Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, vorbehaltlich der
Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 350, Kennwort „Europa-Viertel am
Waldhügel“, nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straßen im
Bebauungsplangebiet Europa-Viertel am Waldhügel:
Ausbau
im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche,
bestehend aus
a)
Fahr-, Gehweg-
und Spielflächen mit Unterbau und einer Befestigung aus grauem
Betonsteinpflaster
b)
Verkehrsgrün aus
Grünbeeten, Mulden, Grünzügen mit neuen und vorhandenen Bäumen/Sträuchern und
Unterpflanzung
c)
Parkstände mit
Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
d)
Flächen für ein
unterirdisches Müllentsorgungssystem
e)
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
f)
Oberflächenentwässerung
über oberflächennahe Rinnen, Kastenrinnen oder Mulden und Grünstrukturen mit
Anschluss an den Zett-Park und die Kanalisation
2.
Geh-Radwege
a)
Geh- und
Radwegflächen mit Unterbau und einer Decke aus grauem Betonsteinpflaster
b)
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
c)
Oberflächenentwässerung
über oberflächennahe Rinnen, Kastenrinnen oder Mulden und Grünstrukturen mit
Anschluss an den Zett-Park und die Kanalisation
Begründung:
A) Hintergrund
In der Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses vom 08.09.2022
sind zum Europa-Viertel am Waldhügel die Entwurfsunterlagen zur Entwicklung und
Erschließung vorgestellt worden. Im Anschluss ist die Verwaltung beauftragt
worden, auf dieser Basis die weiteren Planungsschritte bis zur
Ausführungsplanung zu vergeben.
Zwischenzeitlich konnten diese Planungsunterlagen zum Ausbau der
Straßen ausgearbeitet werden, so dass nun das Bauprogramm festgelegt werden
kann.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat am
30.08.2023 einen erneuten Offenlegungsbeschluss zum zugehörigen Bebauungsplan
Nr. 350, Kennwort „Europa-Viertel am Waldhügel“, gefasst. Da der Bebauungsplan
somit noch nicht rechtskräftig ist, erfolgt die Beschlussfassung zum Bauprogramm
der Straßen unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des B-Planes.
Bestandteil dieses
Bauprogrammes bildet auch der beigefügte Lageplan, der von den künftigen
Hochbauvorhaben zu beachten sein wird.
B) Inhalte des Bauprogramms
Zur
Entwicklung und Erschließung der Flächen der ehemaligen Damloup-Kaserne zum
Europa-Viertel am Waldhügel werden, auf Grund der Ziele zur Schaffung eines
autoarmen Viertels - bei dem das Prinzip der „Schwammstadt“ verfolgt wird -,
die Themen Straßenplanung, Entwässerungsplanung und Freiraumplanung mehr denn
je vernetzt und von Anfang an gemeinsam geplant. Daher werden auch im
beigefügten Erläuterungsbericht diese Themenfelder insgesamt dargestellt.
Die
gesamten Straßen des Europaviertels am Waldhügel werden als Mischfläche
innerhalb eines Verkehrsberuhigten Bereiches ausgeführt. Falls erforderlich, um
die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen, erfolgt eine weiche Separation durch
Gehwegbereiche oder Grünzonen.
Verkehrsfläche als
Mischfläche
a)
Die gemeinsamen Fahr-, Gehweg- und Spielflächen innerhalb
der Straßenverkehrsfläche, die in Breiten zwischen 7,0 m und 17,5 m und
ausgeführt werden, erhalten eine Befestigung aus grauem Betonsteinpflaster mit
Unterbau. In den Übergangsbereichen der Straßen zum umliegenden Netz, bei denen
keine Kfz zufahren sollen, werden in den Planstraßen 8.2, 4.4 und 3.2
Rasenliner mit Unterbau und ggf. Poller eingebaut. Die Ausbildung des
Querschnittes erfolgt im V-Profil, wie auch im Dachprofil oder mit einer
Einseitneigung.
b)
Das Verkehrsgrün wird innerhalb der
Mischfläche vorgesehen, um die vorhandenen und neuen Baumstrukturen, Sträucher
und Unterpflanzungen aufzunehmen.
c)
Parkplätze für Kfz im öffentlichen Verkehrsraum
werden nur als Parkplätze für Menschen mit Behinderung ausgeführt und entsprechend
beschildert. Diese 2,5 m breiten Stellplätze erhalten eine Befestigung aus
grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau.
