Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.                    Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Anregungen 1 bis 7 (siehe Anlage 4 und 5) in die Maßnahmenliste (Anlage 6) aufzunehmen.

 

II.                  Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum Modul „Nahmobilität / Radverkehrskonzept“ des „Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes KOMM“ zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage 6 dargestellte Maßnahmenliste für das Jahr 2022.

 


Begründung:

 

1.           Anlass

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 31.03.2020 dem im StUK gefassten Beschluss (Vorlage 053/20 vom 05.02.2020) zugestimmt und beschlossen, das vorgelegte Radverkehrskonzept als Grundlage für künftige Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die benannten Maßnahmen umzusetzen bzw. soweit erforderlich die Planungen den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.

 

Mit der Vorlage 505/20 „Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes KOMM“ ist dem Bau- und Mobilitätsausschuss in der Sitzung am 17.12.2020 der Aufbau eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzeptes vorgestellt worden. Vorlageziel des modular aufgebauten Mobilitätskonzepts KOMM ist es, eine sowohl kurz- als auch mittel- bis langfristig wirkende und integriert angelegte Strategie zur Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in der Stadt Rheine zu formulieren und den Grundstein für Maßnahmen zu legen. In diese Grundstruktur sind auch die Umsetzungsmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept eingebettet.

 

Mit der Vorlage 545/20 ist im Bau-und Mobilitätsausschuss vom 17.12.2020 ein erster Sachstandsbericht vorgelegt worden, in dem die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen vorgestellt worden sind.

 

In dieser Vorlage wird nun ein weiterer Sachstandsbericht vorgelegt. Zur Abstimmung der geplanten Maßnahmen ist am 07.10.2021 der Arbeitskreis Radverkehr, der sich in vergleichbarer Form bereits im Zuge der Erstellung des Radverkehrskonzeptes zusammengefunden hatte, zusammengekommen, um über die Maßnahmen zu beraten und die Ergebnisse in die Fraktionen zu spiegeln, so dass nun der Bau- und Mobilitätsausschuss hierzu einen Beschluss fassen kann.

 

Im Arbeitskreis Radverkehr wurde zunächst über die zusätzlichen Anträge zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur beraten, ob diese in die Maßnahmenliste aufgenommen werden sollten, und zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung in Abwägung zu den bereits bestehenden Maßnahmen erfolgen sollte.

Von den sieben Anregungen sind sieben aufgenommen, sechs in 2022 und eine für 2023 (siehe Anlage 4 und Anlage 5).

 

Weiterhin wurde ein Gesamtübersichtsplan der Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten (siehe Anlage 1) vorgestellt. Anschließend wurden der Übersichtsplan Bearbeitungstand (siehe Anlage 2), sowie die tabellarische Auflistung der bereits fertiggestellten, sich in Bearbeitung für 2021/2022 befindenden und für 2022/2023 projektierte Maßnahmen erläutert (siehe Anlage 3). Die Anlage 6 beinhaltet eine Übersicht über alle sich für 2021/2022 in Bearbeitung befindenden Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und Knotenpunkte, sowie alle Maßnahmen, die für 2022/2023 projektiert sind.

 

Somit sind zurzeit von den insgesamt 176 Maßnahmen bereits 29 Maßnahmen umgesetzt und 28 Maßnahmen in der Bearbeitung. Für 2022/2023 sind 32 Maßnahmen projektiert.

 

Die Maßnahmenliste bildet aktuell und künftig nicht alle Maßnahmen ab, da vielfach kleinere Maßnahmen, die grundsätzlich über das Radverkehrskonzept bereits beschlossen worden sind (z.B. Umbau von Pollern, Umlaufsperren, Radwegeschäden), sich in der laufenden Umsetzung befinden und nicht gesondert beschlossen werden.

 

Die Maßnahmen, die einer genaueren Planung (siehe z.B. Radwegefurten an der Neuenkirchener Straße) bedürfen, werden im Bau- und Mobilitätsausschuss nach Vorliegen dieser Planungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die vorgelegte Maßnahmenliste soll insbesondere das zur Planung vorgesehene Jahr abbilden – die Umsetzung kann sich unter Umständen noch verschieben.

 

2.           Finanzierung

 

Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 Mittel in Höhe von 300.000 EUR veranschlagt worden.

 

3.           Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine. Mit der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Attraktivität des Radverkehrs wird gesteigert und es werden Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt. Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich gesteigert wird.


 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Gesamtübersichtsplan Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und Knoten-punkten

 

Anlage 2:        Übersichtsplan Bearbeitungstand

 

Anlage 3:        Tabelle Maßnahmenübersicht an Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten

 

Anlage 4:        Tabelle Ergänzungsanträge

 

Anlage 5:        Lagepläne zu den Ergänzungsanträgen

 

Anlage 6:        Maßnahmen an Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten in Bearbeitung                       2021/2022 und projektiert 2022/2023

 

Anlage 7:        Protokoll zu Arbeitskreis Radverkehr vom 07.10.2021