Betreff
Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für die Schulen der Stadt Rheine
Vorlage
031/24
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss beschließt die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für die Schulen der Stadt Rheine.

 


Begründung:

 

Hintergrund und Vorgehen:

 

Die Stadt Rheine als Schulträger hat die Aufgabe den Schulen eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Ein Medienentwicklungsplan dient als zentrales Steuerungsinstrument der IT-Ausstattung in den kommenden Jahren.

 

Die Stadt Rheine hat im Jahr 2010 den ersten Medienentwicklungsplan (MEP) beschlossen. Die Fortschreibung des MEP aus dem Jahre 2017 ist ausgelaufen und wurde nun grundlegend aktualisiert.

 

Der vorliegende Medienentwicklungsplan wurde in einem partizipativen Verfahren erstellt. Zunächst wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen IT-Ausstattung und Support-Strukturen durchgeführt. Workshops mit allen Schulformen dienten der bedarfsorientierten Ermittlung der Anforderungen. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem beratenden Unternehmen und dem Schulträger in klare Anforderungen für die zukünftige Ausstattungsplanung überführt. Die resultierende SOLL-Konzeption berücksichtigt pädagogische, technische und organisatorische Aspekte

 

Gesamtstrategie:

 

Die Grundidee des Medienentwicklungsplans ist im folgenden Schaubild veranschaulicht.

 

Abbildung 1: Gesamtstrategie MEP Stadt Rheine 2024-2028

 

Die Basisinfrastruktur bildet das Fundament dieser Strategie. Sie umfasst eine performante Breitbandanbindung und ein gut ausgebautes LAN/WLAN in den Schulstandorten.

 

Auf dieser aufbauend gewährleistet eine einheitliche Grundausstattung eine pflegeleichte Umgebung, die Synergien nutzt und einen zuverlässigen Betrieb sicherstellt. Sämtliche zentralen Services, die allen Schulen zur Verfügung stehen, werden der einheitlichen Grundausstattung zugeordnet. Diese Services werden unter dem Begriff Systemlösungen betrachtet, sind von zentraler Bedeutung oder auch Voraussetzung sowohl für den Unterricht als auch für die Vor- und Nachbereitung. Die einheitliche Grundausstattung umfasst mit den Bereichen Server, Systeme, Präsentationstechnik, Endgeräte und Drucker physische Ausstattungskomponenten, die in den Unterrichtsräumen die Darstellung digitaler Inhalte für eine größere Personengruppe ermöglichen. Die Hardwarekomponenten gewährleisten die Versorgung sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte mit verschiedenen Arten von Endgeräten, wie Desktop-PCs, Notebooks oder Tablets. Zusätzlich sehen sie die komfortable Nutzung von Drucktechnologie als Teil der Gesamtlösung vor.

 

Im Strategieansatz ist ein separater Baustein für schulindividuelle Anforderungen vorgesehen. Diese individuellen Bedürfnisse können sich beispielsweise aus unterschiedlichen Schulformen, Profilen oder fachspezifischen Anforderungen ergeben. Basierend auf der Basisinfrastruktur und somit aufbauend auf der einheitlichen Grundausstattung können diese Anforderungen effizient in die IT-Systemlandschaft integriert und rasch einsatzbereit gemacht werden.

 

Die Gesamtstrategie wird durch ein auf die IT-Systemlandschaft ausgerichtetes IT-Supportkonzept vervollständigt. Ein fachkundiger und angemessen dimensionierter IT-Support ist unerlässlich, um digitale Medien nachhaltig als selbstverständlichen Bestandteil von Schulorganisation und Unterricht zu etablieren. Dieser Support muss in einer wartbaren IT-Systemlandschaft agieren, die sich durch hohe Qualität und Kompatibilität der verwendeten Komponenten auszeichnet. Die interne Aufbau- und Ablauforganisation im IT-Supportbereich sowie die Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Fachbereichen sind zentrale Bestandteile der Umsetzung eines MEP. Hinweise zur zukünftigen Entwicklung, gestützt auf die Bestandsaufnahme, werden in diesem Kontext gegeben.

 

Schwerpunkthemen:

 

Aufbauend auf den oben formulierten, übergeordneten Zielen sieht die Fortschreibung des ersten Medienentwicklungsplans der Stadt Rheine im Planungshorizont 2024-2028 folgende Schwerpunktthemen vor.

·         Weiterführung der bereits schnellen Internetanbindungen auf Glasfaserschlüssen. Schulformbezogene Weiterentwicklung.

·         Weiterführung der bereits flächendeckenden Schulnetzwerke (LAN und WLAN).

    • Erhöhung der Dichte an Accesspoints und damit der Netzwerkkapazität analog zur steigenden Anzahl von Endgeräten.
    • Weiterführung der Gastzugänge, um auch externen Personen einen problemlosen Zugang zum WLAN-Netzwerk zu ermöglichen.
    • Initiierung der Erstellung eines Konzepts zur perspektivischen Anbindung der Sporthallen an das WLAN-Netzwerk mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren.

