Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: "Eschendorfer Aue-Teilgebiet Ost"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss
des Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau:
Storchenring
und Eisvogelweg / verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbe-pflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazit-farbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Fuß- und Radwege
1. Geh- und Radwegflächen mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster
2. Verkehrsgrün, bestehend aus Grünstreifen mit Bepflanzung
3. betriebsfertige elektrische Wegebeleuchtung
3. Entwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der aktualisierten Straßenplanung Storchenring und
Eisvogelweg, die gegenüber der ursprünglichen Planung von 2018 einige
Änderungen (s. Vorlage 381/18) enthielt, hat in der Zeit vom 15.06.2022 bis zum
01.07.2022 in den Räumen der
Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anwohner vom Eisvogelweg und 5 Anlieger vom
Storchenring erschienen. Es sind 10 schriftliche Eingaben und eine telefonische
Anregung eingegangen. Seitens eines Versorgerunternehmens sind 2 Anregungen zur
Baum- bzw. Strauchbepflanzung und seitens des PB Grün ist eine allgemeine
Anregung bezüglich der Rad-/Fuß-wegbegrünung hinzugekommen. Die Eingaben der
Anlieger sind als Anlagen 1-10 beigefügt.
1 Eingabe: Eisvogelweg 3
Verschiebung
des Parkstandes von Haus Nr. 3 nach Nr. 4
Wegfall
Beet
Abwägung
zu 1:
Der Anlieger hat gemeinsam mit den
angrenzenden Anliegern des privaten Stichweges in Höhe von Haus Nr. 3 nach
einer Lösung gesucht, damit sich die Sicht beim Ausfahren aus dem Stichweg
verbessert. Eine Verlagerung des geplanten Stellplatzes auf die
gegenüberliegende Straßenseite wurde überlegt und mit den Nachbarn besprochen.
Zurzeit wird an der Stelle des geplanten Stellplatzes bereits mit einem
Kraftfahrzeug geparkt, so dass beim Einbiegen aus dem Stichweg in den
Eisvogelweg der Querverkehr nur eingeschränkt zu erkennen ist. Zudem erschweren
Sichtschutzzäune den Blick auf die Straße.
Das Ausfahren aus dem Stichweg ist vergleichbar mit dem Ausfahren aus einer privaten Zufahrt. Auch hier ist eine Zufahrt, die nur 3 m breit ist und seitlich durch Sichtschutzzäune -oder vergleichbarem - eingefasst ist, problematisch. Der vordere Teil des PKWs befindet sich bereits auf der Fahrbahn bis der Querverkehr eingesehen werden kann. Dies ist in einer verkehrsberuhigten Straße mit spielenden Kindern nicht ungefährlich. Um speziell hier Abhilfe zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, den Parkstand (der die Sicht zusätzlich behindert) entfallen zu lassen. Das verbleibende Beet bewirkt, dass der Querverkehr auf der vom Stichweg abgelegenen Seite fließt.
Die Anregungen zur Breite der Stichwege und zu zulässigen Eck-Einfriedigungen, die im Rahmen der Offenlage von mehreren Anliegern angesprochen wurden, werden für künftige Planungsprozesse mitgenommen.
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, den Parkstand von Haus Nr. 3 entfallen zu lassen.
2 Eingabe: Eisvogelweg 5
Verschiebung
des Parkstandes am Haus Nr. 3,
schlechte
Sicht durch hohe Einfriedigungen,
schmale
Stichwege
Abwägung
zu 2:
Von einem Anlieger des privaten Stichweges
in Höhe von Haus Nr. 3-9 wurde die Verlagerung des geplanten Stellplatzes (Haus
Nr.3) vorgeschlagen, um besser ausfahren zu können. Zurzeit wird an der Stelle
bereits mit einem höheren Fahrzeug geparkt, so dass beim Einbiegen in den
Eisvogelweg der Querverkehr nicht zu sehen ist. Die hohe Einfriedigung auf
nördlicher Seite, die bis zur Ecke des Stichweges reicht und die geringe Breite
des Weges von 3 m sind für eine Ausfahrt stark einschränkend.
