Betreff
Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten
Antrag der UWG Rheine
Aufhebung der Beschaffungskategorien
Vorlage
375/21
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt:

 

1.         Die Kategorisierung von Unterrichtsräumen als Grundlage für die sukzessive Beschaffung von mobilen Raumluftfiltern wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, mobile Raumluftfilter für alle noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an städtischen Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Rahmenvertrag abzurufen, sofern sie nicht über eine andere technische Ausstattung der Luftreinigung/Lüftung verfügen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem neuen Förderprogramm von Bund und Land zur Ausstattung von Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten ergebenden Fördermöglichkeiten zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

 

 


Begründung:

 

Der Antragsteller:

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der UWG Rheine-Fraktion vom 28. Juli 2021 wird verwiesen.

 

Der Verwaltung:

Auf Antrag der UWG Rheine wurde zu einer Sondersitzung des Schulausschusses der Stadt Rheine eingeladen. Signal der UWG Rheine im Antrag ist, aufgrund der Entwicklung der pandemischen Lage kurzfristig über die vollumfängliche Ausstattung der Unterrichtsräume an Rheiner Schulen mit mobilen Raumluftfiltern zu entscheiden.

 

Ursprünglich war die sukzessive Ausstattung der Unterrichtsräume in folgenden Kategorien vorgesehen:

 

Am 16. März 2021 fasste der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine unter anderem den Beschluss, für den Erwerb von Luftfiltern für Schulen im Haushaltsplan 2021 1.300.000 EUR im Fachbereich 8, Produktgruppe 850 bereitzustellen.

 

In seiner Sitzung am 16. April 2021 beschloss der Schulausschuss die Beschaffung von 88 mobilen Luftreinigungsgeräten im Wege der Direktvergabe. Die Sofortausstattung für die definierten Räume, die aufgrund ihrer Größe in Kombination mit einer unzureichenden Belüftungsmöglichkeit in Abstimmung mit dem Schulträger zunächst für die schulische Nutzung ausgeschlossen wurden und die Unterrichtsräume, die kleiner als 55 m² sind

habe im Sinne des Gesundheits- und Infektionsschutzes höchste Priorität.

 

Diese 88 Geräte( Kategorie 0 und 1) wurden im Rahmen einer Direktvergabe angeschafft und am 10. und 11. Mai 2021 in den betroffenen Schulen der Stadt aufgestellt.

 

 

 

 

 

Kat. 0
(bereits geliefert)

Kat. 1
(bereits geliefert)

Kat. 2
(Lieferung in den Sommerferien)

Kat. 3
Beschlussfassung 25. Aug. 2021

Kat. 4

Kat. 5

 

nicht genutzte Räume

< 55 m²

> 25 SuS

< 60 m²

Grundschulen (Rest)

weiterführende Schulen (Rest)

Grundschulen

5

11

26

48

ca. 107

 

weiterführende Schulen

5

67

105

27

0

ca. 249

Gesamt:

10

78

131

75

107

249

 

 

Da für die Kinder der Klassen 1-6 aufgrund ihres Alters keine Impfmöglichkeit besteht hat die Verwaltung am 27.07.2021 auf der Basis des geschlossenen Rahmenvertrages zur Beschaffung mobiler Raumluftfilter folgende Änderung der Kategorisierung zugunsten der Ausstattung der Grundschulen vorgeschlagen:

 

 

Kat. 0
(bereits geliefert)

Kat. 1
(bereits geliefert)

Kat. 2
(Lieferung 2.-10. August 2021)

Kat. 3
Beschlussfassung 12. Aug. 2021

Kat. 4

Entfällt

Kat. 5
entfällt

 

nicht genutzte Räume

< 55 m²

Klassen:

Jahrgänge 1-6

alle noch nicht ausgestatteten Räume

 

 

Grundschulen

5

11

117

ca. 64

 

 

weiterführende Schulen

5

67

14

ca. 367

 

 

Gesamt:

10

78

131

431

 

 

 

Die Auslieferung der bis zum Ende der Sommerferien zur Verfügung stehenden 131 mobilen Raumluftfilter ausschließlich für die Klassenräume der Jahrgangsstufen 1-6 werden in der Zeit vom 2. bis zum 12. August 2021 an die Schulen ausgeliefert.

 

In einigen Räumlichkeiten, z.B. im Anbau der Euregio-Gesamtschule, existieren Raumluftanlagen, so dass in diesen Räumlichkeiten auf eine mobile Luftreinigungsanlage verzichtet werden kann.

