Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH - Wirtschaftsplan 2022
Vorlage
644/21
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2022 der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH gem. § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages festzustellen.


 

Begründung:

 

Gemäß § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 11 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.

 

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2021 den Wirtschafts- und Finanzplan 2022 - 2026 beraten und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2022-2026

Anlage 2: Finanzplan 2022-2026