Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.             Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haus­haltsplanes 2021 zur Kenntnis.

2.             Der Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushalts­planes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünf­jährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

 

 


Begründung:

 

Wie aktuell fast alle Lebensbereiche war und ist auch die Haushalts- und Finanzplanung 2021 – 2024 durch die Folgen aus der COVID-19-Pandemie (Corona) geprägt.

 

Coronabedingt liegen auch wichtige Planungsgrundlagen bislang nicht vor. Sowohl die Orientierungsdaten des Landes (insbesondere wichtig für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer) als auch die Arbeitskreisrechnung zum GFG (Schlüsselzuweisung) werden erst in den nächsten Wochen erwartet.

 

Dennoch soll an dem vereinbarten Zeitplan für die Haushaltsplanung festgehalten werden, um den Fach- und Sonderbereichen rechtzeitige Planungssicherheit zu geben und ein möglichst frühzeitiges Inkrafttreten der Haushaltsatzung sicherzustellen. Letzteres ist u.a. wichtig für frühzeitige Ausschreibungen und dadurch zu erzielende Kostenvorteile.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 24. August 2020 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2021 - 2024 beraten und festgelegt.

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fach-und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

1.      Haushaltsausgleich im Ergebnisplan

2.      Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

3.      Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind

4.      Keine Liquiditätskredite

5.      Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung

Die Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 44,090 Mio. EUR auf Basis folgender Grundlagen produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden:

-     voraussichtliches Ergebnis des laufenden Jahres

-     bekannte Tarif-/Stufensteigerungen

-     bekannte Anpassungen von Sozialversicherungsbeiträgen

-     bekannte Besoldungserhöhungen

-     weitere Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2,50 % pro Jahr

-     Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und
       abgänge

 

Der ermittelte Gesamtbetrag liegt um 1,583 Mio. EUR über der bisherigen Planung im Haus­haltsplan 2020 für 2021. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2020 beträgt die Steigerung 3,049 Mio. EUR = 7,43 %. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

-      5,25 % tariflich bzw. gesetzlich festgelegte Gehalts- und Entgelterhöhungen sowie

Einrichtung und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener Stellen/Positionen

-     2,18 % Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen

Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) be­rücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (Nr. 380/20) enthalten.

Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisun­gen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

Die Interne Leistungsverrechnung wurde ebenfalls überarbeitet.

Der Rat der Stadt Rheine hat am 23.06.2020 beschlossen, zum 01.01.2021 die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ zu errichten, die die Aufgaben der bisherigen Technischen Betriebe Rheine AöR übernimmt (siehe Vorlage 272/20). Die Leistungsbeziehungen zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Stadt Rheine, die bislang im Rahmen der Amtshilfevereinbarungen geregelt worden sind, sind aktualisiert worden.

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen Be­teiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2020. Über Ände­rungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

Das Ziel „1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan“ wird in keinem Jahr erreicht. Das Minus 2021 beträgt rd. 1.785 TEUR. Damit weist der Haushalt nach fünf Jahren erstmals wieder einen Fehlbetrag aus. Insbesondere in Folge der Corona-Pandemie und aufgrund der geplanten großen (Schul-)Baumaßnahmen lässt sich aktuell ein Ausgleich nicht darstellen.

Das Ziel „2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig eingehalten. In den Planungen sind aber Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.

Das Ziel „3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls erfüllt.

Das Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ wird für Liquiditätskredite im eigentlichen Sinne in 2021 eingehalten. Es werden allerdings Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land getragen werden.

Das Ziel „5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nicht erreicht. In den kommenden Jahren ergibt sich ein Kreditbedarf, der deutlich über den planmäßigen Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.

 

B. Erläuterung zu den Beschlussvorschlägen

1.     Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltspla­nes für das Haushaltsjahr 2021 am 22. September 2020 auf- und festgestellt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

2.     Teil-Ergebnispläne und Teil-Investitionspläne

Gegenüber dem Haushaltsplan 2020 haben sich für die Jahre 2021 - 2024 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den Teil-Investitionsplänen ergeben. Die größeren Änderungen für die Teil-Ergebnispläne des Haushaltsjahres 2021 werden in der Anlage 5 dargestellt.

 

C. Weitere Hinweise

1.     Zeitplanung

Anfang Oktober 2020                        Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Hinweis auf Möglichkeit für Einwohner und Abgabepflichtige, Einwendungen zu erheben

Für die anschließende Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende Terminplan (siehe auch Anlage 6):

Dez. 2020 bis Jan. 2021                    Fachausschussberatungen

 

26.01.2021 (voraussichtlich)            Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen  im HFA

 

16.02.2021 (voraussichtlich)            Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat

 

2.     Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den städtischen Haushalt lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur grob prognostizieren.

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist. Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden (siehe Anlagen 1 und 9).

 

Weitere Belastungen werden sich durch die städtischen Beteiligungen in Form verminderter Gewinnausschüttungen bzw. höherer Zuwendungen ergeben, die im weiteren Verlauf der Haushaltsplanung eingearbeitet werden müssen. Einzelheiten werden den noch aufzustellenden Wirtschaftsplänen zu entnehmen sein. Da diese Belastungen auch isoliert werden können, ändert sich dadurch der städtische Fehlbetrag nicht.

Zusätzlich zu den Entlastungsmaßnahmen des Landes hat der Bund zwischenzeitlich erste Unterstützungsmaßnahmen für die Kommunen beschlossen, wie z. B. die Kompensation von Gewerbesteuerausfällen oder die höhere Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei SGB-II-Leistungsempfängern. Diese Maßnahmen werden vermutlich die zu isolierenden Belastungen reduzieren. Auf den Haushaltsausgleich haben sie aber keine oder nur geringe Auswirkungen.

 

3.     Einbindung Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)

Der Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.

Die Einbindung wird in folgender Form umgesetzt:

-     Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht

-     Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden IEHK-Leitprojekte

-     Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang, einschließ-

lich einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.

 

Insbesondere aufgrund des technologischen Wandels und der gesellschaftlichen Veränderungen ist für 2020 eine Fortschreibung des aktuellen IEHK 2025 geplant gewesen. In diesem Entwicklungsprozess sollte mit umfassender Bürgerbeteiligung eine Strategie bis zum Jahr 2030 unter dem Motto „Unser Rheine 2030“ entwickelt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Planungsprozesse nicht in dem beabsichtigten Umfang durchgeführt werden.

 

4.     Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Als Anlage 7 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:

-     Gliederungspunkt I: „Fundstellen“ (Wo finde ich was?)

-     Gliederungspunkt II: „Steuerungsrelevante Daten“ (Welche Daten sind steuerungsre-

levant?)

-     Gliederungspunkt III: „Konkrete Steuerungsmöglichkeiten“ (Welche gibt es?)

 

Eine tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im Haus­halt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung 2021

Anlage 3: Gesamtplan 2021

Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen 2021

Anlage 6: Terminplanung Haushalt 2021

Anlage 7: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Anlage 8: Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW

Anlage 9: Coronabedingte Belastungen 2021