Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt das

Straßen- und Wegekonzept –Ausbau von Straßen

 

2.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die

Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen

zum „Straßen- und Wegekonzept – Ausbau von Straßenmit den zugehörigen Anlagen 1, 2 und 3, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2022.

 


Begründung:

 

1.    Straßen- und Wegekonzept

 

1.1 Anlass für den Beschluss des Konzeptes

 

Seit vielen Jahren wird durch den Fachbereich 5 „Planen und Bauen“ zur Vorbereitung der

Haushaltsplanung eine Prioritätenliste für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen erarbeitet und dem Bauausschuss vorgelegt. Diese Prioritätenliste verschafft einen Überblick

über die anstehenden Straßenbauprojekte für den Zeitraum des Haushalt- und Finanzplanes

für die Jahre 2022 bis 2025.

 

Im März vergangenen Jahres hat die Landesregierung per Runderlass eine Richtlinie zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen (Förderrichtlinie Straßen­ausbaubeiträge) in Kraft gesetzt. Diese regelt, dass die Anlieger bei Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz zu einem Teil von diesen Beiträgen entlastet werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Zuwendungen ist für alle Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2021 beschlossen werden, dass sie auf Basis eines vom kommunalen Gremium beschlossenen Straßen- und Wegekonzeptes erfolgen.

Auch wenn die in 2021 beschlossene Prioritätenliste als Straßen –und Wegekonzept vom Fördergeber anerkannt ist, soll nun mit den bestehenden Erkenntnissen auch hinsichtlich der Namensgebung das anliegende „Straßen- und Wegekonzept – Ausbau von Straßen“ grundsätzlich beschlossen und jährlich durch den Beschluss konkreter Maßnahmen als „Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“ für die Folgejahre ergänzt werden. Das hier zu beschließende Konzept ist als stetige Fortsetzung der bereits in den vergangenen Jahren geschaffenen Grundlagen für den Straßenneubau und –ausbau, die Straßenerneuerung, -instandsetzung und –unterhaltung zu verstehen.

Im jetzt zu beschließenden Konzept werden alle Maßnahmen im Bereich des Straßenbaus aufgeführt. Viele Maßnahmen bedürfen einer Prüfung, ob eine Beitragsfähigkeit besteht. Diese Prüfung erfolgt in der Regel im Vorfeld der Erstellung der Maßnahmenliste der jeweiligen Jahre, damit in der Maßnahmenliste bereits erste Aussagen zur Beitragsfähigkeit gemacht werden können. Diese Vorprüfung kann nur eine erste Einschätzung zur Beitragsfähigkeit sowie zu den grob geschätzten Einnahmen geben. Maßgebend für die Beitragsfähigkeit und –erhebung ist die konkrete Planung und tatsächliche Umsetzung.

 

 

1.2 Anlass für die Maßnahmen

 

In vielen Bereichen des Stadtgebietes bedarf es einer Erneuerung und eines Ausbaus von Straßen und Wegen. Um diese Ausbauerfordernisse, insbesondere von bestehenden Straßen, bewerten zu können, ist in 2020 ein Straßenerhaltungskonzept erarbeitet worden, was dem Bau-und Mobilitätsausschuss mit der Vorlage 236/20 am 10.06.20 vorgestellt und zur Kenntnis gegeben worden ist.

 

Dieses Erhaltungskonzept bildet die Grundlage für das Straßen- und Wegekonzept – Ausbau von Straßen. Unter Berücksichtigung einzelner fachspezifischer Planungen, wie z.B. der Planung von Entsorgungsleitungen, Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten, werden Prioritäten und ein Jahresplan für mehrere Jahre erstellt.

 

 

1.3 Das Konzept und seine Bestandteile

 

a)      Die Stadt Rheine baut bedarfsgerecht Straßen, Wege und Plätze zur Erschließung des Stadtgebietes aus

 

b)      Die Stadt Rheine baut bedarfsgerecht Straßen, Wege und Plätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität aus

 

c)      Die Stadt Rheine erneuert und unterhält fortlaufend das bestehende Straßennetz zur Erhaltung des Infrastrukturvermögens. Bei der Auswahl dieser Straßen orientiert sich die Stadt Rheine an dem aktuellen Straßenerhaltungskonzept

 

d)      In der Regel werden für großflächige Deckenerneuerungsmaßnahmen die Stadtstraßen ausgewählt, die bereits erstmalig hergestellt worden sind.

 

e)      In der Priorisierung der so zusammengetragenen Maßnahmen berücksichtigt die Stadt Rheine auch die Belange fachspezifischer Planungen und Konzepte

 

f)       Die Art des Beteiligungsverfahrens zur jeweiligen einzelnen Maßnahme wird der Bau- und Mobilitätsausschuss im Zuge der separaten Beratung zum Offenlagebeschluss festlegen

 

 

Erläuterungen zu den Konzept-Bestandteilen

 

Zu a)

Im Zuge von Wohn- oder Gewerbegebietserschließungen werden Infrastrukturen neu aufgebaut und an das bestehende Netz angebaut. Nach Herstellung der Baustraßen und weiterer Ver- und Entsorgungsleitungen wird sich nach Erstellung des Großteils der Hochbauvorhaben in dem jeweiligen Gebiet der Straßenendausbau anschließen.

