Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die von den Flächeneigentümern
vorgelegten Konzeptüberlegungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
diese soweit vorabzustimmen, dass eine sachgerechte Bewertung im Hinblick auf
die Prioritätensetzung bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms Bauleitplanung
2023 der Stadtplanung vorgenommen werden kann.
Begründung:
Die im
Flächennutzungsplan der Stadt Rheine als Wohnbauflächen dargestellten Flächen
im Bereich Oststraße / Siedlerstraße (Gemarkung: Rechts der Ems, Flur 33,
Flurstücke 502, 778, 779, 1085, 1241) sind von den heutigen Eigentümern mit dem
Ziel erworben worden, hier Wohnbauland zu entwickeln.
Die Flächen
erstrecken sich beidseitig der Oststraße am östlichen Siedlungsrand des
Stadtgebietes und umfassen insgesamt rd. 7,1 ha zzgl. des sie durchquerenden
Teilabschnittes der Oststraße und des nördlichen Teilabschnittes der
Siedlerstraße.
Aufgrund des
Flächenumfangs und der FNP-Darstellung ist zu vermuten, dass eine Entwicklung
einen nicht unerheblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des
Wohnraumversorgungskonzepts der Stadt (2021) leisten könnte.
Erste
Grundlagenermittlungen wurden seitens der Stadt bereits in der Vergangenheit
vorgenommen, insbesondere die Entwässerungssituation – ein Teil der südlichen
Flächen müsste mit den nördlichen Flächen nach Norden entwässert werden, der
andere Teil nach Süden – und die Erfordernisse archäologischer Untersuchungen
im Nordteil legen nahe, dass die Flächen in ihrer Gesamtheit zu betrachten und
in einen Entwicklungsprozess einzustellen wären.
Die Eigentümer
haben der Stadt Rheine gemeinsam erste Konzeptüberlegungen zur
Flächenentwicklung vorgelegt, die erkennen lassen, dass sowohl Aspekte des
Wohnraumversorgungskonzeptes als auch der weiteren Vorgaben (Entwässerung,
KiTa, Spielplatz) Berücksichtigung finden sollen (siehe Anlagen 2 und 3). Sie
bitten um Prüfung mit dem Ziel eines Einstiegs in ein Bebauungsplanverfahren in
2023.
Um eine
sachgerechte Be- und Einwertung einer Flächenentwicklung anhand der Kriterien
des Arbeitsprogramms Bauleitplanung vornehmen zu können, müssten im Vorfeld
weitergehende Untersuchungen, Abstimmungen und Prüfungen erfolgen. Insbesondere
auch das Konzept für eine Umsetzung wäre weiter zu vertiefen.
Hierfür bittet die
Verwaltung den Ausschuss um ein entsprechendes Mandat.
Für die Eigentümer
wäre zudem ein entsprechendes Signal wünschenswert, da für weitergehende
Abstimmungen ihrerseits (Vor-)Leistungen in nicht unerheblichem Umfang zu
erbringen wären, insbesondere hinsichtlich der archäologischen Aufarbeitung.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Durch den Einstieg
in eine Flächenentwicklung im Bereich Oststraße / Siedlerstraße werden
potentiell Grundlagen für eine Siedlungserweiterung des Stadtgebietes nach
Osten vorbereitet, durch die der vorhandene Freiraum an dieser Stelle dauerhaft
verändert wird (Versiegelung und Bebauung).
Zwar würden diese
durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen und Grüngestaltungen abgemildert,
dennoch würde sich das Mikroklima in diesem Bereich entsprechend verändern.
Die damit
verbundenen abwägungsrelevanten Fragestellungen sind bei einer Entwicklung
fach- und sachgerecht in die Gesamtbetrachtung einzustellen und zu bewerten.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Städtebauliches Konzept
Anlage 3: Projektbeschreibung