Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus dem
Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 für die
Dachsanierung an der Kardinal-von-Galen-Schule zu verwenden.
2.
Der
Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis.
3.
Der
Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des
Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung
der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.
4. Der Rat
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktionen von CDU und
FDP vom 13.12.2022 zur Klassifizierung von Produkten im Haushaltsplan und zur
Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Rheine zur Kenntnis.
Begründung:
A. Allgemeines
Die Haushalts- und Finanzplanung 2024 –
2027 wird noch stärker als die Vorjahre durch die direkten und indirekten
Folgen aus dem Ukraine-Krieg belastet. Hinzu kommen die Auswirkungen des hohen
Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner
Sitzung am 4. September 2023 die Eckdaten für die Ergebnis- und
Investitionsplanung 2024 - 2027 beraten und festgelegt.
Die Eckdaten der Haushalts- und
Finanzplanung wurden unter folgenden Zielsetzungen entwickelt:
1. Reduzierung des Fehlbetrages im
Ergebnisplan
2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur
bei unabweisbarem Bedarf
3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die
nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind
4. Begrenzung der Liquiditätskredite auf
das unbedingt notwendige Maß
5. Begrenzung der Investitionskredite auf
das unbedingt notwendige Maß
Die
Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.
Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf
die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 53,941 Mio. EUR auf Basis folgender
Grundlagen produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden:
- voraussichtliches Ergebnis
des laufenden Jahres
- bekannte
Tarif-/Stufensteigerungen
- erwartete
Besoldungsanpassung für Beamte in 2024
- weitere
Tarif- und Besoldungserhöhungen (jeweils 4,5% für Beamte in 2026 und 2027 sowie
4,5 % für Entgeltbeschäftigte pro Jahr)
- Berücksichtigung der bereits
jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu-
und –abgänge
Der
ermittelte Gesamtbetrag liegt um 2,971 Mio. EUR über der bisherigen Planung im
Haushaltsplan 2023 für 2024. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2023 beträgt die
Steigerung 4,408 Mio. EUR = 8,90 %.
Bei
den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen)
berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche
dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der
Stellenplanvorlage (vgl. Vorlage 323/23) enthalten.
Das
kommende Haushaltsjahr wird neben den Folgen des russischen Angriffskrieges
insbesondere von einer hohen Inflation geprägt sein. Zusätzlich zu den
deutlichen Preisanstiegen für Energie und Rohstoffe ist mit steigenden
Aufwendungen auch bei den Sach- und Dienstleistungen Dritter zu rechnen, da
auch in diesen Bereichen steigende Personalaufwendungen zu einer Verteuerung
beitragen. In Abhängigkeit von der Entwicklung in den nächsten Monaten sind bei
den Fachausschussberatungen weitere Anpassungen zu erwarten.
Ein
weiterer gravierender Kostentreiber sind nach wie vor die globalen Material-
und Lieferschwierigkeiten. Hiervon sind insbesondere die (größeren)
Bauunterhaltungsmaßnahmen betroffen, deren Durchführung zum Abbau des
bestehenden Instandhaltungsstaus einerseits dringend erforderlich ist,
andererseits aber zu deutlichen Mehraufwendungen im Haushaltsplanentwurf 2024
führen wird.
Die
Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus
Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.
Die
Interne Leistungsverrechnung (ILV) wurde ebenfalls überarbeitet. Das mit
Abstand größte Budget, das umgelegt wird, ist – wie in den vergangenen Jahren
-das der Zentralen Gebäudewirtschaft („Interne Mieten“). Die ILV gleicht sich
in Erträgen und Aufwendungen insgesamt aus und hat demzufolge keine
Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Gleichwohl sind die Daten der ILV für die
Betrachtung in den einzelnen Produkten notwendig, damit ermittelt werden kann,
welche Aufwendungen/Erträge bei diesen Produkten anfallen.
Ebenso
sind die Leistungsbeziehungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine
(TBR) und der Stadt Rheine
aktualisiert worden.
