Antrag der UWG Rheine
Aufhebung der Beschaffungskategorien
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
beschließt:
1. Die Kategorisierung von
Unterrichtsräumen als Grundlage für die sukzessive Beschaffung von mobilen
Raumluftfiltern wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, mobile
Raumluftfilter für alle noch nicht ausgestatteten Unterrichtsräume an
städtischen Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Rahmenvertrag abzurufen,
sofern sie nicht über eine andere technische Ausstattung der
Luftreinigung/Lüftung verfügen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
die sich aus dem neuen Förderprogramm von Bund und Land zur Ausstattung von
Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten ergebenden Fördermöglichkeiten zu
prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechenden Fördermittel zu
beantragen.
Begründung:
Auf die Inhalte der Ursprungsvorlage 375/21 wird verwiesen.
Wie in der Sitzung des Schulausschusses am 25.08.2021 gewünscht wurde, sind dieser Vorlage die im Diskurs angeführten Studien aus Stuttgart und Frankfurt als Zusammenfassung beigefügt. Die Langversionen der Studien sind darüber hinaus unter folgenden Links einsehbar:
(Stuttgart)
https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/02786826.2021.1877257
(Frankfurt)
Zwischenzeitlich wurde mit Stand vom 13.08.2021 auch eine neue Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht. Diese greift die mobilen Luftfilteranlagen explizit in ihren Regelungen auf. So heißt es hier in § 3:
„Zur Vermeidung von über Aerosole vermittelten Infektionen ist eine
dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen
Lüftungsintervallen sicherzustellen. Soweit ergänzend eine Luftfilteranlage
eingesetzt wird, die eine Reduzierung der Virenlast unter Berücksichtigung der
Raumgröße und Personenzahl sicherstellt, kann dies bei der Bemessung von
Lüftungsintervallen berücksichtigt werden. Die Intensität der Lüftung oder
Luftfilterung und die Lüftungsintervalle sind der Anzahl der regelmäßig im Raum
anwesenden Personen sowie den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten […] anzupassen.“
In welchem genauen Ausmaße die Bemessung der
Lüftungsintervalle von der Aufstellung von Luftfilteranlagen beeinflusst
werden, wurde vom Land nicht weiter definiert.
Das Schulministerium NRW hat am 17.08.2021 aktualisierte „Hinweise und
Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen“ veröffentlicht.
Demnach wird weiterhin ein regelmäßiges Stoßlüften nach 20 Minuten
Unterrichtszeit für ca. 3-5 Minuten empfohlen.
Es ist festzustellen, dass die aktuellen Studien in unterschiedlichem Maße einen positiven Einfluss von Luftfilteranlagen auf die Raumluftqualität nachweisen, jedoch konkrete Anhaltspunkte zur Reduzierung der Lüftungsintervalle bisher fehlen. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass in naher Zukunft Empfehlungen bzw. Berechnungsmodelle zu regelmäßigen Lüftungsintervallen beim Einsatz mobiler Raumluftfilter veröffentlicht werden.
Weiterhin sind die Regelungen zum Vorgehen bei Risikokontakten (Quarantäne) des Landes mit Stand vom 12.08.2021 angepasst worden. Zukünftig sollen bei einem positiven Corona-
fall nun lediglich die umsitzenden Personen von einer Quarantäne betroffen sein. Die letztendliche Entscheidung verbleibt hier jedoch bei den örtlichen Gesundheitsämtern. Hinsichtlich der Auswirkungen von Luftfilteranlagen auf den Umfang von Quarantäneanordnungen erfolgte daher eine Anfrage beim Kreis Steinfurt. Die Rückmeldung dazu wird in der Sitzung des Schulausschusses bekanntgegeben.
Aufgrund dieser Sachlage und der grundsätzlich anzunehmenden Verbesserung der Raumluftqualität durch den Einsatz der mobilen Raumluftfilteranlagen schlägt die Verwaltung vor, eine Beschaffung, wie im Beschlusstenor aufgeführt, vorzunehmen.
Anlagen:
Anlage 1:
Zusammenfassung Studie Stuttgart
Anlage 2:
Zusammenfassung Studie Frankfurt