Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt den Entwurf des Gesamtstellenplanes für das Jahr 2021
sowie die Entwürfe der Fachbereichsstellenpläne gemäß den Anlagen 1 – 5 und den
Entwurf des Stellenplans des Eigenbetriebs Technische Betriebe Rheine für das
Jahr 2021 gemäß der Anlage 8 zur Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung der Entwürfe des
Gesamtstellenplanes, der Fachbereichsstellenpläne sowie des Stellenplans des
Eigenbetriebs Technische Betriebe Rheine den zuständigen Fachausschüssen.
Begründung:
Im
Sinne einer nachhaltigen Haushaltsplanung besteht für den Stellenplanentwurf
2021 die grundsätzliche Zielsetzung, einen Stellenzuwachs im Wesentlichen zu
vermeiden, soweit diesem nicht eine Refinanzierungsmöglichkeit bzw. ein
Aufgabenzuwachs gegenübersteht.
In
den Gesamtstellenplan sowie in die Stellenplanentwürfe der Fachbereiche
(Anlagen 2 – 5) wurden die Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung
im Jahr 2021 relevant werden. Stichtag
für die Betrachtung ist der Eckdatenbeschluss des Verwaltungsvorstandes vom 24. August 2020. Stellenplanänderungen,
die sich nach diesem Stichtag ergeben, werden in den Sitzungen der betreffenden
Fachausschüsse beraten und sind in den nachstehenden Darstellungen nicht
berücksichtigt.
Gemäß
§ 8 Absatz 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) beinhaltet der Stellenplan
die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie
der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten.
Stellenplanänderungen,
die sich auf die Stellenwertigkeit beziehen, werden in den zuständigen
Fachausschüssen erläutert. Über zeitlich befristete Aufgaben/Stellen (vgl.
Anlage 7), die nicht im Stellenplan abgebildet werden, wird ebenfalls gesondert
in den Fachausschüssen berichtet.
Gemäß § 17 Absatz 1 Eigenbetriebsverordnung
NRW sind die Beamtenstellen des Eigenbetriebes im Stellenplan der Gemeinde zu
führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben.
Die Beamten und Beamtinnen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Technische
Betriebe AöR werden in der beigefügten Anlage 8 „Stellenplan TBR 2021 – Stellen
der Beamten und Beamtinnen“ aufgeführt.
1. Änderungen
im Stellenplanentwurf 2021
Unter
den oben genannten Prämissen enthält der Gesamtstellenplanentwurf 2021
gegenüber dem Gesamtstellenplan 2020 insgesamt einen Stellenzuwachs im Umfang
von 16,00 Stellen (Zuwachs 20,70 Stellen, Einsparung 4,70 Stellen). Zu
berücksichtigen ist jedoch, dass insgesamt 9,5 Stellen von den Technischen
Betrieben Rheine AöR (Aufgabenbereich Mobilität/Straßenplanung) im Rahmen der
Neugründung des Eigenbetriebes zur Stadtverwaltung übergeleitet werden. Der „bereinigte“ Stellenzuwachs beträgt
demnach 6,5 Stellen.
Der
Personalaufwand steigt für das Planungsjahr 2021 für Stellenplanänderungen insgesamt um 1.205.800 Euro. Dem gestiegenen Personalaufwand stehen
Erstattungsleistungen in Höhe von 27.350
Euro gegenüber. Auch werden wirtschaftliche Verbesserungen auf Grund der
Aufgabenverlagerung der Straßen- und Grünplanung in den Fachbereich Planen und
Bauen im Rahmen der Leistungsbeziehungen mit der TBR (ehemalige
Amtshilfevereinbarung) eintreten.
