Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 für die Dachsanierung an der Kardinal-von-Galen-Schule zu verwenden. 

2.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Kenntnis.

3.      Der Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

4.      Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 13.12.2022 zur Klassifizierung von Produkten im Haushaltsplan und zur Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Rheine zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Die Haushalts- und Finanzplanung 2024 – 2027 wird noch stärker als die Vorjahre durch die direkten und indirekten Folgen aus dem Ukraine-Krieg belastet. Hinzu kommen die Auswirkungen des hohen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 4. September 2023 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2024 - 2027 beraten und festgelegt.

 

Die Eckdaten der Haushalts- und Finanzplanung wurden unter folgenden Zielsetzungen entwickelt:

1.      Reduzierung des Fehlbetrages im Ergebnisplan

2.      Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

3.      Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind

4.      Begrenzung der Liquiditätskredite auf das unbedingt notwendige Maß

5.      Begrenzung der Investitionskredite auf das unbedingt notwendige Maß

 

Die Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 53,941 Mio. EUR auf Basis folgender Grundlagen produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden:

-     voraussichtliches Ergebnis des laufenden Jahres

-     bekannte Tarif-/Stufensteigerungen

-     erwartete Besoldungsanpassung für Beamte in 2024

-     weitere Tarif- und Besoldungserhöhungen (jeweils 4,5% für Beamte in 2026 und 2027 sowie 4,5 % für Entgeltbeschäftigte pro Jahr)

-     Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu-
      und –abgänge

 

Der ermittelte Gesamtbetrag liegt um 2,971 Mio. EUR über der bisherigen Planung im Haushaltsplan 2023 für 2024. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2023 beträgt die Steigerung 4,408 Mio. EUR = 8,90 %.

 

Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (vgl. Vorlage 323/23) enthalten.

 

Das kommende Haushaltsjahr wird neben den Folgen des russischen Angriffskrieges insbesondere von einer hohen Inflation geprägt sein. Zusätzlich zu den deutlichen Preisanstiegen für Energie und Rohstoffe ist mit steigenden Aufwendungen auch bei den Sach- und Dienstleistungen Dritter zu rechnen, da auch in diesen Bereichen steigende Personalaufwendungen zu einer Verteuerung beitragen. In Abhängigkeit von der Entwicklung in den nächsten Monaten sind bei den Fachausschussberatungen weitere Anpassungen zu erwarten.

 

Ein weiterer gravierender Kostentreiber sind nach wie vor die globalen Material- und Lieferschwierigkeiten. Hiervon sind insbesondere die (größeren) Bauunterhaltungsmaßnahmen betroffen, deren Durchführung zum Abbau des bestehenden Instandhaltungsstaus einerseits dringend erforderlich ist, andererseits aber zu deutlichen Mehraufwendungen im Haushaltsplanentwurf 2024 führen wird.

 

Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisun­gen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Die Interne Leistungsverrechnung (ILV) wurde ebenfalls überarbeitet. Das mit Abstand größte Budget, das umgelegt wird, ist – wie in den vergangenen Jahren -das der Zentralen Gebäudewirtschaft („Interne Mieten“). Die ILV gleicht sich in Erträgen und Aufwendungen insgesamt aus und hat demzufolge keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Gleichwohl sind die Daten der ILV für die Betrachtung in den einzelnen Produkten notwendig, damit ermittelt werden kann, welche Aufwendungen/Erträge bei diesen Produkten anfallen.

 

Ebenso sind die Leistungsbeziehungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine (TBR) und der Stadt Rheine aktualisiert worden.

 

Die Ausgliederung des Kulturbereiches in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung wird sich erstmalig in dem Haushaltsplanentwurf 2024 auswirken. Während die einzelnen Produkte im künftigen Wirtschaftsplan abgebildet werden, wird sich die Ausgliederung des Bereiches über den Betriebskostenzschuss im städtischen Haushaltsplan widerspiegeln.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen Be­teiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2023. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

 

Basierend auf den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) sind auch im Haushaltsplanentwurf 2024 die Änderungen zur Übertragung von Ermächtigungen (vgl. Vorlage 131/22, Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung) berücksichtigt worden. Sofern sich bereits im laufenden Jahr abzeichnet, dass Maßnahmen nicht wie geplant in 2023 umgesetzt werden, sind Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2024 neu veranschlagt worden.

 

Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Im Ergebnis ergaben sich für 2024 und die Folgejahre Fehlbeträge in einer nicht akzeptablen Höhe von jeweils über 30 Mio. EUR. Um die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden, sind verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushaltsplanentwurf eingeflossen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer B und für die Gewerbesteuer. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat der Stadt Rheine am 5. Dezember 2023 einen Beschlussvorschlag über Hebesatzerhöhungen vorzulegen. Die Höhe der notwendigen Hebesätze kann sich bis dahin noch ändern.

 

Das Ziel „1. Reduzierung des Fehlbetrages im Ergebnisplan“ wird in 2024 nur durch Einplanung der Konsolidierungsmaßnahmen erreicht. Dennoch beträgt das Minus für das Jahr 2024 noch rd. 6.509.000 EUR, so dass der Haushalt trotz Gegenmaßnahmen noch einen deutlichen Fehlbetrag ausweist.

 

Das Ziel „2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig eingehalten. In den Planungen sind aber Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.

 

Das Ziel „3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls erfüllt.

 

Das Ziel „4. Begrenzung der Liquiditätskredite auf das unbedingt notwendige Maß“ ist bei der Planung für jedes Haushaltsjahr ein wesentliches Kriterium gewesen. Dennoch ist die Aufnahme von Liquiditätskrediten in den nächsten Jahren unumgänglich. Zusätzlich wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land getragen werden.

