I. Abwägungsbeschluss
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Beschlussvorschlag:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 01).
II. Beschluss über die
Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen
· gemäß § 4a Abs. 3 BauGB („Erneute Beteiligung“) (siehe Anlage 01)
· gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB („Frühzeitige Beteiligung“) (siehe Anlage 02)
· sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB („Offenlage“) (siehe Anlage 03)
zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 352, Kennwort: "Emsauenquartier Walshagen" (ehemals Kümpers), der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Begründung:
Wesentliches Ziel der vorliegenden Planung ist es, den im Siedlungsgefüge der Stadt Rheine integrierten Planstandort in Teilen baulich zu entwickeln. Die Planung dient insbesondere dem Zweck der Wohnraumversorgung und der Ermöglichung eines hier geplanten Schulstandorts (LWL-Förderschule), aber auch der Versorgung mit einem Anteil an (wohngebietsverträglicher) gewerblicher Fläche.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 352, Kennwort: „Emsauenquartier Walshagen“ (ehem. Kümpers) wird auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 12.05.2021 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz als mindestens zweistufiges Normverfahren durchgeführt (vgl. Beschlussvorlage 176/21).
Im Bebauungsplanverfahren sind die inhaltlichen Voraussetzungen und Anforderungen bezogen auf die Ziele der Planung und dabei zu berücksichtigende Belange zu prüfen. Parallel zur Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplanes wird die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB).
Die zur Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlichen Beteiligungen zur Planung haben stattgefunden. Die zuletzt durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschlossene (vgl. Beschlussvorlage 267/23) und durchgeführte erneute Offenlage der geänderten Bebauungsplanunterlagen erfolgte nach vorheriger rechtzeitiger Bekanntmachung ortsüblich vom 19.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023.
Bestandteil der erneuten Offenlage zum Bebauungsplan war auch die erneute Beteiligung der relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Über die in der Beteiligung zur Planung vorgebrachten und abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Das der Planung zugrundeliegende und veranschaulichende städtebauliche Konzept (Anlage 04) sowie der Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan hängen dieser Vorlage an (Anlage 05 a-c).
Der Umweltbericht zur Planung bildet gemäß § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung (Anlagen 06 a, b).
Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Weitere wesentliche planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind den sonstigen Anlagen zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind (vgl. Anlagenliste unten).
Weitergehend wird informiert, dass zwei Städtebauliche Verträge und der Erschließungsvertrag zur vorliegenden Planung ergänzend und z. T. weitergehend den Rahmen der Planung vertraglich regeln und absichern. Die inzwischen als Entwurf erstellten Städtebaulichen Verträge (ohne Anlagen) hängen unter Schwärzung der datenschutzrechtlich sensiblen Informationen zur Transparenz insbesondere bezogen auf die Kostenregelungen an. Der Vertragsabschluss muss vor der Ratssitzung erfolgen.
Auswirkungen auf den
kommunalen Klimaschutz:
Dem
Klimaschutz wurde bei der Planung wie folgt Rechnung getragen:
- Bestandteil der Planunterlagen ist ein
Umweltbericht, der die behandelten umwelt- und klimarelevanten Belange
gesammelt beinhaltet und bewertet.
- Zur Schonung
von nicht siedlungsintegriert verorteten Außenbereichslagen werden mit dem
Entwurf der Planung derzeit noch unbebaute, nicht versiegelte innerstädtische
Flächen überplant. Dies ermöglicht jedoch eine in den Stadtzusammenhang
integrierte z. T. bereits baulich geprägte Flächenentwicklung und damit
grundsätzlich eine positive Ausrichtung hinsichtlich einer klimafreundlichen
Mobilität und Stadt der kurzen Wege.
- Die im
Abgleich mit den neu / umnutzend ausgewiesenen Wohnbauflächen erforderlichen
Rücknahmen von nicht über den aktuellen Bedarf abgedeckten
Wohnbauflächenreserven erfolgt über die parallele Flächenanpassung im
Flächennutzungsplanänderungsverfahren (vgl. 41. Änderung des FNP).
