Betreff
Ausbau Storchenring und Eisvogelweg (5951-041, 5951-042)
Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: "Eschendorfer Aue-Teilgebiet Ost"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
295/22
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau:

 


Storchenring und Eisvogelweg / verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus    

       

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbe-pflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazit-farbenem Betonsteinpflaster

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

Fuß- und Radwege

 

1.       Geh- und Radwegflächen mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

 

2.       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünstreifen mit Bepflanzung

 

 

3.       betriebsfertige elektrische Wegebeleuchtung

 

 

3.       Entwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der aktualisierten Straßenplanung Storchenring und Eisvogelweg, die gegenüber der ursprünglichen Planung von 2018 einige Änderungen (s. Vorlage 381/18) enthielt, hat in der Zeit vom 15.06.2022 bis zum 01.07.2022 in den Räumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anwohner vom Eisvogelweg und 5 Anlieger vom Storchenring erschienen. Es sind 10 schriftliche Eingaben und eine telefonische Anregung eingegangen. Seitens eines Versorgerunternehmens sind 2 Anregungen zur Baum- bzw. Strauchbepflanzung und seitens des PB Grün ist eine allgemeine Anregung bezüglich der Rad-/Fuß-wegbegrünung hinzugekommen. Die Eingaben der Anlieger sind als Anlagen 1-10 beigefügt.

 

 

1        Eingabe: Eisvogelweg 3

         Verschiebung des Parkstandes von Haus Nr. 3 nach Nr. 4

         Wegfall Beet

                                                                                                                            

Abwägung zu 1:

                                                                                                                                                           

Der Anlieger hat gemeinsam mit den angrenzenden Anliegern des privaten Stichweges in Höhe von Haus Nr. 3 nach einer Lösung gesucht, damit sich die Sicht beim Ausfahren aus dem Stichweg verbessert. Eine Verlagerung des geplanten Stellplatzes auf die gegenüberliegende Straßenseite wurde überlegt und mit den Nachbarn besprochen. Zurzeit wird an der Stelle des geplanten Stellplatzes bereits mit einem Kraftfahrzeug geparkt, so dass beim Einbiegen aus dem Stichweg in den Eisvogelweg der Querverkehr nur eingeschränkt zu erkennen ist. Zudem erschweren Sichtschutzzäune den Blick auf die Straße.

 

Das Ausfahren aus dem Stichweg ist vergleichbar mit dem Ausfahren aus einer privaten Zufahrt. Auch hier ist eine Zufahrt, die nur 3 m breit ist und seitlich durch Sichtschutzzäune -oder vergleichbarem - eingefasst ist, problematisch. Der vordere Teil des PKWs befindet sich bereits auf der Fahrbahn bis der Querverkehr eingesehen werden kann. Dies ist in einer verkehrsberuhigten Straße mit spielenden Kindern nicht ungefährlich. Um speziell hier Abhilfe zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, den Parkstand (der die Sicht zusätzlich behindert) entfallen zu lassen. Das verbleibende Beet bewirkt, dass der Querverkehr auf der vom Stichweg abgelegenen Seite fließt.

Die Anregungen zur Breite der Stichwege und zu zulässigen Eck-Einfriedigungen, die im Rahmen der Offenlage von mehreren Anliegern angesprochen wurden, werden für künftige Planungsprozesse mitgenommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, den Parkstand von Haus Nr. 3 entfallen zu lassen.

 

 

 

2        Eingabe: Eisvogelweg 5

         Verschiebung des Parkstandes am Haus Nr. 3,

         schlechte Sicht durch hohe Einfriedigungen,

         schmale Stichwege

                                                                                                                            

Abwägung zu 2:

                                                                                                                                                           

Von einem Anlieger des privaten Stichweges in Höhe von Haus Nr. 3-9 wurde die Verlagerung des geplanten Stellplatzes (Haus Nr.3) vorgeschlagen, um besser ausfahren zu können. Zurzeit wird an der Stelle bereits mit einem höheren Fahrzeug geparkt, so dass beim Einbiegen in den Eisvogelweg der Querverkehr nicht zu sehen ist. Die hohe Einfriedigung auf nördlicher Seite, die bis zur Ecke des Stichweges reicht und die geringe Breite des Weges von 3 m sind für eine Ausfahrt stark einschränkend.

