(53014-591 oder 53140050202101)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe
Begründung –
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der
Straße
a) Jägerstraße (von Surenburgstraße bis
Meisenstraße) (Tempo 30-Zone)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
1. Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau
- Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau
- Schutzstreifen/Schrammbord aus grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
- Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet mit Unterpflanzung
5.
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
6.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an das Entwässerungssystem
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) hat in der Zeit vom 09.08.2023 bis zum 24.08.2023 im Rathaus der Stadt Rheine – Klosterstraße 14, in den Diensträumen des Fachbereiches Planen und Bauen – Mobilitäts- und Verkehrsplanung - stattgefunden.
Im
Rahmen der Offenlage wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche
eingereicht:
1. Eingabe (Anlage 1.1):
Wunsch auf Verschiebung einer Leuchte
Abwägung
zu 1:
Von
Anwohnerseite wird die Verschiebung der Straßenleuchte um 0,75 m in östlicher
Richtung auf die Grundstücksgrenze gewünscht, um besser auf das Grundstück
fahren zu können.
Verkehrlich
steht der Versetzung der Leuchte an die gewünschte Stelle nichts entgegen. Eine
Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine wurde eingeholt. Es bestehen keine
Bedenken.
Die
Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 1:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Verschiebung der Straßenleuchte.
2. Eingabe (Anlage 1.2):
Wunsch auf Absenkung des Rundbordes auf der gesamten Länge des
Grundstückes.
Abwägung
zu 2:
Von
Anwohnerseite wird die Absenkung des Rundbordes auf 2 cm auf der gesamten Länge
des Grundstückes gewünscht.
An
der Nord- und Südseite des Grundstückes sind bereits Stellplätze angelegt
worden, so dass hier die Bordsteinabsenkungen unabdingbar und bereits eingeplant
sind. So verbleibt mittig des Grundstückes eine Länge von unter 5 m. Um die
Zufahrten zu verdeutlichen, wird im Bereich des Gehweges auch nur dort die
Bordanlage auf 2 cm abgesenkt.
Daher
bleibt die Bordanlage in den Bereichen außerhalb von Zufahrten auf 5 cm.
Abwägungsbeschluss
zu 2:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes
der Abwägung.
3. Eingabe (Anlage 1.3):
Wunsch auf Versetzung der Leuchte und Beibehaltung der vorhandenen
Grenze vor dem Wohngebäude
Abwägung
zu 3:
Von
Anwohnerseite wird die Versetzung der Leuchte in nordwestlicher Richtung und
die Beibehaltung der vorhandenen Grenze vor dem Wohngebäude gewünscht.
Verkehrlich
steht der Versetzung der Leuchte an die gewünschte Stelle nichts entgegen. Eine
Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine wurde eingeholt. Es bestehen keine
Bedenken.
Im
Bereich des Wohnhauses wird die vorhandene Grenze beibehalten, um durch die
Fläche vor dem tiefliegenden Haus anfallendes Regenwasser abzufangen und zu versickern.
Zudem wird durch den Erhalt der Begrünung der Schallschutz für die zur Straße
weisenden Zimmer beizubehalten.
Es
wird erwogen, die Fläche auf der gesamten Länge zu erwerben und den oben
genannten Bereich an die Eingebenden zu verpachten.
Die
Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 3:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte und die
Beibehaltung der vorhandenen Grenze im Bereich des Wohnhauses.
4. Eingabe (Anlage 1.4):
Wunsch auf Versetzung einer Leuchte
Abwägung zu 4:
Von
Anwohnerseite wird die Versetzung der Straßenleuchte im Abstand von 1 m zum
Beginn der Pflasterung der südlichen Zufahrt gewünscht, damit das Grundstück
mit dem Wohnmobil anfahrbar ist.
Bezüglich
der Versetzung der Straßenleuchte auf den gewünschten Punkt wurde eine Stellungnahme
der Stadtwerke für Rheine eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.
Die
Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 4:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Versetzung der Straßenleuchte.
5. Eingabe (Anlage 1.5):
Wunsch auf Verzicht des Ausbaus, sonst Verbreiterung der Absenkung und Versetzung einer Leuchte
Abwägung zu 5:
Von
Anwohnerseite wird die Belassung des momentanen Zustands der Jägerstraße, sonst
die Versetzung der Straßenleuchte auf der gegenüberliegenden Straßenseite
Richtung Surenburgstraße und die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung bis zum
vorhandenen Zaun gewünscht.
