Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der Rat
der Stadt Rheine stimmt der Teilnahme an der Phase II des Landeswettbewerb
„Mobilität in Lebenswerten Städten“ in NRW zu.
II.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des
weiterqualifizierten Mobilitätskonzepts von DKC Kommunalberatung GmbH (siehe
Anlage 1), die Planungen für die ehem. Damloup Kaserne weiter zu entwickeln.
Begründung:
Aufgrund des
Grundsatzbeschlusses des StUK-Ausschusses der Stadt Rheine vom 1.7.2021
(Vorlage 312/21) wurde die Planung für das Quartier der ehem. Damloup-Kaserne
weiter geführt.
Zielsetzungen im
Bereich „Mobilität“ sind die folgenden hierarchischen Punkte:
1.
Das
Mobilitätsangebot so anzubieten, dass die Bewohner, wenn sie wollen, ohne
eigenen PKW auskommen
2.
Wenn ein
eigener PKW vorgehalten wird, dann ist es das zweite Ziel, diesen aufgrund des
Mobilitätsangebotes möglichst wenig zu nutzen.
Hierdurch entsteht
in dem gesamten Wohnquartier im Hinblick auf Sicherheit, Lärm und
Aufenthaltsqualität, eine hohe Lebensqualität.
Um die Ziele zu
erreichen und das Mobilitätsangebot in der Form anbieten zu können, hat die
Verwaltung sich, nach erfolgreicher Teilnahme an der Phase I des
Landeswettbewerbes „Mobilität in lebenswerten Städten“, auch an der Phase II
beteiligt. Dazu sind die Bewerbungsunterlagen am 23.12.2021 versendet worden.
Die Jury tagt am 9.2.2022. Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können ist, vor
der Jurysitzung, ein Ratsbeschluss notwendig der die Umsetzung des
Mobilitätskonzeptes beschließt.
Um eine
verlässliche und finanziell attraktive Ausgestaltung erreichen zu können, ist
geplant die Realisierung folgendermaßen umzusetzen (siehe Anlage):
1.
Planung,
Bau und Betrieb werden an einen „Dritten“ vergeben
2.
Finanzierung
durch den einmaligen Mobilitätsbeitrag zusätzlich zum Verkauf der Grundstücke
(„Rheiner Finanzierungsmodell“)
3.
Partizipation
der Quartiersbewohner und Gewerbetreibenden durch Einrichtung eines
Mobilitätsbeirates.
4.
Nutzung
aller verfügbaren Mobilitätsangebote durch die „Damloup App“.
Zu. 2.:
Beispielrechnung:
Die Finanzierung
für den Bau und Betrieb der MHs für max. 30 Jahre werden anhand des folgenden
Beispiels beschrieben:
Die
Bruttogeschossfläche, die durch die Planung auf der Damloup möglich ist, wird
in diesem Beispiel für die Nutzung:
a)
Wohnen
mit 65.000 m² mögl. BGF
b)
Dienstleistung
mit 8.000 m² mögl. BGF
angenommen.
Bei einem
angenommenen Stellplatzschlüssel von 0,85 und 650 geplanten Wohneinheiten
werden, zzgl. ca. 50 Besucherstellplätze, im Ergebnis 600 Stellplätze in den
drei MH hergestellt (zzgl. der zusätzlichen Sharingangebote).
Aus dem
weiterqualifizierten Mobilitätskonzept von DKC ergibt sich eine auf 30 Jahre
kapitalisierte Investition (Inhabermodell) für Bau und Betrieb von rd. 17,8
Mio. € (Tabelle 5 der Anlage 1). Hinzu kommt der Wert der Grundstücke der drei
MH in Höhe von 1,4 Mio. € (7.000 m² * 200 €/m²).
Daraus ergibt sich
ein Wert für eine Nutzungseinheit (Wohnen oder Dienstleistung) bei einer
angenommenen Bruttogeschossfläche (BGF)-Größe von 100 m² von 26.300 €/ 100m²
BGF Nutzung für Bau und kapitalisierten Betriebskosten für 30 Jahre. Es
soll, zusätzlich zum Kaufpreis des Grundstückes, ein (in diesem Bsp.)
einmaliger Betrag von 263 €/m² je maximal realisierbarer BGF mit den
Grundstückskäufern abgerechnet werden. Das entspricht bei Baukosten von ca.
3000 €/m² BGF (ohne Stellplatz) für eine Wohnung, einem Anteil von ca. 8,5 %.
Die
Kostenschätzungen sind auf Grundlage von eigenen Erhebungen und aus dem Konzept
von DKC entnommen.
Zum Vergleich:
Für
Mehrfamilienhäuser und Dienstleistungseinrichtungen:
Ein
Tiefgaragenstellplatz kostet im Mittel (ohne Betriebskosten): ca. 45.000
€
Townhouses:
Ein ebenerdiger
Stellplatz, direkt neben jedem Townhouse, kann hier nur als fiktiver Wert
angegeben werden, da dieser aufgrund der Bauweise nicht möglich ist. Er würde
sich auf ca. 13.000 €/Stellplatz (incl. dem Wert für die Fläche) belaufen. Es
ist beabsichtigt den Berechnungsmaßstab „BGF“ für den Mobilitätsbeitrag für die
Towhnhouses an die städtische Stellplatzsatzung anzulehnen (z.B. für Townhouses
150m² BGF).
Da die Townhouses
einen untergeordneten Anteil bei der Anzahl der geplanten Wohneinheiten und BGF
darstellen, ist die Realisierung über die MHs neben den umfangreichen Vorteilen
(s.u.) über alle Bewohner gesehen, wirtschaftlicher und vor allem
flächensparender als bei einer „klassischen“ Wohngebietsentwicklung.
Vorteile
gegenüber klassischen Neubaugebieten:
Zusätzlich käme
ein erhöhter benötigter Flächenbedarf an öffentlichen Verkehrsflächen hinzu
(Ankauf und Herstellung), da die Verkehre immer in das Quartier einfahren
müssten.
Ohne die MHs käme
die städtische Stellplatzsatzung zum Tragen die einen deutlich erhöhten
Stellplatznachweis einfordern würde. Diese Stellplätze wären klassisch
dezentral angeordnet. Dadurch geht Fläche verloren die nun dem Freiraum und dem
Wohnen zugeordnet werden kann. Die Flächeneinsparung durch das vorliegende
Mobilitätskonzept liegt bei ca. 20 bis 25%.
Durch die MHs gibt es zusätzliche Mobilitätsangebote und die Wohnqualität ist durch den stark reduzierten Motorisierten Individualverkehr (MIV) im Quartier sehr viel hochwertiger.
Anlagen:
Anlage 1: Mobilitätskonzept von DKC und HoffmannLiebs
Anlage 2: Präsentation für die Phase II des Landeswettbewerbs