Betreff
Konzeptvergabe einer innerstädtischen Fläche im Bereich Lingener Straße / Schotthockstraße - i.V.m. Maßnahme A10 "Funktionale und gestalterische Aufwertung des eec-Umfeldes" aus dem Rahmenplan Innenstadt
Vorlage
272/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1               Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und dem Bewerber mit der Kennziffer 1005 den Zuschlag für das in Rede stehende Grundstück an der Lingener Straße / Schotthockstraße zu erteilen.

2          Der Rat der Stadt Rheine zieht die Entscheidung an sich und beschließt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und dem Bewerber mit der Kennziffer 1005 den Zuschlag für das in Rede stehende Grundstück an der Lingener Straße  / Schotthockstraße zu erteilen.

 


Begründung:

A         Grundlagen und Hintergrund

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat am 11. März 2020 beschlossen, die Flächen im Bereich Lingener Straße / Schotthockstraße im Einklang mit der Maßnahme „Funktionale und gestalterische Aufwertung des eec-Umfeldes“ aus dem Rahmenplan Innenstadt städtebaulich zu entwickeln. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, „ein Verfahren für eine Konzeptvergabe vorzubereiten, bei dem die wirtschaftlichen, städtebaulich-gestalterischen und nutzungsbezogenen Ziele Berücksichtigung finden“ (Vorlage 095/20).

Hintergrund ist, dass die zurzeit planungsrechtlich festgesetzte Grünfläche („Paseo“) – wie auch schon im Rahmenplan Innenstadt vorgeschlagen - an dieser Stelle nicht umgesetzt werden soll. Eine Erweiterung des angrenzenden Einzelhandelszentrums auf diese Fläche ist ebenfalls nicht mehr geplant. Im Sinne der Innenentwicklung im innerstädtischen Zusammenhang soll die Fläche insgesamt einer neuen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.

Ausgehend von diesem Grundsatzbeschluss wurde die Konzeptvergabe seitens der Verwaltung vorbereitet. Auf Basis der in der Vorlage 095/20 formulierten städtebaulichen Zielsetzungen wurden formelle Ausschluss- und inhaltliche Bewertungskriterien aufgestellt, anhand derer in der öffentlichen Auslobung die Konzepte für die städtebauliche Entwicklung bewertet werden sollen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat daraufhin in seiner Sitzung am 17. Juni 2020 das Vorgehen und den Entwurf der Eckpunkte Kriterien der Konzeptvergabe sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Eckpunkten (Vorlage 239/20) beschlossen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 27. Juli 2020 bis zum 24. August 2020 statt. Es wurden keine Anregungen vorgetragen.

Auf Grundlage des Entwurfs der Eckpunkte wurde daraufhin seitens der Verwaltung eine Ausschreibung zur Konzeptvergabe (siehe Anlage 1) für die zu vergebenen Flächen erarbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen für die Konzeptvergabe wurden Mitte Januar veröffentlicht.

Interessenten wurde die Möglichkeit eingeräumt, Rückfragen zur Ausschreibung zu stellen, deren Beantwortung anonymisiert am 22. Februar 2021 veröffentlicht wurde. Der Submissionstermin erfolgte am 23. April 2021.

B          Vorprüfung

Im Anschluss an die Bewerbungsphase folgte die Vorprüfung der eingegangenen Konzepte anhand der in der Auslobung veröffentlichten formellen Kriterien. Insgesamt sind sechs Bewerbungen eingegangen. Die Ergebnisse aus der Vorprüfung sind in einem Vorprüfbericht (siehe Anlage 2) zusammengefasst und dienten dem Bewertungsgremium als Entscheidungshilfe.

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine wesentlichen Verstöße festgestellt wurden, sodass alle eingegangenen Konzepte zur Bewertung zugelassen werden können.

 

 

C       Bewertungsgremium

Die Konzepte der Bewerber sowie der Vorprüfbericht wurden am 20. Mai 2021 einem verwaltungsinternen Bewertungsgremium vorgestellt.

Die Einschätzungen des Gremiums im Hinblick auf die Bewertungskriterien wurden - ergänzend zur Punktvergabe – stichwortartig dokumentiert und sind der in Anlage 3 beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Die Bewertung des Kaufpreises wurde dabei im Vorfeld in der Vorprüfung erstellt (Hinweis: die Werte wurden dabei gegenüber dem Vorprüfbericht auf halbe Stellen hinter dem Komma gerundet).

Die Gremiumsmitglieder haben die Konzepte unter Einbindung der Kaufpreisbewertung Vorprüfung wie folgt bewertet:

 

 

1001

1002

1003

1004

1005

1006

Kaufpreis

1,0

0,0

2,0

5,0

15,5

20,0

Bauliche Nutzung

8,5

20,0

0,0

11,0

7,5

10,5

Städtebau

16,5

11,5

0,0

20,0

16,5

11,5

Wohnungsbau

20,0

6,0

0,0

11,5

16,5

7,0

Klimaschutz / Klimaanpassung

6,5

6,5

0,0

15,0

20,0

8,0

SUMME

52,5

44,0

2,0

62,5

76,0

57,0

 

Nach der Punktebewertung inkl. Interpolation der vergebenen Punkte erreicht der Bewerber mit der Kennziffer 1005 die höchste Punktzahl. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Grundstück an den Bewerber zu verkaufen und den Zuschlag zu erteilen.

 

D       Weiteres Vorgehen

Vorbehaltlich einer Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz und eines Beschlusses durch den Rat der Stadt Rheine am 29. Juni 2021 werden die Flächen an den entsprechenden Bewerber vergeben. Es ist ein darauf fußender Grundstückskaufvertrag auszuhandeln und abzuschließen. Dabei sind kleinere Abweichungen und Modifikationen, die die wesentlichen Grundzüge des Konzeptes nicht betreffen, durch die Verwaltung zu bewerten. Sofern grundlegende Änderungen in der Konzeption erfolgen, sind diese dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erneut zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungs-planes notwendig, um eine bauliche Nutzung entsprechend des Siegerkonzeptes auf dem Grundstück realisieren zu können. Das Änderungsverfahren wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch die Verwaltung durchgeführt.

E      Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

Durch die Konzeptvergabe und die Eckpunkte der Kriterien für die Auslobung wird die Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche durch eine bauliche Nutzung vorbereitet. Dies entspricht einer Innenentwicklung und der planungsrechtlichen Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die Kriterien des Themenblocks Klimaschutz und Klimaanpassung stellen für das Verfahren sicher, dass der Klimaschutz im Rahmen einer künftigen Bebauung explizit Beachtung findet und zugleich die Folgen des Klimawandels siedlungs-strukturell abgemildert werden.

Mit dem geplanten Vorhaben werden somit weder Folgen des Klimawandels erheblich verstärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Auslobung zur Konzeptvergabe „Lingener Straße“

 

Anlage 2: Bericht der Vorprüfung

 

Anlage 3: Einschätzung Bewertungskriterien durch das Gremium

 

Anlage 4 – 9: Konzepte der Bieter