Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e.V.
zur Weiterführung der in der Vorlage aufgeführten Dienstleistungen mit Wirkung
ab dem 01.01.2024 unter den in der Begründung beschriebenen Bedingungen mit den
nachfolgend aufgeführten Fördervolumen (Stellenanteile) und Förderquoten
abzuschließen bzw. fortzusetzen.
a.
Leistungen der
existenzsichernden Hilfen (gesamt) 2,5 Stellenanteile
o Schuldner- und Insolvenzberatung 90% Förderquote
o Wohnungsnotfallhilfe und allg. Sozialberatung
b.
Projekt zur Akquise,
Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in
wirtschaftlich prekären Lebenssituationen
0,25
Stellenanteile
97% Förderquote
c.
Fachstelle Migration
(gesamt) 2,89 Stellenanteile
o Flüchtlingsberatung der Caritas Rheine 60% Förderquote
o Sprachmittler-Pool für die Stadt Rheine
o Interkulturelles Begegnungszentrum Centro S.
Antonio
o Gendersensitive Migrationsarbeit
o Interkulturelle Öffnung – IKÖ „Kulturen erleben“
o Förder- und Unterstützungsangebote im Auftrag der
Stadt Rheine ausgehend von den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen.
d.
Psychosoziale
Beratungsstelle (PSB) 2,0
Stellenanteile
50% Förderquote
e.
Ambulante
Suchtkrankenhilfe / Beratung und Prävention mit dem Schwerpunkt pathologisches
Glücksspiel
o Ambulante Suchtkrankenhilfe 1,0 Stellenanteile
50% Förderquote
o Prävention pathologisches Glücksspiel 1,0 Stellenanteile
90% Förderquote
f.
Beratungsstelle für
ältere Menschen und Angehörige 1,0 Stellenanteile
50% Förderquote
g.
Umsetzung Sozialplan
Alter unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Sozialberichts Senioren 0,5
Stellenanteile
70% Förderquote
h.
Wohnberatungsagentur
für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen 1,0 Stellenanteile
25% Förderquote
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vertragliche Vereinbarung so zu schließen, dass der Träger
Caritasverband Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher
Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese Mittel
bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.
3.
Die vertragliche
Vereinbarung zur Höhe der Gemein- und Sachkosten ist mit 20% der Personalkosten
auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines
Tarifbeschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) anteilig zu
fixieren.
4.
Die Vertragslaufzeit
ist für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu schließen. Eine
vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund soll vor dem 31.12.2025 nicht
vorgesehen werden.
Begründung:
In der Sitzung des Sozialausschusses am 31.05.2023 war die Vorlage 198/23 zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine e. V. auf die Bitte einzelner Ausschussmitglieder vor dem Hintergrund offener Fragen und einer zu geringen Vorbereitungszeit abgesetzt worden. In der Sitzung wurde vereinbart, dass der Verwaltung nach der Sitzung Fragestellungen zur Verfügung gestellt werden, um nach Beantwortung in der Folgesitzung sachgerecht beraten und entschieden zu können.
Zur besseren Lesbarkeit sind im Folgenden die
eingereichten Kommentierungen und Fragestellungen in Kursiv dargestellt und die
jeweiligen Antworten der Verwaltung im Anschluss an die Fragen integriert
worden.
Kommentierung:
Bevor wir Fragen zu den einzelnen Unterpunkten
stellen, haben wir vorab eine generelle Frage zum Thema. Bei Ihrem Besuch in
der Fraktion erklärten Sie uns, dass ein Trägerwechsel durch die Kommune nicht
möglich ist, wenn die Stellen auch durch Fördermittel des Bundes oder des Landes
finanziert werden.
Fragestellung:
Wie ist dann grundlegend ein Trägerwechsel bei
durch den Bund oder das Land geförderten Projekten überhaupt möglich? Welche
Voraussetzungen oder Bedingungen muss es geben, damit ein Trägerwechsel
(Neuausschreibung, Interessenbekundungsverfahren) möglich ist?
Antwort der Verwaltung:
Die
Verwaltung hat zur Aktualisierung der
bisherigen Auskunftslage eine Anfrage an die Förderabteilung des LWL gerichtet
und entsprechende Informationen erhalten. Danach werden die Landesmittel auf
der Grundlage von jährlichen Zuwendungsbescheiden an die anspruchsberechtigten
Träger bewilligt. Die grundlegende
Entscheidung liegt bei den Förderungen teils Jahre oder Jahrzehnte zurück.
