Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
beschließt die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für die Schulen der
Stadt Rheine.
Begründung:
Hintergrund und Vorgehen:
Die Stadt Rheine
als Schulträger hat die Aufgabe den Schulen eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung
zu stellen. Ein Medienentwicklungsplan dient als zentrales Steuerungsinstrument
der IT-Ausstattung in den kommenden Jahren.
Die Stadt Rheine
hat im Jahr 2010 den ersten Medienentwicklungsplan (MEP) beschlossen. Die
Fortschreibung des MEP aus dem Jahre 2017 ist ausgelaufen und wurde nun
grundlegend aktualisiert.
Der vorliegende
Medienentwicklungsplan wurde in einem partizipativen Verfahren erstellt.
Zunächst wurde eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen IT-Ausstattung
und Support-Strukturen durchgeführt. Workshops mit allen Schulformen dienten
der bedarfsorientierten Ermittlung der Anforderungen. Die gewonnenen
Erkenntnisse wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem beratenden Unternehmen
und dem Schulträger in klare Anforderungen für die zukünftige
Ausstattungsplanung überführt. Die resultierende SOLL-Konzeption berücksichtigt
pädagogische, technische und organisatorische Aspekte
Gesamtstrategie:
Die Grundidee des
Medienentwicklungsplans ist im folgenden Schaubild veranschaulicht.
Abbildung 1: Gesamtstrategie
MEP Stadt Rheine 2024-2028
Die Basisinfrastruktur bildet das Fundament dieser Strategie. Sie umfasst eine performante Breitbandanbindung und ein gut ausgebautes LAN/WLAN in den Schulstandorten.
Auf dieser aufbauend gewährleistet eine einheitliche Grundausstattung eine pflegeleichte Umgebung, die Synergien nutzt und einen zuverlässigen Betrieb sicherstellt. Sämtliche zentralen Services, die allen Schulen zur Verfügung stehen, werden der einheitlichen Grundausstattung zugeordnet. Diese Services werden unter dem Begriff Systemlösungen betrachtet, sind von zentraler Bedeutung oder auch Voraussetzung sowohl für den Unterricht als auch für die Vor- und Nachbereitung. Die einheitliche Grundausstattung umfasst mit den Bereichen Server, Systeme, Präsentationstechnik, Endgeräte und Drucker physische Ausstattungskomponenten, die in den Unterrichtsräumen die Darstellung digitaler Inhalte für eine größere Personengruppe ermöglichen. Die Hardwarekomponenten gewährleisten die Versorgung sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte mit verschiedenen Arten von Endgeräten, wie Desktop-PCs, Notebooks oder Tablets. Zusätzlich sehen sie die komfortable Nutzung von Drucktechnologie als Teil der Gesamtlösung vor.
Im Strategieansatz
ist ein separater Baustein für schulindividuelle Anforderungen vorgesehen.
Diese individuellen Bedürfnisse können sich beispielsweise aus
unterschiedlichen Schulformen, Profilen oder fachspezifischen Anforderungen
ergeben. Basierend auf der Basisinfrastruktur und somit aufbauend auf der
einheitlichen Grundausstattung können diese Anforderungen effizient in die
IT-Systemlandschaft integriert und rasch einsatzbereit gemacht werden.
Die
Gesamtstrategie wird durch ein auf die IT-Systemlandschaft ausgerichtetes
IT-Supportkonzept vervollständigt. Ein fachkundiger und angemessen
dimensionierter IT-Support ist unerlässlich, um digitale Medien nachhaltig als
selbstverständlichen Bestandteil von Schulorganisation und Unterricht zu
etablieren. Dieser Support muss in einer wartbaren IT-Systemlandschaft agieren,
die sich durch hohe Qualität und Kompatibilität der verwendeten Komponenten
auszeichnet. Die interne Aufbau- und Ablauforganisation im IT-Supportbereich
sowie die Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Fachbereichen sind zentrale
Bestandteile der Umsetzung eines MEP. Hinweise zur zukünftigen Entwicklung,
gestützt auf die Bestandsaufnahme, werden in diesem Kontext gegeben.
Schwerpunkthemen:
Aufbauend auf den
oben formulierten, übergeordneten Zielen sieht die Fortschreibung des ersten
Medienentwicklungsplans der Stadt Rheine im Planungshorizont 2024-2028 folgende
Schwerpunktthemen vor.
·
Weiterführung
der bereits schnellen Internetanbindungen auf Glasfaserschlüssen.
Schulformbezogene Weiterentwicklung.
·
Weiterführung
der bereits flächendeckenden Schulnetzwerke (LAN und WLAN).
- Erhöhung der Dichte an Accesspoints und damit der Netzwerkkapazität analog zur steigenden Anzahl von Endgeräten.
- Weiterführung der Gastzugänge, um auch externen Personen einen problemlosen Zugang zum WLAN-Netzwerk zu ermöglichen.
- Initiierung der Erstellung eines Konzepts zur perspektivischen Anbindung der Sporthallen an das WLAN-Netzwerk mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren.
