Beschlussvorschlag/Empfehlung: 


Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Entwurfsplanung für die Erweiterung und die Umbaumaßnahmen der Canisiusschule im Rahmen der Grundschuloffensive zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieses Entwurfes die weiteren Leistungsphasen durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

Beschlusslage und Aufgabenstellung

 

Im April 2017, Vorlage 96/17, wurden im Schulausschuss die Mindeststandards für die Raumsituationen an den Grundschulen in Rheine festgelegt.

 

Im Schulausschuss wurde am 22.01.2020 mit der Vorlage 052/20 eine Entwurfsplanung für die Canisiusschule vorgestellt. Die Erweiterung bildete dieses standardisierte Raumprogramm für Grundschulen nicht ausreichend ab.

Daher beauftragte der Schulausschuss den Bereich Hochbau mit einer Überarbeitung der Entwurfsplanung, die die notwendige Einhaltung des Musterraumprogrammes und die notwendige OGS-Fähigkeit des Schulgebäudes beinhaltet. Die Baumaßnahmen sollen zeitlich und inhaltlich als kohärente Maßnahmen geplant werden.

 

Zusammen mit der Erweiterung der räumlichen Situation soll auch der Medienentwicklungsplan (MEP) umgesetzt werden.

 

 

 

Entwurfskonzept:

Die Canisiusschule entstand im Jahr 1907 und wurde 1955, 1966 und 1997 erweitert. Die verschiedenen Erweiterungen und Gebäudebereiche sind ebenerdig bzw. eingeschossig über einen Verbindungsflur miteinander verbunden. Die Canisiusschule ist 2-zügig, derzeit wird das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ abgebildet.

 

Grundvoraussetzung für die Erweiterungsmaßnahmen ist die Beibehaltung des vorhandenen Sportplatzes (Soccer-Court) und eine möglichst weitgehende Erhaltung der südlichen Spielflächen.

 

Die Erweiterung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Musterraumprogramms, siehe Anlage 2 Flächengegenüberstellung.

 

Der Rückbau der außenliegenden WC-Anlagen und der Überdachung ermöglicht, das denkmalgeschützte ursprüngliche Schulgebäude wieder freizustellen. Zwei Gebäuderiegel ergänzen die verbleibenden Gebäudeteile.

Ein eingeschossiger Neubau entsteht südlich des vorhandenen einbündigen Flurbereiches. In diesem Bereich werden zwei Unterrichts- und zwei Differenzierungsräume erdgeschossig neu ergänzt. Das Flachdach wird begrünt.

Der zweite Neubauriegel wird anstelle der heute außenliegenden WC-Anlagen an den Bestand angeschlossen. Er ist zweigeschossig und erhält ebenfalls ein Gründach. Im Erdgeschoss entstehen hier die Bibliothek, ein Mehrzweckraum und die neuen WC-Anlagen. Im 1. Obergeschoss werden ein neuer Lehrerbereich und die Verwaltung untergebracht. Zusätzliche Dachflächenfenster sorgen für eine gute Durchlüftung. Eine äußere Verschattung wird vor allen neuen Fenstern vorgesehen.

 

Die neue Eingangssituation wird barrierefrei mit einer Rampe ausgestaltet. Ein Aufzug verbindet das Erdgeschoss und das 1.Obergeschoss.

Der Umbau eines bestehenden Unterrichtsraumes in zentraler Lage ermöglicht die Bildung des Foyers/der Aula der Schule.

 

Die Flächengegenüberstellung (Anlage 2) SOLL und PLANUNG weicht mit einem Raum aus dem festgelegten Raumprogramm ab. Es gibt einen Inklusionsraum und einen Mehrzweckraum in den vorgegebenen Größen. Ein weiterer Inklusions- oder Mehrzweckraum mit 72,50 m² wird im Bestand ausgebaut. Eine Trennung über eine Schiebetüranlage oder durch Mobiliar könnte den Raum in zwei Bereiche teilen. Im Moment hat das Schulleitungsteam sich dafür ausgesprochen, den Raum in der Größe zu belassen und durch entsprechendes Mobiliar eine flexible Raumteilung vorzunehmen.

 

Die Erweiterungsmaßnahmen können unter Beibehaltung des vorhandenen Sportplatzes umgesetzt werden.

 

Denkmalgeschütztes Schulgebäude:

Aufgrund der fehlenden brandschutztechnischen Voraussetzungen kann das denkmalgeschützte Gebäude zurzeit nicht vollumfänglich für den Schulbetrieb genutzt werden. Eine Aktivierung kann jedoch unter folgenden Auflagen erfolgen und die Nutzung für die OGS ermöglichen:

·         Herstellung des notwendigen 1. Rettungswegs über eine Außentreppe an der Südfassade. Die Treppe wird nach den Richtlinien DGUV, SchulbauR, ARS und DIN 18065 ausgeführt. Dazu ist eine ausreichend breite Tür (mind. 1,01 m) in der Außenfassade im 1.OG anzulegen.

·         Die Erdgeschossdecken erhalten F30-Qualität.

·         Funkvernetzte Rauchmelder im EG und im OG ergänzen die brandschutztechnischen Auflagen und können zur Kompensation etwaiger brandschutztechnischer Abweichungen und besonderen Zulassungen vorgesehen werden.

Die Bauaufsicht hat im März 2020 diesen Maßnahmen zugestimmt.