Nachstehend
die Übersicht der Stellenplanänderungen:
Bereich |
Stellenzuwachs |
Stelleneinsparung |
Saldo |
||
|
%-Anteil |
Bezeichnung |
%-Anteil |
Bezeichnung |
|
SB 0 |
+0,50 |
Verwaltungsleitung Museen |
|
keine Veränderung |
+0,50 |
SB II |
+0,50 |
Jugendgerichtshilfe |
|
keine Veränderung |
+0,50 |
FB 3 |
+0,75 +0,50 |
Zivil- und Katastrophenschutz Rettungsdienst (refinanziert) |
|
keine Veränderung |
+1,25 |
FB 4 |
|
keine Veränderung |
-1,00 |
städtebauliche Verträge (Verlagerung zu FB 5) |
-1,00 |
FB 5 |
+1,00 +2,00 +1,00 +2,50 +7,00 +0,20 +1,00 |
Fördermanagement (bisher zeitlich befristet) Ingenieur/-in bzw. Architekt/-in Gebäudemanagement (bisher
zeitlich befristet) städtebauliche Verträge (Verlagerung aus dem Fachbereich 4) Verlagerung aus der TBR zur Stadt Umwelt und Grünplanung (Verlagerung TBR) Mobilität/Straßenplanung (Verlagerung TBR) Verlagerung im Fachbereich 5 Stadtplanung/Kompensations- kataster (Produkt 5101) Mobilität/Straßenplanung (Produkt 5301) |
-0,50 -0,20 -1,00 |
PV Umwelt und Klimaschutz Produkt 5801) Verlagerung im Fachbereich 5 Umweltschutz/Kompensations- kataster (Produkt 5801) Umwelt und Klimaschutz (Produkt 5801) |
+13,00 |
FB 7 |
+2,00 |
Systemadministration IT |
|
keine Veränderung |
+2,00 |
FB 8 |
+0,50 +1,00 +0,25 |
Projektmanagement Medienentwicklungsplan/Baumaßnahmen (Schulen) Schulhausmeister/-in Verwaltungskraft Neue Mitte 51 |
-1,00 -1,00 |
Leitung Fachstelle Migration und Integration Hausmeister/-in Zuwanderer |
-0,25 |
Summe |
+20,70 |
|
-4,70 |
|
+16,00 +16,00 |
1.2 Stellenzuwachs im
Stellenplanentwurf 2021
Nachstehend
wird kurz auf die wesentlichen Gründe für den Stellenzuwachs eingegangen, wobei
die inhaltliche Beratung der Stellenplanveränderung in dem jeweils zuständigen
Fachausschuss erfolgen soll.
a) Büro des
Bürgermeisters
Die Einrichtung einer 0,5 Stelle Verwaltungsleitung beruht auf dem Ergebnis einer
Organisationsuntersuchung im Bereich der Städtischen Museen. Zielsetzung ist,
die wissenschaftlich Beschäftigten der Museen von administrativen
Verwaltungsarbeiten zu entlasten, damit diese sich auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren.
b) Sonderbereich
II (Jugendamt)
Zur Stellenplanberatung 2018 wurde aufgrund sinkender
Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe ein kw-Vermerk für eine 1,0
Stelle angebracht. Es zeigt sich nun jedoch, dass die Prognose für die
Fallzahlenentwicklungen nur in Teilen eintrat. Aufgrund der aktuellen
Fallzahlenbemessung wird im
Stellenplanentwurf 2021 eine 0,5 Stelle
(Sozialarbeit) zusätzlich berücksichtigt.
c) Fachbereich
Recht und Ordnung
Die
Stellenbemessung für den Rettungsdienst durch den Kreis Steinfurt ergab eine
Aufstockung von 0,5 Stellen. Die
Stelle wird durch den Kreis Steinfurt refinanziert.