·
Weiterführung
des schulübergreifenden Identity Management (IDM) der Schülerinnen und Schüler.
·
Weiterführung
der flächendeckend eingesetzten Schulserverlösung und zentralen
Dienste (Managementsoftware für mobile Endgeräte, Betriebssysteme,
Office-Programme). Gegebenenfalls wird eine Zentralisierung der Server
angestrebt.
·
Ausbau
des ‚Blogs‘ zur Erweiterung der Kommunikation zwischen Schul-IT und Schulen, in
der Funktion eines zentralen
Wissensmanagements.
·
Erhöhung
der Anzahl von Endgeräten sowie Schwerpunktsetzung auf individuelle,
mobile Geräte. Starker Ausbau von mobilen Endgeräten bei
Reduzierung der stationär genutzten Endgeräte.
- Grundschulen
1:2-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten. - Weiterführende Schulen
1:1-Ausstattung der Schülerschaft ab Klassenstufe 7 - Regelerneuerung und langfristige Erneuerung der Computerräume durch eine Ausstattung mit rechenintensiven Einheiten.
- Begleitende und bedarfsweise individuelle Ausstattung für abschließbare Aufbewahrung, Tablethüllen, Tabletstifte, Peripherie etc.
- Ausstattungsstrategie als variables Mengengerüst, bei Umsetzung ist Detailabstimmung mit Schule erforderlich und Steuerung über Medienkonzept bzw. pädagogisch-technisches Einsatzkonzept.
·
Erneuerung
der bestehenden Präsentationsmedien.
- Austausch der bestehenden Struktur der digitalen Tafeln nach Ablauf ihrer Nutzungszeit.
- Formulierung und Abstimmung von Anforderungen an einen zukünftigen schulformübergreifenden Rahmenvertrag.
·
Reduzierung
der Ausstattungsdichte sowie Zentralisierung von Druckern und
Multifunktionsgeräten einhergehend mit dem Ausbau an digitalen Endgeräten.
·
Weiterführung
der bedarfsorientierten Versorgung mit Software und Content nach
schulischem Bedarf gemäß Medienkonzept.
- Einführung einer Pauschale nach Größe der Schülerschaft für individuelle Softwarebedarfe und MINT-Ausstattung (z.B. Calliope, Mindstorm, 3D-Drucker usw.) zur flexiblen Nutzung.
- Regelmäßiger Austausch zwischen Träger, Schul-IT und Schulen zur Auskömmlichkeit der Pauschale und ggf. übergeordneten Bedarfen, die für alle Schulen zentral bereitgestellt werden kann.
·
Fortschreibung
der schulischen Medienkonzepte als Ausgangspunkt der schulindividuellen
Ausstattungsplanung einhergehend mit dem schulinternen Prozess der
Medienentwicklung.
·
Weiterführung
des Ausbaus des IT-Supports einhergehend mit der Weiterentwicklung der
Ausstattung zur Gewährleistung einer robusten, wartbaren, lauffähigen
IT-Infrastruktur.
·
Weiterführung
der konstruktiven Kommunikations- und Arbeitskultur zwischen Schulen,
Schulträger und IT-Support.
·
Intensivierung
des Austauschs zu einzelnen Themen z. B. der Schnittstellenarbeit von
schulischer Medienentwicklung und Beschaffungsprozessen.
·
Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen im Notfallhandbuch,
das flankierend zu diesem Medienentwicklungsplan entwickelt wurde und Aspekte
zu IT-Sicherheit für jegliche städtisch betriebene IT-Infrastruktur betrachtet.
Finanzierung:
Die im Rahmen der
Erstellung des Medienentwicklungsplanes ermittelten Kosten entsprechen
weitestgehend den Kosten, die bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2024ff.
veranschlagt wurden. Die Hauptbestandteile des neuen Medienentwicklungsplanes
können mit den geplanten Mitteln umgesetzt werden, die individuelle,
jahresbezogene Umsetzungsplanung erfolgt wie gewohnt in der Märzsitzung des
Schulausschusses.
Seitens der Stadt
Rheine besteht die dringende Erwartungshaltung gegenüber Land und Bund, dass
durch Fördermittel die Finanzierung der im MEP genannten Maßnahmen nachhaltig
unterstützt wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gutachtens liegen
allerdings keine belastbaren Erkenntnisse vor, wann mit der Auflage des
Digital.Pakt 2.0 zu rechnen ist bzw. wie langfristig und nachhaltig die
Zuständigkeiten und Finanzierungsstrukturen in Bezug auf die digitale
Ausstattung der Schulen für die kommunalen Schulträger geregelt werden soll.
Hinweis:
Die Fortschreibung
des Medienentwicklungsplanes wird durch die zuständige Projektleiterin der ifib
consult, Frau Dr. Anja Zeisig, in der Sitzung des Schulausschusses vorgestellt.
Frau Zeisig wird digital zugeschaltet.
Anlage:
Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für die Stadt Rheine