- Für den
Entwurf zur Planung wurden Vorgaben und Kenndaten für eine angemessene,
standortentsprechende und klimaschonende (Aus-)Nutzung entwickelt, die
insbesondere Fragen des Versiegelungsgrades und der Freiflächenanteile klären
und regeln. Der Versiegelungsgrad der Baugrundstücke wurde dabei auf das,
bezogen auf das städtebauliche Konzept, erkennbar notwendige Maß beschränkt.
Trotz der in Teilbereichen beabsichtigten, weil flächensparenden baulichen
Dichte, soll mit den Festsetzungen ein durchgrüntes Quartier abgesichert werden
(vgl. Festsetzungen zur Tiefgaragenbegrünung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung,
grüne Einfriedungen).
- Der in die
mit dem Entwurf verfolgte Entwicklung integrierbare, schützenswerte
Altbaumbestand wird in der Planung soweit möglich und nötig mit den getroffenen
Festsetzungen und Grünzugausweisungen des Bebauungsplanes erhalten und in die
Konzeption eingebunden. Nicht zum Erhalt festgesetzte Bäume und Grünstrukturen
unterliegen der arten- und naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und werden
hierüber berücksichtigt, indem die dort jeweils geregelten Vorgaben (z.B.
Ersatz, Kompensation, Artenschutzrechtmaßnahmen) zum Tragen kommen.
- Zur
Gewährleistung eines angemessenen, neben den 100-jährigen
Überschwemmungsgebietsflächen auch Extremhochwasser berücksichtigenden
Hochwasserschutzes, wurde der potenzielle Extremhochwasserbereich mit den
Baufeldern ausgespart.
- Vorbeugender
Überflutungsschutz wurde mit einem Entwässerungsentwurf samt
Überflutungsfallbetrachtung berücksichtigt.
- Weitergehende
Ziele, z. B. Nutzung solarenergetischer Potenziale, Einsatz von
Wärmepumpen können auf der Basis des Bebauungsplans umgesetzt werden.
Anlagen:
Anlage 01: Abwägungsempfehlung zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage
Anlage 02: Beschluss über die Abwägungsempfehlungen zur Frühz. Beteiligung
Anlage 03: Beschluss zur ern. Offenlage u. Abwägungsempfehlung zur Offenlage
Anlage 04: Städtebaulicher Entwurf A4
Anlage 05 a: Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 352 DIN A 4
Anlage 05 b: Textliche Festsetzungen zum B-Plan Nr. 352 DIN A 4
Anlage 05 c: Begründung zum geänderten B-Plan-Entwurf mit Änderungskennzeichnung
Anlage 06 a: Umweltbericht zum B-Plan Nr. 352 DIN A 4
Anlage 06 b: Anhänge zum Umweltbericht B-Plan Nr. 352 DIN A 4
Anlage 07: Verkehrsuntersuchung
Anlage 08: Erschließungsentwurf Verkehr
Anlage 09 Erschließungsentwurf Entwässerung
Anlage 10a: Schalltechnischer Bericht - Verkehrslärm
Anlage 10b: Gutachterlich ergänzende Stellungnahme zum Gewerbelärm
Anlage 11a: Geotechnischer Bericht - Teil 1 Zusammenfassung + Bericht
Anlage 11b: Geotechnischer Bericht - Teil 2-Anlagen 1 – 5
Anlage 11c: Geotechnischer Bericht - Teil 3 - Anlage 6
Anlage 11d: Bewertung der Schutzwürdigkeit des Bodens
Anlage 12: Altlastenuntersuchung
Anlage 13: Energiekonzept
Anlage 14: Vorläufiger Entwurf Städtebaulicher Vertrag Nr. 1
Anlage 15: Vorläufiger Entwurf Städtebaulicher Vertrag Nr. 2