Diese Landesmittel für die verschiedenen Förderpositionen sind seit Jahren nach
Auskunft des LWL überzeichnet. D. h. bspw. für eine Kommune, die in einem
bestimmten Leistungsbereich seine sozialen Leistungen auszubauen beabsichtigt,
dass diese dazu aktuell nur dann eine Landesförderung erhalten würde, wenn in einer
anderen Kommune ein Träger von seinem langjährigen Fördervorhaben zurücktritt
oder in Ermangelung einer ergänzenden Finanzierungsgrundlage zurücktreten
müsste. Das Landesministerium würde dann unabhängig von den kommunalen
Entscheidungen über die frei werdenden Landesmittel völlig neu entscheiden. Da
beim LWL eine umfangreiche Nachrückliste von Trägern vorliegt, ist in einem
solchen Fall weder sichergestellt, dass ein Fördervorhaben in der gleichen
Kommune für einen Alternativträger bewilligt werden würde, noch ist dieses nach
Auskunft des LWL aufgrund der vollen
Nachrückliste wahrscheinlich. Im Übrigen entscheidet allein der
anspruchsberechtigte Träger, ob dieser nicht weiter gefördert werden will. Es
bestünde demnach bei einem politisch beschlossenen Trägerwechsel im Sozial-
oder Jugendhilfeausschuss das realistische Risiko, dass nach einer
Interessenbekundung und Neuvergabe einer bisherigen Vertragsleistung an einen
neuen Träger diese Leistung ohne eine anteilige Landesförderung realisiert
werden müsste. Der LWL rät demnach von Trägerwechseln ab, wenn diese nicht
zwingend notwendig seien.
Leistungen
existenzsichernden Hilfen 2,5 Stellen, Förderquote 90%
Fragestellung:
Zu den existenzsichernden Hilfen wird eine
Förderquote von 90 % benannt.
Bezieht diese sich auf alle existenzsichernden
Hilfen oder nur auf die Schuldnerberatung oder nur auf die Wohnungsnothilfe?
Antwort der
Verwaltung:
Bereits im aktuell seit 2019 laufenden Vertrag zwischen der Stadt Rheine
und dem CV Rheine war eine Förderquote von 90% für den Bereich der
existenzsichernden Hilfen mit insgesamt 2,5 VZÄ vereinbart worden. Der Begriff
existenzsichernde Hilfen bündelt als Überschrift die Aufgaben
- der
Schuldnerberatung
- der Wohnungsnotfallhilfe und allgemeine Sozialberatung
Eine differenzierte Aufteilung der jeweiligen Teilleistungsanteile war
seinerzeit explizit nicht vereinbart worden. So bieten sich
Flexibilisierungsvorteile in der Umsetzung der Teilleistungen je nach Nachfrage
und Bedarfslage an.
Fragestellung:
Die Schuldnerberatung der Caritas hat 1,5
Planstellen. Ist die Caritas der einzige Anbieter von Schuldnerberatung?
Antwort der Verwaltung:
Nein. Es gibt
weitere private Anbieter in Rheine bzw. Anbieter, die bundesweit tätig sind.
Eine Aufzählung wäre insofern nicht abschließend.
Nach gültiger Beschlusslage des Kreises fördert der Kreis Steinfurt nach
einem flächendeckenden Versorgungskonzept regionalbezogen 5 Träger zur
Umsetzung von Schuldnerberatungsstellen - Verträge über Aufgaben und
Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen im Kreis Steinfurt (Kreistag am
05.11.2018) –
-
Caritasverband Rheine e. V.
-
Soziokulturelles Zentrum Emsdetten e. V.
-
Diakonisches Werk des Kreises Steinfurt-Borken-Coesfeld e. V.
-
Sozialdienst Katholischer Frauen Ibbenbüren e. V.
-
Und der kreiseigenen Schuldnerberatungsstelle
Grundlage des sektoralen Konzeptes des Kreises ist die Finanzierung
einer Beratungskraft pro ca. 50.000 Einwohnenden. Für das Versorgungsgebiet der
Stadt Rheine, Neuenkirchen und Wettringen (Dekanat des CV Rheine) steht eine
Förderung von 2 VZÄ nach dem Kreisvertrag zur Verfügung. Berechnungsgrundlage
bildet die Entgeltgruppe SuE 12 mit einem Sach- und
Verwaltungsgemeinkostenanteil von zuzüglich 15%.
