Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e.V. zur Weiterführung der in der Vorlage aufgeführten Dienstleistungen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 unter den in der Begründung beschriebenen Bedingungen mit den nachfolgend aufgeführten Fördervolumen (Stellenanteile) und Förderquoten abzuschließen bzw. fortzusetzen.

 

a.       Leistungen der Frühe Hilfen (gesamt)                             1,75  Stellenanteile

o Familienpatenangebot                                          93%  Förderquote

o Familienhebammenprojekt

o Schwangerschaftsberatung                                           

 

b.      Leistungen der Jugendsozialarbeit                                   1,5    Stellenanteile

                                                                                                      90%  Förderquote

 

c.       Leistungen des Kur- und Erholungswesen / Stadtranderholung

                                                                                          0,5    Stellenanteile         50%     Förderquote                                                                                         

 

d.      Leistungen der Erziehungsberatung                                 11,0 Stellenanteile (inkl. 2 VZÄ Sekretariat)                                                                                          90%  Förderquote

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Vereinbarung so zu schließen, dass der Träger Caritasverband Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese Mittel bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.

 

  1. Die vertragliche Vereinbarung zur Höhe der Gemein- und Sachkosten ist mit 20% der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) anteilig zu fixieren.

 

  1. Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu schließen. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund soll vor dem 31.12.2025 nicht vorgesehen werden.

 

 


Begründung:

 

Die vertraglichen Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e.V. in folgenden Arbeitsfeldern der Jugendhilfe laufen zum 31.12.2023 aus:

 

-          Leistungen der Frühe Hilfen

o   Familienpatenangebot

o   Familienhebammenprojekt

o   Schwangerschaftsberatung              

-          Leistungen der Jugendsozialarbeit                                              

-          Leistungen des Kur- und Erholungswesen / Stadtranderholung

-          Leistungen der Erziehungsberatung                                            

 

Mit den vertraglichen Vereinbarungen werden Regelungen zum Stellenvolumen und zum  Finanzierungsanteil der Stadt Rheine getroffen, um die in der Anlage befindlichen Leistungsbeschreibungen, die in Kooperation zwischen den Verantwortlichen der Stadt Rheine und des Vertragspartners CV Rheine entwickelt bzw. modifiziert worden sind,  erfüllen zu können.

 

Mit der Fortsetzung der vertraglichen Vereinbarungen soll sichergestellt werden, dass die Beratung und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger aus Rheine in den dargestellten Arbeitsfeldern auch in Zukunft bedarfsorientiert und wirksam erfolgen kann.

 

Die Drittmittelregelung war bereits in den letzten und der aktuellen vertraglichen Vereinbarung integriert. Diese soll sicherstellen, dass der Träger sich aktiv um alternative Refinanzierungsmöglichkeiten bemüht, die das Volumen der kommunalen Finanzierung entlasten können, und damit in der Zukunft Spielräume bestehen, wenn neue gesellschaftliche Herausforderung nur kommunal vor Ort bearbeitet werden können.

 

Der 20%-Sachkostenanteil entspricht im Groben auch der im Kreis Steinfurt üblichen Regelung.

 

Der Vertrag soll über einen Zeitraum von 5 Jahren geschlossen werden. Damit soll für beide Vertragsparteien eine mittelfristige und für die Beschäftigten in Zeiten des Fachkräftemangels bedingte Sicherheit geschaffen und garantiert werden. Der Ausschluss einer sehr kurzfristigen Kündigung macht vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Aufwendungen um die Vertragsverhandlungen Sinn.

 

Die in der Anlage  zur Vorlage befindlichen Leistungsbeschreibungen sind Ergänzungen zu den Einzelverträgen und dienen der Konkretisierung der jeweils vertraglich geregelten Dienstleistungen. Insofern sind im gesamten Vertragszeitraum notwendige Steuerungsanpassungen in den Leistungsbeschreibungen und in der konkreten Umsetzung der Leistungen möglich, ohne dass ein Vertrag einer Änderung bedarf. Änderungen in den Leistungsbeschreibungen während der Vertragslaufzeit sollen nach vertraglicher Vereinbarung allerding nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien nach Führung eines jährlichen Qualitätsdialoges erfolgen. Die Qualitätsdialoge finden auf der Ebene der Produkt- oder Aufgabenbereichsverantwortlichen statt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der vertraglichen Vereinbarungen setzen sich bezogen auf die jeweiligen Budgets und Leistungsbereiche folgendermaßen zusammen:

 

Vertragspositionen / Leistungsbereiche

Budget

Prognose finanzieller Aufwendungen

  • Leistungen der Frühen Hilfen

o   Familienpatenangebot

o   Familienhebammenprojekt

o   Schwangerschaftsberatung

2101

 

158.000,-€

  • Leistungen der Jugendsozialarbeit

2101

74.000,-€

  • Leistungen des Kur- und Erholungswesens / Stadtranderholung

2101

23.000,-€

 

  • Leistungen der Erziehungsberatung

2101

673.000,-€

Prognose der finanziellen Gesamtaufwendungen

928.000,-€

 

Die finanziellen Aufwendungen sind im Ergebnis auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der KGST-Werte hochgerechnet, da die KGST-Werte jährlich erst im Oktober/November eines Jahres veröffentlich werden. Aufgrund der Tarifverhandlungsergebnisse aus den Jahren 2022 (SuE-Tarifvertrag) und 2023 (Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst), die nicht unerheblich ausgefallen sind, entspricht der Gesamtaufwendungsbetrag nicht der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung. Diese muss im Rahmen der Budgetberatungen entsprechend modifiziert werden.

 

Im Leistungsbereich der Frühen Hilfen erhält die Stadt Rheine finanzielle Mittel der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Höhe von 36.000,-€.  Die Stadt Rheine muss die Verwendung dieser Mittel der Bundesinitiative gegenüber entsprechend nachweisen. Insbesondere die beiden Projekte „Familienhebammen“ und „Familienpaten“ des Caritasverbandes Rheine e. V. und die damit verbundene Finanzierung dienten in den vergangenen Jahren neben der stadteigenen Koordination der Frühen Hilfen als notwendige Verwendungsnachweise. 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Leistungen der Frühen Hilfe

Anlage 2:        Leistungen der Jugendsozialarbeit

Anlage 3:        Leistungen des Kur- und Erholungswesens / Stadtranderholung

Anlage 4:        Leistungen der Erziehungsberatung