Antrag der UWG Rheine
Aufhebung der Beschaffungskategorien
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
beschließt:
1. Die Kategorisierung von
Unterrichtsräumen als Grundlage für die sukzessive Beschaffung von mobilen
Raumluftfiltern wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, mobile
Raumluftfilter für alle noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an
städtischen Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Rahmenvertrag abzurufen,
sofern sie nicht über eine andere technische Ausstattung der
Luftreinigung/Lüftung verfügen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
die sich aus dem neuen Förderprogramm von Bund und Land zur Ausstattung von
Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten ergebenden Fördermöglichkeiten zu
prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechenden Fördermittel zu
beantragen.
Begründung:
Der Antragsteller:
Auf den als
Anlage 1 beigefügten Antrag der UWG Rheine-Fraktion vom 28. Juli 2021 wird
verwiesen.
Der Verwaltung:
Auf Antrag der
UWG Rheine wurde zu einer Sondersitzung des Schulausschusses der Stadt Rheine
eingeladen. Signal der UWG Rheine im Antrag ist, aufgrund der Entwicklung der
pandemischen Lage kurzfristig über die vollumfängliche Ausstattung der
Unterrichtsräume an Rheiner Schulen mit mobilen Raumluftfiltern zu entscheiden.
Ursprünglich war
die sukzessive Ausstattung der Unterrichtsräume in folgenden Kategorien
vorgesehen:
Am 16. März 2021 fasste der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine unter anderem den Beschluss, für den Erwerb von Luftfiltern für Schulen im Haushaltsplan 2021 1.300.000 EUR im Fachbereich 8, Produktgruppe 850 bereitzustellen.
In seiner Sitzung am 16. April 2021 beschloss der Schulausschuss die Beschaffung von 88 mobilen Luftreinigungsgeräten im Wege der Direktvergabe. Die Sofortausstattung für die definierten Räume, die aufgrund ihrer Größe in Kombination mit einer unzureichenden Belüftungsmöglichkeit in Abstimmung mit dem Schulträger zunächst für die schulische Nutzung ausgeschlossen wurden und die Unterrichtsräume, die kleiner als 55 m² sind
habe im Sinne des Gesundheits- und Infektionsschutzes höchste Priorität.
Diese 88 Geräte( Kategorie 0 und 1) wurden im Rahmen einer Direktvergabe angeschafft und am 10. und 11. Mai 2021 in den betroffenen Schulen der Stadt aufgestellt.
|
Kat.
0 |
Kat.
1 |
Kat.
2 |
Kat.
3 |
Kat.
4 |
Kat.
5 |
|
nicht genutzte
Räume |
< 55 m² |
> 25 SuS |
< 60 m² |
Grundschulen
(Rest) |
weiterführende
Schulen (Rest) |
Grundschulen |
5 |
11 |
26 |
48 |
ca. 107 |
|
weiterführende
Schulen |
5 |
67 |
105 |
27 |
0 |
ca. 249 |
Gesamt: |
10 |
78 |
131 |
75 |
107 |
249 |
Da für die
Kinder der Klassen 1-6 aufgrund ihres Alters keine Impfmöglichkeit besteht hat die
Verwaltung am 27.07.2021 auf der Basis des geschlossenen Rahmenvertrages zur
Beschaffung mobiler Raumluftfilter folgende Änderung der Kategorisierung
zugunsten der Ausstattung der Grundschulen vorgeschlagen:
|
Kat.
0 |
Kat.
1 |
Kat.
2 |
Kat.
3 |
Kat.
4 Entfällt |
Kat.
5 |
|
nicht genutzte
Räume |
< 55 m² |
Klassen: Jahrgänge
1-6 |
alle noch nicht
ausgestatteten Räume |
|
|
Grundschulen |
5 |
11 |
117 |
ca. 64 |
|
|
weiterführende
Schulen |
5 |
67 |
14 |
ca. 367 |
|
|
Gesamt: |
10 |
78 |
131 |
431 |
|
|
Die Auslieferung
der bis zum Ende der Sommerferien zur Verfügung stehenden 131 mobilen
Raumluftfilter ausschließlich für die Klassenräume der Jahrgangsstufen 1-6
werden in der Zeit vom 2. bis zum 12. August 2021 an die Schulen ausgeliefert.
In einigen
Räumlichkeiten, z.B. im Anbau der Euregio-Gesamtschule, existieren
Raumluftanlagen, so dass in diesen Räumlichkeiten auf eine mobile
Luftreinigungsanlage verzichtet werden kann.
Neues Förderprogramm
Der Bund hat am
14.07.2021 die Förderung mobiler Raumluftfilter mit insgesamt 200 Mill €
bekanntgegeben. Auf Basis einer sog. Bund-Länder-Vereinbarung wird die
Fördersumme anteilig auf die Länder verteilt. Die Bund-Länder-Vereinbarung
wurde noch nicht unterzeichnet. Als Vorabinformation hat das in NRW-zuständige
Kommunalministerium hat den Städten und Gemeinden in einer Onlinekonferenz am
28.07.2021 die voraussichtlichen Förderrahmenbedingungen vorgestellt. An der
Konferenz hat auch die Stadt Rheine als Schulträger teilgenommen.