Die
Ausgliederung des Kulturbereiches in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung
wird sich erstmalig in dem Haushaltsplanentwurf 2024 auswirken. Während die
einzelnen Produkte im künftigen Wirtschaftsplan abgebildet werden, wird sich
die Ausgliederung des Bereiches über den Betriebskostenzschuss im städtischen
Haushaltsplan widerspiegeln.
Die
Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen
Beteiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen
2023. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.
Basierend
auf den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) sind auch im
Haushaltsplanentwurf 2024 die Änderungen zur Übertragung von Ermächtigungen
(vgl. Vorlage 131/22, Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß
§ 22 Kommunalhaushaltsverordnung) berücksichtigt worden. Sofern sich bereits im
laufenden Jahr abzeichnet, dass Maßnahmen nicht wie geplant in 2023 umgesetzt
werden, sind Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2024 neu veranschlagt worden.
Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den
Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen
zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.
Im Ergebnis ergaben sich für 2024 und die Folgejahre Fehlbeträge in einer nicht akzeptablen Höhe von jeweils über 30 Mio. EUR. Um die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden, sind verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushaltsplanentwurf eingeflossen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer B und für die Gewerbesteuer. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat der Stadt Rheine am 5. Dezember 2023 einen Beschlussvorschlag über Hebesatzerhöhungen vorzulegen. Die Höhe der notwendigen Hebesätze kann sich bis dahin noch ändern.
Das
Ziel „1. Reduzierung des Fehlbetrages im
Ergebnisplan“ wird in 2024 nur durch Einplanung der
Konsolidierungsmaßnahmen erreicht. Dennoch beträgt das Minus für das Jahr 2024
noch rd. 6.509.000 EUR, so dass der Haushalt trotz Gegenmaßnahmen noch einen
deutlichen Fehlbetrag ausweist.
Das
Ziel „2. Budgetausweitungen im
Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig
eingehalten. In den
Planungen sind aber Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch
aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.
Das
Ziel „3. Keine neuen freiwilligen
Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls
erfüllt.
Das Ziel „4. Begrenzung der Liquiditätskredite auf
das unbedingt notwendige Maß“ ist bei der Planung für jedes Haushaltsjahr ein wesentliches Kriterium gewesen.
Dennoch ist die Aufnahme von Liquiditätskrediten in den nächsten Jahren
unumgänglich. Zusätzlich wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“
konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über Liquiditätskredite, deren Tilgung
und Zinsen dann aber vollständig vom Land getragen werden.
Hinsichtlich
des Ziels „5. Begrenzung der
Investitionskredite auf das notwendige Maß“ ist festzustellen, dass sich in
den kommenden Jahren ein Kreditbedarf ergibt, der deutlich über den planmäßigen
Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es
sich um Ermächtigungen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Aufnahme
erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.
B. Erläuterung zu
den Beschlussvorschlägen
1.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
– Kapitel 2 (KInvFG II)
Die Stadt Rheine erhält aus der Aufstockung
des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KInvFG II) rd. 4,123
Mio. EUR. Die Mittel können für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und
ausnahmsweise auch den Ersatzbau von Schulgebäuden eingesetzt werden.
Ursprünglich sollte die Dachsanierung am
Gebäudeteil A der Euregio-Gesamtschule mit Mitteln aus dem Förderprogramm
KInvFG II finanziert werden. Da für die Maßnahme Mittel aus einem anderen
Förderprogramm (KInvFG I) verwendet worden sind, sollen die nun freiwerdenden
Fördermittel in Höhe von 126.000 EUR für die Dachsanierung an der
Kardinal-von-Galen-Schule eingesetzt werden. Die Erträge aus der Förderung
werden im Haushaltsplanentwurf 2024 neu veranschlagt.
2.
Haushaltssatzung
und Haushaltsplan
Auf
Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 am 22. September 2023 auf- und
festgestellt.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und
Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.
Die
weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit
erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in
das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.
3.
Teil-Ergebnispläne
und Teil-Investitionspläne
Gegenüber
dem Haushaltsplan 2023 haben sich für die Jahre 2024 - 2027 aufgrund neuer
Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den
Teil-Investitionsplänen ergeben.
Die
größeren Änderungen für die Teil-Ergebnispläne des Haushaltsjahres 2024 werden
in der Anlage 5 dargestellt.
4.
Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom
13.12.2022 (vgl. Anlage 6)
4.1 Klassifizierung
von Produkten
In einem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP ist die Verwaltung
aufgefordert worden, im nächsten Haushaltsplan 2024 alle Produkte nach
Pflichtaufgaben, freiwilligen Leistungen und unverzichtbaren Produkten
darzustellen.
Die Fach- und Sonderbereiche haben eine Klassifizierung der im
Haushaltsplanentwurf 2024 dargestellten Produktgruppen und Produkte vorgenommen
(vgl. Anlage 7).
4.2 Sach- und Dienstleistungsintensität
Mit gleichem Antrag vom 13.12.2022 ist die Verwaltung aufgefordert worden, die sehr hohe Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Rheine aus dem NKF-Kennzahlenset NRW im Hinblick auf die Vergleichskommunen zu erläutern und gegebenenfalls hier Einsparungen vorzunehmen.
Die Sach- und Dienstleistungsintensität ist eine Kennzahl zur Aufwands- und Ertragslage und zeigt an, welchen Anteil die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen haben. Sie lässt damit erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Die Kennzahl der Stadt Rheine liegt bei 21,23 und damit nicht nur deutlich über dem Median von 16,09, sondern auch über dem 3. Viertelwert von 18,12.
Die Kennzahl ist allerdings erst mit Betrachtung sämtlicher Einflussgrößen aussagekräftig. Eine hohe Sach- und Dienstleistungsintensität kann durch diverse Faktoren wie zum Beispiel durch hohe Energiekosten, Schülerbeförderungskosten oder Unterhaltsaufwendungen, beeinflusst werden. Gleiches gilt auch für die Höhe der ordentlichen Aufwendungen. So kann beispielsweise eine hohe Sach- und Dienstleistungsintensität ein Zeichen für geringere Personalkosten sein oder vergleichsweise geringere bilanzielle Abschreibungen.
Die Entwicklung der Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Rheine ist insbesondere auf die vergleichsweise hohen Ansätze aus 2021 und 2022 zurückzuführen. Diese sind allerdings in 2023 rückläufig. Grund für die hohen Ansätze sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Sanierung des Rathauszentrums, Sanierungsarbeiten im Rahmen der Grundschuloffensive sowie die Umsetzung des Medienentwicklungsplans in den Schulen.
C. Weitere Hinweise
1. Zeitplanung
Oktober 2023 Öffentliche Bekanntmachung des
Entwurfs der Haushaltssatzung mit Hinweis auf Möglichkeit für Einwohner und
Abgabepflichtige, Einwendungen zu erheben
Für die anschließende Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der
folgende Terminplan (siehe auch Anlage 8):
November 2023 Fachausschussberatungen
19.12.2023 Beratung der Ergebnisse der
Fachausschussberatungen im Haupt-, Digital-
und Finanzausschuss
16.01.2024
Verabschiedung
der Haushaltssatzung im Rat
2. Einbindung „Unser Rheine 2030“
Der
Rat der Stadt Rheine hat im Dezember 2021 das Strategiepapier „Unser Rheine
2030“ verabschiedet.
Die
Einbindung in die Haushaltsplanung wird in folgender Form umgesetzt:
- kurze Darstellung im
Vorbericht
- ggf. Hinweise bei den Produktbudgets
auf die entsprechenden Ziele
- Darstellung der Ziele im
Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit
zugeordneten Produkten.
3. Hinweise
und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt
Als
Anlage 9 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen
Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:
- Gliederungspunkt I: „Fundstellen“
(Wo finde ich was?)
- Gliederungspunkt II:
„Steuerungsrelevante Daten“
(Welche Daten sind steuerungsrelevant?)
- Gliederungspunkt III: „Konkrete
Steuerungsmöglichkeiten“
(Welche gibt es?)
Eine
tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im
Haushalt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie
im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur
Verfügung gestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 91 – Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung 2024
Anlage 3: Gesamtplan
Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen
Anlage 6: Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 13.12.2022
Anlage 7: Klassifizierung von Produkten
Anlage 8: Terminplanung Haushalt
Anlage 9: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt
Anlage 10: Hebesätze Große kreisangehörige Städte NRW