Betreff
Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine e. V.
Vorlage
198/23/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e.V. zur Weiterführung der in der Vorlage aufgeführten Dienstleistungen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 unter den in der Begründung beschriebenen Bedingungen mit den nachfolgend aufgeführten Fördervolumen (Stellenanteile) und Förderquoten abzuschließen bzw. fortzusetzen.

 

a.      Leistungen der existenzsichernden Hilfen (gesamt)     2,5     Stellenanteile

o Schuldner- und Insolvenzberatung                      90%   Förderquote

o Wohnungsnotfallhilfe und allg. Sozialberatung          

 

b.      Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in wirtschaftlich prekären Lebenssituationen

                                                                                                                  0,25 Stellenanteile

                                                                                                      97%   Förderquote

 

c.      Fachstelle Migration (gesamt)                                       2,89   Stellenanteile

o Flüchtlingsberatung der Caritas Rheine             60%   Förderquote

o Sprachmittler-Pool für die Stadt Rheine

o Interkulturelles Begegnungszentrum Centro S. Antonio

o Gendersensitive Migrationsarbeit

o Interkulturelle Öffnung – IKÖ „Kulturen erleben“

o Förder- und Unterstützungsangebote im Auftrag der Stadt Rheine ausgehend von den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen.    

 

d.      Psychosoziale Beratungsstelle (PSB)                            2,0     Stellenanteile

                                                                                          50%   Förderquote

 

e.      Ambulante Suchtkrankenhilfe / Beratung und Prävention mit dem Schwerpunkt pathologisches Glücksspiel

o Ambulante Suchtkrankenhilfe                             1,0     Stellenanteile

                                                                              50%   Förderquote

 

o Prävention pathologisches Glücksspiel            1,0     Stellenanteile

                                                                                                      90%  Förderquote

 

f.        Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige  1,0     Stellenanteile

                                                                                          50%   Förderquote

 

g.      Umsetzung Sozialplan Alter unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Sozialberichts Senioren                                                                           0,5     Stellenanteile

                                                                                          70%   Förderquote

 

h.      Wohnberatungsagentur für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen           1,0                                                                                          Stellenanteile

                                                                                          25%   Förderquote

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Vereinbarung so zu schließen, dass der Träger Caritasverband Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese Mittel bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.

 

3.      Die vertragliche Vereinbarung zur Höhe der Gemein- und Sachkosten ist mit 20% der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) anteilig zu fixieren.

 

4.      Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu schließen. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund soll vor dem 31.12.2025 nicht vorgesehen werden.

 

 


Begründung:

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 31.05.2023 war die Vorlage 198/23 zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem Caritasverband Rheine e. V. auf die Bitte einzelner Ausschussmitglieder vor dem Hintergrund offener Fragen und einer zu geringen Vorbereitungszeit abgesetzt worden. In der Sitzung wurde vereinbart, dass der Verwaltung nach der Sitzung Fragestellungen zur Verfügung gestellt werden, um nach Beantwortung in der Folgesitzung sachgerecht beraten und entschieden zu können.

 

Zur besseren Lesbarkeit sind im Folgenden die eingereichten Kommentierungen und Fragestellungen in Kursiv dargestellt und die jeweiligen Antworten der Verwaltung im Anschluss an die Fragen integriert worden.

 

 

Kommentierung:

Bevor wir Fragen zu den einzelnen Unterpunkten stellen, haben wir vorab eine generelle Frage zum Thema. Bei Ihrem Besuch in der Fraktion erklärten Sie uns, dass ein Trägerwechsel durch die Kommune nicht möglich ist, wenn die Stellen auch durch Fördermittel des Bundes oder des Landes finanziert werden.