Das Ausfahren aus dem Stichweg ist vergleichbar mit dem Ausfahren aus einer privaten Zufahrt. Auch hier ist eine Zufahrt, die nur 3 m breit ist und seitlich durch Sichtschutzzäune -oder vergleichbarem - eingefasst ist, problematisch. Der vordere Teil des PKWs befindet sich bereits auf der Fahrbahn bis der Querverkehr eingesehen werden kann. Dies ist in einer verkehrsberuhigten Straße mit spielenden Kindern nicht ungefährlich. Um speziell hier Abhilfe zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, den Parkstand (der die Sicht zusätzlich behindert) entfallen zu lassen. Das verbleibende Beet bewirkt, dass der Querverkehr auf der vom Stichweg abgelegenen Seite fließt.
Die Anregungen zur Breite der Stichwege und zu zulässigen Eck-Einfriedigungen, die im Rahmen der Offenlage von mehreren Anliegern angesprochen wurden, werden für künftige Planungsprozesse mitgenommen.
Abwägungsbeschluss zu 2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, den Parkstand von Haus Nr. 3 entfallen zu lassen. (s. Beschluss der Eingabe 1).
3 Eingabe: Eisvogelweg 7
Verschiebung
des Parkstandes von Haus Nr. 3 nach Nr. 4,
Wegfall
Beet
Abwägung
zu 3:
Von einem Anlieger des privaten Stichweges
in Höhe von Haus Nr. 3 -9 wird die Verlegung des vor Haus 3 geplanten
Stellplatzes auf die gegenüberliegende Seite gewünscht, um aus dem Stichweg,
der seitlich im privaten Abschnitt keine Sicht zulässt, besser ausfahren zu
können. Zurzeit wird an der Stelle bereits geparkt mit einem Kraftfahrzeug, so
dass beim Einbiegen in den Eisvogelweg der Querverkehr nur eingeschränkt zu
erkennen ist. Zudem erschweren Sichtschutzzäune den Blick auf die Straße.
Das Ausfahren aus dem Stichweg ist vergleichbar mit dem Ausfahren aus einer privaten Zufahrt. Auch hier ist eine Zufahrt, die nur 3 m breit ist und seitlich durch Sichtschutzzäune -oder vergleichbarem - eingefasst ist, problematisch. Der vordere Teil des PKWs befindet sich bereits auf der Fahrbahn bis der Querverkehr eingesehen werden kann. Dies ist in einer verkehrsberuhigten Straße mit spielenden Kindern nicht ungefährlich. Um speziell hier Abhilfe zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, den Parkstand (der die Sicht zusätzlich behindert) entfallen zu lassen. Das verbleibende Beet bewirkt, dass der Querverkehr auf der vom Stichweg abgelegenen Seite fließt.
Die Anregungen zur Breite der Stichwege und zu zulässigen Eck-Einfriedigungen, die im Rahmen der Offenlage von mehreren Anliegern angesprochen wurden, werden für künftige Planungsprozesse mitgenommen.
Abwägungsbeschluss zu 3:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, den Parkstand von Haus Nr. 3 entfallen zu lassen. (s. Beschluss der Eingabe 1)
4 Eingabe: Eisvogelweg 16
Verschiebung
der Leuchte um 1-2 m nach Osten (Wendehammer)
Abwägung
zu 4:
Von einem Anlieger nahe dem Wendehammer wird
aufgrund der Anordnung der Fenster seines Wohnhauses der Standort der geplanten
Leuchte als nachteilig gesehen und es wird eine geringe Verschiebung der
Leuchte, südlich von Haus Nr. 16, in östliche Richtung gewünscht.
Dem Wunsch steht beleuchtungstechnisch nichts entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 4:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die geplante Leuchte im Wendehammer,
südlich von Haus Nr. 16, um 1,75 in den Wendehammer hinein/nach Osten zu
verschieben.
