Betreff
Bevergerner Straße - Ausbau /Umgestaltung zu einer Fahrradstraße zwischen Basilikastraße und Kopernikusstraße

I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
281/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau / die Umgestaltung der Bevergerner Straße zu einer Fahrradstraße zwischen Basilikastraße und Kopernikusstraße:

 

Es ist ein Umbau im Separationsprinzip vorgesehen.

Die Planung der Fahrradstraße zwischen Basilikastraße und Kopernikusstraße erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bzw. den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sowie dem Leitfaden Fahrradstraßen von der AGFS.

 

            a. Fahrbahn:

 

                 Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m und 5,98 m.

 

            b. Gehwege:

 

                 Die vorhandenen Gehwege bleiben weitestgehend unverändert bestehen. Lediglich im Einmündungsbereich der Basilikastraße, im Kreuzungsbereich der Bevergerner Straße / Kopernikusstraße und im Bereich des gepl. Parkstreifens südlich des Emstorplatzes werden die Gehwege in 2,00 m bis 3,49 m Breite aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau herstellt und an den Bestand angepasst. Einfassung mit Hochborden, 12 cm.

 

            c. Parkstreifen:

 

                 Südlich des Emstorplatzes werden 4 Parkplätze in Längsaufstellung mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster errichtet.

           

            d. Verkehrsgrün:

 

                 Anlegung von Grünbeeten mit Baumbepflanzung / Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung. Einfassung der Grünbeete mit Hochbord, 12 cm

 

            e. Entwässerung:

 

                 Straßenentwässerung mittels beidseitigen Entwässerungsrinnen und Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 


Begründung:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung für die Fahrradstraße Bevergerner Straße hat in der Zeit vom 31.05.2023 bis zum 16.06.2023 im Rathaus der Stadt Rheine - Klosterstraße 14, in den Diensträumen des Fachbereiches Planen und Bauen - Mobilitäts- und Verkehrsplanung -  stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage ist 1 Anlieger erschienen. Es wurden 3 schriftliche Eingaben eingereicht. Zusätzlich gab es eine telefonische Anfrage bzgl. der Entwässerungsplanung. Die Eingaben sind als Anlagen Nr. 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich fand am 06.06.2023 in der Zeit von 18:00 bis 19:30 Uhr eine Anliegerversammlung in den Räumen der Sportsklause statt, bei der 11 Anlieger anwesend waren.

 

1.                  Eingabe (Anlage 1):

1.1.    Fahrradstraßen dürfen dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder wo dies bald zu erwarten ist. Beides ist indes auf der Bevergerner Straße nicht der Fall.

 

Abwägung zu 1.1.:

 

Der Anlieger bezieht sich auf die VwV-StVO und führt an, dass die Fahrradstraßen „[…] dann

in Betracht [kommen], wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.“

 

Laut der StVO § 45 Abs. 1b Nr. 5 können Fahrradstraßen auch im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Verkehrskonzept und einer städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden. Die Einrichtung einer Fahrradstraße kann somit auch genutzt werden, um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Hierbei ist es nicht notwendig, dass der Radverkehr auf allen Abschnitten vorherrschend ist.

Zur stetigen Verdichtung des Netzes aus Fahrradstraßen ist nun vorgesehen, im Zuge der Erneuerung der Bevergerner Straße eine weitere Straße als Fahrradstraße umzubauen und einzurichten. Hierdurch wird ein Lückenschluss zwischen den bestehenden Fahrradstraßen Bevergerner Straße (Ludwigstraße bis Basilkastraße) und der Kopernikusstraße hergestellt.

Aus Erfahrungswerten wird der Anteil des Radverkehrs in der Regel auch automatisch höher bzw. der Radverkehr nach einer „Gewöhnungszeit“ die vorherrschende Verkehrsart, wenn die Fahrradstraße gut umgesetzt ist.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

 

1.2.      Befahrbarkeit der Bevergerner Straße für die Bewohner der Bevergerner- und Eschendorfer Straße und unzumutbare Umwege

 

Abwägung zu 1.2:

 

Täglich benutzen zahlreiche Autos die Straße, etwa "auf dem Weg zum Kirmesplatz, zur Osnabrücker Straße, zum Friedrich-Ebert-Ring, zur Basilika, zum Freibad oder zu den Schulen.