In die Finanzierung sind u. a. weitergeleitete Landesmittel zur
Schuldner- und Insolvenzberatung integriert, wie auch Kreismittel und ein
Finanzierungsanteil der jeweiligen Kommunen vor Ort.
Die Vertragsgestaltung der Stadt Rheine mit dem Träger CV Rheine e. V.
zur Leistung der Schuldnerberatung sichert demnach den vom Kreis berechneten
Finanzierungsanteil der Stadt Rheine für den 1,5 Stellenanteil der
Beratungsleistung ab (75% der 2 VZÄ). In der Praxis werden die finanziellen
Leistungen zum Kreisvertrag mit denen aus dem städtischen Vertrag verrechnet.
Alternativ könnte die Stadt Rheine auch nur den finanziellen Anteil aus dem
Kreisvertrag beschließen lassen. Darauf wurde aber in der Vergangenheit
verzichtet, um auch bei einem Wegfall des Finanzierungspartners, hier der
Kreis, die Dienstleistung in vollem Umfang für Rheine sicherstellen zu können.
Die Versorgung der Dienstleistung der Schuldnerberatung wird demnach
auch von Seiten des Kreises verantwortet. Insofern können sich Fragen nach dem
Ausreichen des Angebotes auch an den Kreis Steinfurt und dessen Sozialplanung
richten.
Ob sich bei veränderten Bedarfslagen und unterschiedlicher
Zusammensetzung der Bevölkerung in den Kommunen des Kreises zukünftig weiter
eine rein mathematisch, sektorale Aufteilung von Fördergeldern verantworten
lässt, kann dann in den politischen
Gremien des Kreises erörtert werden.
Ergebnisse aus dem Sozialbericht der Stadt Rheine würden sicher keine
regional gleichen Förderungen begründen.
Fragestellung:
Falls ja, reichen 1,5 Stellen heute angesichts
der Inflationsrate und angesichts der Energiekrise noch aus?
Antwort der
Verwaltung:
Um dem aktuell
hohen Beratungsaufkommen nachzukommen erhält der Caritasverband für die
Schuldnerberatung im Jahr 2023 eine finanzielle Zusatzförderung aus dem
„Stärkungspakt NRW“.
Fragestellung:
Können alle Beratungsanfragen beantwortet werden?
Wie lang ist die Wartezeit?
Antwort der
Verwaltung:
Grundsätzlich
können alle Beratungsanfragen beantwortet werden.
Nach den Angaben
aus den Jahresberichten des CV Rheine e. V. und den Vertragsvorgaben sind
Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für einen Erstkontakt und weitere 6 Wochen für
den Einstieg in einen Beratungsprozess vereinbart.
Es ist jedoch zu
beobachten, dass nicht alle vergebenen Termine wahrgenommen werden. Gründe
hierfür können sein, dass der Termin zu weit in der Zukunft liegt oder die
akute Schuldenproblematik anderweitig gelöst wurde.
Fragestellung:
Gib es eine steigende Verschuldung von Bürgerinnen
und Bürgern in Rheine?
Antwort der
Verwaltung:
Nach den vorliegenden Informationen aus dem Vergleichsring IB-NRW, in
dem die Stadt Rheine seit über 10 Jahren im Rahmen der Jugendhilfe Mitglied
ist, hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung in der Zeitspanne von 2017 bis 2021 von
1906,60€ auf 1820,20€ entwickelt. Anders als in den Vergleichskommunen ist
keine Zunahmen der Verschuldung zu verzeichnen. (Basis der Sozialdaten des
Vergleichsrings sind die Zahlen aus IT-NRW)
Es fällt aber in
der Praxis auf, dass vermehrt Haushalte mit geringem Einkommen in die Verschuldung
laufen, da keine Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben (z. B. Waschmaschine
geht kaputt) angespart werden können. Eine weitere Beobachtung ist, dass die
Verschuldung bei jungen Menschen zunimmt.
Mit der
Verbraucherzentrale Rheine gibt es darüber hinaus ein Beratungsangebot, dass
auch präventiv angelegt ist und kostenlos zur Verfügung steht (siehe Vorlage
137/23, Jahresbericht der Beratungsstelle Rheine der Verbraucherzentrale NRW).
Fragestellung:
Wie schon im letzten Sozialausschuss ausgeführt haben
wir mit der Wohnungsnothilfe und der Fachstelle für Wohnraumsicherung eine
Doppelstruktur. Diese ist auch durch Fördermittel des Landes NRW bedingt. Wie
läuft im Moment die Zusammenarbeit der beiden Fachdienste und wie kann
möglichst schnell eine Doppelstruktur aufgelöst werden?