5 Eingabe Versorger: Eisvogelweg 10+17
Versorgungsleitungen
Strauch
Abwägung
zu 5:
Im Zuge der Offenlage wurden die
Versorgungsunternehmen ebenfalls beteiligt. Da auf der Ostseite der Straße
Leitungen liegen, insbesondere Gasleitungen, ist auf eine Baumanpflanzung vor
Haus 17 zu verzichten. Unterhalb des geplanten Beetes vor Haus Nr. 10 befinden
sich mehrere Hausanschlussleitungen, so dass auch hier die Baumanpflanzung
entfällt.
Anstelle der zwei Baumstandorte werden nun Sträucher eingeplant. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 5:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe und Planänderung zur Kenntnis.
6 Eingabe: Eisvogelweg 23
hohe
Einfriedigung schränkt Sicht ein,
Wunsch
eines Hindernisses (Leuchte/Beet) vor dem Stichweg
Abwägung
zu 6:
Von einem Anlieger am Ende des Wendehammers
bzw. des Stichweges wird auf die Gefahr
beim Zufahren aus der Stichstraße in den Wendehammer hingewiesen. Durch
die hohe Einfriedigung seitlich des Stichweges (Haus 19) kann der Verkehr von
Norden im Wendehammer (einschl. Radfahrer oder spielender Kinder) nicht
eingesehen werden. Daher schlägt der Anlieger vor, ein Hindernis zum Abrücken
des Verkehrs an der nördlichen Ecke der abbiegenden Stichstraße einzuplanen
(Leuchte, Beet).
Das Ausfahren aus dem Stichweg ist vergleichbar mit dem Ausfahren aus einer privaten Zufahrt. Die Straßenbreite von 4,5 m bietet hier noch etwas mehr Spielraum als die 3,0 m breiten Stichstraßen. Dennoch ist das Einfahren in den Wendehammer durch die seitlichen Sichtschutzzäune problematisch. Der vordere Teil des PKWs befindet sich bereits auf der Fahrbahn bis der Querverkehr eingesehen werden kann. Dies ist in einer verkehrsberuhigten Straße mit spielenden Kindern und hohem Radverkehr nicht ungefährlich.
Durch den Ausbau des 22 m breiten Wendehammers mit zentriert angelegten Parkständen wird sich der Verkehr dort insgesamt aber zukünftig besser ordnen, so dass Fahrzeuge und Radfahrer auf der rechten Straßenseite bzw. mittig fahren. Dadurch entschärft sich die unübersichtliche Lage.
Die Einplanung eines Beetes an der Ecke würde den Wendebereich in Bezug auf größere Fahrzeuge (Müllfahrzeug/Feuerwehr) einschränken. Eine Leuchte ist bereits an dem Eckbereich geplant, wodurch ein abrücken des Verkehrs aber kaum bewirkt werden kann.
Die Anregung zu den Stichwegen und zu den zulässigen Eck-Einfriedigungen, die im Rahmen der Offenlage von mehreren Anliegern angesprochen wurde, werden für künftige Planungsprozesse mitgenommen.
Abwägungsbeschluss zu 6:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
7 Eingabe Versorger: Storchenring 61
Parkplatz
und Leuchte gegenüber von Haus 61
Abwägung
zu 7.1:
Ein Anlieger möchte, dass das Beet und der
Parkstand gegenüber seiner Zufahrt/Stellplätze um einige Meter nach Osten
verschoben wird, um besser zufahren zu können.
Da sich die Zufahrt in dem Abschnitt befindet, über den alle Anlieger zum Baugebiet Eisvogelweg/Storchenring zufahren müssen und mit höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, ist ein einfaches Ein- und Ausfahren wichtig. So kann zusätzlicher Rückstau vermieden werden. Der Parkstand und das Strauchbeet werden dazu um 1 Meter nach Osten verschoben, das Beet wird von 3 m auf 2 m Breite verschmälert und abgeschrägt. Die Tiefe vom Parkstand und Beet (bisher 2,5 m) auf 2 m reduziert.