Damit können die noch fehlenden Räumlichkeiten für die Umsetzung des Raumprogrammes im 1. Obergeschoss des denkmalgeschützten Schulgebäudes umgesetzt werden. Eine abschließende bauordnungsrechtliche Baugenehmigung und insbesondere eine denkmalrechtliche Prüfung für den Gebäudeteil muss noch hergestellt werden. Formal fehlt für die OGS-Betreuung ein Raum mit 9,87 m², unter der Berücksichtigung der vorhandenen Sporthalle. Der Flächenvergleich Soll-Ist kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

Im Erdgeschoss entstehen ein Betreuungsraum und die Küche mit dem Speiseraum. Diese Ebene ist barrierefrei zugänglich. Weitere Betreuungsräume für die OGS, ein Büro für die OGS-Leitung und WC`s befinden sich im 1.OG. Eine Barrierefreiheit über einen Aufzug kann nicht hergestellt werden.

 

Zusätzlich können im Nachmittagsbereich jedoch die Mehrzweck- und Inklusionsräume für die Betreuung genutzt werden, was zum einen den Anteil der barrierefreien Betreuungsräume erhöht. Zum anderen steht unter Einbezug der Mehrzweck- und Inklusionsräume eine Betreuungsfläche zzgl. der Sporthalle zur Verfügung, die perspektivisch die für eine zweizügige Grundschule prognostizierte Nachfrage von ca. 50-60% der Eltern nach einem OGS-Betreuungsplatz decken kann.

 

 

Technik:

Zum aktuellen Stand der Planung wird davon ausgegangen, dass die eingeschossige Erweiterung an die vorhandene Heizungsanlage der Schule angeschlossen wird. Der zweigeschossige Neubau erhält eine Fußbodenheizung und einen eigenständigen Heizkreis.

Weitere Aussagen können bei dem aktuellen Planungsstand und ohne beauftragte Fachplaner derzeit noch nicht gemacht werden.

 

 

Belange behinderter Menschen:

Die Canisiusschule ist ein öffentlich zugängliches Gebäude. Aus diesem Grund wird darauf geachtet, dass die Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen im Schulgebäude barrierefrei nach DIN 180 40-1ausgeführt werden. Ein neuer Eingang wird stufen- und schwellenlos gestaltet. Eine Rampe verbindet barrierefrei den Neubau mit dem Bestand. Ein Aufzug führt vom Erdgeschoss in das 1. Obergeschoss. Ein Behinderten-WC wird in zentraler Lage der Schule eingebaut. Die Mindestbreiten für Flure und Türbreiten werden eingehalten. (Anlage 8)

 

 

Bauabfolge

Auch wenn die Umbau-und Erweiterungsmaßnahmen in einem Bauabschnitt erfolgen sollen, ist eine Reihenfolge der Baumaßnahmen zu empfehlen. Dann können die Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb und verstärkt während der Schulferien durchgeführt werden. Eine Auslagerung der Schule an einen andren Standort kann so vermieden werden.

 

1.        eingeschossiger Neubau : Anschluss an den vorhandenen Flur, Flachdach (Gründach)

2.        Umbau des denkmalgeschützten Schulgebäudes (kann unabhängig umgesetzt werden)

3.        Umbaumaßnahmen im Bestand und Umsetzung des Medienentwicklungsplanes in den Sommerferien

4.        Abriss der vorhanden WC-Anlagen und Neubau des zweigeschossigen Gebäudes mit Gründach

 

 

Kosten

Die Kostenaufstellung für die Baumaßnahmen Neubau und Umbaumaßnahmen wurden ermittelt. Die Kosten liegen ohne Berücksichtigung zusätzlicher Angaben für energetische Maßnahmen (außer Gründächer auf den Flachdächern wurden mitgerechnet) und nicht vorhersehbare Brandschutzmaßnahmen bei ca. 3.400.000 €. (Anlage 6 Kostenermittlung).

 

Beide Maßnahmen werden mit Mitteln aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und dem Kommunalinvestitionsgesetz – Teil II (KInvFG II) zum Teil gegenfinanziert. Die Zuordnungen der Fördermittel aus den beiden Förderprogrammen sind im Haushalt 2020 entsprechend veranschlagt worden. Die aus dem Medienentwicklungsplan resultierenden baulichen Maßnahmen werden durch die Zentrale Gebäudewirtschaft umgesetzt.

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

Die geplanten Erweiterungsmaßnahmen werden nach den aktuellen Standards der Energieeinsparverordnung gebaut. Dies gilt insbesondere für die Dämmung der Außenwände und der Dachflächen, die als grüne Flachdächer ausgebildet werden. Aus Gründen des Denkmalschutzes ist von der Errichtung einer Photovoltaikanlage in unmittelbarer Nähe des Bestandsgebäudes abzusehen.

Die Beleuchtung wird mit energiesparenden LED-Leuchtmitteln und Präsenzmelder im gesamten Projekt ausgestattet.

Nach der Beauftragung der erforderlichen Fachplaner werden mit dem Produkt Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine die energetischen Möglichkeiten an diesem Standort noch weiter vertiefend untersucht. (Anlage 7)

 


Anlagen:

 

Anlage 1a: Luftbild

Anlage 1b: Lageplan

Anlage 2: Flächengegenüberstellung

Anlage 3: Grundriss Erdgeschoss

Anlage 4: Grundriss 1. Obergeschoss

Anlage 5: Ansichten

Anlage 6: Kostenermittlung