Für den
Aufgabenbereich des Katastrophen- und Zivilschutzes sind erstmalig 0,75 Stellenanteile im
Stellenplanentwurf enthalten. Wesentliche Inhalte der Stelle befassen sich mit
der Erstellung und Aktualisierung von Zivil- und Katastrophenschutzplänen
einschließlich Gefahrenabwehrplänen sowie dem Aufbau und der Förderung des
Selbstschutzes von Bevölkerung, Betrieben und Behörden nach dem Zivilschutz-
und Katastrophenhilfegesetz. Im Bereich des Zivilschutzes werden vorbeugende
Maßnahmen (z. B. Alarmierungsübungen) vorbereitet und durchgeführt.
d) Fachbereich
Planen und Bauen
Der
Stellenanstieg im Fachbereich Planen und Bauen ist unter anderem mit
Stellenumschichtungen
§
Straßen-/Grünflächenplanung
aus dem Bereich der Technischen Betriebe Rheine AöR, (9,5 Stellen)
§
städtebauliche
Verträge aus dem Fachbereich 4 (1,0
Stelle)
§
zwischen den
Produkten Umwelt und Stadtplanung (1,2
Stellen)
zu begründen.
Aufgrund der umfassenden Schulbauprojekte wurden 2 Stellen (Dipl.-Ingenieur/-in bzw.
Architekt/-in) dem Gebäudemanagement zeitlich befristet bis zum 31. Dezember
2021 bereitgestellt. Mittelfristig ist eine Abnahme der Hochbauprojekte nicht
absehbar. Daher sollen die bisher zeitlich befristeten Stellen in den Stellenplan
überführt werden.
Für die
Beratung, Beantragung und Abrechnung von Landes-, Bundes- oder EU-Förderungen
wurde eine 1,0 Stelle
Fördermanagement zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2020 bereitgestellt.
Das Instrument der Förderung wird durch die staatlichen Ebenen (Land/Bund/EU)
immer stärker genutzt, um im kommunalen Bereich Entwicklungen zu lenken.
Dadurch bedingt hat sich das Fördermanagement zu einer Daueraufgabe für die
Kommunalverwaltungen entwickelt und nimmt erheblichen Einfluss auf die
Finanzierung kommunaler Aufgaben und Entwicklungen. Die bisher zeitlich
befristete Stelle Fördermanagement wurde in den Stellenplanentwurf aufgenommen.
e) Fachbereich
Interner Service
Im Haupt-
und Finanzausschuss wurden für den Ausbau und Support der IT-Infrastruktur der
Stadt Rheine 2 Stellen
IT-Systemadministration bewilligt (vgl. Vorlage-Nr. 277/20).
f) Fachbereich
Schulen, Soziales, Migration und Integration
Die
Digitalisierung der Schulen ist eine der wesentlichen Herausforderungen im
Rahmen der sächlichen Schulausstattung. Für die Umsetzung des
Medienentwicklungsplanes sowie dessen nachhaltige Evaluation und Anpassung
wurden im Stellenplanentwurf 0,5 Stellenanteile berücksichtigt.
Im Falle
der Erkrankung von Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen sind durch die
Verwaltung kurzfristig Vertretungen zu stellen, um den Schulbetrieb zu
gewährleisten. Dieses gilt auch für Urlaubsvertretungen. Aufgrund des
Tarifrechtes war es in der Vergangenheit möglich, die Stellung einer Vertretung
auf den/die Schulhausmeister/-in zu übertragen. Hierfür erhielt der/die
Schulhausmeister/-in eine jährliche Vergütungspauschale. Im Laufe der
vergangenen Jahre haben immer mehr Schulhausmeister/-innen von dieser
tarifrechtlichen Regelung Abstand genommen. Damit ist verbunden, dass die
Verwaltung mittlerweile umfänglich Vertretungen stellen muss. Um die Vertretung
zu gewährleisten, wird eine 1,0
Hausmeister/-in-stelle aus dem Bereich der Migration in den Produktbereich
Schulen verlagert.
Für den
Betrieb des Begegnungszentrums „Neue Mitte 51“ ist eine 0,25 Stelle im Stellenplanentwurf berücksichtigt.
