Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband
Rheine e.V. zur Weiterführung der in der Vorlage aufgeführten
Dienstleistungen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 unter den in der Begründung
beschriebenen Bedingungen mit den nachfolgend aufgeführten Fördervolumen
(Stellenanteile) und Förderquoten abzuschließen bzw. fortzusetzen.
a. Leistungen der Frühe Hilfen (gesamt) 1,75 Stellenanteile
o Familienpatenangebot 93% Förderquote
o Familienhebammenprojekt
o Schwangerschaftsberatung
b. Leistungen der Jugendsozialarbeit 1,5 Stellenanteile
90% Förderquote
c. Leistungen des Kur- und Erholungswesen /
Stadtranderholung
0,5 Stellenanteile 50% Förderquote
d. Leistungen der Erziehungsberatung 11,0 Stellenanteile (inkl. 2 VZÄ Sekretariat) 90% Förderquote
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die vertragliche Vereinbarung so zu schließen, dass der
Träger Caritasverband Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer
öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat,
und diese Mittel bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen
sind.
- Die
vertragliche Vereinbarung zur Höhe der Gemein- und Sachkosten ist mit 20%
der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes
eines Tarifbeschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) anteilig
zu fixieren.
- Die
Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu
schließen. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund soll vor dem
31.12.2025 nicht vorgesehen werden.
Begründung:
Die
vertraglichen Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e.V.
in folgenden Arbeitsfeldern der Jugendhilfe laufen zum 31.12.2023 aus:
-
Leistungen der Frühe Hilfen
o
Familienpatenangebot
o
Familienhebammenprojekt
o Schwangerschaftsberatung
-
Leistungen der
Jugendsozialarbeit
-
Leistungen des Kur-
und Erholungswesen / Stadtranderholung
-
Leistungen der
Erziehungsberatung
Mit
den vertraglichen Vereinbarungen werden Regelungen zum Stellenvolumen und
zum Finanzierungsanteil der Stadt Rheine
getroffen, um die in der Anlage befindlichen Leistungsbeschreibungen, die in
Kooperation zwischen den Verantwortlichen der Stadt Rheine und des Vertragspartners
CV Rheine entwickelt bzw. modifiziert worden sind, erfüllen zu können.
Mit
der Fortsetzung der vertraglichen Vereinbarungen soll sichergestellt werden,
dass die Beratung und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger aus Rheine in den
dargestellten Arbeitsfeldern auch in Zukunft bedarfsorientiert und wirksam
erfolgen kann.
Die
Drittmittelregelung war bereits in den letzten und der aktuellen vertraglichen
Vereinbarung integriert. Diese soll sicherstellen, dass der Träger sich aktiv
um alternative Refinanzierungsmöglichkeiten bemüht, die das Volumen der
kommunalen Finanzierung entlasten können, und damit in der Zukunft Spielräume
bestehen, wenn neue gesellschaftliche Herausforderung nur kommunal vor Ort
bearbeitet werden können.
Der
20%-Sachkostenanteil entspricht im Groben auch der im Kreis Steinfurt üblichen
Regelung.
Der
Vertrag soll über einen Zeitraum von 5 Jahren geschlossen werden. Damit soll
für beide Vertragsparteien eine mittelfristige und für die Beschäftigten in
Zeiten des Fachkräftemangels bedingte Sicherheit geschaffen und garantiert
werden. Der Ausschluss einer sehr kurzfristigen Kündigung macht vor dem
Hintergrund der nicht unerheblichen Aufwendungen um die Vertragsverhandlungen
Sinn.
Die
in der Anlage zur Vorlage befindlichen
Leistungsbeschreibungen sind Ergänzungen zu den Einzelverträgen und dienen der Konkretisierung
der jeweils vertraglich geregelten Dienstleistungen. Insofern sind im gesamten
Vertragszeitraum notwendige Steuerungsanpassungen in den Leistungsbeschreibungen
und in der konkreten Umsetzung der Leistungen möglich, ohne dass ein Vertrag
einer Änderung bedarf. Änderungen in den Leistungsbeschreibungen während der Vertragslaufzeit
sollen nach vertraglicher Vereinbarung allerding nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien
nach Führung eines jährlichen Qualitätsdialoges erfolgen. Die Qualitätsdialoge
finden auf der Ebene der Produkt- oder Aufgabenbereichsverantwortlichen statt.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen der vertraglichen Vereinbarungen setzen sich bezogen auf die jeweiligen Budgets und Leistungsbereiche folgendermaßen zusammen:
Vertragspositionen / Leistungsbereiche |
Budget |
Prognose finanzieller Aufwendungen |
o Familienpatenangebot o Familienhebammenprojekt o Schwangerschaftsberatung |
2101 |
158.000,-€ |
|
2101 |
74.000,-€ |
|
2101 |
23.000,-€ |
|
2101 |
673.000,-€ |
Prognose der finanziellen Gesamtaufwendungen |
928.000,-€ |
Die finanziellen Aufwendungen sind im Ergebnis auf der Grundlage
der voraussichtlichen Entwicklung der KGST-Werte hochgerechnet, da die
KGST-Werte jährlich erst im Oktober/November eines Jahres veröffentlich werden.
Aufgrund der Tarifverhandlungsergebnisse aus den Jahren 2022 (SuE-Tarifvertrag)
und 2023 (Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst), die nicht unerheblich
ausgefallen sind, entspricht der Gesamtaufwendungsbetrag nicht der bisherigen
mittelfristigen Finanzplanung. Diese muss im Rahmen der Budgetberatungen
entsprechend modifiziert werden.
Im Leistungsbereich der Frühen Hilfen erhält die Stadt Rheine finanzielle Mittel der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Höhe von 36.000,-€. Die Stadt Rheine muss die Verwendung dieser Mittel der Bundesinitiative gegenüber entsprechend nachweisen. Insbesondere die beiden Projekte „Familienhebammen“ und „Familienpaten“ des Caritasverbandes Rheine e. V. und die damit verbundene Finanzierung dienten in den vergangenen Jahren neben der stadteigenen Koordination der Frühen Hilfen als notwendige Verwendungsnachweise.
Anlagen:
Anlage 1: Leistungen der Frühen Hilfe
Anlage
2: Leistungen der
Jugendsozialarbeit
Anlage
3: Leistungen des Kur- und
Erholungswesens / Stadtranderholung
Anlage
4: Leistungen der
Erziehungsberatung