Die Bevergerner Str. muss zudem befahrbar bleiben für die Bewohner der Bevergerner -und der Eschendorfer Straßen, die andernfalls keine Möglichkeit haben, nach Norden, Süden oder Westen zu fahren. Einzig der Weg nach Osten bliebe offen, was unzumutbare Umwege verlangen würde. […]

Es besteht kein Grund, den Anwohnern der Bevergerner Straße praktisch alle Zuwegungen zu nehmen, was darüber hinaus zu einer deutlichen Entwertung der Grundstücke führen würde.

 

Im Bereich der Kopernikusstraße befinden sich wichtige Bildungs-, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen (städtisches Gymnasium, Eissporthalle Rheine, das Freibad Rheine und ein noch im Bau befindliches Kombibad „Aqua Reni“, das Jahn-Stadion (Sportanlage) und der Stadtpark Rheine), die auf Grund des bestehenden Verkehrsnetzes über andere Verkehrsanbindungen nur über sehr lange Umwege zu erreichen sind.

Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr ist bei der offengelegten Planung mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) nur für Anlieger zulässig. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde wird das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) im Bereich zwischen den Straßen Diekbrede und Kopernikusstraße durch das Zusatzzeichen 1022-12 in Verbindung mit dem Sinnbild Zeichen 1010-50 (Motorräder frei Personenkraftwagen frei) ersetzt. Durch diese Art der Beschilderung ist es auch anderen Verkehren als Anliegerverkehren erlaubt, die oben erläuterte Straßenverbindung zu benutzen, um zum Beispiel den Kirmesplatz, den Parkplatz Stadtpark, die Eissporthalle, das Freibad, das Kopernikusgymnasium, das Abendgymnasium und das Jahnstadion zu erreichen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde, das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) im Bereich zwischen den Straßen Diekbrede und Kopernikusstraße durch das Zusatzzeichen 1022-12 in Verbindung mit dem Sinnbild Zeichen 1010-50 (Motorräder frei Personenkraftwagen frei) zu ersetzen. Die beigefügten Lagepläne wurden entsprechend angepasst (siehe Anlage 4 und Anlage 5).

 

1.3.      Geschwindigkeitsbegrenzung anstatt Fahrradstraße

 

Abwägung zu 1.3:

 

Wenn die Stadt Rheine meint, dennoch eine Änderung der Bestehenden Verkehrslage vornehmen zu müssen, würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung reichen, die ohnehin schon für Teilstücke gilt. Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist darüber hinaus nicht geboten.

 

Die Stadt Rheine hat sich weitreichenden Klimaschutzzielen verpflichtet und setzt sich unter anderem sehr dafür ein, die Rahmenbedingungen für die umweltfreundliche Fahrradmobilität ständig und nachhaltig zu verbessern. Auch ist die Stadt Rheine bestrebt, mittel- bis langfristig ein Netz von Fahrradstraßen anzulegen und somit die Hauptachsen des Fahrradverkehrs zu beschleunigen und gleichzeitig komfortabler und sicherer zu gestalten.

Ziel der Stadt Rheine ist somit, den Radverkehrsanteil im Alltagsverkehr gesamtstädtisch zu

erhöhen. Ein lückenloses, sicheres, gut ausgebautes und direktes Radverkehrsnetz soll das

Fahrrad als Verkehrsmittel weiter stärken. Dazu wurde ein „Klimaschutzteilkonzept Radverkehr“ entwickelt und im März 2020 vom Rat der Stadt Rheine beschlossen (Vorlage 053/20). Dieses Radverkehrskonzept mit seinem flankierenden Maßnahmenkonzept soll eine planerische Grundlage für die kommenden 10 Jahre geben. In dem „Klimaschutzteilkonzept Radverkehr“ ist zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Bevergerner Straße von Basilkastraße bis Kopernikusstraße die Errichtung einer Fahrradstraße vorgesehen.

 

Fahrradstraßen gelten als ein geeignetes Instrument zur deutlich verstärkten Radverkehrsförderung sowie zur weiteren Verdichtung des Radverkehrsnetzes. Die Attraktivität des Radverkehrs sowie die Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr werden mithilfe von Fahrradstraßen gesteigert und verdeutlicht. Fahrradstraßen erhöhen die subjektive sowie die objektive Sicherheit und stellen eine ansprechende und komfortable Alternative als Ergänzung zu bereits vorhandenen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Qualitativ hochwertige Fahrradstraßen sind, um das städtische Ziel „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ zu erreichen, sehr sinnvoll.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

2.                       Eingabe (Anlage 2):

2.1.      Verzicht auf das Zusatzschild 1020-30 (Anlieger frei) im Bereich zwischen den Straßen Diekbrede und Kopernikusstraße