Antwort der
Verwaltung:
Die Zusammenarbeit
läuft problemlos. Es werden Absprachen getroffen, wer welche Fälle bearbeitet
und wer in welchen Bereichen tätig ist. Während sich die Fachstelle
Wohnraumsicherung der Stadt Rheine um die akute Wohnraumsicherung bei
(drohenden) Räumungsklagen kümmert, setzt die Wohnungsnotfallhilfe des
Caritasverbandes Rheine e. V. hauptsächlich bei der Unterstützung bei der
Wohnungssuche an. Eine Doppelstruktur ist somit ausgeschlossen.
Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der
Hilfe von Menschen in wirtschaftlich prekären Lebenssituationen, 97%
Förderquote
Fragestellung:
Wird der 0,25 Stellenanteil im Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von
Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in wirtschaftlich prekären
Lebenssituationen, 97% Förderquote, von einer Person geleistet oder wird er auf
mehrere Personen verteilt?
Antwort der
Verwaltung:
Die Arbeit wird
von einer Person geleistet.
Fragestellung:
Wer leistet wie diese Arbeit?
Antwort der Verwaltung:
Es handelt sich um eine Vollzeitkraft, die mit einem Viertel ihrer
Arbeitszeit im Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von
Ehrenamtlichen tätig ist. Die Arbeit des Projektes wird in der Leistungsbeschreibung,
die der Vorlage beigefügt ist, dargestellt.
Fachstelle
Migration (gesamt) 2,89 Stellenanteile, Förderquote 60 %
Fragestellung:
In der Beschlussvorlage ist von 2,89
Stellenanteilen die Rede. Diese Zahl deckt sich nicht mit der Anzahl der in den
Leistungsbeschreibungen wiedergegeben Stellenanteile:
Bei der Flüchtlingsberatung der Caritas werden 2
Sozialarbeiterstellen ausgewiesen.
Auch bei der Gendersensitiven Migrationsarbeit
werden 2 Planstellen benannt.
Bei den weiteren Diensten (Sprachmittler-Pool,
Begegnungszentrum St Antonio, IKÖ, Förder- und Unterstützungsangebote…) werden
bei den Leistungsbeschreibungen zwar die Qualifikationen der Dienstleistenden
beschrieben, nicht aber deren Stellenanteile.
Wir bitten dieses zu ergänzen.
Antwort der
Verwaltung:
Die Stadt Rheine
gewährt dem Caritasverband Rheine eine Zuwendung in Höhe von 60 % der
Bruttopersonalkosten für 2,89 Stellen für seine Leistungserbringung, eine
„Fachstelle Migration“ in Rheine vorzuhalten.
Bei der in den
Leistungsbeschreibungen unter „Personeller Standard: [Pers. Ausstattung;
Qualifikationen]“ genannten Anzahl von Beschäftigten, handelt es sich nicht um
ganze Stellenanteile, sondern um die Anzahl der zuständigen
Sozialarbeiter/-innen / Sozialpädagog/-innen, die jeweils mit einem geringen
Stellenanteil für diese Aufgabe verantwortlich sind. Auf eine Festschreibung, welcher
Stellenanteil von den bezuschussten 2,89 Stellen auf das jeweilige Leistungsangebot
entfällt, wurde bewusst verzichtet, damit der Einsatz der Fachstelle je nach
dem aktuellen Bedarf flexibel gehandhabt werden kann. Der Einsatz der
bezuschussten Stellen beschränkt sich auf die zwischen den Vertragsparteien
vereinbarten Leistungen, die jährlich, je nach den erforderlichen und
ersichtlichen Notwendigkeiten in der Integrationsarbeit, angepasst werden. Ein
Nachweis erfolgt über die Personalkostenabrechnungen.
Fragestellung:
Gibt es durch das Case Management durch den Träger
‚Lernen Fördern‘ eine Doppelstruktur zur Migrationsarbeit der Caritas?
Antwort
der Verwaltung:
Nein. Das von
den Trägern „Lernen Fördern“ und „Caritasverband Rheine“ geleistete Case
Management muss im Zusammenhang betrachtet werden, siehe hierzu die Vorlage
„Berichterstattung Kommunales Integrationsmanagement KIM“ vom 31.05.23
(197/23).