Im
Bestand fehlt eine bauliche Abtrennung der Seitenbereiche zur Fahrbahn zum
Schutz der Fußgänger. Durch die fehlende Abgrenzung zum Fahrbahnbereich werden
die Seitenbereiche in gesamter Breite gegebenenfalls als Parkflächen genutzt,
stehen dann als Gehwege nicht zur Verfügung und der Weg der Fußgänger führt
über den Fahrbahnbereich. Gerade für die sichere Erreichbarkeit der
Bildungseinrichtung an der Jägerstraße sollte ein durchgehender Gehweg zur
Verfügung stehen.
Im
Separationsprinzip (Gehwegfläche) angelegte vorhandene Gehwege, die auch als
solche zweifelsfrei zu erkennen sind, befinden sich nur im Einmündungsbereich
zur Surenburgstraße auf einer Länge von ca. 30 m. Im weiteren Verlauf der
Jägerstraße sind die Seitenbereiche neben dem Fahrbereich mit verschiedenen
Materialien befestigt. Eine geordnete Oberflächenentwässerung besteht ebenfalls
nicht.
Die
Jägerstraße soll nun als Tempo 30-Zone im Separationsprinzip durch Rundborde
und Rinne von der Fahrbahn getrennten Gehwegen bzw.
Schutzstreifen/Schrammborden hergestellt werden.
Um
die Zufahrten zu verdeutlichen, wird im Bereich des Gehweges dort die
Bordanlage auf 2 cm abgesenkt.
Zur
Anlegung eines weiteren Stellplatzes wird die Absenkung auf 2 cm bis zum Beginn
des Grünbeetes erweitert. Die Absenkung entlang des Grünbeetes bis zum Zaun zu
verlängern bringt der Anfahrbarkeit des Stellplatzes keinen Nutzen.
Verkehrlich
steht der Verbreiterung der Zufahrt nichts entgegen.
Einer
Versetzung der Straßenleuchte der gegenüberliegenden Straßenseite kann nicht
zugestimmt werden, da im Bereich des Eckgrundstückes Jägerstraße/Waldkauzweg
eine Leuchte aufgrund eines Zugangs Richtung Waldkauzweg verschoben wird und
der Abstand der Leuchten nicht mehr der lichttechnischen Berechnung entspricht.
Es liegt auch ein Antrag der direkten Anwohnerseite auf Beibehaltung des
Standortes der Leuchte vor.
Die
Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 5:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Verbreiterung der Absenkung bis zum
Beginn des Grünbeetes.
6. Eingabe (Anlage 1.6):
Wunsch auf den Ausbau zu verzichten, sonst Verbreiterung einer
vorhandenen Zufahrt um 1,00 m und eine zusätzliche Zufahrt
Abwägung
zu 6:
Von
Anwohnerseite wird der Verzicht auf den Ausbau der Jägerstraße gewünscht,
sollte der Ausbau dennoch erfolgen, wird die Verbreiterung einer vorhandenen
Zufahrt um 1,00 m und die Anlegung einer weiteren Zufahrt gewünscht.
Im
Bestand fehlt eine bauliche Abtrennung der Seitenbereiche zur Fahrbahn zum
Schutz der Fußgänger. Durch die fehlende Abgrenzung zum Fahrbahnbereich werden
die Seitenbereiche in gesamter Breite gegebenenfalls als Parkflächen genutzt,
stehen dann als Gehwege nicht zur Verfügung und der Weg der Fußgänger führt
über den Fahrbahnbereich. Gerade für die sichere Erreichbarkeit der Bildungseinrichtung
an der Jägerstraße sollte ein durchgehender Gehweg zur Verfügung stehen.
Im
Separationsprinzip (Gehwegfläche) angelegte vorhandene Gehwege, die auch als
solche zweifelsfrei zu erkennen sind, befinden sich nur im Einmündungsbereich
zur Surenburgstraße auf einer Länge von ca. 30 m. Im weiteren Verlauf der
Jägerstraße sind die Seitenbereiche neben dem Fahrbereich mit verschiedenen
Materialien befestigt. Eine geordnete Oberflächenentwässerung besteht ebenfalls
nicht.
Die
Jägerstraße soll nun als Tempo 30-Zone im Separationsprinzip durch Rundborde
und Rinne von der Fahrbahn getrennten Gehwegen bzw.
