Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2021 zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen
Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.
Begründung:
Wie aktuell fast alle Lebensbereiche war
und ist auch die Haushalts- und Finanzplanung 2021 – 2024 durch die Folgen aus
der COVID-19-Pandemie (Corona) geprägt.
Coronabedingt liegen auch wichtige
Planungsgrundlagen bislang nicht vor. Sowohl die Orientierungsdaten des Landes
(insbesondere wichtig für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer) als auch die Arbeitskreisrechnung zum GFG (Schlüsselzuweisung)
werden erst in den nächsten Wochen erwartet.
Dennoch soll an dem vereinbarten Zeitplan
für die Haushaltsplanung festgehalten werden, um den Fach- und Sonderbereichen
rechtzeitige Planungssicherheit zu geben und ein möglichst frühzeitiges
Inkrafttreten der Haushaltsatzung sicherzustellen. Letzteres ist u.a. wichtig
für frühzeitige Ausschreibungen und dadurch zu erzielende Kostenvorteile.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner
Sitzung am 24. August 2020 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung
2021 - 2024 beraten und festgelegt.
Die zur
Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den
Fach-und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden
Zielsetzungen:
1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan
2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur
bei unabweisbarem Bedarf
3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die
nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind
4. Keine Liquiditätskredite
5. Abbau der Verschuldung für
Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung
Die
Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.
Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen
in Höhe von 44,090 Mio. EUR auf Basis folgender Grundlagen produktscharf
kalkuliert und zugeordnet worden:
- voraussichtliches Ergebnis
des laufenden Jahres
- bekannte
Tarif-/Stufensteigerungen
- bekannte Anpassungen von
Sozialversicherungsbeiträgen
- bekannte
Besoldungserhöhungen
- weitere Tarif- und
Besoldungserhöhungen von je 2,50 % pro Jahr
- Berücksichtigung der bereits
jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und
–abgänge
Der
ermittelte Gesamtbetrag liegt um 1,583 Mio. EUR über der bisherigen Planung im
Haushaltsplan 2020 für 2021. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2020 beträgt
die Steigerung 3,049 Mio. EUR = 7,43 %. Dieser Wert setzt sich wie folgt
zusammen:
- 5,25 % tariflich bzw. gesetzlich
festgelegte Gehalts- und Entgelterhöhungen sowie
Einrichtung
und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener Stellen/Positionen
- 2,18 % Zuführung zu Pensions- und
Beihilferückstellungen
Bei
den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen)
berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche
dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der
Stellenplanvorlage (Nr. 380/20) enthalten.
Die
Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus
Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.
Die
Interne Leistungsverrechnung wurde ebenfalls überarbeitet.
Der
Rat der Stadt Rheine hat am 23.06.2020 beschlossen, zum 01.01.2021 die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ zu errichten,
die die Aufgaben der bisherigen Technischen Betriebe Rheine AöR übernimmt (siehe
Vorlage 272/20). Die Leistungsbeziehungen zwischen der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung und der Stadt Rheine, die bislang im Rahmen der
Amtshilfevereinbarungen geregelt worden sind, sind aktualisiert worden.
Die
Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen
Beteiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen
2020. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.
Der
Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 –
Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen
im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.
Das
Ziel „1. Haushaltsausgleich im
Ergebnisplan“ wird in keinem Jahr erreicht. Das
Minus 2021 beträgt rd. 1.785 TEUR. Damit weist der Haushalt nach fünf Jahren
erstmals wieder einen Fehlbetrag aus. Insbesondere
in Folge der Corona-Pandemie und aufgrund der geplanten großen
(Schul-)Baumaßnahmen lässt sich aktuell ein Ausgleich nicht darstellen.
Das
Ziel „2. Budgetausweitungen im
Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig
eingehalten. In den Planungen sind aber Veränderungen enthalten, die neben
anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.
Das
Ziel „3. Keine neuen freiwilligen
Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls
erfüllt.
Das
Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ wird
für Liquiditätskredite im eigentlichen Sinne in 2021 eingehalten. Es werden
allerdings Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die
Abwicklung erfolgt über Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber
vollständig vom Land getragen werden.