 

Zu b)

Die Verkehrsentwicklung und neuere Erkenntnisse aus der Verkehrs- und Mobilitätsplanung bedürfen einer stetigen Überprüfung des bestehenden Straßennetzes und ggfls. notwendige Anpassungen. So werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder Verbesserung der Verkehrsqualität bestehende Kreuzungen oder Straßenquerschnitte um- oder ausgebaut.

 

Zu c)

In dem aktuellen Straßenerhaltungskonzept ist das gesamte Straßen- und Wegenetz der Stadt Rheine befahren, der Zustand erfasst und Sanierungs- und Erneuerungsnotwendigkeiten dargestellt und ein Sanierungsjahr in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets vorgeschlagen worden. Diese Ergebnisse sollen bei der Auswahl der zu erneuernden und zu sanierenden Straßen eine Orientierung geben und eine transparente Priorisierung der Straßenausbaumaßnahmen ermöglichen.

 

Zu d)

Im Zuge von Straßenunterhaltungsmaßnahmen, zu denen z.B. Deckenerneuerungsmaßnahmen zählen, werden sowohl großflächige als auch kleinflächige Maßnahmen erforderlich. In der Prioritätenliste werden allerdings nur die größeren Maßnahmen aufgelistet, bei denen die Fahrbahnen ganzer Straßenabschnitte instandgesetzt werden sollen. Hier ist das Ziel, die Straßensubstanz langfristig mit derartigen Unterhaltungsmaßnahmen zu erhalten, um eine nochmalige Herstellung der Straße weiter in die Zukunft setzen zu können.

Daher werden hier vorrangig Straßenabschnitte ausgewählt, die bereits erstmalig hergestellt und in der Vergangenheit von den Anliegern mitfinanziert worden sind. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit haben diese Straßen in der Instandsetzung Vorrang vor Straßen, die bisher noch nicht erstmalig hergestellt worden sind, und somit i.d.R. bisher hier keine Mitfinanzierung der Anlieger erfolgt ist.

 

Zu e)

Im Straßenraum befinden sich vielfach weitere Teile von Infrastrukturen, wie z.B. Entwässerungsleitungen oder Versorgungsleitungen. Auch diese Fachdisziplinen betreiben Erhaltungskonzepte oder Neubaukonzepte, die es gemeinsam abzustimmen gilt, um Synergieeffekte bei gemeinsamen Baumaßnahmen zu nutzen.

Im Rahmen der Aufstellung der Prioritätenliste werden die Konzepte und Zeiten der Baumaßnahmen abgeglichen.

Auch die Konzepte der Stadtentwicklung zählen hierzu (siehe auch Punkt 1)

 

Zu f)

Für Straßenneubaumaßnahmen erfolgt i.d.R. nach Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses zur Offenlage der Planunterlagen entsprechend der „Richtlinien des Rates für die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen eine 14-tägige Offenlage der Pläne in den Diensträumen der Stadt Rheine, um den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu geben, Anregungen und Bedenken zu äußern. Ergänzend werden die Pläne auf der Homepage der Stadt Rheine veröffentlicht und es können auch Eingaben per Post oder mail erfolgen.

Gemäß § 8 a Abs.4 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) und den Förderrichtlinien zu den Straßenausbaubeiträgen ist für Erneuerungsmaßnahmen, die Straßenausbaubeiträge auslösen, eine Anliegerversammlung durchzuführen. Diese Versammlung soll u.a. auch dazu dienen, dass die Anlieger auf diese Weise noch Einfluss auf die Planung nehmen können.

Daher würde der Bau- und Mobilitätsausschuss im Zuge der Beratung zum Offenlagebeschluss zur jeweils anstehenden Maßnahme das Beteiligungsformat festlegen.

 

 

 

2.    Einbindung in das Kommunale Modulare Mobilitätskonzept - KOMM

 

Mit der Vorlage 505/20 „Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes KOMM“ ist dem Bau- und Mobilitätsausschuss“ der Aufbau eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes vorgestellt worden. Ziel des modular aufgebauten Mobilitätskonzepts KOMM ist es, eine sowohl kurz- als auch mittel- bis langfristig wirkende und integriert angelegte Strategie zur Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in der Stadt Rheine zu formulieren und den Grundstein für Maßnahmen zu legen.

In diese Grundstruktur wird nun auch das Straßen- und Wegekonzept mit den Prioritätenlisten eingebettet. Das „Straßen- und Wegekonzept – Straßenbeleuchtung“ ist bereits im Bau- und Mobilitätsausschuss vom 25.03.2021 beschlossen worden.

In den Folgejahren würden dann lediglich die Prioritätenlisten zum bestehenden Konzept beschlossen werden.

 

Erweiterte Darstellung der KOMM-Struktur

 

 

3.    Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen

 

Die in der Sitzung vom 10.06.2020 (Vorlage 182/20) zuletzt beschlossene Prioritätenliste ist

auf Aktualität überprüft worden. Die daraus folgenden zeitlichen Verschiebungen können den Anlagen entnommen werden.