 

Fragestellung:

Wie ist dann grundlegend ein Trägerwechsel bei durch den Bund oder das Land geförderten Projekten überhaupt möglich? Welche Voraussetzungen oder Bedingungen muss es geben, damit ein Trägerwechsel (Neuausschreibung, Interessenbekundungsverfahren) möglich ist?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung hat zur Aktualisierung  der bisherigen Auskunftslage eine Anfrage an die Förderabteilung des LWL gerichtet und entsprechende Informationen erhalten. Danach werden die Landesmittel auf der Grundlage von jährlichen Zuwendungsbescheiden an die anspruchsberechtigten Träger bewilligt.  Die grundlegende Entscheidung liegt bei den Förderungen teils Jahre oder Jahrzehnte zurück. Diese Landesmittel für die verschiedenen Förderpositionen sind seit Jahren nach Auskunft des LWL überzeichnet. D. h. bspw. für eine Kommune, die in einem bestimmten Leistungsbereich seine sozialen Leistungen auszubauen beabsichtigt, dass diese dazu aktuell nur dann eine Landesförderung erhalten würde, wenn in einer anderen Kommune ein Träger von seinem langjährigen Fördervorhaben zurücktritt oder in Ermangelung einer ergänzenden Finanzierungsgrundlage zurücktreten müsste. Das Landesministerium würde dann unabhängig von den kommunalen Entscheidungen über die frei werdenden Landesmittel völlig neu entscheiden. Da beim LWL eine umfangreiche Nachrückliste von Trägern vorliegt, ist in einem solchen Fall weder sichergestellt, dass ein Fördervorhaben in der gleichen Kommune für einen Alternativträger bewilligt werden würde, noch ist dieses nach Auskunft des LWL  aufgrund der vollen Nachrückliste wahrscheinlich. Im Übrigen entscheidet allein der anspruchsberechtigte Träger, ob dieser nicht weiter gefördert werden will. Es bestünde demnach bei einem politisch beschlossenen Trägerwechsel im Sozial- oder Jugendhilfeausschuss das realistische Risiko, dass nach einer Interessenbekundung und Neuvergabe einer bisherigen Vertragsleistung an einen neuen Träger diese Leistung ohne eine anteilige Landesförderung realisiert werden müsste. Der LWL rät demnach von Trägerwechseln ab, wenn diese nicht zwingend notwendig seien.

 

 

Leistungen existenzsichernden Hilfen 2,5 Stellen, Förderquote 90%

 

Fragestellung:

Zu den existenzsichernden Hilfen wird eine Förderquote von 90 % benannt.

Bezieht diese sich auf alle existenzsichernden Hilfen oder nur auf die Schuldnerberatung oder nur auf die Wohnungsnothilfe?

 

Antwort der Verwaltung:

Bereits im aktuell seit 2019 laufenden Vertrag zwischen der Stadt Rheine und dem CV Rheine war eine Förderquote von 90% für den Bereich der existenzsichernden Hilfen mit insgesamt 2,5 VZÄ vereinbart worden. Der Begriff existenzsichernde Hilfen bündelt als Überschrift die Aufgaben

  1. der Schuldnerberatung
  2. der Wohnungsnotfallhilfe und allgemeine Sozialberatung

Eine differenzierte Aufteilung der jeweiligen Teilleistungsanteile war seinerzeit explizit nicht vereinbart worden. So bieten sich Flexibilisierungsvorteile in der Umsetzung der Teilleistungen je nach Nachfrage und Bedarfslage an.

 

Fragestellung:

Die Schuldnerberatung der Caritas hat 1,5 Planstellen. Ist die Caritas der einzige Anbieter von Schuldnerberatung?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein. Es gibt weitere private Anbieter in Rheine bzw. Anbieter, die bundesweit tätig sind. Eine Aufzählung wäre insofern nicht abschließend.

 

Nach gültiger Beschlusslage des Kreises fördert der Kreis Steinfurt nach einem flächendeckenden Versorgungskonzept regionalbezogen 5 Träger zur Umsetzung von Schuldnerberatungsstellen - Verträge über Aufgaben und Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen im Kreis Steinfurt (Kreistag am 05.11.2018) –

-          Caritasverband Rheine e. V.

-          Soziokulturelles Zentrum Emsdetten e. V.

-          Diakonisches Werk des Kreises Steinfurt-Borken-Coesfeld e. V.

-          Sozialdienst Katholischer Frauen Ibbenbüren e. V.

-          Und der kreiseigenen Schuldnerberatungsstelle

Grundlage des sektoralen Konzeptes des Kreises ist die Finanzierung einer Beratungskraft pro ca. 50.000 Einwohnenden. Für das Versorgungsgebiet der Stadt Rheine, Neuenkirchen und Wettringen (Dekanat des CV Rheine) steht eine Förderung von 2 VZÄ nach dem Kreisvertrag zur Verfügung. Berechnungsgrundlage bildet die Entgeltgruppe SuE 12 mit einem Sach- und Verwaltungsgemeinkostenanteil von zuzüglich 15%.

