Betreff
Antrag Stadtsportverband Rheine: Förderung Sport im Park
Vorlage
156/23
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Stadtsportverband Rheine e. V. für die Durchführung der Veranstaltung „Sport im Park“ bis auf Weiteres jährlich eine Zuwendung in Höhe von maximal 50 % der Gesamtkosten (Höchstbetrag jedoch 2.000 Euro) zu gewähren, soweit der Rahmen des Angebotes im Wesentlichen so bestehen bleibt, wie aktuell geplant.


Begründung:

 

§  Der Stadtsportverband Rheine hat im Jahr 2019 erstmalig ein für die Nutzer(innen) kostenfreies öffentliches Sport- und Bewegungsangebot initiiert und koordiniert. Nach einer coronabedingten Pause wurde das „Sport-im-Park-Angebot“ 2021 und 2022 zusammen mit dem Verein ETuS Rheine organisiert.

 

§  Alle Angebote finden im Salinenpark in Rheine statt; dadurch ist eine barrierefreie Teilnahme sichergestellt.

 

§  Die Durchführung des Angebotes war in 2022 mit Kosten i. H. v. ca. 5.800 € verbunden (insbesondere für Honorare für Übungsleitungen der beteiligten Sportvereine, Werbemittel). Gedeckt werden konnten die Kosten durch Spenden der Sparkasse, der Stadtwerke sowie über eine städtische Förderung.

 

§  Mit diesem Angebot wird eine Empfehlung des Sportentwicklungsplans umgesetzt (Die Etablierung von offenen Sport- und Bewegungsangeboten, wie beispielsweise „Sport im Park“, können eine adäquate Antwort auf den Verlust von Erwachsenen Im Vereinssport darstellen).

 

§  Zur Förderbegründung wird auch auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen. Udo Mollen steht als Vorsitzende des Stadtsportverbandes in der Sitzung für Nachfragen zur Verfügung.

 

Förderhinweise

 

-          Die Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine beinhalten unter Ziffer 4.3 den Fördertatbestand Projekte. Unter anderem können aus diesem Budget besondere öffentliche Sportangebote gefördert werden. Über Zuwendungen zu Projekten über 1.500 € hinaus entscheidet der Sportausschuss. 

 

-          In der Regel soll es sich um einmalige (nicht wiederkehrende) Projektförderungen handeln und der Zuwendungssatz soll im Grundsatz maximal 50 % der anerkannten Kosten betragen.

 

-          Da das „Sport-im-Park-Angebot“ von mehreren Vereinen gemeinsam durchgeführt wird und sich das kostenfreie Mitmachprogramm an die Bevölkerung insgesamt richtet, wurde dem Stadtsportverband bereits zwei Förderungen gewährt: Vorlage 029/18 - 2.000 Euro sowie Vorlage 059/22 - 3.000 Euro.

 

-          Bei der letzten Beratung im Sportausschuss wurde auch eine mögliche regelmäßige Förderung dieser Maßnahme angesprochen, daher wird vorgeschlagen, bis auf Weiteres das Projekt jährlich zu fördern. 

 

-          Der Haushaltsansatz für die Bezuschussung von Projekten beträgt 30.000 Euro. Davon sind ebenfalls bis auf Weiteres jährlich 14.000 Euro für das Projekt „Schwimmassistenz an Grundschulen“ gebunden (Vorlage 236/21).

-          Angefragt wurde vor einiger Zeit ein weiteres Projekt (TV Mesum, Erweiterung Fitnessanlage, mögliche Zuwendung: 5.000 Euro). Die Planungen dazu ruhen zum jetzigen Zeitpunkt. Weitere Projekte sind aktuell nicht bekannt.

 

Anlage 1:   Antrag Stadtsportverband Sport im Park 2023

Anlage 2:   MV-Artikel Presseartikel 2022