Abwägungsbeschluss zu 7.1:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Beet mit Parkstand gegenüber der
Zufahrt von Haus Nr. 61 um 1 m nach Osten verschieben, das Beet um 1m
einzukürzen und abzuschrägen, sowie die Tiefe vom Stellplatz und Beet von
bisher 2,5 m auf 2,0 zu verringern.
Abwägung
zu 7.2:
Der Anlieger möchte, dass die nahe der
Zufahrt geplante Leuchte an die östliche (oder westliche) Grundstücksecke
verschoben wird.
Um die Beleuchtungssituation nicht zu verschlechtern und den Kurvenbereich gut auszuleuchten, rät die Verwaltung die geplante Leuchte auf die Ostgrenze (max. 6,50 m weiter östlich) zu verschieben. Die Änderung ist im Plan übernommen worden.
Abwägungsbeschluss zu 7.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 61 an den östlichen Grenzpunkt zu verschieben - an den Beginn der Kurvenausrundung.
8 Eingabe Versorger: Storchenring 7 /
Kurve bei Hausnr. 61 entschärfen
Abwägung
zu 8:
Der Anlieger teilte mündlich und schriftlich
mit, dass der Kurvenbereich in Höhe von Haus Nr. 61 sehr unübersichtlich ist
und z.T. zu einem Rückstau bis vor Haus Nr. 7 führt. Die schlechte Sicht beim
Abbiegen durch den hohen Sichtschutzzaun von Haus Nr. 3 sei problematisch. Ein
dort geplanter Parkstand mit Beet soll entweder entfallen oder weiter westlich
eingeplant werden. Bei einem Feuerwehreinsatz sei es ebenfalls zum Stau bzw.
zur Behinderung gekommen.
Die - mündlich mitgeteilte - schlechte Sicht im Kurvenbereich auf den Fahrbahnabschnitt nach Westen ist durch den hohen Sichtschutzzaun entstanden.
Da sich der Kurvenbereich nahe an dem Abschnitt befindet, über den alle Anlieger zum Baugebiet Eisvogelweg/Storchenring zufahren müssen und mit höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, ist ein einfaches Abbiegen ohne größeren Rückstau wichtig. Aus diesem Grunde wurde der geplante Parkstand vor Haus 61 nicht - wie vom vorherigen Anlieger gewünscht - um 2 m, sondern lediglich um 1 m nach Osten verschoben (Eingabe 7.1), so dass genügende Platz zum Einscheren davor verbleibt.
Die beengte Situation eines Feuerwehreinsatzes betraf laut den Mitarbeitern abgestellte Mülltonnen. Ein Parkstand vor Haus Nr. 61 ist laut den Mitarbeitern der Feuerwehr keine Einengung oder Behinderung.
Abwägungsbeschluss zu 8:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis (s. Eingabe 7.1).
9 Eingabe: Storchenring 12
Strauch
Abwägung
zu 9:
Von Anliegerseite wird aufgrund eigener Baumanpflanzungen
darum gebeten, vor Haus Nr. 12 einen Strauch anstelle eines Baumes zu pflanzen.
Ein Abgleich der Planung mit den aktuellen Kanalleitungen zeigt, dass unter dem geplanten Baumbeet vor Haus Nr. 12 Kanalanschlussleitungen liegen.
Daher hält die Verwaltung es für erforderlich, die Baumanpflanzung durch einen Strauch zu ersetzen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 9:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
10 Eingabe: Storchenring 16
Strauch
Abwägung
zu 10:
Von Anliegerseite wurde in einem Telefonat
darum gebeten, vor Haus Nr. 16 einen Strauch anstelle eines Baumes zu pflanzen.
Ein Abgleich der Planung mit den aktuellen Kanalleitungen zeigt, dass unter dem geplanten Baumbeet vor Haus Nr. 16 Kanalanschlussleitungen liegen.
Daher hält die Verwaltung es für erforderlich, die Baumanpflanzung durch einen Strauch zu ersetzen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 10:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
11 Eingabe: Storchenring 31
Leuchte
Abwägung
zu 11:
Die Anlieger wünschen, dass die geplante
Leuchte vor Haus Nr. 31 weiter nördlich – etwa 4,50 vom nördlichen Grenzpunkt
entfernt - platziert wird. Der geplante Standort steht der vorgesehenen
Stellplatzanordnung und Beetplanung entgegen.