Schutzstreifen/Schrammborden hergestellt werden.
Verkehrlich
stehen der Verbreiterung der Zufahrt um das Maß von 1,00 m an einem Grundstück
und die Anlegung einer zusätzlichen Zufahrt in einer Breite von ca. 3,30 m auf
einem weiteren Grundstück nichts entgegen. Da auf der betreffenden Straßenseite
ein überfahrbarer Schutzstreifen/Schrammbord angelegt wird, ist bereits eine
Absenkung auf 2 cm vorgesehen.
Abwägungsbeschluss
zu 6:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Verbreiterung der Zufahrt und die
zusätzliche Anlegung einer weiteren Zufahrt.
7. Eingabe (Anlage 1.7):
Wunsch auf den Ausbau der Jägerstraße zu verzichten.
Abwägung
zu 7:
Von
Anwohnerseite wird der Verzicht auf den Ausbau der Jägerstraße gewünscht, da
Gehwege und Pflasterungen auf eigene Kosten angelegt wurden und eine
Fahrbahnbreite von nur 5,50 m vorgesehen ist.
Im
Bestand fehlt eine bauliche Abtrennung der Seitenbereiche zur Fahrbahn zum
Schutz der Fußgänger. Durch die fehlende Abgrenzung zum Fahrbahnbereich werden
die Seitenbereiche in gesamter Breite gegebenenfalls als Parkflächen genutzt,
stehen dann als Gehwege nicht zur Verfügung und der Weg der Fußgänger führt über
den Fahrbahnbereich. Gerade für die sichere Erreichbarkeit der
Bildungseinrichtung an der Jägerstraße sollte ein durchgehender Gehweg zur
Verfügung stehen.
Im
Separationsprinzip (Gehwegfläche) angelegte vorhandene Gehwege, die auch als
solche zweifelsfrei zu erkennen sind, befinden sich nur im Einmündungsbereich
zur Surenburgstraße auf einer Länge von ca. 30 m. Im weiteren Verlauf der
Jägerstraße sind die Seitenbereiche neben dem Fahrbereich mit verschiedenen
Materialien befestigt. Eine geordnete Oberflächenentwässerung besteht ebenfalls
nicht.
Die
Jägerstraße soll nun als Tempo 30-Zone im Separationsprinzip durch Rundborde
und Rinne von der Fahrbahn getrennten Gehwegen bzw.
Schutzstreifen/Schrammborden hergestellt werden.
Der
Ausbau mit separaten Gehwegen und einer Fahrbahnbreite von 5,50 m entspricht
den Festlegungen für den Ausbau von Tempo-30-Zonen der Stadt Rheine. Die Breite
von 5,50 m ist hier auch bei einer Busnutzung der Straße ausreichend, da die
Nutzung nur in eine Richtung erfolgt und kein Begegnungsverkehr einzuplanen
ist.
Abwägungsbeschluss
zu 7:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes
der Abwägung.
8. Eingabe (Anlage 1.8):
Wunsch auf Anlegung einer Zufahrt für 5 weitere Parkplätze.
Abwägung
zu 8:
Von
der Anwohnerseite wird die Anlegung einer Absenkung vor auf dem Grundstück
geplanten Parkplätzen gewünscht, damit die Firmenwagen nicht im öffentlichen
Straßenraum abgestellt werden müssen.
Die
bestehende Zufahrt wird um eine Absenkung ergänzt, so dass mit einer Bündelung
der zusätzlichen Stellplätze insgesamt 5 Stellplätze entstehen können.
Verkehrlich
spricht nichts gegen eine Anlegung einer Absenkung in dieser Länge.
Abwägungsbeschluss
zu 8:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Anlegung der Absenkung.
9. Eingabe (Anlage 1.9):
Wunsch auf Absenkung des Rundbordes auf der gesamten Länge des
Grundstückes.
Abwägung
zu 9:
Vom
Anwohner wird die Absenkung des Rundbordes auf 2 cm auf der gesamten Länge des
Grundstückes gewünscht, um Senkrechtstellplätze anzulegen.
Da
auf der betreffenden Straßenseite ein überfahrbarer Schutzstreifen/Schrammbord
angelegt wird, ist bereits eine Absenkung auf 2 cm vorgesehen. Zur zulässigen
Anordnung der Stellplätze wird auf die städtische Stellplatzsatzung verwiesen
Abwägungsbeschluss
zu 9:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes
der Abwägung.
