Vorstellung der aktuellen Entwürfe
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt
die vorliegende Entwurfsplanung für die Erweiterung und die Umbaumaßnahmen der
Canisiusschule im Rahmen der Grundschuloffensive zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, auf der Grundlage dieses Entwurfes die weiteren Leistungsphasen
durchzuführen.
Begründung:
Beschlusslage und Aufgabenstellung
Im April 2017,
Vorlage 96/17, wurden im Schulausschuss die Mindeststandards für die
Raumsituationen an den Grundschulen in Rheine festgelegt.
Im Schulausschuss
wurde am 22.01.2020 mit der Vorlage 052/20 eine Entwurfsplanung für die
Canisiusschule vorgestellt. Die Erweiterung bildete dieses standardisierte
Raumprogramm für Grundschulen nicht ausreichend ab.
Daher beauftragte
der Schulausschuss den Bereich Hochbau mit einer Überarbeitung der
Entwurfsplanung, die die notwendige Einhaltung des Musterraumprogrammes und die
notwendige OGS-Fähigkeit des Schulgebäudes beinhaltet. Die Baumaßnahmen sollen
zeitlich und inhaltlich als kohärente Maßnahmen geplant werden.
Zusammen mit der
Erweiterung der räumlichen Situation soll auch der Medienentwicklungsplan (MEP)
umgesetzt werden.
Entwurfskonzept:
Die Canisiusschule
entstand im Jahr 1907 und wurde 1955, 1966 und 1997 erweitert. Die
verschiedenen Erweiterungen und Gebäudebereiche sind ebenerdig bzw.
eingeschossig über einen Verbindungsflur miteinander verbunden. Die
Canisiusschule ist 2-zügig, derzeit wird das Betreuungsangebot „Schule von acht
bis eins“ abgebildet.
Grundvoraussetzung
für die Erweiterungsmaßnahmen ist die Beibehaltung des vorhandenen Sportplatzes
(Soccer-Court) und eine möglichst weitgehende Erhaltung der südlichen
Spielflächen.
Die Erweiterung
erfolgt entsprechend den Vorgaben des Musterraumprogramms, siehe Anlage 2
Flächengegenüberstellung.
Der Rückbau der
außenliegenden WC-Anlagen und der Überdachung ermöglicht, das denkmalgeschützte
ursprüngliche Schulgebäude wieder freizustellen. Zwei Gebäuderiegel ergänzen
die verbleibenden Gebäudeteile.
Ein
eingeschossiger Neubau entsteht südlich des vorhandenen einbündigen Flurbereiches.
In diesem Bereich werden zwei Unterrichts- und zwei Differenzierungsräume
erdgeschossig neu ergänzt. Das Flachdach wird begrünt.
Der zweite
Neubauriegel wird anstelle der heute außenliegenden WC-Anlagen an den Bestand
angeschlossen. Er ist zweigeschossig und erhält ebenfalls ein Gründach. Im
Erdgeschoss entstehen hier die Bibliothek, ein Mehrzweckraum und die neuen
WC-Anlagen. Im 1. Obergeschoss werden ein neuer Lehrerbereich und die
Verwaltung untergebracht. Zusätzliche Dachflächenfenster sorgen für eine gute
Durchlüftung. Eine äußere Verschattung wird vor allen neuen Fenstern
vorgesehen.
Die neue
Eingangssituation wird barrierefrei mit einer Rampe ausgestaltet. Ein Aufzug
verbindet das Erdgeschoss und das 1.Obergeschoss.
Der Umbau eines bestehenden
Unterrichtsraumes in zentraler Lage ermöglicht die Bildung des Foyers/der Aula
der Schule.
Die
Flächengegenüberstellung (Anlage 2) SOLL und PLANUNG weicht mit einem Raum aus
dem festgelegten Raumprogramm ab. Es gibt einen Inklusionsraum und einen
Mehrzweckraum in den vorgegebenen Größen. Ein weiterer Inklusions- oder
Mehrzweckraum mit 72,50 m² wird im Bestand ausgebaut. Eine Trennung über eine
Schiebetüranlage oder durch Mobiliar könnte den Raum in zwei Bereiche teilen.
Im Moment hat das Schulleitungsteam sich dafür ausgesprochen, den Raum in der
Größe zu belassen und durch entsprechendes Mobiliar eine flexible Raumteilung
vorzunehmen.
Die
Erweiterungsmaßnahmen können unter Beibehaltung des vorhandenen Sportplatzes
umgesetzt werden.
Denkmalgeschütztes Schulgebäude:
Aufgrund der
fehlenden brandschutztechnischen Voraussetzungen kann das denkmalgeschützte
Gebäude zurzeit nicht vollumfänglich für den Schulbetrieb genutzt werden. Eine
Aktivierung kann jedoch unter folgenden Auflagen erfolgen und die Nutzung für
die OGS ermöglichen:
·
Herstellung
des notwendigen 1. Rettungswegs über eine Außentreppe an der Südfassade. Die
Treppe wird nach den Richtlinien DGUV, SchulbauR, ARS und DIN 18065 ausgeführt.
Dazu ist eine ausreichend breite Tür (mind. 1,01 m) in der Außenfassade im 1.OG
anzulegen.
·
Die
Erdgeschossdecken erhalten F30-Qualität.
·
Funkvernetzte
Rauchmelder im EG und im OG ergänzen die brandschutztechnischen Auflagen und
können zur Kompensation etwaiger brandschutztechnischer Abweichungen und
besonderen Zulassungen vorgesehen werden.
Die Bauaufsicht
hat im März 2020 diesen Maßnahmen zugestimmt.