 

Abwägung zu 2.1:

 

Die Bevergerner Straße ist - insbesondere im Abschnitt Diekbrede bis Kopernikusstraße - Teil der Hauptzufahrtsstrecke zum Kopernikus-Gymnasium, dem Kombibad, der Eissporthalle und dem Parkplatz des Stadtparks. Wird diese jetzt zur Fahrradstraße mit dem geplanten Zusatzschild „Anlieger frei“ und einer Unterbrechung der Fahrradstraße zur Kopernikusstraße am Kreisverkehr/Kreuzungspunkt‚ wäre eine Durchfahrt für diese Nutzer generell nicht mehr zulässig.

Umgekehrt gilt das gleiche für alle Anwohner des Gebietes südlich der Bevergerner Straße und östlich davon, wenn sie zum Wochenmarkt auf dem Emstorplatz (dessen Zufahrten alle in der Diekbrede bzw. Mondstraße liegen) wollen bzw. über die Bevergerner Straße als Sammelstraße zur Osnabrücker Straße.

Ich rege daher an, auf das Zusatzschild „Anlieger frei“ in diesem Teil der Fahrradstraße ganz zu verzichten.

 

Im Bereich der Kopernikusstraße befinden sich wichtige Bildungs-, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen (städtisches Kopernikus-Gymnasium, Eissporthalle Rheine, das Freibad Rheine und ein noch im Bau befindliches Kombibad „Aqua Reni“, das Jahn-Stadion (Sportanlage), der Parkplatz des Stadtparks Rheine), die auf Grund des bestehenden Verkehrsnetzes über andere Verkehrsanbindungen nur über sehr lange Umwege zu erreichen sind.

Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr ist bei der offengelegten Planung mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) nur für Anlieger zulässig. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde wird das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) im Bereich zwischen den Straßen Diekbrede und Kopernikusstraße durch das Zusatzzeichen 1022-12 in Verbindung mit dem Sinnbild Zeichen 1010-50 (Motorräder frei Personenkraftwagen frei) ersetzt. Durch diese Art der Beschilderung ist es auch anderen Verkehren als Anliegerverkehren erlaubt, die oben erläuterte Straßenverbindung zu benutzen, um zum Beispiel den Kirmesplatz (Wochenmarkt), den Parkplatz Stadtpark, die Eissporthalle, das Freibad, das städtische Kopernikus-Gymnasium, das Abendgymnasium uns das Jahnstadion zu erreichen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.1:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde, das Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) im Bereich zwischen den Straßen Diekbrede und Kopernikusstraße durch das Zusatzzeichen 1022-12 in Verbindung mit dem Sinnbild Zeichen 1010-50 (Motorräder frei Personenkraftwagen frei) zu ersetzen. Die beigefügten Lagepläne wurden entsprechend angepasst (siehe Anlage 4 und Anlage 5).

 

3.                       Eingabe (Anlage 3)

3.1.      Zufahrtssituation für das Flurstück 345

 

Abwägung zu 3.1.:

 

Die Anlieger haben bereits eine Idee entwickelt, wie das Grundstück bebaut werden soll. Diese Planung sieht nach aktuellem Stand die Nutzung der Fläche zw. geplantem Haus und Bürgersteig als Parkplatz (zwei Stellplätze) vor. Sofern die Straßenverengung an o.g. Stelle realisiert wird und zusätzlich der Schilderbaum unglücklich positioniert wird, können die Anlieger die Fläche nicht mehr in dem von ihnen geplanten Umfang als Parkplatz nutzen, da das Befahren und Verlassen der Parkplätze wg. der Verengung nicht möglich ist.

Eine alternative Planung des Bauvorhabens sieht die Realisierung einer Tiefgarage vor. Sofern eine Zufahrt auf das Grundstück von der Kopernikusstraße genehmigungsfähig ist, können sie sich mit der Fahrbahneinengung und dem Schilderbaum arrangieren.

 

Aus planerischer Sicht spricht nichts dagegen, die geplante Einengung etwa um 1,00 m in Richtung der Mondstraße zu verschieben. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz bleibt somit weiterhin gewährleistet. Die Lagepläne wurden entsprechend geändert. 

Abwägungsbeschluss zu 3.1.:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die geplante Einengung um etwa 1,00 m in Richtung Mondstraße zu verschieben. Die beigefügten Lagepläne wurden entsprechend angepasst (siehe Anlage 5).