1.3 Stelleneinsparungen im Stellenplanentwurf
2021
Insgesamt werden Stellenanteile
im Umfang von 4,7 Stellen im Stellenplan 2021 eingespart bzw. zwischen
(innerhalb) den (der) Fachbereiche(n) verlagert. Nachstehend wird kurz auf die
Stellenänderungen eingegangen:
a) Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Der Aufgabenbereich städtebauliche
Verträge wird in den Fachbereich Planen und Bauen verlagert (1,0 Stelle).
b) Fachbereich Planen und Bauen
In Verbindung mit der Verlagerung der
Straßen- und Grünflächenplanung aus dem Bereich der Technischen Betriebe Rheine
AöR in den Fachbereich Planen und Bauen werden die Produkte Mobilität
(Straßenplanung) und Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung gebildet. Die neue
Struktur und die Verlagerung von Stellenbedarfen innerhalb des Fachbereichs (s.
1.2 d) führen zu Einsparungen von 1,7 Stellenanteilen.
c) Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und
Integration
Die 1,0 Leitungsstelle Fachstelle
Migration und Integration wird aufgrund der sukzessiv aufgebauten neuen
Organisationsstruktur im Stellenplan entfallen und zur Kompensation des
Projektmanagement Medienentwicklungsplan/Baumaßnahmen im Schulbereich (0,5 Stellenanteile) genutzt.
Eine 1,0 Stelle (Hausmeister/in) wird aus
dem Bereich Zuwanderer in den Bereich Schulen verlagert (siehe Ziffer 1.2
Buchstabe f)
2. Befristete Stellen/Aufgabenstellungen
Der Umfang der befristet
eingerichteten Stellen steigt im Vergleich zum Vorjahr 2020 um 1,34
Stellen von 22,41 Stellen auf 23,75 Stellen.
Die Personalaufwendungen für
7,25 neue (verlängerte) befristete Stellen betragen 460.650 Euro. Abgebaut bzw. in den Stellenplan überführt werden insgesamt
5,91 Stellen. Dieses führt zu einer Entlastung von 163.600 Euro im Planungsjahr
2021. Die finanziellen Auswirkungen auf die Personalaufwendungen betragen im
Saldo +297.050 Euro für die zeitlich
befristeten Stellen. Fördermittel können in Höhe von 81.200 Euro gegengerechnet
werden.
2.1 Stellenzugänge im Bereich der befristeten
Aufgaben (Stellen)
Nachstehende zusätzliche Stellen sollen zum Jahr 2021 befristet eingerichtet werden:
a) Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters
Für die Errichtung der Jugendkunstschule wurden Projektmittel in Höhe von 85.000 Euro für die Einstellung einer zeitlich befristeten künstlerischen pädagogischen Leitung (1,0 Stellenanteile) sowie für eine Verwaltungskraft (0,5 Stellenanteile) bereitgestellt (Vorlage-Nr. 408/19).
b) Sonderbereich II
Für die Durchführung des Förderprojektes „Kinderstark – NRW schafft Chancen“ werden 0,5 Stellenanteile für 12 Monate berücksichtigt. Es erfolgt eine Förderung für Personal- und Sachkosten in Höhe von rd. 31.200 Euro.
Für den Aufbau des Musikschulorchesters werden 0,75 Stellenanteile (Dirigent) für einen Zeitraum von 36 Monate für die Planung der zeitlich befristeten Stellen berücksichtigt.
d) Fachbereich Planen und Bauen
Die Vermessung von Wohnbauland und Gewerbeflächen hat sich in einem stärkeren Maße entwickelt als prognostiziert. Daher soll eine mit einem kw-Vermerk versehene 1,0 Stelle für einen Vermessungstechniker zeitlich befristet für 48 Monate nachbesetzt werden.
e) Fachbereich Interner Service
Für die Einführung und Umsetzung des Prozessmanagements (vgl. Vorlage 326/19 Haupt- und Finanzausschuss) wurde bereits zum HH-Jahr 2020 eine befristete Stelle im eingerichtet werden. Die Einrichtung einer weiteren 1,0 Stelle ist wie geplant zum HH-Jahr 2021 für einen Zeitraum von 60 Monaten berücksichtigt.
f) Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration
Durch das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ wird eine 1,0 Stelle für Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten bis zum Jahr 2022 mit einer fachbezogenen Pauschale in Höhe von 50.000 Euro/pro Jahr gefördert.