 

Das Ausfahren aus dem Stichweg ist vergleichbar mit dem Ausfahren aus einer privaten Zufahrt. Auch hier ist eine Zufahrt, die nur 3 m breit ist und seitlich durch Sichtschutzzäune -oder vergleichbarem - eingefasst ist, problematisch. Der vordere Teil des PKWs befindet sich bereits auf der Fahrbahn bis der Querverkehr eingesehen werden kann. Dies ist in einer verkehrsberuhigten Straße mit spielenden Kindern nicht ungefährlich. Um speziell hier Abhilfe zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, den Parkstand (der die Sicht zusätzlich behindert) entfallen zu lassen. Das verbleibende Beet bewirkt, dass der Querverkehr auf der vom Stichweg abgelegenen Seite fließt.

Die Anregungen zur Breite der Stichwege und zu zulässigen Eck-Einfriedigungen, die im Rahmen der Offenlage von mehreren Anliegern angesprochen wurden, werden für künftige Planungsprozesse mitgenommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, den Parkstand von Haus Nr. 3 entfallen zu lassen. (s. Beschluss der Eingabe 1).

 

 

3        Eingabe: Eisvogelweg 7

         Verschiebung des Parkstandes von Haus Nr. 3 nach Nr. 4,

         Wegfall Beet

                                                                                                                            

Abwägung zu 3:

                                                                                                                                                           

Von einem Anlieger des privaten Stichweges in Höhe von Haus Nr. 3 -9 wird die Verlegung des vor Haus 3 geplanten Stellplatzes auf die gegenüberliegende Seite gewünscht, um aus dem Stichweg, der seitlich im privaten Abschnitt keine Sicht zulässt, besser ausfahren zu können. Zurzeit wird an der Stelle bereits geparkt mit einem Kraftfahrzeug, so dass beim Einbiegen in den Eisvogelweg der Querverkehr nur eingeschränkt zu erkennen ist. Zudem erschweren Sichtschutzzäune den Blick auf die Straße.

 

Das Ausfahren aus dem Stichweg ist vergleichbar mit dem Ausfahren aus einer privaten Zufahrt. Auch hier ist eine Zufahrt, die nur 3 m breit ist und seitlich durch Sichtschutzzäune -oder vergleichbarem - eingefasst ist, problematisch. Der vordere Teil des PKWs befindet sich bereits auf der Fahrbahn bis der Querverkehr eingesehen werden kann. Dies ist in einer verkehrsberuhigten Straße mit spielenden Kindern nicht ungefährlich. Um speziell hier Abhilfe zu schaffen, schlägt die Verwaltung vor, den Parkstand (der die Sicht zusätzlich behindert) entfallen zu lassen. Das verbleibende Beet bewirkt, dass der Querverkehr auf der vom Stichweg abgelegenen Seite fließt.

Die Anregungen zur Breite der Stichwege und zu zulässigen Eck-Einfriedigungen, die im Rahmen der Offenlage von mehreren Anliegern angesprochen wurden, werden für künftige Planungsprozesse mitgenommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, den Parkstand von Haus Nr. 3 entfallen zu lassen. (s. Beschluss der Eingabe 1)

 

 

4        Eingabe: Eisvogelweg 16

         Verschiebung der Leuchte um 1-2 m nach Osten (Wendehammer)

                                                                                                                            

Abwägung zu 4:

                                                                                                                                                           

Von einem Anlieger nahe dem Wendehammer wird aufgrund der Anordnung der Fenster seines Wohnhauses der Standort der geplanten Leuchte als nachteilig gesehen und es wird eine geringe Verschiebung der Leuchte, südlich von Haus Nr. 16, in östliche Richtung gewünscht.

 

Dem Wunsch steht beleuchtungstechnisch nichts entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die geplante Leuchte im Wendehammer, südlich von Haus Nr. 16, um 1,75 in den Wendehammer hinein/nach Osten zu verschieben.

