Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5/66.
Begründung:
1.   Festsetzung im Bebauungsplan:
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Die Stichstraße „Im Uhlenhook“ befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 125, Kennwort „Im Uhlenhook“.
Der Ausbaubereich beginnt nördlich der bereits bestehenden Straße
„Im Uhlenhook“.
Die Stichstraße ist als reine Wohnstraße einzustufen und ist im Bebauungsplan als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
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Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 7,50m und der aufgeweitete Wendehammer mit einer Breite von 23,50m festgesetzt.
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Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen überwiegend bebaut, so dass die Stichstraße nun einem endgültigen Ausbau zugeführt werden kann. Zur Durchgrünung sind je 200m² Grundstücksfläche ca. ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen.
2.   Einfügung in das Straßennetz:
Die Stichstraße “Im Uhlenhook“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und
Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
       Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip
       erstellt werden.
3.   Notwendige Breiten:
       Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 7,50m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.
       Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00m.
       Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 3,50m bis 5,50m. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
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Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem PflaÂster ausge-
       führt.
       Im aufgeweiteten Wendehammer sieht die Planung eine Reihe von Parkplätzen mit je 2,50m Breite in Schrägaufstellung vor, die zentriert im Verkehrsraum angeordnet werden. Weiterhin sind dort zwei Grünbeete geplant.
       Die verbleibende befahrbare Mischfläche wird in einer Breite von 5,00m bzw. 5,50m ausgeführt.
4.    Entwässerung:
       Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über
       30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen
       an den Regenwasserkanal.
5. Â Â Â Beleuchtung:
       Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151-2 mit  Â
       4,00 m Lichtpunkthöhe eingeÂplant. Als Bestückung sind 2 x 11
       Watt vorgesehen.
6.    Bürgerbeteiligung:
         Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der
       Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern, insbesondere zu den Baumstandorten.
7.   Abrechnung der Ausbaukosten:
Bei dem Ausbau der Stichstraße „Im Uhlenhook“ handelt es sich um die
erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.
       Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmun-Â
       gen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
6.   Ausbauzeitpunkt:
     Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens-
      voraussichtlich im Sommer 2008.
Anlagen:
1) Lageplan