Die Vergabe des Case Managements liegt in der
Zuständigkeit des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Steinfurt (KI).
Die Förderung für die Case Management-Stellen wird auf Beschluss des Kreistages
vom KI vollständig an Dritte (Träger der freien Wohlfahrtspflege)
weitergeleitet. Die freien Träger „Lernen fördern“ und „Caritasverband Rheine“
erhalten vom KI die Landesförderung für die Case Management-Stellen in Rheine.
Die v. g. Träger haben eine räumliche Aufteilung ihrer Zuständigkeit
verabredete (Lernen fördern ist für die linke Emsseite und der Caritasverband
Rheine für die rechte Emsseite zuständig), so dass hier eine klare Abgrenzung
der Zuständigkeit gegeben ist.
Entsprechend der Förderbedingungen des Landes NRW darf
das Case Management nicht allgemeine Sozialberatungsstrukturen für Geflüchtete
in den Kommunen übernehmen. Das Case Management hat nach den Förderbedingungen
des Landes eine andere qualitative Ausrichtung, so dass es durch das Case
Management nicht zu Doppelstrukturen kommt.
Zuständigkeiten der einzelnen
Migrations-Beratungsdienste :
In der Stadt Rheine gibt es unterschiedliche
Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Dazu zählen der
Fachdienst „Migration“ des Caritasverbandes, die Case Manager*innen des
Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) und das Team Beratung und Begleitung
von Zuwanderern des FB 8.
Institution |
Stadt Rheine, Team
Beratung und Begleitung von Zuwanderern |
Caritas Verband
Rheine: Fachdienst Migration |
Land NRW/Kommunales
Integrationsmanagement: Case
Management Lernen Fördern +
Caritasverband Rheine |
Aufgaben |
Unterbringung und
Betreuung von Asylbewerbern und Geflüchteten in den städtischen
Übergangswohnheimen aufsuchende
Ankommensberatung Stadtteilarbeit für
die neuzugewanderten Menschen in den jeweiligen Stadtteilen Koordination
Bildungsberatung (mit den Bausteinen Multiprofessionelles Team,
Seiteneinsteigerberatung und Sprachoffensive – siehe Vorlage 274/23) Trägerschaft des
Begegnungszentrum Mitte51 |
Koordinierungsstelle
des Interkulturellen Begegnungszentrum Centro S. Antonio Flüchtlingsberatung
Gendersensitive
Migrationsarbeit (Mädchen- Frauen- und Männerarbeit) Sprachmittlerpool
für die Stadt Rheine Spezialisierung mit den Schwerpunkten Gesundheit und
Bildung Interkulturelle
Öffnung „Kulturen erleben“ Förder- und
Unterstützungsangebote im Auftrag der Stadt Rheine ausgehend von der
aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung in der Stadt Rheine und den daraus
resultierenden Bedarfen |
Beratung +
Koordinierung der „komplexeren Fälle“ mit zwei oder drei Problemlagen in
verschiedenen Lebensbereichen (vgl. Vorlage 197/23 zum KIM) Entsprechend der
Förderbedingungen des Landes NRW ist das Case Management keine allgemeine
Sozialberatungsstrukturen für Geflüchtete in den Kommunen |
Fragestellung:
Nach unserer
Wahrnehmung leistet die Caritas in der Migrationsarbeit gute Arbeit mit hoher
Qualifikation. Dennoch stellt sich die Frage, ob es gerade in der
Migrationsarbeit ein Nachteil sein kann, wenn dieser von einem konfessionellen
Träger geleistet wird. Bei der Trägerschaft zur Mitte 51 hat die Verwaltung es
als positives Merkmal herausgestellt, dass kein konfessioneller Dienstleiter
die Trägerschaft der Mitte 51 leistet.
Antwort
der Verwaltung:
Grundsätzlich wird die Flüchtlingsberatung durch
den Caritasverband Rheine überkonfessionell geleistet. Gegenstand der Beratung
sind Alltagsfragen und einfache rechtliche Fragen. Es sind bisher keine
Indikatoren bekannt, dass eine christliche Werteorientierung des Trägers
Einfluss auf die Beratung oder die Zufriedenheit der Klienten mit der Beratung
hat.
