Sachstand zum Modul „Nahmobilität / Radverkehrskonzept“ des „Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes KOMM“
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss beschließt die Anregungen 1 bis 7 (siehe Anlage 4 und
5) in die Maßnahmenliste (Anlage 6) aufzunehmen.
II.
Der Bau-
und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum Modul
„Nahmobilität / Radverkehrskonzept“ des „Kommunalen Modularen
Mobilitätskonzeptes KOMM“ zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage 6
dargestellte Maßnahmenliste für das Jahr 2022.
Begründung:
1.
Anlass
Der Rat der
Stadt Rheine hat am 31.03.2020 dem im StUK gefassten Beschluss (Vorlage 053/20
vom 05.02.2020) zugestimmt und beschlossen, das vorgelegte Radverkehrskonzept
als Grundlage für künftige Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die benannten Maßnahmen
umzusetzen bzw. soweit erforderlich die Planungen den zuständigen politischen
Gremien vorzulegen.
Mit der
Vorlage 505/20 „Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes KOMM“
ist dem Bau- und Mobilitätsausschuss in der Sitzung am 17.12.2020 der Aufbau
eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes vorgestellt worden. Vorlageziel
des modular aufgebauten Mobilitätskonzepts KOMM ist es, eine sowohl kurz- als
auch mittel- bis langfristig wirkende und integriert angelegte Strategie zur
Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in der Stadt Rheine zu
formulieren und den Grundstein für Maßnahmen zu legen. In diese Grundstruktur
sind auch die Umsetzungsmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept eingebettet.
Mit der
Vorlage 545/20 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss vom 17.12.2020 ein erster
Sachstandsbericht vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und
geplanten Maßnahmen vorgestellt worden sind.
In dieser Vorlage
wird nun ein weiterer Sachstandsbericht vorgelegt. Zur Abstimmung der geplanten
Maßnahmen ist am 07.10.2021 der Arbeitskreis Radverkehr, der sich in
vergleichbarer Form bereits im Zuge der Erstellung des Radverkehrskonzeptes
zusammengefunden hatte, zusammengekommen, um über die Maßnahmen zu beraten und
die Ergebnisse in die Fraktionen zu spiegeln, so dass nun der Bau- und
Mobilitätsausschuss hierzu einen Beschluss fassen kann.
Im
Arbeitskreis Radverkehr wurde zunächst über die zusätzlichen Anträge zur
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beraten, ob diese in die
Maßnahmenliste aufgenommen werden sollten, und zu welchem Zeitpunkt eine
Umsetzung in Abwägung zu den bereits bestehenden Maßnahmen erfolgen sollte.
Von den
sieben Anregungen sind sieben aufgenommen, sechs in 2022 und eine für 2023
(siehe Anlage 4 und Anlage 5).
Weiterhin
wurde ein Gesamtübersichtsplan der Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und
Knotenpunkten (siehe Anlage 1) vorgestellt. Anschließend wurden der
Übersichtsplan Bearbeitungstand (siehe Anlage 2), sowie die tabellarische
Auflistung der bereits fertiggestellten, sich in Bearbeitung für 2021/2022
befindenden und für 2022/2023 projektierte Maßnahmen erläutert (siehe Anlage
3). Die Anlage 6 beinhaltet eine Übersicht über alle sich für 2021/2022 in
Bearbeitung befindenden Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und Knotenpunkte, sowie
alle Maßnahmen, die für 2022/2023 projektiert sind.
Somit sind
zurzeit von den insgesamt 176 Maßnahmen bereits 29 Maßnahmen umgesetzt und 28
Maßnahmen in der Bearbeitung. Für 2022/2023 sind 32 Maßnahmen projektiert.
Die
Maßnahmenliste bildet aktuell und künftig nicht alle Maßnahmen ab, da vielfach
kleinere Maßnahmen, die grundsätzlich über das Radverkehrskonzept bereits
beschlossen worden sind (z.B. Umbau von Pollern, Umlaufsperren,
Radwegeschäden), sich in der laufenden Umsetzung befinden und nicht gesondert
beschlossen werden.
Die
Maßnahmen, die einer genaueren Planung (siehe z.B. Radwegefurten an der
Neuenkirchener Straße) bedürfen, werden im Bau- und Mobilitätsausschuss nach
Vorliegen dieser Planungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die
vorgelegte Maßnahmenliste soll insbesondere das zur Planung vorgesehene Jahr
abbilden – die Umsetzung kann sich unter Umständen noch verschieben.
2.
Finanzierung
Für die
Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 Mittel in
Höhe von 300.000 EUR veranschlagt worden.
3.
Auswirkungen auf den kommunalen
Klimaschutz
Die Umsetzung
der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung
dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine. Mit
der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur
Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen
Verkehrsmittels. Die Attraktivität des Radverkehrs wird gesteigert und es
werden Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das
Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet. Die Mobilität der
Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der
Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt. Diese Aspekte
tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu
fahren, erheblich gesteigert wird.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtübersichtsplan Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und Knoten-punkten
Anlage 2: Übersichtsplan Bearbeitungstand
Anlage 3: Tabelle Maßnahmenübersicht an Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten
Anlage 4: Tabelle Ergänzungsanträge
Anlage 5: Lagepläne zu den Ergänzungsanträgen
Anlage 6: Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten in Bearbeitung 2021/2022 und projektiert 2022/2023
Anlage 7: Protokoll zu Arbeitskreis Radverkehr vom 07.10.2021