 

 

5        Eingabe Versorger: Eisvogelweg 10+17

         Versorgungsleitungen Strauch

 

Abwägung zu 5:

                                                                                                                                                           

Im Zuge der Offenlage wurden die Versorgungsunternehmen ebenfalls beteiligt. Da auf der Ostseite der Straße Leitungen liegen, insbesondere Gasleitungen, ist auf eine Baumanpflanzung vor Haus 17 zu verzichten. Unterhalb des geplanten Beetes vor Haus Nr. 10 befinden sich mehrere Hausanschlussleitungen, so dass auch hier die Baumanpflanzung entfällt.

 

Anstelle der zwei Baumstandorte werden nun Sträucher eingeplant. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 5:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe und Planänderung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

6        Eingabe: Eisvogelweg 23

         hohe Einfriedigung schränkt Sicht ein,

         Wunsch eines Hindernisses (Leuchte/Beet) vor dem Stichweg

 

Abwägung zu 6:

                                                                                                                                                           

Von einem Anlieger am Ende des Wendehammers bzw. des Stichweges wird auf die Gefahr  beim Zufahren aus der Stichstraße in den Wendehammer hingewiesen. Durch die hohe Einfriedigung seitlich des Stichweges (Haus 19) kann der Verkehr von Norden im Wendehammer (einschl. Radfahrer oder spielender Kinder) nicht eingesehen werden. Daher schlägt der Anlieger vor, ein Hindernis zum Abrücken des Verkehrs an der nördlichen Ecke der abbiegenden Stichstraße einzuplanen (Leuchte, Beet).

 

Das Ausfahren aus dem Stichweg ist vergleichbar mit dem Ausfahren aus einer privaten Zufahrt. Die Straßenbreite von 4,5 m bietet hier noch etwas mehr Spielraum als die 3,0 m breiten Stichstraßen. Dennoch ist das Einfahren in den Wendehammer durch die seitlichen Sichtschutzzäune problematisch. Der vordere Teil des PKWs befindet sich bereits auf der Fahrbahn bis der Querverkehr eingesehen werden kann. Dies ist in einer verkehrsberuhigten Straße mit spielenden Kindern und hohem Radverkehr nicht ungefährlich.

Durch den Ausbau des 22 m breiten Wendehammers mit zentriert angelegten Parkständen wird sich der Verkehr dort insgesamt aber zukünftig besser ordnen, so dass Fahrzeuge und Radfahrer auf der rechten Straßenseite bzw. mittig fahren. Dadurch entschärft sich die unübersichtliche Lage.

Die Einplanung eines Beetes an der Ecke würde den Wendebereich in Bezug auf größere Fahrzeuge (Müllfahrzeug/Feuerwehr) einschränken. Eine Leuchte ist bereits an dem Eckbereich geplant, wodurch ein abrücken des Verkehrs aber kaum bewirkt werden kann.

Die Anregung zu den Stichwegen und zu den zulässigen Eck-Einfriedigungen, die im Rahmen der Offenlage von mehreren Anliegern angesprochen wurde, werden für künftige Planungsprozesse mitgenommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 6:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

7        Eingabe Versorger: Storchenring 61

         Parkplatz und Leuchte gegenüber von Haus 61

 

Abwägung zu 7.1:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger möchte, dass das Beet und der Parkstand gegenüber seiner Zufahrt/Stellplätze um einige Meter nach Osten verschoben wird, um besser zufahren zu können.

 

Da sich die Zufahrt in dem Abschnitt befindet, über den alle Anlieger zum Baugebiet Eisvogelweg/Storchenring zufahren müssen und mit höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, ist ein einfaches Ein- und Ausfahren wichtig. So kann zusätzlicher Rückstau vermieden werden. Der Parkstand und das Strauchbeet werden dazu um 1 Meter nach Osten verschoben, das Beet wird von 3 m auf 2 m Breite verschmälert und abgeschrägt. Die Tiefe vom Parkstand und Beet (bisher 2,5 m) auf 2 m reduziert.

