Frau Schauer berichtet, dass es heute eine Förderzusage ich Höhe von 2,53 Millionen Euro für Mobilitätshubs gegeben habe. Außerdem gab es einen Förderbescheid in Höhe von 169.000 Euro für die Digitalisierung.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Verkaufspreise „Europa-Viertel am Waldhügel“ – 1. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke für Mehrfamilienhausbebauung und urbane Bebauung

Für den Verkauf der 3 Grundstücke (Baufelder) bzw. mit Teilungsvorschlägen 6 Grundstücke im I. Vermarktungsabschnitt des „Europa-Viertels am Waldhügel“ gelten die nachfolgenden Mindestkaufpreise –erschließungsbeitragsfrei – auf der Basis der in der Anlage 1 bzw. Anlage 2 dargestellten Nutzungen:

 

Bezeichnung

Bauliche Nutzung

Preis je m²

 

WA 1

4-geschossige MFH

530,00 €/m²

 

WA 2

3-geschossige MFH

440,00 €/m²

 

MU

3-geschossiges urbanes Gebiet

485,00 €/m²

 

 

Neben dem Kaufpreis ist von den Erwerbenden für den Bau und die Bauunterhaltung der Mobilitätshubs für die Dauer von 20 Jahren ein einmaliger Mobilitätsbeitrag in Höhe der in Anlage 3 genannten Beträge zu entrichten.

 

 

2.1 Ablauf der Vergabe „Europa-Viertel am Waldhügel“ – 1. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke für Mehrfamilienhausbebauung und urbane Bebauung

Die Grundstücke werden im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert. Nach der Bewerbung werden die eingereichten Pläne und Konzepte durch ein verwaltungsinternes Auswahlgremium anhand von Ausschlusskriterien und optionalen Vergabekriterien bewertet. Anhand dieser Bewertung findet die Vergabe der Grundstücke statt. Sofern die Bewerbenden den Zuschlag der Verwaltung innerhalb der ihnen dann unterbreiteten Frist annehmen, wird das Grundstück für diese reserviert und keinen weiteren Interessierten angeboten. Hierfür wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10.000 € erhoben, die bei Abschluss des Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet wird. Wenn innerhalb von 6 Monaten nach Annahme des Zuschlags kein Kaufvertrag zustande kommt, wird die Gebühr einbehalten.

 

Die Stadt Rheine behält es sich vor, auch nach Bewertung und Zuschlag, insbesondere aufgrund von Anregungen des Gestaltungsbeirates, kleinere städtebauliche Anpassungen mit dem Erwerbenden abzustimmen, ohne dass das in der Konzeptvergabe eingereichte Konzept berührt wird.

 

In der ersten Vermarktungsrunde gibt es eine Begrenzung von einem Zuschlag pro Bewerbenden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich die Bewerbenden in weiteren Vermarktungsrunden erneut bewerben und den Zuschlag erhalten können.

Die Grundstücke werden jeweils als Gesamtgrundstück oder als Teilgrundstücke vermarktet. Zum einen kann also das gesamte Grundstück (Baufeld 1, Baufeld 2, Baufeld 3), bestehend aus zwei Teilgrundstücken erworben werden, zum anderen können aber auch die Teilgrundstücke (1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2), wie im Vermarktungsplan dargestellt, jeweils einzeln erworben werden.

 

 

2.2 Vergabekriterien „Europa-Viertel am Waldhügel“ – 1. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke für Mehrfamilienhausbebauung und urbane Bebauung

a) Ausschlusskriterien

Es gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) für das Verfahren:

·         Der Mindestkaufpreis ist einzuhalten.

·         Im MU-Gebiet ist eine Nutzungsmischung umzusetzen (nicht nur Wohnbebauung, nicht nur Gewerbe).

·         Die Anzahl öffentlich-geförderter Wohnungen darf nicht unter der vom Wohnraumversorgungskonzept (WRVK) vorgeschriebenen Anzahl (10 %) liegen.

·         Die Anzahl von Rollstuhl-Wohnungen darf nicht unter der nach WRVK vorgeschriebenen Anzahl (jede 8. Wohnung) liegen.

·         Der Energiestandard der Gebäude muss mindestens dem Effizienzhaus 40 nach dem Standard der KfW entsprechen.

·         Gesetzliche Vorgaben und Vorgaben aus dem Bebauungsplan sind einzuhalten. Abweichungen vom Bebauungsplan sind als Ausschlusskriterium zu werten, sofern keine Ausnahme und Befreiung nach § 31 BauGB absehbar ist.

Sofern zu einem Ausschlusskriterium keine Angaben gemacht werden, kann die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt werden.

 

b) optionale Kriterien

Darüber hinaus gelten folgende optionale Vergabekriterien:

Bewertungskategorie

Bewertungskriterium

maximale Punktzahl

Finanzielle Effekte

 

20

 

Kaufpreis

20

Soziale Effekte 

 

30

 

Rollstuhl-Wohnungen

4

 

öffentliche Förderung mit Mietpreisbindung

8

 

Wohnformen (Betreutes Wohnen, integratives Wohnen, Wohngruppen, Mehrgenerationen, Pflegeangebote)

10

 

verschiedene Wohnungsgrößen

6

 

Gemeinschaftsbereiche (z.B. Gemeinschaftsräume oder Gästebereiche)

2

Ökologische Effekte

 

30

 

Energiestandard

15

 

Fassadenbegrünung

5

 

Mieterstrommodell

4

 

Ladestationen für E-Bikes

1

 

Sonstiges (z.B. Grauwassernutzung, nachhaltige Rohstoffe, Smart City Elemente)

5

Städtebauliche Effekte

 

20

 

Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes (auch Nutzungsmischung im MU-Gebiet)

10

 

Gestaltung der Gebäude

5

 

Gestaltung des Freiraums

5

 

Sofern zu einem optionalen Kriterium keine Angaben gemacht werden, erhalten die Bewerbenden für dieses Kriterium null Punkte.

 

Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig