Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Fachbereichs 8, Schulen, Soziales, Migration und Integration - Schulen - mit den Werten aus dem
Haushaltsplanentwurf 2021 und dem Beschluss des Schulausschusses vom 25.11.2020
unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den
endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 06. Oktober 2020 eingebracht.
Der Rat der Stadt Rheine hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen. Der Schulausschuss hat bereits am 25.11.2020 über die Vorlage
436/20 entschieden. Seit dem Schulausschuss am 25.11.2020 haben sich weitere
Änderungen ergeben.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Fachbereiches 8 Schulen, Soziales, Migration und Integration – Schulen. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes und der Vorlage 436/20 zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. EUR bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A. Änderungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8 Schulen, Soziales, Migration und Integration- Schulen- Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 300.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 850
Erträge
Am Schulzentrum Schotthock wird eine befristete Hilfshausmeisterstelle geschaffen. Diese Stelle wird nach § 16i SGB II in den nächsten 2 Jahren vollständig gefördert.
Kostenerstattung
und Kostenumlage - Berichtszeile 6 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Kostenbeteiligung
des Kreises Steinfurt einer Stelle nach § 16i SGB II |
alt |
186.494 |
189.800 |
168.200 |
168.200 |
|
neu |
227.494 |
231.800 |
168.200 |
168.200 |
Verbesserung |
|
41.000 |
42.000 |
0 |
0 |
Aufwendungen
Am Schulzentrum Schotthock wird eine Hilfshausmeisterstelle geschaffen. Diese Stelle wird komplett refinanziert nach § 16i SGB II (s. Erträge Berichtszeile 6).
Für die Schul-IT wurden 6 weiteren Stellen eingerichtet. (Vorlage 007/21)
Personalaufwendungen
– Berichtszeile 11 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Hilfshausmeisterstelle
und 6 Schul –IT Stellen |
alt |
3.279.308 |
3.295.645 |
3.056.309 |
3.056.309 |
|
neu |
3.620.308 |
3.637.645 |
3.356.309 |
3.398.309 |
Verschlechterung |
|
341.000 |
342.000 |
300.000 |
300.000 |