Für die Identitätsklärung von ausländischen Staatsangehörigen (Ermittlungsdienst) sollen die zeitlich befristen Stellen im Umfang von insgesamt 0,50 Stellenanteilen für einen Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden. Die Stelleninhaber nehmen ebenfalls Fahrdiensttätigkeiten im Rahmen des Rückkehrmanagement wahr.
Durch den Ausbau der Schul-IT-Infrastruktur (Medienentwicklungsplan) steigt auch der Supportbedarf der Schulen. Die Verwaltung wurde daher beauftragt eine Personalbedarfsbemessung für die Schul-IT durchzuführen. Einer befristeten 1,0 Stelle wurde zunächst für 12 Monate im Schulausschuss bis zur Ermittlung des Personalbedarfs entsprochen (Vorlage-Nr. 277/20).
2.2 Stellenreduzierungen im Bereich der
befristeten Stellen (Aufgaben)
Nachfolgende Stellenreduzierungen erfolgen im Bereich der befristeten Stellen zum Planungsjahr 2021
0,62 Stellenanteile Techniker/in bzw. Musikschullehrer/-in (Befristung endet)
2,00 Stellenanteile Architekt/-in bzw. Dipl.-Ingenieur/-in (Überführung in den Stellenplan, siehe Ziffer 1 Buchstabe d)
1,00 Stellenanteile Fördermanagement (Überführung in den Stellenplan, siehe Ziffer 1 Buchstabe d)
1,00 Stellenanteile wissenschaftlicher Mitarbeiter/in Museen (Befristung endet)
0,79 Stellenanteile Verwaltungsmitarbeiter/in Museen (Befristung endet)
0,50 Stellenanteile Ermittlungsdienst/Fahrertätigkeiten Rückkehrmanagement (Verlängerung um 12 Monate, siehe Ziffer 2.1 Buchstabe f)
3. Fazit
Der
Stellenzuwachs für das Planungsjahr 2021 – bereinigt um die
Stellenverlagerungen (z. B. Straßen-/Grünflächenplanung) - fällt mit 6,5 zusätzlichen Stellen deutlich
geringer aus als in den Vorjahren. Wie in den vergangen Jahren ist der Stellenanstieg
auf zusätzliche Aufgaben bzw. auf eine Ausweitung von Aufgaben zurück zu
führen. Die Verstetigung von Aufgaben (Hochbau, Fördermanagement) führt dazu,
dass zeitlich befristete Stellen nun dauerhaft in den Stellenplan übernommen
werden sollen.
Die zusätzlichen Personalbedarfe in den Fach- und Sonderbereichen werden unverändert auf deren nachhaltiges Erfordernis sowie die organisatorischer Einflussmöglichkeiten zu einer effektiven Leistungserstellung geprüft. Auch zum Entwurf des Gesamtstellenplans 2021 hat die Verwaltung geprüft, ob die zusätzlichen Stellenbedarfe in den betroffenen Produkten - oder auch produktübergreifend - kompensiert werden können. Dieses wird insbesondere in Bereichen deutlich, in denen Stellenverlagerungen vorgenommen wurden.
Die finanziellen Auswirkungen der Stellenplanänderungen
sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 (vgl. Vorlage 374/20) veranschlagt
worden.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Stellenplan 2021 – Gesamtübersicht
Anlage 2: Entwurf Stellenplan 2021 – Beamte und Beamtinnen
Anlage 3: Entwurf Stellenplan 2021 – Tarifbeschäftigte
Anlage 4: Entwurf Stellenplan 2021 – Stellenübersicht Beamte und Beamtinnen
Anlage 5: Entwurf Stellenplan 2021 – Stellenübersicht Tarifbeschäftigte
Anlage 6: Entwurf Stellenplan 2021 – informatorisch Beschäftigte und Nachwuchskräfte
Anlage 7: Entwurf Stellenplan 2021 – Übersicht der befristeten Stellen
Anlage 8: Entwurf Stellenplan TBR 2021 – Stellen der Beamten und Beamtinnen