Betreff
Damloup: Eckpunktebeschluss zum Mobilitätskonzept
Vorlage
015/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.        Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Teilnahme an der Phase II des Landeswettbewerb „Mobilität in Lebenswerten Städten“ in NRW zu.

 

II.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des weiterqualifizierten Mobilitätskonzepts von DKC Kommunalberatung GmbH (siehe Anlage 1), die Planungen für die ehem. Damloup Kaserne weiter zu entwickeln.

 


Begründung:

 

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des StUK-Ausschusses der Stadt Rheine vom 1.7.2021 (Vorlage 312/21) wurde die Planung für das Quartier der ehem. Damloup-Kaserne weiter geführt.

 

Zielsetzungen im Bereich „Mobilität“ sind die folgenden hierarchischen Punkte:

 

1.      Das Mobilitätsangebot so anzubieten, dass die Bewohner, wenn sie wollen, ohne eigenen PKW auskommen

2.      Wenn ein eigener PKW vorgehalten wird, dann ist es das zweite Ziel, diesen aufgrund des Mobilitätsangebotes möglichst wenig zu nutzen.

 

Hierdurch entsteht in dem gesamten Wohnquartier im Hinblick auf Sicherheit, Lärm und Aufenthaltsqualität, eine hohe Lebensqualität.

 

Um die Ziele zu erreichen und das Mobilitätsangebot in der Form anbieten zu können, hat die Verwaltung sich, nach erfolgreicher Teilnahme an der Phase I des Landeswettbewerbes „Mobilität in lebenswerten Städten“, auch an der Phase II beteiligt. Dazu sind die Bewerbungsunterlagen am 23.12.2021 versendet worden. Die Jury tagt am 9.2.2022. Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können ist, vor der Jurysitzung, ein Ratsbeschluss notwendig der die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes beschließt.

 

Um eine verlässliche und finanziell attraktive Ausgestaltung erreichen zu können, ist geplant die Realisierung folgendermaßen umzusetzen (siehe Anlage):

 

1.      Planung, Bau und Betrieb werden an einen „Dritten“ vergeben

2.      Finanzierung durch den einmaligen Mobilitätsbeitrag zusätzlich zum Verkauf der Grundstücke („Rheiner Finanzierungsmodell“)

3.      Partizipation der Quartiersbewohner und Gewerbetreibenden durch Einrichtung eines Mobilitätsbeirates.

4.      Nutzung aller verfügbaren Mobilitätsangebote durch die „Damloup App“.

 

Zu. 2.:

Beispielrechnung:

Die Finanzierung für den Bau und Betrieb der MHs für max. 30 Jahre werden anhand des folgenden Beispiels beschrieben:

 

Die Bruttogeschossfläche, die durch die Planung auf der Damloup möglich ist, wird in diesem Beispiel für die Nutzung:

a)      Wohnen mit 65.000 m² mögl. BGF

b)      Dienstleistung mit 8.000 m² mögl. BGF

angenommen.

 

Bei einem angenommenen Stellplatzschlüssel von 0,85 und 650 geplanten Wohneinheiten werden, zzgl. ca. 50 Besucherstellplätze, im Ergebnis 600 Stellplätze in den drei MH hergestellt (zzgl. der zusätzlichen Sharingangebote).

 

Aus dem weiterqualifizierten Mobilitätskonzept von DKC ergibt sich eine auf 30 Jahre kapitalisierte Investition (Inhabermodell) für Bau und Betrieb von rd. 17,8 Mio. € (Tabelle 5 der Anlage 1). Hinzu kommt der Wert der Grundstücke der drei MH in Höhe von 1,4 Mio. € (7.000 m² * 200 €/m²).

 

Daraus ergibt sich ein Wert für eine Nutzungseinheit (Wohnen oder Dienstleistung) bei einer angenommenen Bruttogeschossfläche (BGF)-Größe von 100 m² von 26.300 €/ 100m² BGF Nutzung für Bau und kapitalisierten Betriebskosten für 30 Jahre. Es soll, zusätzlich zum Kaufpreis des Grundstückes, ein (in diesem Bsp.) einmaliger Betrag von 263 €/m² je maximal realisierbarer BGF mit den Grundstückskäufern abgerechnet werden. Das entspricht bei Baukosten von ca. 3000 €/m² BGF (ohne Stellplatz) für eine Wohnung, einem Anteil von ca. 8,5 %.

 

Die Kostenschätzungen sind auf Grundlage von eigenen Erhebungen und aus dem Konzept von DKC entnommen.

 

Zum Vergleich:

Für Mehrfamilienhäuser und Dienstleistungseinrichtungen:

Ein Tiefgaragenstellplatz kostet im Mittel (ohne Betriebskosten): ca. 45.000 €

 

Townhouses:

Ein ebenerdiger Stellplatz, direkt neben jedem Townhouse, kann hier nur als fiktiver Wert angegeben werden, da dieser aufgrund der Bauweise nicht möglich ist. Er würde sich auf ca. 13.000 €/Stellplatz (incl. dem Wert für die Fläche) belaufen. Es ist beabsichtigt den Berechnungsmaßstab „BGF“ für den Mobilitätsbeitrag für die Towhnhouses an die städtische Stellplatzsatzung anzulehnen (z.B. für Townhouses 150m² BGF).

Da die Townhouses einen untergeordneten Anteil bei der Anzahl der geplanten Wohneinheiten und BGF darstellen, ist die Realisierung über die MHs neben den umfangreichen Vorteilen (s.u.) über alle Bewohner gesehen, wirtschaftlicher und vor allem flächensparender als bei einer „klassischen“ Wohngebietsentwicklung.

 

Vorteile gegenüber klassischen Neubaugebieten:

Zusätzlich käme ein erhöhter benötigter Flächenbedarf an öffentlichen Verkehrsflächen hinzu (Ankauf und Herstellung), da die Verkehre immer in das Quartier einfahren müssten.

Ohne die MHs käme die städtische Stellplatzsatzung zum Tragen die einen deutlich erhöhten Stellplatznachweis einfordern würde. Diese Stellplätze wären klassisch dezentral angeordnet. Dadurch geht Fläche verloren die nun dem Freiraum und dem Wohnen zugeordnet werden kann. Die Flächeneinsparung durch das vorliegende Mobilitätskonzept liegt bei ca. 20 bis 25%.

Durch die MHs gibt es zusätzliche Mobilitätsangebote und die Wohnqualität ist durch den stark reduzierten Motorisierten Individualverkehr (MIV) im Quartier sehr viel hochwertiger.


Anlagen:

 

Anlage 1: Mobilitätskonzept von DKC und HoffmannLiebs

Anlage 2: Präsentation für die Phase II des Landeswettbewerbs