Betreff
Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten
Antrag der UWG Rheine
Aufhebung der Beschaffungskategorien
Vorlage
375/21/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt:

 

1.         Die Kategorisierung von Unterrichtsräumen als Grundlage für die sukzessive Beschaffung von mobilen Raumluftfiltern wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, mobile Raumluftfilter für alle noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an städtischen Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Rahmenvertrag abzurufen, sofern sie nicht über eine andere technische Ausstattung der Luftreinigung/Lüftung verfügen.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem neuen Förderprogramm von Bund und Land zur Ausstattung von Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten ergebenden Fördermöglichkeiten zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

 


Begründung:

 

Auf die Inhalte der Ursprungsvorlage 375/21 wird verwiesen.

 

Wie in der Sitzung des Schulausschusses am 25.08.2021 gewünscht wurde, sind dieser Vorlage die im Diskurs angeführten Studien aus Stuttgart und Frankfurt als Zusammenfassung beigefügt. Die Langversionen der Studien sind darüber hinaus unter folgenden Links einsehbar:

 

https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/juli-2021/studie-mobile-luftreiniger-sind-keine-universalloesung-im-unterricht-stadt-plant-anschaffung-nur-fuer-schlecht-belueftbare-unterrichtsraeume.php

(Stuttgart)

 

https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/02786826.2021.1877257

(Frankfurt)

 

Zwischenzeitlich wurde mit Stand vom 13.08.2021 auch eine neue Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht. Diese greift die mobilen Luftfilteranlagen explizit in ihren Regelungen auf. So heißt es hier in § 3:

 

„Zur Vermeidung von über Aerosole vermittelten Infektionen ist eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen sicherzustellen. Soweit ergänzend eine Luftfilteranlage eingesetzt wird, die eine Reduzierung der Virenlast unter Berücksichtigung der Raumgröße und Personenzahl sicherstellt, kann dies bei der Bemessung von Lüftungsintervallen berücksichtigt werden. Die Intensität der Lüftung oder Luftfilterung und die Lüftungsintervalle sind der Anzahl der regelmäßig im Raum anwesenden Personen sowie den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten […] anzupassen.“

 

In welchem genauen Ausmaße die Bemessung der Lüftungsintervalle von der Aufstellung von Luftfilteranlagen beeinflusst werden, wurde vom Land nicht weiter definiert.  Das Schulministerium NRW hat am 17.08.2021 aktualisierte „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen“ veröffentlicht. Demnach wird weiterhin ein regelmäßiges Stoßlüften nach 20 Minuten Unterrichtszeit für ca. 3-5 Minuten empfohlen.

 

Es ist festzustellen, dass die aktuellen Studien in unterschiedlichem Maße einen positiven Einfluss von Luftfilteranlagen auf die Raumluftqualität nachweisen, jedoch konkrete Anhaltspunkte zur Reduzierung der Lüftungsintervalle bisher fehlen. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass in naher Zukunft Empfehlungen bzw. Berechnungsmodelle zu regelmäßigen Lüftungsintervallen beim Einsatz mobiler Raumluftfilter veröffentlicht werden.

 

 

Weiterhin sind die Regelungen zum Vorgehen bei Risikokontakten (Quarantäne) des Landes mit Stand vom 12.08.2021 angepasst worden. Zukünftig sollen bei einem positiven Corona-

fall nun lediglich die umsitzenden Personen von einer Quarantäne betroffen sein. Die letztendliche Entscheidung verbleibt hier jedoch bei den örtlichen Gesundheitsämtern. Hinsichtlich der Auswirkungen von Luftfilteranlagen auf den Umfang von Quarantäneanordnungen erfolgte daher eine Anfrage beim Kreis Steinfurt. Die Rückmeldung dazu wird in der Sitzung des Schulausschusses bekanntgegeben. 

 

Aufgrund dieser Sachlage und der grundsätzlich anzunehmenden Verbesserung der Raumluftqualität durch den Einsatz der mobilen Raumluftfilteranlagen schlägt die Verwaltung vor, eine Beschaffung, wie im Beschlusstenor aufgeführt, vorzunehmen.  


Anlagen:

Anlage 1: Zusammenfassung Studie Stuttgart

Anlage 2: Zusammenfassung Studie Frankfurt