In die Finanzierung sind u. a. weitergeleitete Landesmittel zur Schuldner- und Insolvenzberatung integriert, wie auch Kreismittel und ein Finanzierungsanteil der jeweiligen Kommunen vor Ort.

Die Vertragsgestaltung der Stadt Rheine mit dem Träger CV Rheine e. V. zur Leistung der Schuldnerberatung sichert demnach den vom Kreis berechneten Finanzierungsanteil der Stadt Rheine für den 1,5 Stellenanteil der Beratungsleistung ab (75% der 2 VZÄ). In der Praxis werden die finanziellen Leistungen zum Kreisvertrag mit denen aus dem städtischen Vertrag verrechnet. Alternativ könnte die Stadt Rheine auch nur den finanziellen Anteil aus dem Kreisvertrag beschließen lassen. Darauf wurde aber in der Vergangenheit verzichtet, um auch bei einem Wegfall des Finanzierungspartners, hier der Kreis, die Dienstleistung in vollem Umfang für Rheine sicherstellen zu können.

 

Die Versorgung der Dienstleistung der Schuldnerberatung wird demnach auch von Seiten des Kreises verantwortet. Insofern können sich Fragen nach dem Ausreichen des Angebotes auch an den Kreis Steinfurt und dessen Sozialplanung richten.

Ob sich bei veränderten Bedarfslagen und unterschiedlicher Zusammensetzung der Bevölkerung in den Kommunen des Kreises zukünftig weiter eine rein mathematisch, sektorale Aufteilung von Fördergeldern verantworten lässt, kann dann in den politischen  Gremien des Kreises erörtert werden.

Ergebnisse aus dem Sozialbericht der Stadt Rheine würden sicher keine regional gleichen Förderungen begründen.

 

 

Fragestellung:

Falls ja, reichen 1,5 Stellen heute angesichts der Inflationsrate und angesichts der Energiekrise noch aus?

 

Antwort der Verwaltung:

Um dem aktuell hohen Beratungsaufkommen nachzukommen erhält der Caritasverband für die Schuldnerberatung im Jahr 2023 eine finanzielle Zusatzförderung aus dem „Stärkungspakt NRW“.

 

Fragestellung:

Können alle Beratungsanfragen beantwortet werden? Wie lang ist die Wartezeit?

 

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich können alle Beratungsanfragen beantwortet werden.

Nach den Angaben aus den Jahresberichten des CV Rheine e. V. und den Vertragsvorgaben sind Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für einen Erstkontakt und weitere 6 Wochen für den Einstieg in einen Beratungsprozess vereinbart.

Es ist jedoch zu beobachten, dass nicht alle vergebenen Termine wahrgenommen werden. Gründe hierfür können sein, dass der Termin zu weit in der Zukunft liegt oder die akute Schuldenproblematik anderweitig gelöst wurde.

 

Fragestellung:

Gib es eine steigende Verschuldung von Bürgerinnen und Bürgern in Rheine?

 

Antwort der Verwaltung:

Nach den vorliegenden Informationen aus dem Vergleichsring IB-NRW, in dem die Stadt Rheine seit über 10 Jahren im Rahmen der Jugendhilfe Mitglied ist, hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung in der Zeitspanne von 2017 bis 2021 von 1906,60€ auf 1820,20€ entwickelt. Anders als in den Vergleichskommunen ist keine Zunahmen der Verschuldung zu verzeichnen. (Basis der Sozialdaten des Vergleichsrings sind die Zahlen aus IT-NRW)

Es fällt aber in der Praxis auf, dass vermehrt Haushalte mit geringem Einkommen in die Verschuldung laufen, da keine Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben (z. B. Waschmaschine geht kaputt) angespart werden können. Eine weitere Beobachtung ist, dass die Verschuldung bei jungen Menschen zunimmt.

Mit der Verbraucherzentrale Rheine gibt es darüber hinaus ein Beratungsangebot, dass auch präventiv angelegt ist und kostenlos zur Verfügung steht (siehe Vorlage 137/23, Jahresbericht der Beratungsstelle Rheine der Verbraucherzentrale NRW).

