3:05:40


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 408/15) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 408/15) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 1 Stimmenthaltung

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB)

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)  durch die Verschiebung/Aufgabe eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt im Kreuzungsbereich Felsenstraße/Walnussstraße bzw. entlang der Walnussstraße die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)  die Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht unmittelbar betroffen wird und der betreffende Grundstückseigentümer der Änderung zugestimmt hat,

      sowie

c)   die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TBR Rheine als Straßenbaulastträger) die Änderung gefordert haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 1 Stimmenthaltung

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I, S. 1474) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) wird der Bebauungsplan Nr. 333, Kennwort: "Felsenstraße-West", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 1 Stimmenthaltung