Betreff
Ausbau der Straße Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße)
(53014-591 oder 53140050202101)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
054/24
Aktenzeichen
Straßenplanung /schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße

 

 

a)   Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) (Tempo 30-Zone)

 

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

 

1.    Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

  1. Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

  1. Schutzstreifen/Schrammbord aus grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

  1. Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet mit Unterpflanzung 

 

5.      betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

6.        Straßenentwässerung mit Anschluss an das Entwässerungssystem

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) hat in der Zeit vom 09.08.2023 bis zum 24.08.2023 im Rathaus der Stadt Rheine – Klosterstraße 14, in den Diensträumen des Fachbereiches Planen und Bauen – Mobilitäts- und Verkehrsplanung - stattgefunden.

Im Rahmen der Offenlage wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche eingereicht:

 

 

1. Eingabe (Anlage 1.1):

 

Wunsch auf Verschiebung einer Leuchte

 

Abwägung zu 1:

 

Von Anwohnerseite wird die Verschiebung der Straßenleuchte um 0,75 m in östlicher Richtung auf die Grundstücksgrenze gewünscht, um besser auf das Grundstück fahren zu können.

 

Verkehrlich steht der Versetzung der Leuchte an die gewünschte Stelle nichts entgegen. Eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine wurde eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Verschiebung der Straßenleuchte.

 

 

2. Eingabe (Anlage 1.2):

 

Wunsch auf Absenkung des Rundbordes auf der gesamten Länge des Grundstückes.

 

Abwägung zu 2:

 

Von Anwohnerseite wird die Absenkung des Rundbordes auf 2 cm auf der gesamten Länge des Grundstückes gewünscht.

 

An der Nord- und Südseite des Grundstückes sind bereits Stellplätze angelegt worden, so dass hier die Bordsteinabsenkungen unabdingbar und bereits eingeplant sind. So verbleibt mittig des Grundstückes eine Länge von unter 5 m. Um die Zufahrten zu verdeutlichen, wird im Bereich des Gehweges auch nur dort die Bordanlage auf 2 cm abgesenkt.

Daher bleibt die Bordanlage in den Bereichen außerhalb von Zufahrten auf 5 cm.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.

 


 

3. Eingabe (Anlage 1.3):

 

Wunsch auf Versetzung der Leuchte und Beibehaltung der vorhandenen Grenze vor dem Wohngebäude

 

Abwägung zu 3:

 

Von Anwohnerseite wird die Versetzung der Leuchte in nordwestlicher Richtung und die Beibehaltung der vorhandenen Grenze vor dem Wohngebäude gewünscht.

 

Verkehrlich steht der Versetzung der Leuchte an die gewünschte Stelle nichts entgegen. Eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine wurde eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.

 

Im Bereich des Wohnhauses wird die vorhandene Grenze beibehalten, um durch die Fläche vor dem tiefliegenden Haus anfallendes Regenwasser abzufangen und zu versickern. Zudem wird durch den Erhalt der Begrünung der Schallschutz für die zur Straße weisenden Zimmer beizubehalten.

Es wird erwogen, die Fläche auf der gesamten Länge zu erwerben und den oben genannten Bereich an die Eingebenden zu verpachten. 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte und die Beibehaltung der vorhandenen Grenze im Bereich des Wohnhauses.

 

 

4. Eingabe (Anlage 1.4):

 

Wunsch auf Versetzung einer Leuchte

 

Abwägung zu 4:

 

Von Anwohnerseite wird die Versetzung der Straßenleuchte im Abstand von 1 m zum Beginn der Pflasterung der südlichen Zufahrt gewünscht, damit das Grundstück mit dem Wohnmobil anfahrbar ist.

 

Bezüglich der Versetzung der Straßenleuchte auf den gewünschten Punkt wurde eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Versetzung der Straßenleuchte.

 


 

5. Eingabe (Anlage 1.5):

 

Wunsch auf Verzicht des Ausbaus, sonst Verbreiterung der Absenkung und Versetzung einer Leuchte

 

Abwägung zu 5:

 

Von Anwohnerseite wird die Belassung des momentanen Zustands der Jägerstraße, sonst die Versetzung der Straßenleuchte auf der gegenüberliegenden Straßenseite Richtung Surenburgstraße und die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung bis zum vorhandenen Zaun gewünscht.