 

Fragestellung:

Wie schon im letzten Sozialausschuss ausgeführt haben wir mit der Wohnungsnothilfe und der Fachstelle für Wohnraumsicherung eine Doppelstruktur. Diese ist auch durch Fördermittel des Landes NRW bedingt. Wie läuft im Moment die Zusammenarbeit der beiden Fachdienste und wie kann möglichst schnell eine Doppelstruktur aufgelöst werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Zusammenarbeit läuft problemlos. Es werden Absprachen getroffen, wer welche Fälle bearbeitet und wer in welchen Bereichen tätig ist. Während sich die Fachstelle Wohnraumsicherung der Stadt Rheine um die akute Wohnraumsicherung bei (drohenden) Räumungsklagen kümmert, setzt die Wohnungsnotfallhilfe des Caritasverbandes Rheine e. V. hauptsächlich bei der Unterstützung bei der Wohnungssuche an. Eine Doppelstruktur ist somit ausgeschlossen.

 

 

Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in wirtschaftlich prekären Lebenssituationen, 97% Förderquote

 

Fragestellung:

Wird der 0,25 Stellenanteil im Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Hilfe von Menschen in wirtschaftlich prekären Lebenssituationen, 97% Förderquote, von einer Person geleistet oder wird er auf mehrere Personen verteilt?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Arbeit wird von einer Person geleistet.

 

Fragestellung:

Wer leistet wie diese Arbeit?

 

Antwort der Verwaltung:

Es handelt sich um eine Vollzeitkraft, die mit einem Viertel ihrer Arbeitszeit im Projekt zur Akquise, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen tätig ist. Die Arbeit des Projektes wird in der Leistungsbeschreibung, die der Vorlage beigefügt ist, dargestellt.

 

 

Fachstelle Migration (gesamt) 2,89 Stellenanteile, Förderquote 60 %

 

Fragestellung:

In der Beschlussvorlage ist von 2,89 Stellenanteilen die Rede. Diese Zahl deckt sich nicht mit der Anzahl der in den Leistungsbeschreibungen wiedergegeben Stellenanteile:

Bei der Flüchtlingsberatung der Caritas werden 2 Sozialarbeiterstellen ausgewiesen.

Auch bei der Gendersensitiven Migrationsarbeit werden 2 Planstellen benannt.

Bei den weiteren Diensten (Sprachmittler-Pool, Begegnungszentrum St Antonio, IKÖ, Förder- und Unterstützungsangebote…) werden bei den Leistungsbeschreibungen zwar die Qualifikationen der Dienstleistenden beschrieben, nicht aber deren Stellenanteile.

Wir bitten dieses zu ergänzen.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Stadt Rheine gewährt dem Caritasverband Rheine eine Zuwendung in Höhe von 60 % der Bruttopersonalkosten für 2,89 Stellen für seine Leistungserbringung, eine „Fachstelle Migration“ in Rheine vorzuhalten.

Bei der in den Leistungsbeschreibungen unter „Personeller Standard: [Pers. Ausstattung; Qualifikationen]“ genannten Anzahl von Beschäftigten, handelt es sich nicht um ganze Stellenanteile, sondern um die Anzahl der zuständigen Sozialarbeiter/-innen / Sozialpädagog/-innen, die jeweils mit einem geringen Stellenanteil für diese Aufgabe verantwortlich sind.  Auf eine Festschreibung, welcher Stellenanteil von den bezuschussten 2,89 Stellen auf das jeweilige Leistungsangebot entfällt, wurde bewusst verzichtet, damit der Einsatz der Fachstelle je nach dem aktuellen Bedarf flexibel gehandhabt werden kann. Der Einsatz der bezuschussten Stellen beschränkt sich auf die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Leistungen, die jährlich, je nach den erforderlichen und ersichtlichen Notwendigkeiten in der Integrationsarbeit, angepasst werden. Ein Nachweis erfolgt über die Personalkostenabrechnungen.

 

Fragestellung:

Gibt es durch das Case Management durch den Träger ‚Lernen Fördern‘ eine Doppelstruktur zur Migrationsarbeit der Caritas?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein. Das von den Trägern „Lernen Fördern“ und „Caritasverband Rheine“ geleistete Case Management muss im Zusammenhang betrachtet werden, siehe hierzu die Vorlage „Berichterstattung Kommunales Integrationsmanagement KIM“ vom 31.05.23 (197/23).