10. Eingabe (Anlage 1.10):
Wunsch Beibehaltung der privaten Entwässerung und Berücksichtigung von
privaten baulichen Maßnahmen bei der Verkehrsplanung
Abwägung
zu 10:
Von
Anwohnerseite wird die Abrechnung der Jägerstraße als Erstausbau angezweifelt
sowie die Erhaltung des vorhandenen Entwässerungssystems des Parkplatzes und
die Berücksichtigung privater baulicher Maßnahmen auf dem Parkplatz bei der
Verkehrsplanung gewünscht.
Die
Modalitäten der Abrechnung der Jägerstraße obliegen dem Fachbereich 5.8 und
sind nicht Gegenstand der Offenlage. Die Abrechnungsmodalitäten werden im
Vorgang der Abwägung nicht behandelt.
Im
Zuge der Höhenplanung der Jägerstraße wird versucht, die vorhandenen Höhen und
baulichen Anlagen so weit wie möglich beizubehalten. Sollte dies in Bezug auf
die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen nicht möglich sein, wird die
Anwohnerseite zuvor informiert.
Da
auf der betreffenden Straßenseite ein überfahrbarer Schutzstreifen/Schrammbord
angelegt wird, ist bereits eine Absenkung auf 2 cm vorgesehen.
Maßnahmen
gegen eine Inanspruchnahme der privaten Parkfläche durch nicht autorisierten
Verkehr dürfen nur auf der privaten Fläche selbst angelegt werden, nicht im
öffentlichen Verkehrsraum.
Abwägungsbeschluss
zu 10:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes
der Abwägung.
11. Eingabe (Anlage 1.11):
Wunsch auf Beibehaltung des Standortes der Straßenleuchte und
Information über Standort Zaun und Hecke während des Ausbaus.
Abwägung
zu 11:
Von
Anwohnerseite wird die Beibehaltung des Leuchtenstandortes an ihrem Grundstück
und die Information über den Standort des Zaunes mit der Hecke bezüglich der
Grenze während des Ausbaus gewünscht.
Der
Beibehaltung des Standortes der Straßenleuchte wird zugestimmt, da im Bereich
des Eckgrundstückes Jägerstraße/Waldkauzweg eine Leuchte aufgrund eines Zugangs
Richtung Waldkauzweg verschoben wird und der Abstand der Leuchten nicht mehr
der lichttechnischen Berechnung entspricht.
Sollten
im Zuge der Grenzanzeige Differenzen zwischen Grenze und dem Zaun bzw. der
Hecke der Anwohnerseite auftreten, wird die Anwohnerseite im Vorfeld der
Bauarbeiten informiert.
Abwägungsbeschluss
zu 11:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes
der Abwägung.
12. Eingabe (Anlage 1.12):
Wunsch auf Versetzung einer Straßenleuchte, Absenkung im Bereich der
Stellplätze und Schaffung eines Aufstellbereiches zur Be- und Entladung der Lkw
Abwägung
zu 12:
Von
Anwohnerseite wird die Versetzung einer geplanten Straßenleuchte im
Eingangsbereich des Zugangs des Hauses, die Absenkung des Bordes im Bereich der
Zufahrten und die Schaffung eines Aufstellbereiches für die Be- und Entladung
der LKW gewünscht.
Die
Verschiebung der Straßenleuchte aus dem Zugangsbereich vor das bereits
vorhandene private Grünbeet erfordert, aufgrund der Abstände der Leuchten
untereinander, eine weitere Verschiebung einer Straßenleuchte im Bereich des
Eckgrundstückes Jägerstraße/Waldkauz-weg.
Bezüglich
der Versetzung der Straßenleuchten auf die gewünschten Punkte wurde eine
Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.
Um
die Situation mit be- und entladenden und rangierenden LKW zu ermöglichen, wird
der Gehweg entlang des Grundstückes mit einer Breite von 2,00 m angelegt
und insgesamt abgesenkt. Der gegenüberliegende Schutzstreifen/Schrammbord wird
auf die Breite von 0,50 m reduziert. Da er ebenfalls überfahrbar ist, kann die
Rangierfähigkeit bis zur Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes gewährleistet
werden.
Die
Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 12:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Versetzung der Straßenleuchten, die
Absenkung im Bereich der Zufahrten und die Reduzierung der Breite des
Schrammbordes zur Verbreiterung der Fahrbahn.