 

Abwägungsbeschluss zu 7.1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Beet mit Parkstand gegenüber der Zufahrt von Haus Nr. 61 um 1 m nach Osten verschieben, das Beet um 1m einzukürzen und abzuschrägen, sowie die Tiefe vom Stellplatz und Beet von bisher 2,5 m auf 2,0 zu verringern.

 

 

Abwägung zu 7.2:

                                                                                                                                                           

Der Anlieger möchte, dass die nahe der Zufahrt geplante Leuchte an die östliche (oder westliche) Grundstücksecke verschoben wird.

 

Um die Beleuchtungssituation nicht zu verschlechtern und den Kurvenbereich gut auszuleuchten, rät die Verwaltung die geplante Leuchte auf die Ostgrenze (max. 6,50 m weiter östlich) zu verschieben. Die Änderung ist im Plan übernommen worden.

 

Abwägungsbeschluss zu 7.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 61 an den östlichen Grenzpunkt zu verschieben - an den Beginn der Kurvenausrundung.

 

 

8        Eingabe Versorger: Storchenring 7 / Kurve bei Hausnr. 61 entschärfen

 

Abwägung zu 8:

                                                                                                                                                           

Der Anlieger teilte mündlich und schriftlich mit, dass der Kurvenbereich in Höhe von Haus Nr. 61 sehr unübersichtlich ist und z.T. zu einem Rückstau bis vor Haus Nr. 7 führt. Die schlechte Sicht beim Abbiegen durch den hohen Sichtschutzzaun von Haus Nr. 3 sei problematisch. Ein dort geplanter Parkstand mit Beet soll entweder entfallen oder weiter westlich eingeplant werden. Bei einem Feuerwehreinsatz sei es ebenfalls zum Stau bzw. zur Behinderung gekommen.

 

Die - mündlich mitgeteilte - schlechte Sicht im Kurvenbereich auf den Fahrbahnabschnitt nach Westen ist durch den hohen Sichtschutzzaun entstanden.

 

Da sich der Kurvenbereich nahe an dem Abschnitt befindet, über den alle Anlieger zum Baugebiet Eisvogelweg/Storchenring zufahren müssen und mit höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, ist ein einfaches Abbiegen ohne größeren Rückstau wichtig. Aus diesem Grunde wurde der geplante Parkstand vor Haus 61 nicht - wie vom vorherigen Anlieger gewünscht - um 2 m, sondern lediglich um 1 m nach Osten verschoben (Eingabe 7.1), so dass genügende Platz zum Einscheren davor verbleibt.

 

Die beengte Situation eines Feuerwehreinsatzes betraf laut den Mitarbeitern abgestellte Mülltonnen. Ein Parkstand vor Haus Nr. 61 ist laut den Mitarbeitern der Feuerwehr keine Einengung oder Behinderung.

 

Abwägungsbeschluss zu 8:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis (s. Eingabe 7.1).

 

9        Eingabe: Storchenring 12

         Strauch

 

Abwägung zu 9:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird aufgrund eigener Baumanpflanzungen darum gebeten, vor Haus Nr. 12 einen Strauch anstelle eines Baumes zu pflanzen.

 

Ein Abgleich der Planung mit den aktuellen Kanalleitungen zeigt, dass unter dem geplanten Baumbeet vor Haus Nr. 12 Kanalanschlussleitungen liegen.

 

Daher hält die Verwaltung es für erforderlich, die Baumanpflanzung durch einen Strauch zu ersetzen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 9:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

10      Eingabe: Storchenring 16

         Strauch

        

Abwägung zu 10:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wurde in einem Telefonat darum gebeten, vor Haus Nr. 16 einen Strauch anstelle eines Baumes zu pflanzen.

 

Ein Abgleich der Planung mit den aktuellen Kanalleitungen zeigt, dass unter dem geplanten Baumbeet vor Haus Nr. 16 Kanalanschlussleitungen liegen.