Die Vergabe des Case Managements liegt in der Zuständigkeit des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Steinfurt (KI). Die Förderung für die Case Management-Stellen wird auf Beschluss des Kreistages vom KI vollständig an Dritte (Träger der freien Wohlfahrtspflege) weitergeleitet. Die freien Träger „Lernen fördern“ und „Caritasverband Rheine“ erhalten vom KI die Landesförderung für die Case Management-Stellen in Rheine. Die v. g. Träger haben eine räumliche Aufteilung ihrer Zuständigkeit verabredete (Lernen fördern ist für die linke Emsseite und der Caritasverband Rheine für die rechte Emsseite zuständig), so dass hier eine klare Abgrenzung der Zuständigkeit gegeben ist.

Entsprechend der Förderbedingungen des Landes NRW darf das Case Management nicht allgemeine Sozialberatungsstrukturen für Geflüchtete in den Kommunen übernehmen. Das Case Management hat nach den Förderbedingungen des Landes eine andere qualitative Ausrichtung, so dass es durch das Case Management nicht zu Doppelstrukturen kommt.

 

Zuständigkeiten der einzelnen Migrations-Beratungsdienste :

In der Stadt Rheine gibt es unterschiedliche Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Dazu zählen der Fachdienst „Migration“ des Caritasverbandes, die Case Manager*innen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) und das Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern des FB 8.

 

Institution

Stadt Rheine, Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern

Caritas Verband Rheine: Fachdienst Migration

Land NRW/Kommunales Integrationsmanagement: Case Management

Lernen Fördern + Caritasverband Rheine

Aufgaben

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Geflüchteten in den städtischen Übergangswohnheimen

aufsuchende Ankommensberatung

Stadtteilarbeit für die neuzugewanderten Menschen in den jeweiligen Stadtteilen

Koordination Bildungsberatung (mit den Bausteinen Multiprofessionelles Team, Seiteneinsteigerberatung und Sprachoffensive – siehe Vorlage 274/23)

Trägerschaft des Begegnungszentrum Mitte51

Koordinierungsstelle des Interkulturellen Begegnungszentrum Centro S. Antonio

Flüchtlingsberatung

Gendersensitive Migrationsarbeit (Mädchen- Frauen- und Männerarbeit)

Sprachmittlerpool für die Stadt Rheine Spezialisierung mit den Schwerpunkten Gesundheit und Bildung 

Interkulturelle Öffnung „Kulturen erleben“ 

Förder- und Unterstützungsangebote im Auftrag der Stadt Rheine ausgehend von der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung in der Stadt Rheine und den daraus resultierenden Bedarfen

 

Beratung + Koordinierung der „komplexeren Fälle“ mit zwei oder drei Problemlagen in verschiedenen Lebensbereichen (vgl. Vorlage 197/23 zum KIM)

 

Entsprechend der Förderbedingungen des Landes NRW ist das Case Management keine allgemeine Sozialberatungsstrukturen für Geflüchtete in den Kommunen

 

Fragestellung:

Nach unserer Wahrnehmung leistet die Caritas in der Migrationsarbeit gute Arbeit mit hoher Qualifikation. Dennoch stellt sich die Frage, ob es gerade in der Migrationsarbeit ein Nachteil sein kann, wenn dieser von einem konfessionellen Träger geleistet wird. Bei der Trägerschaft zur Mitte 51 hat die Verwaltung es als positives Merkmal herausgestellt, dass kein konfessioneller Dienstleiter die Trägerschaft der Mitte 51 leistet.

 

Antwort der Verwaltung

Grundsätzlich wird die Flüchtlingsberatung durch den Caritasverband Rheine überkonfessionell geleistet. Gegenstand der Beratung sind Alltagsfragen und einfache rechtliche Fragen. Es sind bisher keine Indikatoren bekannt, dass eine christliche Werteorientierung des Trägers Einfluss auf die Beratung oder die Zufriedenheit der Klienten mit der Beratung hat.

Aktuell gibt es in Rheine zwei Interkulturelle Begegnungszentren. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer städtischen Trägerschaft wurde das Merkmal „kein konfessioneller Dienstleister“ als positives Merkmal herausgestellt, da es zu diesem Zeitpunkt mit dem Begegnungszentrum Centro S. Antonio (gegründet 1995 mit dem Schwerpunkt interkulturelle Öffnung und interkultureller Dialog) bereits ein Angebot eines konfessionsgebundenen Anbieters in Rheine gab.