 

3.2.      rot eingefärbter Asphalt

 

Abwägung zu 3.2.:

 

Die Anlieger bitten um Prüfung, ob es möglich ist, einen rot eingefärbten Asphalt zu verwenden, statt den schwarzen Asphalt zu beschichten.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bauleiter wurde aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, im Anschluss der Fahrbahnerneuerung die Fahrbahndecke an den entsprechenden Stellen (Radverkehrsfurt in den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen bei Bevorrechtigung der Fahrradstraße) flächig rot zu markieren.

Folgende Gründe sprechen gegen den rot eingefärbten Asphalt:

1.  Beim Einsatz von rotem Asphalt wird die Farbgebung durch die Zuschlagsstoffe (Gesteine) erzeugt und nicht durch das Bitumen, wodurch farbloses Bitumen verwendet wird. Zudem muss der eingesetzte Fertiger vorher komplett gereinigt werden, was sehr aufwändig ist.

2.  Bei jedem Farbwechsel würden zusätzliche Nähte entstehen, die speziell auszubilden sind und anschließend unterhalten werden müssen.

3. Der Einsatz von rotem Asphalt wäre ein geeignetes Mittel, wenn die gesamte Fahrbahn eines Straßenabschnittes größerer Länge in Rot ausgeführt werden sollte.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.2.:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

3.3.      Einbau von „Hindernis-Metall-Tellern“ oder „Bodenschwellen“ zur Beruhigung der Verkehrsgeschwindigkeiten

 

Abwägung zu 3.3.:

 

Nach Beobachtung der Anlieger ist das Ziel der Beruhigung des Verkehrs im Bereich der Kopernikusstraße (bereits im Jahr 2022 erstellten Fahrradstraße) nicht erreicht. Auch nach dem Ausbau als Fahrradstraße fahren vereinzelt Autos (was mehrmals am Tag vorkommt)

mit teilweise extrem (!) hoher Geschwindigkeit durch den Bereich. Die Anlieger können sich gut vorstellen, dass “Hindernis-Metall-Teller" oder “Bodenschwellen” den Verkehr effektiv beruhigen können. Fahrradfahrer hingegen können die Teller bzw. Schwellen leicht umfahren. Diese Lösung könne man im Bereich der Bevergerner Straße einplanen.

 

In Rheine hat sich der Einsatz der Bremsschwellen (Bodenschwellen, Berliner Kissen, Kölner Teller etc.) in der Vergangenheit nicht bewährt.

Die Bremsschwellen werden trotz Beschilderung von Fahrzeugführern und Radfahrern oftmals (insbesondere bei Dunkelheit) erst spät erkannt und der durch sie verursachte Stoß wird auch bei niedrigen Geschwindigkeiten als unangenehm und laut empfunden.

Von den Bremsschwellen ist nicht nur der PKW-Verkehr betroffen, sondern alle Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel Radfahrer, Busse, Rettungs- und Winterdienstfahrzeuge, Feuerwehrautos. Für Fahrradfahrer und Motorradfahrer stellen die Bremsschwellen eine Sturzgefahr dar. Rettungswagen und Feuerwehr werden auch ausgebremst und Schneepflüge müssen die Stellen auslassen, da sie die Schwellen sonst beschädigen würden.

Die angestrebte Lärm- und Schadstoffverringerung tritt in vielen Fällen nicht ein, da die Schwellen zu einer unstetigen Fahrweise führen und die Verkehrsteilnehmer vor der Schwelle abrupt abbremsen und dahinter wieder beschleunigen.

Da die Konstruktionen zum Teil lediglich mittels Schraubverbindungen oder durch Kleben in der Oberfläche der Fahrbahn befestigt werden, können sich dies leicht lösen oder werden sogar leicht zum Ziel der Vandalismusattacken. Diese werden dann zur großer Gefahr für die Verkehrsteilnehmer.

Zudem wurde die im Jahr 2022 errichtete Fahrradstraße an der Kopernikusstraße noch nicht endgültig hergestellt. Im Zuge der Baumaßnahmen an der Bevergerner Straße werden auch an der Kopernikusstraße die Markierungen des Sicherheitstrennstreifes zu Längsparkständen sowie die inneren und äußeren Begleitlinien als ein Doppelstrich aus zwei unterbrochenen Schmalstrichen (1:2 S, 0,12 m breit) in den Farben rot und weiß markiert.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.3.:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

Zusätzliche Information nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Arbeitsbereich Behindertenarbeit der Stadt Rheine:

Die Zugänge zum Stadtpark befinden sich am Emstorplatz, Ecke Bevergerner Straße/Diekbrede, sowie auf der Ecke Bevergerner Straße/Basilikastraße.  Da die Bürgersteige nicht Teil der Umbaumaßnahme im Zuge der Erstellung der Fahrradstraße sind, sollten diese Bereiche noch einmal in Augenschein genommen werden. Besonders sollte dabei die Querung im Bereich des Emstorplatzes/Diekbrede betrachtet werden. Hier befindet sich der Hauptzugang zum Stadtpark. Besucher des Stadtparks parken häufig auf dem Emstorplatz. Auch für die in der Kopernikusstraße befindlichen Freizeiteinrichtungen Eissporthalle und Kombibad stellt der Emstorplatz einen Ausweichparkplatz dar. Der direkte Weg zu den Einrichtungen erfolgt dann durch den Stadtpark. Hier ist geplant alle drei Gehwegabsenkungen mit Doppelquerungen (Absenkung 0-6) mit taktilen Leitelementen herzustellen, um ein sicheres, barrierefreies Queren der Bevergerner Straße vom Emstorplatz zum Stadtpark zu gewährleisten (siehe Anlage 4 Lageplan Blatt 2).

Beim Zugang zum Stadtpark an der Ecke Bevergerner Straße/Basilikastraße sind an zwei Stellen Nullabsenkungen vorhanden (Querung der Basilikastraße). Rollstuhl- und Rollatornutzer, aber auch Familien mit Kinderwagen können die Basilikastraße so barrierefrei überqueren. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung, sowie blinde Menschen können Nullabsenkungen jedoch nicht ertasten, so dass sie eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen. Hier ist geplant, die bereits vorhandene Gehwegabsenkung auf 3 cm erhöhen und sie somit ertastbar machen. Die Querung der Bevergerner Straße wird mit Hilfe von Doppelquerungen (Absenkung 0-6) mit taktilen Leitelementen hergestellt (siehe Anlage 5 Lageplan Blatt 1). 

Die Lagepläne wurden dementsprechend geändert.

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Es ist geplant, die Fahrradstraßen nicht nur in Nebenstraßen anzuordnen, sondern hauptsächlich dort, wo viele Radfahrer unterwegs sind. Dies ist an der gesamten Bevergerner Straße der Fall, da sich in unmittelbarer Nähe zahlreiche wichtige Bildungs-, Freizeit- und Tourismuseinrichtungen wie das städtische Kopernikus-Gymnasium, Eissporthalle Rheine, das Freibad Rheine und ein noch im Bau befindliches Kombibad „Aqua Reni“, das Jahn-Stadion (Sportanlage) und der Parkplatz des Stadtparks Rheine befinden.

Der westlich angrenzende Abschnitt der Bevergerner Straße wurde von der Ludwigstraße bis zur Basilikastraße bereits im Jahr 1922 schon als Fahrradstraße beschildert. Südöstlich des zum Umbau vorgesehenen Bereichs der Bevergerner Straße schließt sich die Kopernikusstraße an, die im vergangenen Jahr zur Fahrradstraße umgestaltet wurde.

Mit dem geplanten Teilstück der Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Kopernikusstraße erfolgt somit auf Basis des Klimaschutzteilkonzeptes Radverkehr ein Lückenschluss zwischen den bereits bestehenden Fahrradstraßen Bevergerner Straße (von Ludwigstraße bis Basilikastraße) und Kopernikusstraße (von Bevergerner Straße bis Surenburgstraße).

 

Der Ausbau des Teilstückes Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Kopernikusstraße soll nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau von Fahrradstraßen (Vorlage Nr. 179/23) ausgeführt werden. Für das Teilstück Bevergerner Straße werden diese Standards u.a. wie folgt umgesetzt:

 

a)      Radverkehrsfurt in den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen wird bei Bevorrechtigung der Fahrradstraße flächig rot eingefärbt:

die Asphaltoberfläche der Radverkehrsfurt wird in den Einmündungsbereichen Basilikastraße, Franz-Fabry-Straße, Diekbrede und Mondstraße flächig rot eingefärbt. Zur Minderung der Rutschgefahr bei Nässe ist der farbige Belag aufzurauen oder mit rutschfestem Granulat zu versetzen.

 

b)      Bevorrechtigung der Fahrradstraßen an Kreuzung und Einmündungen:

die Bevergerner Straße wird in den Einmündungsbereichen Basilikastraße, Franz-Fabry-Straße, Diekbrede und Mondstraße vorfahrtsbevorrechtigt.

