Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Integrationsrat der Stadt Rheine bestellt gem. § 27 GO in
Verbindung mit § 21 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt
Rheine Herr Christian Probst zu seinem Schriftführer und Frau Johanna
Miltrup zu seiner stellvertretenden Schriftführerin.
Begründung:
Gemäß § 21 Abs. 1
der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Rheine ist durch den/die
Schriftführer/in über die im Integrationsrat gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 21 Abs. 2
der Geschäftsordnung wird der/die Schriftführer/in vom Integrationsrat
bestellt. Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt
die Bestellung im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin.
Die Bestellung
des/der Schriftführer(s)in erfolgt gem. § 7 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung
unter Leitung des/der Altersvorsitzenden. Altersvorsitzende/r ist das an
Lebensjahren älteste in der Sitzung anwesende Mitglied des Integrationsrates.
Die Zustimmung zum
Beschlussvorschlag wird empfohlen.