Betreff
Antrag auf Ausstellung von Taxigutscheinen für ältere Menschen und Personen mit einem Grad der Behinderung (ab 50%)
Vorlage
370/20/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat beschließt:

 

1.      Einen Taxigutschein in Höhe von 10,00 Euro für den Zeitraum 01.12 2020 bis zum 30.04.2021 für die Personengruppe ab dem Geburtsjahr 1950 und älter auszustellen.

2.      Einen Taxigutschein in Höhe von 10,00 Euro für den Zeitraum 01.12 2020 bis zum 30.04.2021 für den Personenkreis mit einem Grad der Behinderung (ab 50 %) auszustellen.

 


Begründung:

 

Dem Rat der Stadt Rheine wurde in seiner Sitzung am 25. August 2020 eine Eingabe nach § 24 GO vorgelegt. Diese Eingabe wurde zur Kenntnis genommen und an den Sozialausschuss verwiesen.

In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Rheine, Bereich Behinderten- und Seniorenarbeit, beauftragt, eine Bezuschussung von Taxigutscheinen für Menschen mit Behinderung und Senioren zu prüfen.

 

In der letzten Sozialausschusssitzung am 30. September 2020 wurde über diese Vorlage beraten. Nach intensiver Diskussion wurde beschlossen, dass die Vorlage von der Verwaltung überarbeitet wird und zur Beschlussfassung zurück an den Rat übertragen wird.

 

Seit der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen sowie strengen Hygienemaßnahmen nutzen die o. g. Personenkreise den ÖPNV nur bedingt aus Sorge um ihre Gesundheit. Um auch diesem Personenkreis, zu denen auch finanziell schlechter gestellte Menschen gehören, eine Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen, wäre diese vorübergehende Leistung aus Meinung der Verwaltung notwendig. Durch diese Maßnahme könnte die Mobilität in wichtigen Teilbereichen der genannten Zielgruppe verbessert werden, die notwendig ist, um die Alltagsgeschäfte (Einkauf, Arztbesuch etc.) erledigen zu können.

 

Nach Auskunft des Kreises Steinfurt und dem Bürgerbüro der Stadt Rheine ergeben sich  folgende Zahlen berechtigter Personen:

Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50 % :          11.000 Personen

Personen ab Jahrgang 1950 :                                     12.000 Personen

 

Falls 20 % der möglichen anspruchsberechtigten Personen (4.600 Personen) die Leistung in Anspruch nehmen würden, würden Kosten in Höhe von ca. 46.000 Euro entstehen.

Die Finanzierung könnte über Minderausgaben in den Produkten 2401/offene Seniorenarbeit und 2402/offene Behindertenarbeit für das Haushaltsjahr 2020 einmalig erfolgen. Aufgrund Corona-bedingter Absagen von Veranstaltungen wären nach derzeitigem Stand in diesem Jahr in den Bereichen der Senioren- und Behindertenarbeit finanzielle Ressourcen vorhanden.

 

Die Beantragung dieser Gutscheine soll über einen Online-Antrag erfolgen. Sollte die Antragstellung auf diesem Weg auf Grund technischer Einschränkungen nicht möglich sein, kann eine Beantragung auch telefonisch erfolgen. Dazu wird eine Hotline eingerichtet.

Auf der Homepage der Stadt Rheine, sowie in der örtlichen Presse soll auf die Möglichkeit der Antragsstellung hingewiesen werden.

 


Anlagen:

 

Eingabe Taxigutscheine