Aktuell gibt es in Rheine zwei Interkulturelle
Begegnungszentren. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer städtischen
Trägerschaft wurde das Merkmal „kein konfessioneller Dienstleister“ als
positives Merkmal herausgestellt, da es zu diesem Zeitpunkt mit dem
Begegnungszentrum Centro S. Antonio (gegründet 1995 mit dem Schwerpunkt
interkulturelle Öffnung und interkultureller Dialog) bereits ein Angebot eines
konfessionsgebundenen Anbieters in Rheine gab.
Beide Begegnungszentren legen in ihren Leitbildern
zugrunde, dass sie ein offenes Haus sind unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe,
Religion, Sprache, körperlicher und geistiger Fähigkeit. Nach Rückmeldung der
Nutzergruppen beider Häuser wird das auch so wahrgenommen.
Ambulante Suchtkrankenhilfe
/ Beratung und Prävention mit dem Schwerpunkt pathologisches Glücksspiel
Fragestellung:
Wie ist die Zusammenarbeit mit der
Drogenberatungsstelle?
Antwort der Verwaltung:
Nach den Erkenntnissen der Verwaltung liegen keine Hinweise zu einer
problematischen Zusammenarbeit der Suchtberatungsstelle mit der Jugend- und
Drogenberatungsstelle vor.
Fragestellung:
Gibt es Doppelstrukturen und falls ja, wie könne
diese reduziert oder vermieden werden? Macht es Sinn, dass zwei Träger in der Suchtberatung
tätig sind?
Antwort der
Verwaltung:
Nein, der Verwaltung sind keine
Doppelstrukturen bekannt. Die Drogenberatungsstelle e.V. und der Caritasverband
e.V. haben bestimmte Schwerpunkte in der Arbeit, die sich im Sinne der Klienten
in Rheine gut ergänzen.
Folgende Leistungen und Angebote finden sich im Portfolio der Jugend-
und Drogenberatungsstelle:
Vertragsleistungen
für den Kreis Steinfurt:
-
Ambulant betreutes Wohnen
(z.T. mit Zurverfügungstellung von Wohnraum)
-
Psychosoziale Begleitung für
Substituierte
-
Drogenberatung
-
Café Relax (niedrigschwelliges
Angebot) [50%]
Additive
Vertragsleistungen für die Stadt Rheine
-
Prävention, Drogenprophylaxe
-
Beratung für drogenbelastete
Familien
-
Café Relax (niedrigschwelliges
Angebot) [50%]
Die Caritas Suchtberatung und die Drogenberatung haben ein gemeinsames
Projekt, das „Offene Wohnzimmer“, welches ein Freizeit- und Begegnungsangebot
für Menschen mit Suchterfahrung ist.
Die Suchtberatungsstelle des CV setzt sich schwerpunktmäßig mit der Thematik
legaler Drogen auseinander. Auch vermittelt die Suchtberatungsstelle stationäre
Therapien und ambulante Therapien. Bei
der Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes sind die „Anonymen
Alkoholiker(innen) verortet.
Die Beratung von Menschen mit einer
Glücksspielproblematik erfolgt schwerpunktmäßig durch die Caritas
Suchtberatungsstelle.
Somit gibt es für jede spezielle Zielgruppe und deren
Problematik eine spezialisierte Institution mit Angeboten dazu.
Allerdings gibt es auch Schnittmengen.
Aufgrund der wachsenden Fallzahlen und der immer
komplexeren Suchtproblematiken macht es Sinn, dass hier zwei Träger tätig sind.
Die Klienten kommen z. T. zudem aus ganz unterschiedlichen sozialen Milieus und
haben sehr unterschiedliche Hintergründe (Herkunft, Konfession etc.). Hier
können ein vielfältiges Angebot und eine Trägerpluralität die Zugänge
erleichtern.
Umsetzung des
Sozialplans Alter, 0,5 Stelle, 70% Förderquote
Fragestellung:
Hier handelt es sich um eine neue Leistung, die
auch nicht durch Land oder Bund gefördert wird. Warum gab/gibt es dennoch keine
Ausschreibung oder kein Interessenbekundungsverfahren?
Antwort der Verwaltung:
Es handelt sich um keine neue Leistung. Die Stelle ist im Jahre 2005
eingerichtet worden.
Die 0,5 Stelle der Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige
steht für die konkrete Umsetzung der Ziele und Vorhaben des Sozialberichtes
Senioren, ehemals Sozialplan Alter, zur Verfügung.
Dadurch, dass die 0,5 Stelle bei einem Träger mit einer vielfältigen
weiterführenden Angebotsstruktur im Bereich der Seniorenarbeit verortet ist,
ergeben sich Synergieeffekte.