Damit können die
noch fehlenden Räumlichkeiten für die Umsetzung des Raumprogrammes im 1.
Obergeschoss des denkmalgeschützten Schulgebäudes umgesetzt werden. Eine
abschließende bauordnungsrechtliche Baugenehmigung und insbesondere eine
denkmalrechtliche Prüfung für den Gebäudeteil muss noch hergestellt werden.
Formal fehlt für die OGS-Betreuung ein Raum mit 9,87 m², unter der
Berücksichtigung der vorhandenen Sporthalle. Der Flächenvergleich Soll-Ist kann
der Anlage 2 entnommen werden.
Im Erdgeschoss
entstehen ein Betreuungsraum und die Küche mit dem Speiseraum. Diese Ebene ist
barrierefrei zugänglich. Weitere Betreuungsräume für die OGS, ein Büro für die
OGS-Leitung und WC`s befinden sich im 1.OG. Eine Barrierefreiheit über einen
Aufzug kann nicht hergestellt werden.
Zusätzlich können
im Nachmittagsbereich jedoch die Mehrzweck- und Inklusionsräume für die
Betreuung genutzt werden, was zum einen den Anteil der barrierefreien
Betreuungsräume erhöht. Zum anderen steht unter Einbezug der Mehrzweck- und
Inklusionsräume eine Betreuungsfläche zzgl. der Sporthalle zur Verfügung, die
perspektivisch die für eine zweizügige Grundschule prognostizierte Nachfrage
von ca. 50-60% der Eltern nach einem OGS-Betreuungsplatz decken kann.
Technik:
Zum aktuellen
Stand der Planung wird davon ausgegangen, dass die eingeschossige Erweiterung
an die vorhandene Heizungsanlage der Schule angeschlossen wird. Der
zweigeschossige Neubau erhält eine Fußbodenheizung und einen eigenständigen
Heizkreis.
Weitere Aussagen
können bei dem aktuellen Planungsstand und ohne beauftragte Fachplaner derzeit
noch nicht gemacht werden.
Belange behinderter Menschen:
Die Canisiusschule
ist ein öffentlich zugängliches Gebäude. Aus diesem Grund wird darauf geachtet,
dass die Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen im Schulgebäude barrierefrei nach DIN
180 40-1ausgeführt werden. Ein neuer Eingang wird stufen- und schwellenlos
gestaltet. Eine Rampe verbindet barrierefrei den Neubau mit dem Bestand. Ein
Aufzug führt vom Erdgeschoss in das 1. Obergeschoss. Ein Behinderten-WC wird in
zentraler Lage der Schule eingebaut. Die Mindestbreiten für Flure und
Türbreiten werden eingehalten. (Anlage 8)
Bauabfolge
Auch wenn die Umbau-und
Erweiterungsmaßnahmen in einem Bauabschnitt erfolgen sollen, ist eine
Reihenfolge der Baumaßnahmen zu empfehlen. Dann können die Maßnahmen im
laufenden Schulbetrieb und verstärkt während der Schulferien durchgeführt
werden. Eine Auslagerung der Schule an einen andren Standort kann so vermieden
werden.
1.
eingeschossiger
Neubau : Anschluss an den vorhandenen Flur, Flachdach (Gründach)
2.
Umbau
des denkmalgeschützten Schulgebäudes (kann unabhängig umgesetzt werden)
3.
Umbaumaßnahmen
im Bestand und Umsetzung des Medienentwicklungsplanes in den Sommerferien
4.
Abriss
der vorhanden WC-Anlagen und Neubau des zweigeschossigen Gebäudes mit Gründach
Kosten
Die
Kostenaufstellung für die Baumaßnahmen Neubau und Umbaumaßnahmen wurden
ermittelt. Die Kosten liegen ohne Berücksichtigung zusätzlicher Angaben für
energetische Maßnahmen (außer Gründächer auf den Flachdächern wurden
mitgerechnet) und nicht vorhersehbare Brandschutzmaßnahmen bei ca. 3.400.000 €.
(Anlage 6 Kostenermittlung).
Beide Maßnahmen
werden mit Mitteln aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und dem
Kommunalinvestitionsgesetz – Teil II (KInvFG II) zum Teil gegenfinanziert. Die
Zuordnungen der Fördermittel aus den beiden Förderprogrammen sind im Haushalt
2020 entsprechend veranschlagt worden. Die aus dem Medienentwicklungsplan
resultierenden baulichen Maßnahmen werden durch die Zentrale Gebäudewirtschaft
umgesetzt.
Auswirkungen auf
den kommunalen Klimaschutz
Die geplanten Erweiterungsmaßnahmen werden nach den aktuellen Standards der Energieeinsparverordnung gebaut. Dies gilt insbesondere für die Dämmung der Außenwände und der Dachflächen, die als grüne Flachdächer ausgebildet werden. Aus Gründen des Denkmalschutzes ist von der Errichtung einer Photovoltaikanlage in unmittelbarer Nähe des Bestandsgebäudes abzusehen.
Die Beleuchtung wird mit energiesparenden LED-Leuchtmitteln und Präsenzmelder im gesamten Projekt ausgestattet.
Nach der Beauftragung der erforderlichen Fachplaner werden mit dem Produkt Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine die energetischen Möglichkeiten an diesem Standort noch weiter vertiefend untersucht. (Anlage 7)
Anlagen:
Anlage 1a: Luftbild
Anlage 1b: Lageplan
Anlage 2: Flächengegenüberstellung
Anlage 3: Grundriss Erdgeschoss
Anlage 4: Grundriss 1. Obergeschoss
Anlage 5: Ansichten
Anlage 6: Kostenermittlung