 

Hinsichtlich des Ziels „5. Begrenzung der Investitionskredite auf das notwendige Maß“ ist festzustellen, dass sich in den kommenden Jahren ein Kreditbedarf ergibt, der deutlich über den planmäßigen Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.

 

 

B. Erläuterung zu den Beschlussvorschlägen

 

1.     Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 (KInvFG II)

 

Die Stadt Rheine erhält aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KInvFG II) rd. 4,123 Mio. EUR. Die Mittel können für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch den Ersatzbau von Schulgebäuden eingesetzt werden.

 

Ursprünglich sollte die Dachsanierung am Gebäudeteil A der Euregio-Gesamtschule mit Mitteln aus dem Förderprogramm KInvFG II finanziert werden. Da für die Maßnahme Mittel aus einem anderen Förderprogramm (KInvFG I) verwendet worden sind, sollen die nun freiwerdenden Fördermittel in Höhe von 126.000 EUR für die Dachsanierung an der Kardinal-von-Galen-Schule eingesetzt werden. Die Erträge aus der Förderung werden im Haushaltsplanentwurf 2024 neu veranschlagt.

 

 

2.     Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 am 22. September 2023 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.

 

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

 

3.     Teil-Ergebnispläne und Teil-Investitionspläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2023 haben sich für die Jahre 2024 - 2027 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den Teil-Investitionsplänen ergeben.

 

Die größeren Änderungen für die Teil-Ergebnispläne des Haushaltsjahres 2024 werden in der Anlage 5 dargestellt.

 

 

4.     Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 13.12.2022 (vgl. Anlage 6)

4.1  Klassifizierung von Produkten

 

In einem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP ist die Verwaltung aufgefordert worden, im nächsten Haushaltsplan 2024 alle Produkte nach Pflichtaufgaben, freiwilligen Leistungen und unverzichtbaren Produkten darzustellen.

 

Die Fach- und Sonderbereiche haben eine Klassifizierung der im Haushaltsplanentwurf 2024 dargestellten Produktgruppen und Produkte vorgenommen (vgl. Anlage 7).

 

 

4.2  Sach- und Dienstleistungsintensität

 

Mit gleichem Antrag vom 13.12.2022 ist die Verwaltung aufgefordert worden, die sehr hohe Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Rheine aus dem NKF-Kennzahlenset NRW im Hinblick auf die Vergleichskommunen zu erläutern und gegebenenfalls hier Einsparungen vorzunehmen.

 

Die Sach- und Dienstleistungsintensität ist eine Kennzahl zur Aufwands- und Ertragslage und zeigt an, welchen Anteil die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen haben. Sie lässt damit erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.

 

Die Kennzahl der Stadt Rheine liegt bei 21,23 und damit nicht nur deutlich über dem Median von 16,09, sondern auch über dem 3. Viertelwert von 18,12.

 

Die Kennzahl ist allerdings erst mit Betrachtung sämtlicher Einflussgrößen aussagekräftig. Eine hohe Sach- und Dienstleistungsintensität kann durch diverse Faktoren wie zum Beispiel durch hohe Energiekosten, Schülerbeförderungskosten oder Unterhaltsaufwendungen, beeinflusst werden. Gleiches gilt auch für die Höhe der ordentlichen Aufwendungen. So kann beispielsweise eine hohe Sach- und Dienstleistungsintensität ein Zeichen für geringere Personalkosten sein oder vergleichsweise geringere bilanzielle Abschreibungen.

 

Die Entwicklung der Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Rheine ist insbesondere auf die vergleichsweise hohen Ansätze aus 2021 und 2022 zurückzuführen. Diese sind allerdings in 2023 rückläufig. Grund für die hohen Ansätze sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Sanierung des Rathauszentrums, Sanierungsarbeiten im Rahmen der Grundschuloffensive sowie die Umsetzung des Medienentwicklungsplans in den Schulen.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

1.     Zeitplanung

 

Oktober 2023                                     Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Hinweis auf Möglichkeit für Einwohner und Abgabepflichtige, Einwendungen zu erheben

 

Für die anschließende Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende Terminplan (siehe auch Anlage 8):

 

November 2023                                 Fachausschussberatungen

 

19.12.2023                                         Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss

 

16.01.2024                                                                                  Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat

 

 

2.    Einbindung „Unser Rheine 2030“

 

Der Rat der Stadt Rheine hat im Dezember 2021 das Strategiepapier „Unser Rheine 2030“ verabschiedet.

 

Die Einbindung in die Haushaltsplanung wird in folgender Form umgesetzt:

-     kurze Darstellung im Vorbericht

-     ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden Ziele

-     Darstellung der Ziele im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit
      zugeordneten Produkten.

 

 

3.     Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

 

Als Anlage 9 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:

-     Gliederungspunkt I: „Fundstellen“
(Wo finde ich was?)

-     Gliederungspunkt II: „Steuerungsrelevante Daten“
(Welche Daten sind steuerungsrelevant?)

-     Gliederungspunkt III: „Konkrete Steuerungsmöglichkeiten“
(Welche gibt es?)

 

Eine tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im Haus­halt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 91 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung 2024

Anlage 3: Gesamtplan

Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen

Anlage 6: Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 13.12.2022

Anlage 7: Klassifizierung von Produkten

Anlage 8: Terminplanung Haushalt

Anlage 9: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Anlage 10: Hebesätze Große kreisangehörige Städte NRW