·         Weiterführung des schulübergreifenden Identity Management (IDM) der Schülerinnen und Schüler.

·         Weiterführung der flächendeckend eingesetzten Schulserverlösung und zentralen Dienste (Managementsoftware für mobile Endgeräte, Betriebssysteme, Office-Programme). Gegebenenfalls wird eine Zentralisierung der Server angestrebt.

·         Ausbau des ‚Blogs‘ zur Erweiterung der Kommunikation zwischen Schul-IT und Schulen, in der Funktion eines zentralen Wissensmanagements.

·         Erhöhung der Anzahl von Endgeräten sowie Schwerpunktsetzung auf individuelle, mobile Geräte. Starker Ausbau von mobilen Endgeräten bei Reduzierung der stationär genutzten Endgeräte.

    • Grundschulen
      1:2-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten.
    • Weiterführende Schulen
      1:1-Ausstattung der Schülerschaft ab Klassenstufe 7
    • Regelerneuerung und langfristige Erneuerung der Computerräume durch eine Ausstattung mit rechenintensiven Einheiten.
    • Begleitende und bedarfsweise individuelle Ausstattung für abschließbare Aufbewahrung, Tablethüllen, Tabletstifte, Peripherie etc.
    • Ausstattungsstrategie als variables Mengengerüst, bei Umsetzung ist Detailabstimmung mit Schule erforderlich und Steuerung über Medienkonzept bzw. pädagogisch-technisches Einsatzkonzept.

·         Erneuerung der bestehenden Präsentationsmedien.

    • Austausch der bestehenden Struktur der digitalen Tafeln nach Ablauf ihrer Nutzungszeit.
    • Formulierung und Abstimmung von Anforderungen an einen zukünftigen schulformübergreifenden Rahmenvertrag.

·         Reduzierung der Ausstattungsdichte sowie Zentralisierung von Druckern und Multifunktionsgeräten einhergehend mit dem Ausbau an digitalen Endgeräten.

·         Weiterführung der bedarfsorientierten Versorgung mit Software und Content nach schulischem Bedarf gemäß Medienkonzept.

    • Einführung einer Pauschale nach Größe der Schülerschaft für individuelle Softwarebedarfe und MINT-Ausstattung (z.B. Calliope, Mindstorm, 3D-Drucker usw.) zur flexiblen Nutzung.
    • Regelmäßiger Austausch zwischen Träger, Schul-IT und Schulen zur Auskömmlichkeit der Pauschale und ggf. übergeordneten Bedarfen, die für alle Schulen zentral bereitgestellt werden kann.

·         Fortschreibung der schulischen Medienkonzepte als Ausgangspunkt der schulindividuellen Ausstattungsplanung einhergehend mit dem schulinternen Prozess der Medienentwicklung.

·         Weiterführung des Ausbaus des IT-Supports einhergehend mit der Weiterentwicklung der Ausstattung zur Gewährleistung einer robusten, wartbaren, lauffähigen IT-Infrastruktur.

·         Weiterführung der konstruktiven Kommunikations- und Arbeitskultur zwischen Schulen, Schulträger und IT-Support.

·         Intensivierung des Austauschs zu einzelnen Themen z. B. der Schnittstellenarbeit von schulischer Medienentwicklung und Beschaffungsprozessen.

·         Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen im Notfallhandbuch, das flankierend zu diesem Medienentwicklungsplan entwickelt wurde und Aspekte zu IT-Sicherheit für jegliche städtisch betriebene IT-Infrastruktur betrachtet.

 

Finanzierung:

 

Die im Rahmen der Erstellung des Medienentwicklungsplanes ermittelten Kosten entsprechen weitestgehend den Kosten, die bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2024ff. veranschlagt wurden. Die Hauptbestandteile des neuen Medienentwicklungsplanes können mit den geplanten Mitteln umgesetzt werden, die individuelle, jahresbezogene Umsetzungsplanung erfolgt wie gewohnt in der Märzsitzung des Schulausschusses.

 

Seitens der Stadt Rheine besteht die dringende Erwartungshaltung gegenüber Land und Bund, dass durch Fördermittel die Finanzierung der im MEP genannten Maßnahmen nachhaltig unterstützt wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens liegen allerdings keine belastbaren Erkenntnisse vor, wann mit der Auflage des Digital.Pakt 2.0 zu rechnen ist bzw. wie langfristig und nachhaltig die Zuständigkeiten und Finanzierungsstrukturen in Bezug auf die digitale Ausstattung der Schulen für die kommunalen Schulträger geregelt werden soll.

 

Hinweis:

 

Die Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes wird durch die zuständige Projektleiterin der ifib consult, Frau Dr. Anja Zeisig, in der Sitzung des Schulausschusses vorgestellt. Frau Zeisig wird digital zugeschaltet.

 


Anlage:

 

Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für die Stadt Rheine