 

 

 

Neues Förderprogramm

 

Der Bund hat am 14.07.2021 die Förderung mobiler Raumluftfilter mit insgesamt 200 Mill € bekanntgegeben. Auf Basis einer sog. Bund-Länder-Vereinbarung wird die Fördersumme anteilig auf die Länder verteilt. Die Bund-Länder-Vereinbarung wurde noch nicht unterzeichnet. Als Vorabinformation hat das in NRW-zuständige Kommunalministerium hat den Städten und Gemeinden in einer Onlinekonferenz am 28.07.2021 die voraussichtlichen Förderrahmenbedingungen vorgestellt. An der Konferenz hat auch die Stadt Rheine als Schulträger teilgenommen.

 

Folgende Förderbedingungen sind zu erwarten:

 

  1. Das Förderprogramm sieht eine Kategorisierung der Unterrichtsräume in 3 Stufen vor:

Kategorie 1: Unterrichtsräume, die durch Fenster und Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ausreichend gelüftet werden können.

Kategorie 2: Unterrichtsräume (inkl. Sporthallen) und Lehrerzimmer, die nicht ausreichend im Sinne des Hygieneplans für Schulen und Sporthallen durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können. Dies ist insbesondere anzunehmen für

a) Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können,

b) innenliegende Fachräume oder

c) Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können.

Kategorie 3: Räume, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit ohne Lüftung für den Unterricht unter Pandemiebedingungen nicht genutzt werden können.

 

  1. Eine Fördermöglichkeit für die Anschaffung mobiler Raumluftfilter besteht ausschließlich für die Räume der Kategorie 2.
  2. Eine Fördermöglichkeit für die Ausstattung mit stationären Raumluftfiltern z.B. durch die Gebäudetechnische Umsetzung von RLT-Anlagen besteht auch für die Räume der Kategorie 1.

 

Das Kommunalministerium hat darauf hingewiesen, dass der Einsatz mobiler Raumluftfilter zwingend einhergehe mit dem gemeinsam mit dem Schulministerium entwickelten sog. Multibarrierensystem bestehend aus:

-          dem regelmäßigen fachgerechten Lüften

-          dem Tragen von Masken

-          der Einhaltung der Abstandsregeln.

 

In der Stadt Rheine wurde dieses System bereits nach den Winterferien auf Beschluss des Schulausschusses um den flächendeckenden Einsatz von CO2-Ampeln ergänzt.

 

Vorläufiges Fazit zum neuen Förderprogramm:

Voraussichtlich wird die Stadt Rheine in Bezug auf die mobilen Raumluftfilter nicht vom neuen Förderprogramm partizipieren können, da keine Unterrichtsräume in der Kategorie 2 vorhanden sind. Zudem wäre Voraussetzung, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht förderschädlich ist.

Das Vorliegen der Richtlinie muss insofern abgewartet werden.

 

 

Die ursprüngliche Kategorisierung der Verwaltung sah eine sukzessive Ausstattung aller Unterrichtsräume vor. Der Antrag der UWG fordert, die sukzessive Beschaffung in Teilschritten aufzuheben.

 

Da hier eine Optimierung des zeitlichen Ablaufs gefordert wird, schlägt die Verwaltung vor, die Kategorisierung aufzuheben und die Ausstattung aller noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume vorzunehmen.

 

Hinweis zu Lieferfristen: Die Verwaltung wird in der Sitzung über die Lieferfristen  vorbehaltlich des Beschlusses für den dann zu erfolgenden Abruf der Höchstmenge an Geräten berichten.

 

Die benötigten Mittel wurden im Haushaltsplan 2021, Fachbereich 8, Produktgruppe 850 bereitgestellt.

 

Hinweis zur Evaluation:

Die Beauftrag einer technisch-wissenschaftlichen Evaluation des Einsatzes der Geräte ist nicht vorgesehen. Auch Schlussfolgerungen aus der Entwicklung des Infektionsgeschehens an Schule zu ziehen ist vage, da hier eine weitreichende Analyse der Ansteckungsquellen und demnach ein Abgleich mit den Daten des Gesundheitsamtes erfolge müsste, was nicht möglich ist.

Insofern bezieht sich die Evaluation „weicher Fakten“ auf die Rücksprache der Schulverwaltung mit den Schulleitungen. Hierbei stehen die Fragen nach

-          subjektiver Wahrnehmung der Geräuschkulisse

-          das subjektive Empfinden der Raumluft

-          sowie die Wahrnehmung der Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit bei Schülerinnen und Schülern des gemeinsamen Lernens (insbesondere mit den Schwerpunkten: Hören, Lernen und emotionale-soziale Entwicklungsstörungen) im Mittelpunkt.

Die Verwaltung steht zudem im regen Austausch mit den Schulhausmeistern hinsichtlich der Wartung und des Betriebes der mobilen Raumluftfilter.

 

Hinweis zu den Kindertageseinrichtungen: Das oben dargestellte Förderprogramm umfasst auch die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen. Die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen wird von der Verwaltung derzeit unter Einbeziehung der AG 78 zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorbereitet.

 

 

 

 


Anlage:

 

Antrag der UWG Rheine vom 28.07.2021