Folgende
Förderbedingungen sind zu erwarten:
- Das Förderprogramm sieht eine Kategorisierung der Unterrichtsräume
in 3 Stufen vor:
Kategorie
1: Unterrichtsräume, die
durch Fenster und Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ausreichend gelüftet
werden können.
Kategorie 2: Unterrichtsräume (inkl. Sporthallen) und Lehrerzimmer,
die nicht ausreichend im Sinne des Hygieneplans für
Schulen und Sporthallen durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine
RLT-Anlage gelüftet werden können. Dies ist insbesondere anzunehmen für
a) Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen
geöffnet werden können,
b) innenliegende Fachräume oder
c) Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne
ausreichende Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können.
Kategorie 3: Räume, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit
ohne Lüftung für den Unterricht unter Pandemiebedingungen nicht genutzt werden
können.
- Eine Fördermöglichkeit für die Anschaffung mobiler Raumluftfilter
besteht ausschließlich für die Räume der Kategorie 2.
- Eine Fördermöglichkeit für die Ausstattung mit stationären
Raumluftfiltern z.B. durch die Gebäudetechnische Umsetzung von RLT-Anlagen
besteht auch für die Räume der Kategorie 1.
Das
Kommunalministerium hat darauf hingewiesen, dass der Einsatz mobiler
Raumluftfilter zwingend einhergehe mit dem gemeinsam mit dem Schulministerium
entwickelten sog. Multibarrierensystem bestehend aus:
-
dem
regelmäßigen fachgerechten Lüften
-
dem
Tragen von Masken
-
der
Einhaltung der Abstandsregeln.
In der Stadt
Rheine wurde dieses System bereits nach den Winterferien auf Beschluss des
Schulausschusses um den flächendeckenden Einsatz von CO2-Ampeln ergänzt.
Vorläufiges Fazit
zum neuen Förderprogramm:
Voraussichtlich
wird die Stadt Rheine in Bezug auf die mobilen Raumluftfilter nicht vom neuen Förderprogramm
partizipieren können, da keine Unterrichtsräume in der Kategorie 2 vorhanden
sind. Zudem wäre Voraussetzung, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht
förderschädlich ist.
Das Vorliegen der
Richtlinie muss insofern abgewartet werden.
Die ursprüngliche
Kategorisierung der Verwaltung sah eine sukzessive Ausstattung aller
Unterrichtsräume vor. Der Antrag der UWG fordert, die sukzessive Beschaffung in
Teilschritten aufzuheben.
Da hier eine
Optimierung des zeitlichen Ablaufs gefordert wird, schlägt die Verwaltung vor,
die Kategorisierung aufzuheben und die Ausstattung aller noch nicht
ausgestatteten Unterrichtsräume vorzunehmen.
Hinweis zu Lieferfristen: Die Verwaltung wird in der Sitzung über
die Lieferfristen vorbehaltlich des
Beschlusses für den dann zu erfolgenden Abruf der Höchstmenge an Geräten
berichten.
Die benötigten Mittel wurden im Haushaltsplan 2021, Fachbereich 8, Produktgruppe 850 bereitgestellt.
Hinweis zur Evaluation:
Die Beauftrag einer technisch-wissenschaftlichen Evaluation des Einsatzes der Geräte ist nicht vorgesehen. Auch Schlussfolgerungen aus der Entwicklung des Infektionsgeschehens an Schule zu ziehen ist vage, da hier eine weitreichende Analyse der Ansteckungsquellen und demnach ein Abgleich mit den Daten des Gesundheitsamtes erfolge müsste, was nicht möglich ist.
Insofern bezieht sich die Evaluation „weicher Fakten“ auf die Rücksprache der Schulverwaltung mit den Schulleitungen. Hierbei stehen die Fragen nach
-
subjektiver
Wahrnehmung der Geräuschkulisse
-
das
subjektive Empfinden der Raumluft
-
sowie
die Wahrnehmung der Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit bei Schülerinnen und
Schülern des gemeinsamen Lernens (insbesondere mit den Schwerpunkten: Hören,
Lernen und emotionale-soziale Entwicklungsstörungen) im Mittelpunkt.
Die Verwaltung steht zudem im regen Austausch mit den
Schulhausmeistern hinsichtlich der Wartung und des Betriebes der mobilen
Raumluftfilter.
Hinweis zu den Kindertageseinrichtungen: Das oben dargestellte Förderprogramm umfasst auch die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen. Die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen wird von der Verwaltung derzeit unter Einbeziehung der AG 78 zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorbereitet.
Anlage:
Antrag der UWG Rheine vom 28.07.2021