VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 1. Februar 2006 bis einschließlich 1. März 2006 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.
Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Feststellungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
Anmerkung: Diese Sitzungsdrucksache gilt als "zusammenfassende Erklärung" im Sinne von § 6 Abs. 5 BauGB. In dieser Erklärung wird die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde dargelegt (separater Bericht neben dem Flächennutzungsplan und der Begründung).
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
"Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.
III. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Neue Mitte Dorenkamp“, nebst Begründung.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan zur 5. Flächennutzungsplanänderung, Kennwort: „Neue Mitte Dorenkamp“ - ALT
Anlage 2: Übersichtsplan zur 5. Flächennutzungsplanänderung, Kennwort: Neue Mitte Dorenkamp“ – NEU
Anlage 3: Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Kennwort: „Neue Mitte Dorenkamp“