Das
Ziel „5. Abbau der Verschuldung für
Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nicht
erreicht. In den kommenden Jahren ergibt sich ein Kreditbedarf, der deutlich
über den planmäßigen Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für
Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob und gegebenenfalls in
welcher Höhe eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug
zeigen.
B. Erläuterung zu
den Beschlussvorschlägen
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Auf
Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 am 22. September 2020 auf- und
festgestellt.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und
Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.
Die
weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit
erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in
das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.
2. Teil-Ergebnispläne und Teil-Investitionspläne
Gegenüber
dem Haushaltsplan 2020 haben sich für die Jahre 2021 - 2024 aufgrund neuer
Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den
Teil-Investitionsplänen ergeben. Die größeren Änderungen für die
Teil-Ergebnispläne des Haushaltsjahres 2021 werden in der Anlage 5 dargestellt.
C. Weitere Hinweise
1. Zeitplanung
Anfang Oktober 2020 Öffentliche
Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Hinweis auf Möglichkeit
für Einwohner und Abgabepflichtige, Einwendungen zu erheben
Für die anschließende Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der
folgende Terminplan (siehe auch Anlage 6):
Dez. 2020 bis Jan. 2021 Fachausschussberatungen
26.01.2021 (voraussichtlich) Beratung der Ergebnisse der
Fachausschussberatungen im HFA
16.02.2021 (voraussichtlich) Verabschiedung
der Haushaltssatzung im Rat
2.
Finanzielle Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Die
finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den städtischen Haushalt
lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur grob prognostizieren.
Zur
Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur
Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den
kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist. Auf Grundlage von
Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund
10,786 Mio. EUR als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021
ermittelt worden (siehe Anlagen 1 und 9).
Weitere Belastungen werden sich durch
die städtischen Beteiligungen in Form verminderter Gewinnausschüttungen bzw.
höherer Zuwendungen ergeben, die im weiteren Verlauf der Haushaltsplanung
eingearbeitet werden müssen. Einzelheiten
werden den noch aufzustellenden Wirtschaftsplänen zu entnehmen sein. Da diese
Belastungen auch isoliert werden können, ändert sich dadurch der städtische
Fehlbetrag nicht.
Zusätzlich zu den
Entlastungsmaßnahmen des Landes hat der Bund zwischenzeitlich erste
Unterstützungsmaßnahmen für die Kommunen beschlossen, wie z. B. die
Kompensation von Gewerbesteuerausfällen oder die höhere Bundesbeteiligung an
den Kosten für Unterkunft und Heizung bei SGB-II-Leistungsempfängern. Diese
Maßnahmen werden vermutlich die zu isolierenden Belastungen reduzieren. Auf den
Haushaltsausgleich haben sie aber keine oder nur geringe Auswirkungen.
3. Einbindung Integriertes Entwicklungs- und
Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)
Der
Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des
IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine
beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK
zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.
Die
Einbindung wird in folgender Form umgesetzt:
- Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht
- Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf
die entsprechenden IEHK-Leitprojekte
- Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit
den Handlungsfeldern im Anhang, einschließ-
lich
einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.
Insbesondere
aufgrund des technologischen Wandels und der gesellschaftlichen Veränderungen
ist für 2020 eine Fortschreibung des aktuellen IEHK 2025 geplant gewesen. In
diesem Entwicklungsprozess sollte mit umfassender Bürgerbeteiligung eine
Strategie bis zum Jahr 2030 unter dem Motto „Unser Rheine 2030“ entwickelt
werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Planungsprozesse nicht in dem
beabsichtigten Umfang durchgeführt werden.
4.
Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im
Haushalt
Als
Anlage 7 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen
Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:
- Gliederungspunkt I:
„Fundstellen“ (Wo finde ich was?)
- Gliederungspunkt II:
„Steuerungsrelevante Daten“ (Welche Daten sind steuerungsre-
levant?)
- Gliederungspunkt III: „Konkrete
Steuerungsmöglichkeiten“ (Welche gibt es?)
Eine
tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im
Haushalt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie
im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur
Verfügung gestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung 2021
Anlage 3: Gesamtplan 2021
Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen 2021
Anlage 6: Terminplanung Haushalt 2021
Anlage 7: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt
Anlage 8: Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW
Anlage 9: Coronabedingte Belastungen 2021