Feststellung der Verwaltung im Laufe der Offenlage:
Umplanung der Trasse der
Jägerstraße wegen Verzicht auf den Grunderwerb
Im
Zuge der Offenlage wurde seitens der Verwaltung auch im Hinblick auf die
entstehenden Kosten die Notwendigkeit des geplanten Grunderwerbs nochmals
überprüft.
Die
nun vorgelegte Planung sieht im Bereich des Flurstückes 599 nun keinen
Grunderwerb vor. Dies gelingt trotz Erhaltung des durchgängigen Gehweges auf
der südlichen Straßenseite dadurch, dass aus der Kurve heraus die Trasse in
Richtung Surenburgstraße leicht nach Norden verschoben wurde, so dass der
südliche Gehweg mit einer Mindestbreite von 2,00 m durchgehend gebaut werden
kann. Der auf der nördlichen Seite ursprünglich vorgesehene Gehweg, der
lediglich auf einer Länge von rd. 50 m geplant war, wird zu einem
Schutzstreifen/Schrammbord umgeplant. Somit wird in der Planung insgesamt eine
klar definierte Querschnittsaufteilung mit einem einseitigen Gehweg und
gegenüberliegend einem Schutzstreifen/Schrammbord erkennbar. Zudem können die
Ausbaukosten hierdurch reduziert werden.
Die
Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes
der Abwägung.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße)/Tempo-30-Zone
Die
Baumaßnahme Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) befindet sich im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. R52, Kennwort: „Jägerstraße-Surenburger Weg“.
Die
angrenzenden bebaubaren Grundstücke an der Straße Jägerstraße (von
Surenburgstraße bis Meisenstraße) sind bis auf eines bereits bebaut.
Für
die Straße Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) ist ein Ausbau im
Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone innerhalb der
vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 8,75 m bis 10,00 m
vorgesehen.
Die
Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, Bauklasse Bk 1,8, in einer Breite von 5,50 m
bis 6,25 m hergestellt und durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst,
der im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt
wird.
Entlang
der Jägerstraße wird ein wechselseitiger Gehweg mit einer Breite von 1,50 m bis
2,25 m angelegt. Nur in den Einmündungsbereichen der Meisen- und der Surenburgstraße
sind beidseitige Gehwege geplant.
Ausgeführt
werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm, die Bereiche der
Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
Die
vorgesehenen Schutzstreifen/Schrammborde werden mit einer Bordanlage in 2 cm
Stärke und Betonsteinpflaster mit Unterbau hergestellt.
Zur
Verkehrsberuhigung werden Einengungen und Verschwenkungen der Fahrbahn
eingesetzt. Durch die Verbreiterung des Grünbeetes wird die Fahrbahn zusätzlich
noch auf 4,00 m verengt.
Für
die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von
6,00 m eingesetzt.
Die
Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an das
Entwässerungssystem angeschlossen sind.
Finanzierung:
Die
Durchführung der Baumaßnahme war, laut Haushaltsplan, für das Jahr 2023
vorgesehen und wird nun im Haushaltsplan 2024 neu veranschlagt.
Nach
der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des
voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe
Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine
Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 %
des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten
erhoben.
Die Anlieger haben im Juli 2023 ein
Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben
hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur
Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Es wird
mit Einzahlungen in Höhe von rund 200 TEUR kalkuliert. Das Abrechnungsgebiet
umfasst mehrere städtische Grundstücke, die in die Beitragsberechnung
einbezogen werden.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan
(Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren
angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Grunderwerb, anteilige
Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Auswirkung auf den kommunalen
Klimaschutz:
Der durch die Anordnung der Tempo-30-Zone
geschwindigkeitsreduzierte Ausbau der Jägerstraße mit den geplanten
Einengungen/Verschwenkungen der Fahrbahn führt zu einer Verringerung der
Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Straße für den Radverkehr
attraktiver wird. Die geplanten Gehwege erlauben einen geschützten
Fußgängerverkehr. Der Erhalt von Bäumen und der Wallhecke tragen ebenfalls zum
Klimaschutz bei. Die Belastung der Umwelt wird reduziert.
Anlagen:
Anlage 1.1 - 1.12: Eingaben der Anlieger
Anlage 2 und 3: Lageplanverkleinerungen der Abwägung ohne
Maßstab