Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss bestätigt den Beschluss aus 2019, dem TV Mesum auch unter den in der Vorlage dargestellten veränderten Rahmenbedingungen, eine Zuwendung i. H. v. 630.000 € zu gewähren.
Begründung:
Informationen zum bisherigen Sachstand:
§ Der TV Mesum
befindet sich seit 2018 in der Planungsphase zum Bau einer sogenannten
Sportgalerie. Der Neubau soll den Sportbetrieb der unterschiedlichen
Abteilungen des Vereins optimieren sowie den Bedarf nach Angeboten im
Gruppenfitness- und
Gesundheitssportbereich im Südraum Rheine decken.
§ Aufgrund
eines Empfehlungsbeschlusses im Sportausschuss am 19.11.2019 und der
anschließenden Beschlussfassung im Rat wurden für die Jahre 2020 – 2022 je
210.000 € (insgesamt ca. 30 % der
Gesamtkosten) als Zuwendung für den geplanten Neubau im Haushaltsplan
eingestellt. Die Mittel für das Jahr 2020 sind in das Jahr 2021 übertragen
worden.
§ Da die bisher
eingeplanten Förderzuschüsse (LEADER, Land NRW) nicht mehr realisierbar sind,
hat der Verein zwischenzeitlich, um Kosten zu reduzieren, eine neue
Maßnahmenplanung vornehmen müssen. Gegenüber den bisher geplanten Gesamtkosten
i. H. v. 2,1 Mio € sieht die Neuplanung einen Kostenansatz von 1,6 Mio € (1,45
Mio€ Bau, 50T€ Beachanlage, 100T€ Einrichtung) vor.
§ Das
Finanzierungskonzept stellt sich aktuell wie folgt dar:
Zuwendung
Stadt Rheine 630.000
€
Vereinsrücklage 1 (Barmittel) 30.000 €
Vereinsrücklage 2 (interne Abteilungsanleihen) 120.000 €
Crowdfunding, Spenden 50.000 €
Förderprogramm
„Moderne Sportstätte“ 30.000
€
Restfinanzierung über Darlehen 740.000 €
Da sich der
Schuldendienst dieser noch zu finanzierenden Summe für den Verein schwierig
gestaltet, wird geprüft, ob die neuen Förderprogramme der KfW-Bank, die voraussichtlich zum 1. Juli auflegt werden,
genutzt werden können. Erst danach entscheidet sich die Realisierbarkeit des
Projektes.
§ Für die Bewertung der Machbarkeit
ist für den TV Mesum entscheidend, ob der Verein auch bei der geänderten Sach-
und Kostenlage mit einer Förderung i. H. v. 630.000 € planen kann. Insofern
bittet der Verein um eine Bestätigung.
§ Der Verein
strebt grundsätzlich einen Baubeginn in diesem Jahr an. Letzte
planungsrechtliche Voraussetzungen für den Baubeginn sind noch final
abzustimmen.
§ Nach den
Sportförderrichtlinien wäre bei Neubaumaßnahmen von Sportvereinen vom Grundsatz
eine Förderung zu 30 % möglich (Voraussetzung: Jugendquote=mindestens 40 %).
Die Jugendquote des TV Mesum beträgt aktuell 53,7 %).
§ Eine
Bestätigung der bisher zugesagten Zuwendung würde zu einem Fördersatz von 39,4
% führen.
§ Eine
Abweichung vom Fördersatz nach den Sportförderrichtlinien kann insbesondere
damit begründet werden, dass durch den Vereinsneubau im Südraum von Rheine
Angebote und damit Mehrwert für die Bewohner(innen) geschaffen werden, um den
bestehende Bedarf von Gesundheits-, Fitness- und allgemeinen Sportangeboten
auszubauen.
Darüber würde
eine Bestätigung der Zuwendungssumme das außerordentlich große ehrenamtliche
Engagement des Vereins im Zusammenhang mit der bisher nicht einfachen
Projektplanung sowie das Aufbringen eines erheblichen finanziellen Eigenanteils
wertschätzen und anerkennen.
Anlage: Brief TV Mesum Sachstand Bauvorhaben Sportgalerie vom 11.4.2021