Da die Beleuchtungssituation auch bei einer Verschiebung ausreichend bleibt, schlägt die Verwaltung vor, die Leuchte entsprechend nördlicher einzuplanen.
Abwägungsbeschluss zu 11:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die geplante Leuchte vor Haus Nr. 31 nach Norden zu verschieben mit einem Abstand von 4,50 m vom nördlichen Grenzpunkt.
12 Eingabe: Storchenring 26/45
Leuchte
nach gegenüber
Abwägung
zu 12:
Von Anliegerseite wird gewünscht, dass die
geplante Leuchte vor Haus Nr. 26, die in der Ursprungsplanung von 2018 dort
nicht vorgesehen war, nach gegenüber platziert wird gemäß der älteren Planung.
Da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor Haus Nr. 45 zwei Längsparkstände befinden, hat die Verwaltung zunächst einen anderen Standort für die Leuchte gewählt. In Absprache mit den beiden Anliegern von Haus Nr. 45 und Nr. 26 konnte eine Einigung erreicht werden, so dass die Leuchte mittig vor den zwei Längsparkständen von Haus Nr. 45 eingeplant wird.
Abwägungsbeschluss zu 12:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 26 mittig vor Haus Nr. 45 einzuplanen.
13 Eingabe: Storchenring 24b
Versorgungsleitung
Strauch
Abwägung
zu 13:
Ein Abgleich der Planung mit den aktuellen Kanalleitungen zeigt, dass unter dem geplanten Baumbeet neben Haus Nr. 24 b zwei Kanalanschlussleitungen liegen.
Daher hält die Verwaltung es für erforderlich, die Baumanpflanzung durch einen Strauch zu ersetzen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 13:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
14 Eingabe: Storchenring 28
Versorgungsleitungen
Strauch
Abwägung
zu 14:
Im Zuge der aktualisierten Offenlage wurden die Versorgungsunternehmen beteiligt. Seitens der EWR wurde um Verzicht auf eine Baumanpflanzung aufgrund von Anschlussleitungen (Strom, Trinkwasser) gebeten.
Daher hält die Verwaltung es für erforderlich, die Baumanpflanzung in Höhe von Haus Nr. 28 durch einen Strauch zu ersetzen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 14:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
15 Eingabe: Fuß-/Radwege mit Grünstreifen
hausinterne
Anregung PB Grün
Abwägung
zu 15:
Der Produktbereich Grün hat hausintern
angeregt, die 4,5 m breiten Fuß- und Radwege mit einem Grünstreifen von ca. 1,5
m Breite zu versehen.
Die ursprüngliche Planung mit 4,5 m breiten Wegeparzellen hatte entsprechend breite Fuß-/ Radwege vorgesehen. Üblicherweise wird seitens der Verwaltung in der Regel ein Grünstreifen beidseitig oder einseitig eingeplant. Zur Reduzierung der Versiegelung von Flächen und zur besseren CO2-Bilanz/Kleinklima wird die nachträgliche Einplanung von 1,50 m breiten Grünstreifen als sinnvoll gesehen. So verbleiben 3,0 m Breite für Radfahrer und Fußgänger. Die Entwässerungsrinne rückt an den Grünstreifen. Die Grünstreifen werden mit Kantensteinen eingefasst. Die Änderungen wurden in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 15:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, in den vier ausgewiesenen Fuß- und Radwegen am Eisvogelweg und Storchenring 1,50 m breite Grünstreifen (Bodendecker) zu ergänzen.
Zu II: Festlegung des
Bauprogramms
Storchenring und Eisvogelweg /
verkehrsberuhigter Bereich
Die Straßen Eisvogelweg (Sackgassenlage) und Storchenring werden in Höhe der Hausnummern 99 +101 an die Schorlemerstraße angebunden.
