Betreff
Neubaumaßnahme Sportgalerie TV Mesum
Vorlage
280/21
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss bestätigt den Beschluss aus 2019, dem TV  Mesum auch unter den in der Vorlage dargestellten veränderten Rahmenbedingungen, eine Zuwendung i. H. v. 630.000 € zu gewähren.


Begründung:

 

Informationen zum bisherigen Sachstand:

§  Der TV Mesum befindet sich seit 2018 in der Planungsphase zum Bau einer sogenannten Sportgalerie. Der Neubau soll den Sportbetrieb der unterschiedlichen Abteilungen des Vereins optimieren sowie den Bedarf nach Angeboten im Gruppenfitness-  und Gesundheitssportbereich im Südraum Rheine decken.

 

§  Aufgrund eines Empfehlungsbeschlusses im Sportausschuss am 19.11.2019 und der anschließenden Beschlussfassung im Rat wurden für die Jahre 2020 – 2022 je 210.000 €  (insgesamt ca. 30 % der Gesamtkosten) als Zuwendung für den geplanten Neubau im Haushaltsplan eingestellt. Die Mittel für das Jahr 2020 sind in das Jahr 2021 übertragen worden.

 

§  Da die bisher eingeplanten Förderzuschüsse (LEADER, Land NRW) nicht mehr realisierbar sind, hat der Verein zwischenzeitlich, um Kosten zu reduzieren, eine neue Maßnahmenplanung vornehmen müssen. Gegenüber den bisher geplanten Gesamtkosten i. H. v. 2,1 Mio € sieht die Neuplanung einen Kostenansatz von 1,6 Mio € (1,45 Mio€ Bau, 50T€ Beachanlage, 100T€ Einrichtung) vor.

 

§  Das Finanzierungskonzept stellt sich aktuell wie folgt dar:

Zuwendung Stadt Rheine                                        630.000 €

Vereinsrücklage 1 (Barmittel)                                  30.000 €

Vereinsrücklage 2 (interne Abteilungsanleihen)   120.000 €

Crowdfunding, Spenden                                            50.000 €

Förderprogramm „Moderne Sportstätte“                 30.000 €

Restfinanzierung  über Darlehen                            740.000 €

 

Da sich der Schuldendienst dieser noch zu finanzierenden Summe für den Verein schwierig gestaltet, wird geprüft, ob die neuen Förderprogramme der KfW-Bank, die  voraussichtlich zum 1. Juli auflegt werden, genutzt werden können. Erst danach entscheidet sich die Realisierbarkeit des Projektes.    

 

§  Für die Bewertung der Machbarkeit ist für den TV Mesum entscheidend, ob der Verein auch bei der geänderten Sach- und Kostenlage mit einer Förderung i. H. v. 630.000 € planen kann. Insofern bittet der Verein um eine Bestätigung.

  

§  Der Verein strebt grundsätzlich einen Baubeginn in diesem Jahr an. Letzte planungsrechtliche Voraussetzungen für den Baubeginn sind noch final abzustimmen.

 

§  Nach den Sportförderrichtlinien wäre bei Neubaumaßnahmen von Sportvereinen vom Grundsatz eine Förderung zu 30 % möglich (Voraussetzung: Jugendquote=mindestens 40 %). Die Jugendquote des TV Mesum beträgt aktuell 53,7 %).

 

§  Eine Bestätigung der bisher zugesagten Zuwendung würde zu einem Fördersatz von 39,4 % führen.

 

§  Eine Abweichung vom Fördersatz nach den Sportförderrichtlinien kann insbesondere damit begründet werden, dass durch den Vereinsneubau im Südraum von Rheine Angebote und damit Mehrwert für die Bewohner(innen) geschaffen werden, um den bestehende Bedarf von Gesundheits-, Fitness- und allgemeinen Sportangeboten auszubauen.

 

Darüber würde eine Bestätigung der Zuwendungssumme das außerordentlich große ehrenamtliche Engagement des Vereins im Zusammenhang mit der bisher nicht einfachen Projektplanung sowie das Aufbringen eines erheblichen finanziellen Eigenanteils wertschätzen und anerkennen.

 


Anlage: Brief TV Mesum Sachstand Bauvorhaben Sportgalerie vom 11.4.2021