 

Im Bestand fehlt eine bauliche Abtrennung der Seitenbereiche zur Fahrbahn zum Schutz der Fußgänger. Durch die fehlende Abgrenzung zum Fahrbahnbereich werden die Seitenbereiche in gesamter Breite gegebenenfalls als Parkflächen genutzt, stehen dann als Gehwege nicht zur Verfügung und der Weg der Fußgänger führt über den Fahrbahnbereich. Gerade für die sichere Erreichbarkeit der Bildungseinrichtung an der Jägerstraße sollte ein durchgehender Gehweg zur Verfügung stehen.

Im Separationsprinzip (Gehwegfläche) angelegte vorhandene Gehwege, die auch als solche zweifelsfrei zu erkennen sind, befinden sich nur im Einmündungsbereich zur Surenburgstraße auf einer Länge von ca. 30 m. Im weiteren Verlauf der Jägerstraße sind die Seitenbereiche neben dem Fahrbereich mit verschiedenen Materialien befestigt. Eine geordnete Oberflächenentwässerung besteht ebenfalls nicht.

 

Die Jägerstraße soll nun als Tempo 30-Zone im Separationsprinzip durch Rundborde und Rinne von der Fahrbahn getrennten Gehwegen bzw. Schutzstreifen/Schrammborden hergestellt werden.

Um die Zufahrten zu verdeutlichen, wird im Bereich des Gehweges dort die Bordanlage auf 2 cm abgesenkt.

Zur Anlegung eines weiteren Stellplatzes wird die Absenkung auf 2 cm bis zum Beginn des Grünbeetes erweitert. Die Absenkung entlang des Grünbeetes bis zum Zaun zu verlängern bringt der Anfahrbarkeit des Stellplatzes keinen Nutzen.

Verkehrlich steht der Verbreiterung der Zufahrt nichts entgegen.

 

Einer Versetzung der Straßenleuchte der gegenüberliegenden Straßenseite kann nicht zugestimmt werden, da im Bereich des Eckgrundstückes Jägerstraße/Waldkauzweg eine Leuchte aufgrund eines Zugangs Richtung Waldkauzweg verschoben wird und der Abstand der Leuchten nicht mehr der lichttechnischen Berechnung entspricht. Es liegt auch ein Antrag der direkten Anwohnerseite auf Beibehaltung des Standortes der Leuchte vor.  

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 5:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Verbreiterung der Absenkung bis zum Beginn des Grünbeetes.

 


 

6. Eingabe (Anlage 1.6):

 

Wunsch auf den Ausbau zu verzichten, sonst Verbreiterung einer vorhandenen Zufahrt um 1,00 m und eine zusätzliche Zufahrt

 

Abwägung zu 6:

 

Von Anwohnerseite wird der Verzicht auf den Ausbau der Jägerstraße gewünscht, sollte der Ausbau dennoch erfolgen, wird die Verbreiterung einer vorhandenen Zufahrt um 1,00 m und die Anlegung einer weiteren Zufahrt gewünscht.

 

Im Bestand fehlt eine bauliche Abtrennung der Seitenbereiche zur Fahrbahn zum Schutz der Fußgänger. Durch die fehlende Abgrenzung zum Fahrbahnbereich werden die Seitenbereiche in gesamter Breite gegebenenfalls als Parkflächen genutzt, stehen dann als Gehwege nicht zur Verfügung und der Weg der Fußgänger führt über den Fahrbahnbereich. Gerade für die sichere Erreichbarkeit der Bildungseinrichtung an der Jägerstraße sollte ein durchgehender Gehweg zur Verfügung stehen.

Im Separationsprinzip (Gehwegfläche) angelegte vorhandene Gehwege, die auch als solche zweifelsfrei zu erkennen sind, befinden sich nur im Einmündungsbereich zur Surenburgstraße auf einer Länge von ca. 30 m. Im weiteren Verlauf der Jägerstraße sind die Seitenbereiche neben dem Fahrbereich mit verschiedenen Materialien befestigt. Eine geordnete Oberflächenentwässerung besteht ebenfalls nicht.

 

Die Jägerstraße soll nun als Tempo 30-Zone im Separationsprinzip durch Rundborde und Rinne von der Fahrbahn getrennten Gehwegen bzw. Schutzstreifen/Schrammborden hergestellt werden.