 

Daher hält die Verwaltung es für erforderlich, die Baumanpflanzung durch einen Strauch zu ersetzen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 10:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

11      Eingabe: Storchenring 31

         Leuchte

        

Abwägung zu 11:

                                                                                                                                                           

Die Anlieger wünschen, dass die geplante Leuchte vor Haus Nr. 31 weiter nördlich – etwa 4,50 vom nördlichen Grenzpunkt entfernt - platziert wird. Der geplante Standort steht der vorgesehenen Stellplatzanordnung und Beetplanung entgegen.

 

Da die Beleuchtungssituation auch bei einer Verschiebung ausreichend bleibt, schlägt die Verwaltung vor, die Leuchte entsprechend nördlicher einzuplanen.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 11:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die geplante Leuchte vor Haus Nr. 31 nach Norden zu verschieben mit einem Abstand von 4,50 m vom nördlichen Grenzpunkt.

 

 

12      Eingabe: Storchenring 26/45

         Leuchte nach gegenüber

 

Abwägung zu 12:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, dass die geplante Leuchte vor Haus Nr. 26, die in der Ursprungsplanung von 2018 dort nicht vorgesehen war, nach gegenüber platziert wird gemäß der älteren Planung.

 

Da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor Haus Nr. 45 zwei Längsparkstände befinden, hat die Verwaltung zunächst einen anderen Standort für die Leuchte gewählt. In Absprache mit den beiden Anliegern von Haus Nr. 45 und Nr. 26 konnte eine Einigung erreicht werden, so dass die Leuchte mittig vor den zwei Längsparkständen von Haus Nr. 45 eingeplant wird.

 

Abwägungsbeschluss zu 12:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 26 mittig vor Haus Nr. 45 einzuplanen.

 

 

13      Eingabe: Storchenring 24b

         Versorgungsleitung Strauch

 

Abwägung zu 13:

                                                                                                                                                           

Ein Abgleich der Planung mit den aktuellen Kanalleitungen zeigt, dass unter dem geplanten Baumbeet neben Haus Nr. 24 b zwei Kanalanschlussleitungen liegen.

 

Daher hält die Verwaltung es für erforderlich, die Baumanpflanzung durch einen Strauch zu ersetzen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 13:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

14      Eingabe: Storchenring 28

         Versorgungsleitungen Strauch

 

Abwägung zu 14:

                                                                                                                                                           

Im Zuge der aktualisierten Offenlage wurden die Versorgungsunternehmen beteiligt. Seitens der EWR wurde um Verzicht auf eine Baumanpflanzung aufgrund von Anschlussleitungen (Strom, Trinkwasser) gebeten.

Daher hält die Verwaltung es für erforderlich, die Baumanpflanzung in Höhe von Haus Nr. 28  durch einen Strauch zu ersetzen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 14:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

15      Eingabe: Fuß-/Radwege mit Grünstreifen

         hausinterne Anregung PB Grün

 

Abwägung zu 15:

                                                                                                                                                           

Der Produktbereich Grün hat hausintern angeregt, die 4,5 m breiten Fuß- und Radwege mit einem Grünstreifen von ca. 1,5 m Breite zu versehen.

 

Die ursprüngliche Planung mit 4,5 m breiten Wegeparzellen hatte entsprechend breite Fuß-/ Radwege vorgesehen. Üblicherweise wird seitens der Verwaltung in der Regel ein Grünstreifen beidseitig oder einseitig eingeplant. Zur Reduzierung der Versiegelung von Flächen und zur besseren CO2-Bilanz/Kleinklima wird die nachträgliche Einplanung von 1,50 m breiten Grünstreifen als sinnvoll gesehen. So verbleiben 3,0 m Breite für Radfahrer und Fußgänger. Die Entwässerungsrinne rückt an den Grünstreifen. Die Grünstreifen werden mit Kantensteinen eingefasst. Die Änderungen wurden in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 15:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, in den vier ausgewiesenen Fuß- und Radwegen am Eisvogelweg und Storchenring 1,50 m breite Grünstreifen (Bodendecker) zu ergänzen.

 

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Storchenring und Eisvogelweg / verkehrsberuhigter Bereich

 

Die Straßen Eisvogelweg (Sackgassenlage) und Storchenring werden in Höhe der Hausnummern 99 +101 an die Schorlemerstraße angebunden.