d)
Parkplätze für Fahrräder werden im Straßenraum
untergebracht und mit Anlehnbügeln ausgestattet. Diese 2,0 - 2,5 m breiten
Fahrradstellplätze erhalten eine Befestigung aus grauem Betonsteinpflaster mit
Unterbau.
a)
Für die Müllentsorgung werden in den
öffentlichen Verkehrsflächen unterirdische Müllsammelsysteme eingebaut
b)
Die Straßenbeleuchtung erfolgt durch eine
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit Lichtpunkthöhen von 4,5 m.
c)
Die Oberflächenentwässerung wird
oberflächennah in Rinnen, Kastenrinnen oder Mulden und Grünstrukturen gesammelt
und in den Zett-Park und die Kanalisation abgeleitet.
d)
Zur Regelung der
Zufahrtskontrolle in das Wohngebiet werden elektrisch
betriebene Poller im Bereich der Zufahrten zu den Planstraßen 1.1, 7.1 und
1.5 vorgesehen.
Geh-Radwege
a)
Die Geh- und
Radwege, die sich durch das Wohngebiet ziehen und innerhalb und außerhalb des
Gebietes das Erschließungsnetz verdichten, erhalten eine Befestigung aus grauem
Betonsteinpflaster mit Unterbau. Die Breiten liegen zwischen 3,45 m und 4,0 m.
b)
Die Oberflächenentwässerung wird
oberflächennah in Rinnen, Kastenrinnen oder Mulden und Grünstrukturen gesammelt
und in den Zett-Park und die Kanalisation abgeleitet.
c)
Die Straßenbeleuchtung erfolgt durch eine
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit Lichtpunkthöhen von 4,5 m.
C) Finanzierung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vom 30.08.2023 (268/23) ist dem Rat, der am 26.09.2023 tagen wird, empfohlen worden, gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 45 f. BauGB für den Bereich „Europa-Viertel am Waldhügel“ zu beschließen.
Somit
wird die Berücksichtigung und Verteilung der Erschließungskosten auf die
Grundstücke zugelassen.
Der Verkauf der städtischen Grundstücke erfolgt dann
erschließungsbeitragsfrei.
Die Ausbaukosten der inneren Erschließung der
Straßenverkehrsflächen, inkl. der Ingenieurleistungen, werden zurzeit mit rd. 6
Mio. € abgeschätzt. Die erforderlichen Mittel sollen im Rahmen der weiteren
Haushaltsplanberatungen veranschlagt werden. Entsprechend der vorgenannten
Ausführungen zu den vorgenannten Erschließungskosten würde sich der städtische
Eigenanteil auf rund 0,6 Mio. € belaufen.
Die Erschließung erfolgt zunächst gemeinsam mit Kanal- und
Freiraumarbeiten für die Baustraße und später für den Endausbau, so dass die
Kosten über mehrere Jahre, je nach Baufortschritt im Hochbau, anfallen werden.
Die Kosten zum Einbau der Unterflurcontainer zur Müllentsorgung
werden durch die TBR getragen.
D) Ausbauzeitpunkt
Der Start für den Bau der inneren Erschließung wird sich im ersten
Bauabschnitt Anfang 2024 über die nord-östlichen Flächen erstrecken, und
bezieht sich zunächst auf die Herstellung der Baustraße. In Abhängigkeit der
erstellten Hochbauten werden dann schrittweise weitere Flächen über Baustraßen
erschlossen.
In dieser Folge wird in den nächsten Jahren dann der Endausbau
erfolgen.
E) Klimaschutz
Die
Umsetzung der inneren Erschließung sieht ein autoarmes Quartier vor, sodass die
Auswirkungen von Kraftfahrzeugen auf Klima und Luft minimiert werden. Ebenso
wird durch den Ausbau der Straßen als verkehrsberuhigter Bereich die
Flächenversiegelungen geringgehalten und es werden geringe Geschwindigkeiten im
Kfz-Verkehr zu erwarten sein, was sich positiv auf den Verkehrslärm und den CO2-Ausstoß
innerhalb des Gebietes auswirken wird.
Die
Planung sieht vor, einen Park anzulegen, welcher das Gebiet von Nord nach Süd
durch-zieht. Zusätzlich bleiben viele und vor allem die älteren der
Bestandbäume erhalten. Auch im Straßenraum sind weitere Baumpflanzungen und
Verkehrsgrün für ein gutes Klima vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungsbericht
Anlage 2: Lageplan