachsporthalle und einem
Gymnastikraum für den Schulsport.
4.
Der
Schulausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und die Modalitäten zu Jury und
Teilnehmern zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss die Beauftragung der
Auslobung durch die Verwaltung auf dieser Grundlage.
5.
Der
Bauausschuss nimmt den Stand beider Teile des Raumprogramms zur Kenntnis.
6.
Der
Bauausschuss nimmt die Vorschläge zur Systematik der Wettbewerbsunterlagen und
die Modalitäten zu Jury und Teilnehmern zur Kenntnis und beauftragt,
vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Schulausschuss, die Verwaltung mit
der Auslobung des Wettbewerbes „Neubau der Elsa-Brändström-Realschule einschl.
Sporthalle“ auf dieser Grundlage.
7.
Der Schulausschuss beschließt, dass eine
Tribüne mit ca. 170 – 180 Plätzen, einschl. der dazu gehörigen Nebenanlagen,
erstellt werden soll.
8.
Der Schulausschuss beschließt, dass die
Schnitzelgrube für den Turnsport außerhalb der Sportbodenfläche für den
Schulsport angelegt wird und diesen nicht in der Ausübung behindert oder
einschränkt.
9.
Der Schulausschuss beschließt, dass die
Schulsporthalle baulich so zu konzipieren und auszustatten ist, dass ein
vielfältiges Sportangebot ermöglicht wird.
Begründung:
Die Vorlage 214/20 ist bereits im
Sportausschuss am 4. Juni 2020 und im Bauausschuss am 10. Juni 2020 beraten
worden. Gegenstand waren die oben aufgeführten Beschlüsse Nr. 1, 2, 5 und 6.
Da in beiden Ausschüssen die Anlage einer Tribüne und einer sog. Schnitzelgrube
thematisiert wurden, werden in dieser Ergänzungsvorlage die Beschlüsse Nr. 7
und 8 hinzugefügt. Der Sportausschuss hatte außerdem beschlossen, dass der
Einsatz von Tageslicht die Ausübung von Sportarten nicht be-/verhindern dürfte.
Er bezog sich dabei auf möglicherweise erhöhten Anforderungen für die
Ballwurfsicherheit im Hockeysport. Dieser Beschluss wurde unter dem Beschluss
Nr. 9 aufgenommen.
Tribüne:
Das von der
Verwaltung auf gestellte Raumprogramm für die Schulsporthalle der
Elsa-Brändström-Realschule, Anlage 4 der Vorlage 214/2020, beinhaltete keine
Tribüne mit Sitzplätzen. Abhängig vom Entwurfskonzept der Architekten wurde die
Anlage einer Zuschauergalerie begrüßt.
Abweichend zum bisherigen Raumprogramm der Sporthalle, soll jetzt eine Tribüne
mit 170 – 180 Sitzplätzen vorgesehen werden. Die Anzahl der Sitzplätze wurde so
gewählt, dass sich bei der Nutzung der Halle für Sportveranstaltungen, kein
wesentlich zusätzlicher Bedarf zu den erforderlichen Stellplätzen für den Schulbetrieb
ergibt, aber dennoch eine größere Zahl an Zuschauern möglich ist als bei einer
Galerie.
Die Stellplatzverordnung der Stadt Rheine gibt einen Stellplatz je 10 Besucher
und 1 Stellplatz je 50 m² Sportfläche vor. Davon ausgehend, dass keine Sportveranstaltungen
oder andere externe Nutzungen parallel zum Schulbetrieb stattfinden, wären dann
die erforderlichen Stellplätze für den Schulbetrieb und die Anzahl für die
Sportnutzung in einer ähnlichen Größenordnung.
Durch die Anlage
der Tribüne ist das Raumprogramm noch um die erforderlichen WC und
Garderobenbereiche für die Tribünenbesucher zu erweitern. Ebenfalls ist die
Barrierefreiheit sicher zu stellen.
Schnitzelgrube:
Vom Sportausschuss war die Einplanung einer sog. Schnitzelgrube beschlossen worden. Diese war nicht im ursprünglichen Raumprogramm der Schulsporthalle vorgesehen worden, da Schnitzelgruben in der Regel nur in Turnsporthallen oder Turnleistungszentren eingesetzt werden. Entsprechend den Beratungen im Sport- und im Bauausschuss ist die Schnitzelgrube baulich so anzulegen, dass die Sportgrundfläche der Sporthalle in Qualität und Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Denkbar wäre z.B. eine Lage unterhalb der Tribüne o.ä..
Gebäudekonzeption:
Die Gebäudekonzeption der Schulsporthalle, die Wahl der Materialien und der Einsatz von Tageslicht sollen die Ausübung verschiedenster Sportarten ermöglichen. Dies betrifft insb. das Thema der Ballwurfsicherheit, z.B. beim Hockeysport.