Beide Begegnungszentren legen in ihren Leitbildern zugrunde, dass sie ein offenes Haus sind unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache, körperlicher und geistiger Fähigkeit. Nach Rückmeldung der Nutzergruppen beider Häuser wird das auch so wahrgenommen.

 

 

Ambulante Suchtkrankenhilfe / Beratung und Prävention mit dem Schwerpunkt pathologisches Glücksspiel

 

Fragestellung:

Wie ist die Zusammenarbeit mit der Drogenberatungsstelle?

 

Antwort der Verwaltung:

Nach den Erkenntnissen der Verwaltung liegen keine Hinweise zu einer problematischen Zusammenarbeit der Suchtberatungsstelle mit der Jugend- und Drogenberatungsstelle vor.

 

Fragestellung:

Gibt es Doppelstrukturen und falls ja, wie könne diese reduziert oder vermieden werden? Macht es Sinn, dass zwei Träger in der Suchtberatung tätig sind?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein, der Verwaltung sind keine Doppelstrukturen bekannt. Die Drogenberatungsstelle e.V. und der Caritasverband e.V. haben bestimmte Schwerpunkte in der Arbeit, die sich im Sinne der Klienten in Rheine gut ergänzen.

Folgende Leistungen und Angebote finden sich im Portfolio der Jugend- und Drogenberatungsstelle:

Vertragsleistungen für den Kreis Steinfurt:

-          Ambulant betreutes Wohnen (z.T. mit Zurverfügungstellung von Wohnraum)

-          Psychosoziale Begleitung für Substituierte

-          Drogenberatung

-          Café Relax (niedrigschwelliges Angebot) [50%]

Additive Vertragsleistungen für die Stadt Rheine

-          Prävention, Drogenprophylaxe 

-          Beratung für drogenbelastete Familien

-          Café Relax (niedrigschwelliges Angebot) [50%]

 

Die Caritas Suchtberatung und die Drogenberatung haben ein gemeinsames Projekt, das „Offene Wohnzimmer“, welches ein Freizeit- und Begegnungsangebot für Menschen mit Suchterfahrung ist. 

Die Suchtberatungsstelle des CV setzt sich schwerpunktmäßig mit der Thematik legaler Drogen auseinander. Auch vermittelt die Suchtberatungsstelle stationäre Therapien und ambulante Therapien.  Bei der Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes sind die „Anonymen Alkoholiker(innen) verortet.     

Die Beratung von Menschen mit einer Glücksspielproblematik erfolgt schwerpunktmäßig durch die Caritas Suchtberatungsstelle.

Somit gibt es für jede spezielle Zielgruppe und deren Problematik eine spezialisierte Institution mit Angeboten dazu.

Allerdings gibt es auch Schnittmengen.

Aufgrund der wachsenden Fallzahlen und der immer komplexeren Suchtproblematiken macht es Sinn, dass hier zwei Träger tätig sind. Die Klienten kommen z. T. zudem aus ganz unterschiedlichen sozialen Milieus und haben sehr unterschiedliche Hintergründe (Herkunft, Konfession etc.). Hier können ein vielfältiges Angebot und eine Trägerpluralität die Zugänge erleichtern.  

 

 

Umsetzung des Sozialplans Alter, 0,5 Stelle, 70% Förderquote

 

Fragestellung:

Hier handelt es sich um eine neue Leistung, die auch nicht durch Land oder Bund gefördert wird. Warum gab/gibt es dennoch keine Ausschreibung oder kein Interessenbekundungsverfahren?

 

Antwort der Verwaltung:

Es handelt sich um keine neue Leistung. Die Stelle ist im Jahre 2005 eingerichtet worden.

Die 0,5 Stelle der Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige steht für die konkrete Umsetzung der Ziele und Vorhaben des Sozialberichtes Senioren, ehemals Sozialplan Alter, zur Verfügung.

Dadurch, dass die 0,5 Stelle bei einem Träger mit einer vielfältigen weiterführenden Angebotsstruktur im Bereich der Seniorenarbeit verortet ist, ergeben sich Synergieeffekte.