Nachrichtlich wurden die Projekte aus dem laufenden Jahr ebenfalls aufgenommen.

Darüber hinaus sind auch die Projekte, die im Ergebnisplan (Unterhaltungsmaßnahmen) veranschlagt sind, aufgenommen worden, auch wenn sie z.T. durch die TBR finanziert werden.

Im Vergleich zu den Prioritätenlisten der Vorjahre sind nun alle relevanten Projekte, auch die, die nicht im Budget 5301 liegen, aufgeführt. Die Straßenbauprojekte anderer Budgets sind zusätzlich aufgeführt worden, um einen Gesamtüberblick über anstehende Straßenbaumaßnahmen zu erhalten und eine ressortunabhängige Priorisierung vornehmen zu können, mit der auch die personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Maßnahmen abgeglichen werden können.

 

Ebenfalls ist die Erneuerung von Wirtschaftswegen, in der Prioritätenliste enthalten. Die hier aufgelisteten Projekte wurden vorab mit den Vorsitzenden der Ortsvereine der Landwirte abgestimmt. Für die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 ist zunächst ein pauschaler Betrag veranschlagt worden, mit dem zur nächsten Prioritätenliste jeweils das Folgejahr maßnahmenscharf konkretisiert wird, da sich hier der Zustand insbesondere bei starken Witterungseinflüssen unterschiedlich ausprägen kann. D.h. hier werden nur für das Folgejahr die einzelnen konkreten Maßnahmen festgelegt.

Gleiches gilt auch für Maßnahmen der Instandsetzung und Deckenerneuerung. Im direkten Folgejahr werden die einzelnen Maßnahmen benannt, für die weiteren Jahre wird ein pauschaler Betrag festgelegt.

Auch für „Kleine Radverkehrsmaßnahmen“ werden im direkten Folgejahr bereits bekannte größere einzelne Maßnahmen benannt, für die weiteren Jahre wird ein pauschaler Betrag festgelegt.

 

Zur besseren Übersicht ist die Prioritätenliste in 4 Anlagen aufgeteilt worden.

 

In der Anlage 1 werden Maßnahmen zum Neubau aufgelistet. Hier handelt es sich überwiegend um neue Erschließungsmaßnahmen oder Straßen die bisher noch nicht endgültig hergestellt worden sind.

 

In der Anlage 2 werden die Maßnahmen der Erneuerung dargestellt. Hier handelt es sich überwiegend um Maßnahmen, bei denen bestehende Straßen auf Grund des schlechten Zustands nochmalig hergestellt werden.

 

In der Anlage 3 werden Maßnahmen aufgelistet, die der Instandsetzung und Unterhaltung des Straßenkörpers zuzurechnen sind. Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung der Straßensubstanz, um die Nutzungsdauer möglichst lange erhalten zu können.

 

Die Anlage 4 ist lediglich nachrichtlich aufgeführt, da hier Straßenbaumaßnahmen gelistet sind, die in anderen Budgets finanziert werden, aber dennoch im Planungs- und Umsetzungsprozess insgesamt zu berücksichtigen sind.

 

 

 

Für eine Umsetzung der Maßnahmen für das Jahr 2022 sind bereits jetzt Vorarbeiten (Vermessung, Entwurfsplanung usw.) notwendig, die nach dem durch diese Vorlage zu fassenden Beschluss und vor dem formellen Haushaltsbeschluss in der Regel bereits Kosten verursachen. Sollten Bedenken bezüglich der Umsetzung dieser Projekte bestehen, sollten diese zum jetzigen Zeitpunkt bereits geäußert werden, damit die Personal- und Finanzressourcen optimal eingesetzt werden und die Verwaltung zudem eine gewisse Sicherheit bezüglich der Umsetzung der im nächsten Haushaltsjahr geplanten Projekte erlangt.

Um auch der beitragsrechtlichen Situation gerecht zu werden, wird diese Betrachtung bei jedem Projekt einzeln kommentiert.

 

Mit der vorgelegten Prioritätenliste können eine bedarfsgerechte Planung und ein gezielter Ausbau neuer Straßen erfolgen.

Die entsprechend des Straßenerhaltungskonzeptes empfohlenen Ausgaben für die Erhaltung des aktuellen Zustands der Straßeninfrastruktur durch Erneuerungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wird mit durchschnittlich rd. 6 Mio. € in der Prioritätenliste eingeplant.

 

 

4.    Finanzierung

Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen ist von der Bereitstellung der Haushaltsmittel

für das Haushaltsjahr 2022 und dem Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 abhängig. Die in

dieser Vorlage dargestellten Projekte der Prioritätenliste sollen im Haushaltsplanentwurf

2022 aufgenommen werden.

Beabsichtigt ist durch diese Vorlage lediglich eine Reihenfolge der Projekte, nicht jedoch den

Budgetrahmen „öffentliche Verkehrsflächen“ festzulegen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen; Neubau

Anlage 2 : Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen; Erneuerung

Anlage 3: Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen; Instandsetzung/Unterhaltung

Anlage 4: Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen; Sonderprojekte