Nachdem im ehemaligen Gelände der General-Wever-Kaserne bis auf zwei Grundstücke alle Anliegerflächen vom Storchenring und Eisvogelweg bebaut sind, sieht die Planung einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m (6,00 m am östlichen Bereich Storchenring) vor. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 7,00 m. In den auf geweiteten Wendehämmern, deren Breite 20 m bzw. 22 m beträgt, liegt die Breite der befahrbaren Mischfläche zwischen 7,00 m und 7,50 m.

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,50 m (vereinzelt 2,0m). Im Wendehammer Eisvogelweg sind die Stellplätze zentriert angeordnet und an deren Stirnseite grenzt ein 2,00 m breites Baumbeet an.

Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich von Versorgungsleitungen aus Sträuchern. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.

 

Die 2,50 m (vereinzelt 2,00 m) breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind 4,75 m bis 5,00 m lang. Die Stellplätze in Senkrechtaufstellung in den jeweiligen Wendehämmern sind in 2,50 m Breite und 5,0 m Länge eingeplant.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal. Als Überlauf bei Starkregenereignissen dienen die mittig gelegenen Fuß-/Radwege (Storchenring) und die Rückhaltefläche (hellblau), die das Oberflächenwasser in Richtung des RRB Moorteich „Keinpohl“ leitet. Ferner dient die südliche Straßenfläche/Stichstraße Eisvogelweg als Überlauf in Richtung Moor-teich.

 

 

Fuß- und Radwege

 

Wie im Bebauungsplan des Baugebietes Eschendorfer Aue, Teilgebiet Ost festgelegt, wird südwestlich des Eisvogelweges ein 3,00 m (4,50 m) breiter Geh-/Radweg hergestellt. Dieser schließt unmittelbar an die Gehwege der vorfahrtberechtigten Schorlemerstraße und im weiteren Verlauf an das vorhandene Fuß- und Radwegenetz des Grünzuges an.

 

Der Storchenring wird mittig des Ringes durch einen 3,0 m (4,5 m) breiten Rad-/Fußweg erschlossen. Für diesen gilt, gleichberechtigt gegenüber der von Kfz befahrenen Mischfläche, eine „Rechts-vor-links-Regelung“.

 

Dieser Weg wird in Richtung Elsternweg verlängert und bildet eine direkte Radwegeverbindung vom verkehrsberuhigten Gebiet zur Surenburgstraße. Im Osten besteht eine Rad-/ Fußwegverbindung in Richtung Keimpohlstraße/Surenburgstraße.

 

In den Rad- und Fußwegflächen (rotes Pflaster) ist jeweils ein 1,50 m breiter Grünstreifen (Bodendecker) vorgesehen. Als Einfassung dienen Kantensteine mit Aufkantung.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die Regenwasserkanalisation. Die mittig gelegenen Fuß-/Radwege am Storchenring dienen zudem bei überstauendem Starkregen der oberflächlichen Entwässerung in Richtung Moor-teich „Keinpohl“.

 

 

Abrechnung der Baukosten/Finanzierung

 

Beim Ausbau der Straßen Storchenring und Eisvogelweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil des beitragsfähigen Aufwands).

 

Den Anliegern wurde beim Grundstücksankauf angeboten, die Beiträge über einen Ablösevertrag aufgrund von geschätzten Kosten zu begleichen. Der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB wurde für fast alle erworbenen Grundstücke bereits abgelöst.

 

Die Mittel für die Durchführung der Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt und per Ermächtigungsübertragung in 2022 zur Verfügung gestellt worden. Folgende Investitionen sind geplant:

Storchenring (5951-041) Investitionen: 565 T€ (Ermächtigungsübertragung aus 2021)

Eisvogelweg (5951-042) Investitionen: 282 T€ (Ermächtigungsübertragung aus 2021)


Anlagen:

 

Anlagen 1-10:           schriftliche Eingaben 1-4, 6-9, 11-12

Anlage  11:               Lageplan Eisvogelweg zur Abwägung

Anlage  12:               Lageplan Storchenring zur Abwägung