Nachdem im ehemaligen Gelände der General-Wever-Kaserne bis auf zwei Grundstücke alle Anliegerflächen vom Storchenring und Eisvogelweg bebaut sind, sieht die Planung einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m (6,00 m am östlichen Bereich Storchenring) vor. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.
Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m
bis 7,00 m. In den auf geweiteten Wendehämmern, deren Breite 20 m bzw. 22 m
beträgt, liegt die Breite der befahrbaren
Mischfläche zwischen 7,00 m und 7,50 m.
Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,50 m (vereinzelt 2,0m). Im Wendehammer Eisvogelweg sind die Stellplätze zentriert angeordnet und an deren Stirnseite grenzt ein 2,00 m breites Baumbeet an.
Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich von Versorgungsleitungen aus Sträuchern. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.
Die 2,50 m (vereinzelt 2,00 m) breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind 4,75 m bis 5,00 m lang. Die Stellplätze in Senkrechtaufstellung in den jeweiligen Wendehämmern sind in 2,50 m Breite und 5,0 m Länge eingeplant.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die
Entwässerung erfolgt über 30 cm
breite Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen
Regenwasserkanal. Als Überlauf bei Starkregenereignissen dienen die mittig
gelegenen Fuß-/Radwege (Storchenring) und die Rückhaltefläche (hellblau), die
das Oberflächenwasser in Richtung des RRB Moorteich „Keinpohl“ leitet. Ferner
dient die südliche Straßenfläche/Stichstraße Eisvogelweg als Überlauf in
Richtung Moor-teich.
Fuß-
und Radwege
Wie im Bebauungsplan des Baugebietes Eschendorfer Aue, Teilgebiet Ost festgelegt, wird südwestlich des Eisvogelweges ein 3,00 m (4,50 m) breiter Geh-/Radweg hergestellt. Dieser schließt unmittelbar an die Gehwege der vorfahrtberechtigten Schorlemerstraße und im weiteren Verlauf an das vorhandene Fuß- und Radwegenetz des Grünzuges an.
Der Storchenring wird mittig des Ringes durch einen 3,0 m (4,5 m) breiten Rad-/Fußweg erschlossen. Für diesen gilt, gleichberechtigt gegenüber der von Kfz befahrenen Mischfläche, eine „Rechts-vor-links-Regelung“.
Dieser Weg wird in Richtung Elsternweg verlängert und bildet eine direkte Radwegeverbindung vom verkehrsberuhigten Gebiet zur Surenburgstraße. Im Osten besteht eine Rad-/ Fußwegverbindung in Richtung Keimpohlstraße/Surenburgstraße.
In den Rad- und
Fußwegflächen (rotes Pflaster) ist jeweils ein 1,50 m breiter Grünstreifen (Bodendecker) vorgesehen.
Als Einfassung dienen Kantensteine mit Aufkantung.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die Regenwasserkanalisation. Die mittig gelegenen Fuß-/Radwege am Storchenring dienen zudem bei überstauendem Starkregen der oberflächlichen Entwässerung in Richtung Moor-teich „Keinpohl“.
Abrechnung
der Baukosten/Finanzierung
Beim Ausbau der Straßen Storchenring und Eisvogelweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil des beitragsfähigen Aufwands).
Den Anliegern wurde beim Grundstücksankauf angeboten, die Beiträge über einen Ablösevertrag aufgrund von geschätzten Kosten zu begleichen. Der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB wurde für fast alle erworbenen Grundstücke bereits abgelöst.
Die Mittel für
die Durchführung der Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt und per
Ermächtigungsübertragung in 2022 zur Verfügung gestellt worden. Folgende
Investitionen sind geplant:
Storchenring
(5951-041) Investitionen: 565 T€ (Ermächtigungsübertragung aus 2021)
Eisvogelweg (5951-042) Investitionen: 282 T€ (Ermächtigungsübertragung aus 2021)
Anlagen:
Anlagen 1-10: schriftliche Eingaben 1-4, 6-9, 11-12
Anlage 11: Lageplan
Eisvogelweg zur Abwägung
Anlage 12: Lageplan Storchenring zur Abwägung