 

c)      Geschwindigkeitsbegrenzung:

zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der geplanten Fahrradstraße ist auf 30 km/h zu reduzieren.

 

d)      Piktogramme Radfahrer mit gegen gerichteten Richtungspfeilen in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen:

weiße Fahrradpiktogramme (Symbol des Verkehrszeichens 237 der StVO) mit nebeneinanderliegenden, gegen gerichteten Richtungspfeilen unter dem Piktogramm in den Einmündungsbereichen Basilikastraße, Franz-Fabry-Straße, Diekbrede und Mondstraße.

 

e)      Beginn / Ende der Fahrradstraße:

Mit Hilfe vorgezogener Seitenräume in Form von Pflanzbeeten wird im Eingangsbereich der Fahrradstraße (vor der Kreuzung Kopernikusstraße / Bevergerner Straße) eine verkehrsberuhigende und geschwindigkeitsdämpfende Tor-Wirkung erzielt. Zudem wird die Fahrbahn in diesem Eingangsbereich rot eingefärbt und enthält als Markierung im Bereich der roten Fläche das verzehrte Piktogramm des Verkehrszeichens 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße). Das Piktogramm hat eine Höhe von 3,00 m und eine Breite von 2,00 m.

 

f)       Die Markierung des Sicherheitstrennstreifes zu Längsparkständen, der Radfahrfurt als Blockstrichmarkierung, der Wartelinie als Blockstrichmarkierung, der inneren und äußeren Begleitlinien als ein Doppelstrich aus zwei unterbrochenen Schmalstrichen (1:2 S, 0,12 m breit) in den Farben rot und weiß sowie die entsprechende Beschilderung werden in Anlehnung an die aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau von Fahrradstraßen (Vorlage Nr. 179/23) vor Ausbaubeginn von der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO angeordnet.

 

g)      zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen:

          zur Verkehrsberuhigung werden punktuelle Fahrbahneinengungen in den Einmündungsbereichen Basilikastraße, Franz-Fabry-Straße und Diekbrede eingeplant werden.

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung der Maßnahme, die mit insgesamt 660.000 € veranschlagt wird, erfolgt aus dem Budget 53014-02003 „Bevergerner Straße (Basilikastraße - Diekbrede)“ und dem Budget 53014-02004 „Bevergerner Straße (Diekbrede – Kopernikusstraße)“. Diese Mittel sind im Haushalts 2023 eingeplant worden.

 

Zusätzlich ist ein Förderantrag zum Ausbau als Fahrradstraße bei der Bezirksregierung beantragt worden. Eine Zusage steht noch aus.

 

Stellungnahme FB 5.80, Bauverwaltung:

 

Es handelt sich um eine Maßnahme, die im „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen 2023 – 2026“ (Vorlage 227/22) vom Bau- und Mobilitätsausschuss am 09.06.2022 beschlossen wurde.

 

Beim Ausbau / Umgestaltung der Bevergerner Straße zwischen Basilikastraße und Kopernikusstraße zu einer Fahrradstraße handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetztes NRW (KAG) i.V. mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird.

 

Nach der Straßenbaubeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Bei der Bevergerner Straße wird auf die Erhebung von Vorausleistungen aufgrund der zu erwartenden Förderung gemäß der „Förderrichtlinie Straßenbaubauträge“ verzichtet.

 

Die Regelungen und das Verfahren für die aktuelle Landesförderung wurden den Anliegern bereits in einem Informationsschreiben vom 23.05.2023 mitgeteilt sowie in der Anliegerversammlung am 06.06.2023 erläutert. Die 100 Prozent-Förderung kann bei neuen Maßnahmen von der Stadt Rheine erst beantragt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und der Gesamtaufwand der Maßnahme nach der eingehenden Schlussrechnung feststeht. Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge tritt am 12.05.2022 in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft. Änderungen der Rechtslage sind zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abrechnung zu berücksichtigen.

 

Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz

 

Mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes und der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.

 

Durch den Ausbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet und die Hauptachsen des Fahrradverkehrs werden beschleunigt, da die Fahrradstraßen wichtige Verbindungsfunktionen für Fahrradfahrende übernehmen. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität, wie auch der Gesundheit der Bevölkerung führt.

Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich gesteigert wird. Durch den geringeren Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Somit wird durch die Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 bis 3:           Eingabe 1 bis 3

Anlage 4:                    Lageplan zur Abwägung Blatt 1

Anlage 5:                    Lageplan zur Abwägung Blatt 2