Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt
Rheine, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und dem Bewerber mit
der Kennziffer 1005 den Zuschlag für das in Rede stehende Grundstück an der
Lingener Straße / Schotthockstraße zu erteilen.
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Der Rat der
Stadt Rheine zieht die Entscheidung an sich und beschließt, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und dem Bewerber mit der Kennziffer
1005 den Zuschlag für das in Rede stehende Grundstück an der Lingener
Straße / Schotthockstraße zu erteilen.
Begründung:
A Grundlagen und Hintergrund
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat am 11. März
2020 beschlossen, die Flächen im Bereich Lingener Straße / Schotthockstraße im
Einklang mit der Maßnahme „Funktionale und gestalterische Aufwertung des
eec-Umfeldes“ aus dem Rahmenplan Innenstadt städtebaulich zu entwickeln. Hierzu
wurde die Verwaltung beauftragt, „ein Verfahren für eine Konzeptvergabe
vorzubereiten, bei dem die wirtschaftlichen, städtebaulich-gestalterischen und
nutzungsbezogenen Ziele Berücksichtigung finden“ (Vorlage 095/20).
Hintergrund ist, dass
die zurzeit planungsrechtlich festgesetzte Grünfläche („Paseo“) – wie auch
schon im Rahmenplan Innenstadt vorgeschlagen - an dieser Stelle nicht umgesetzt
werden soll. Eine Erweiterung des angrenzenden Einzelhandelszentrums auf diese
Fläche ist ebenfalls nicht mehr geplant. Im Sinne der Innenentwicklung im
innerstädtischen Zusammenhang soll die Fläche insgesamt einer neuen
städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.
Ausgehend von diesem
Grundsatzbeschluss wurde die Konzeptvergabe seitens der Verwaltung vorbereitet.
Auf Basis der in der Vorlage 095/20 formulierten städtebaulichen Zielsetzungen
wurden formelle Ausschluss- und inhaltliche Bewertungskriterien aufgestellt,
anhand derer in der öffentlichen Auslobung die Konzepte für die städtebauliche
Entwicklung bewertet werden sollen.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat daraufhin in seiner Sitzung am
17. Juni 2020 das Vorgehen und den Entwurf der Eckpunkte Kriterien der
Konzeptvergabe sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Eckpunkten
(Vorlage 239/20) beschlossen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom
27. Juli 2020 bis zum 24. August 2020 statt. Es wurden keine Anregungen vorgetragen.
Auf Grundlage des
Entwurfs der Eckpunkte wurde daraufhin seitens der Verwaltung eine
Ausschreibung zur Konzeptvergabe (siehe Anlage 1) für die zu vergebenen Flächen
erarbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen für die Konzeptvergabe wurden Mitte
Januar veröffentlicht.
Interessenten wurde die
Möglichkeit eingeräumt, Rückfragen zur Ausschreibung zu stellen, deren
Beantwortung anonymisiert am 22. Februar 2021 veröffentlicht wurde. Der
Submissionstermin erfolgte am 23. April 2021.
B Vorprüfung
Im Anschluss an die Bewerbungsphase folgte die Vorprüfung der eingegangenen Konzepte anhand der in der Auslobung veröffentlichten formellen Kriterien. Insgesamt sind sechs Bewerbungen eingegangen. Die Ergebnisse aus der Vorprüfung sind in einem Vorprüfbericht (siehe Anlage 2) zusammengefasst und dienten dem Bewertungsgremium als Entscheidungshilfe.
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine wesentlichen Verstöße festgestellt wurden, sodass alle eingegangenen Konzepte zur Bewertung zugelassen werden können.
C Bewertungsgremium
Die Konzepte der Bewerber sowie der Vorprüfbericht wurden am 20. Mai 2021 einem verwaltungsinternen Bewertungsgremium vorgestellt.
Die Einschätzungen des Gremiums im Hinblick auf die Bewertungskriterien wurden - ergänzend zur Punktvergabe – stichwortartig dokumentiert und sind der in Anlage 3 beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Bewertung des Kaufpreises wurde dabei im Vorfeld in der Vorprüfung erstellt (Hinweis: die Werte wurden dabei gegenüber dem Vorprüfbericht auf halbe Stellen hinter dem Komma gerundet).
Die Gremiumsmitglieder haben die Konzepte unter Einbindung der Kaufpreisbewertung Vorprüfung wie folgt bewertet:
|
1001 |
1002 |
1003 |
1004 |
1005 |
1006 |
Kaufpreis |
1,0 |
0,0 |
2,0 |
5,0 |
15,5 |
20,0 |
Bauliche Nutzung |
8,5 |
20,0 |
0,0 |
11,0 |
7,5 |
10,5 |
Städtebau |
16,5 |
11,5 |
0,0 |
20,0 |
16,5 |
11,5 |
Wohnungsbau |
20,0 |
6,0 |
0,0 |
11,5 |
16,5 |
7,0 |
Klimaschutz / Klimaanpassung |
6,5 |
6,5 |
0,0 |
15,0 |
20,0 |
8,0 |
SUMME |
52,5 |
44,0 |
2,0 |
62,5 |
76,0 |
57,0 |
Nach der
Punktebewertung inkl. Interpolation der vergebenen Punkte erreicht der Bewerber
mit der Kennziffer 1005 die höchste Punktzahl. Die Verwaltung empfiehlt daher,
das Grundstück an den Bewerber zu verkaufen und den Zuschlag zu erteilen.
D Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich einer
Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz und eines Beschlusses durch den Rat der Stadt Rheine am
29. Juni 2021 werden die Flächen an den entsprechenden Bewerber vergeben.
Es ist ein darauf fußender Grundstückskaufvertrag auszuhandeln und
abzuschließen. Dabei sind kleinere Abweichungen und Modifikationen, die die
wesentlichen Grundzüge des Konzeptes nicht betreffen, durch die Verwaltung zu
bewerten. Sofern grundlegende Änderungen in der Konzeption erfolgen, sind diese
dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erneut zur Beratung
und Entscheidung vorzulegen.
Nach Abschluss des
Vergabeverfahrens wird eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungs-planes
notwendig, um eine bauliche Nutzung entsprechend des Siegerkonzeptes auf dem
Grundstück realisieren zu können. Das Änderungsverfahren wird nach Abschluss
des Vergabeverfahrens durch die Verwaltung durchgeführt.
E Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Durch die Konzeptvergabe und die Eckpunkte der Kriterien für die Auslobung wird die Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche durch eine bauliche Nutzung vorbereitet. Dies entspricht einer Innenentwicklung und der planungsrechtlichen Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die Kriterien des Themenblocks Klimaschutz und Klimaanpassung stellen für das Verfahren sicher, dass der Klimaschutz im Rahmen einer künftigen Bebauung explizit Beachtung findet und zugleich die Folgen des Klimawandels siedlungs-strukturell abgemildert werden.
Mit dem geplanten Vorhaben werden somit weder Folgen des Klimawandels erheblich verstärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes unverhältnismäßig negativ betroffen.
Anlagen:
Anlage 1: Auslobung zur Konzeptvergabe „Lingener Straße“
Anlage 2: Bericht der Vorprüfung
Anlage 3: Einschätzung Bewertungskriterien durch das Gremium
Anlage 4 – 9: Konzepte der Bieter