 

Verkehrlich stehen der Verbreiterung der Zufahrt um das Maß von 1,00 m an einem Grundstück und die Anlegung einer zusätzlichen Zufahrt in einer Breite von ca. 3,30 m auf einem weiteren Grundstück nichts entgegen. Da auf der betreffenden Straßenseite ein überfahrbarer Schutzstreifen/Schrammbord angelegt wird, ist bereits eine Absenkung auf 2 cm vorgesehen.

 

Abwägungsbeschluss zu 6:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Verbreiterung der Zufahrt und die zusätzliche Anlegung einer weiteren Zufahrt.

 

 

7. Eingabe (Anlage 1.7):

 

Wunsch auf den Ausbau der Jägerstraße zu verzichten.

 

Abwägung zu 7:

 

Von Anwohnerseite wird der Verzicht auf den Ausbau der Jägerstraße gewünscht, da Gehwege und Pflasterungen auf eigene Kosten angelegt wurden und eine Fahrbahnbreite von nur 5,50 m vorgesehen ist.


 

Im Bestand fehlt eine bauliche Abtrennung der Seitenbereiche zur Fahrbahn zum Schutz der Fußgänger. Durch die fehlende Abgrenzung zum Fahrbahnbereich werden die Seitenbereiche in gesamter Breite gegebenenfalls als Parkflächen genutzt, stehen dann als Gehwege nicht zur Verfügung und der Weg der Fußgänger führt über den Fahrbahnbereich. Gerade für die sichere Erreichbarkeit der Bildungseinrichtung an der Jägerstraße sollte ein durchgehender Gehweg zur Verfügung stehen.

Im Separationsprinzip (Gehwegfläche) angelegte vorhandene Gehwege, die auch als solche zweifelsfrei zu erkennen sind, befinden sich nur im Einmündungsbereich zur Surenburgstraße auf einer Länge von ca. 30 m. Im weiteren Verlauf der Jägerstraße sind die Seitenbereiche neben dem Fahrbereich mit verschiedenen Materialien befestigt. Eine geordnete Oberflächenentwässerung besteht ebenfalls nicht.

 

Die Jägerstraße soll nun als Tempo 30-Zone im Separationsprinzip durch Rundborde und Rinne von der Fahrbahn getrennten Gehwegen bzw. Schutzstreifen/Schrammborden hergestellt werden.

Der Ausbau mit separaten Gehwegen und einer Fahrbahnbreite von 5,50 m entspricht den Festlegungen für den Ausbau von Tempo-30-Zonen der Stadt Rheine. Die Breite von 5,50 m ist hier auch bei einer Busnutzung der Straße ausreichend, da die Nutzung nur in eine Richtung erfolgt und kein Begegnungsverkehr einzuplanen ist.

 

Abwägungsbeschluss zu 7:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.

 

 

8. Eingabe (Anlage 1.8):

 

Wunsch auf Anlegung einer Zufahrt für 5 weitere Parkplätze.

 

Abwägung zu 8:

 

Von der Anwohnerseite wird die Anlegung einer Absenkung vor auf dem Grundstück geplanten Parkplätzen gewünscht, damit die Firmenwagen nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden müssen.

 

Die bestehende Zufahrt wird um eine Absenkung ergänzt, so dass mit einer Bündelung der zusätzlichen Stellplätze insgesamt 5 Stellplätze entstehen können.

Verkehrlich spricht nichts gegen eine Anlegung einer Absenkung in dieser Länge.

 

Abwägungsbeschluss zu 8:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Anlegung der Absenkung.

 


 

9. Eingabe (Anlage 1.9):

 

Wunsch auf Absenkung des Rundbordes auf der gesamten Länge des Grundstückes.

 

Abwägung zu 9:

 

Vom Anwohner wird die Absenkung des Rundbordes auf 2 cm auf der gesamten Länge des Grundstückes gewünscht, um Senkrechtstellplätze anzulegen.

 

Da auf der betreffenden Straßenseite ein überfahrbarer Schutzstreifen/Schrammbord angelegt wird, ist bereits eine Absenkung auf 2 cm vorgesehen. Zur zulässigen Anordnung der Stellplätze wird auf die städtische Stellplatzsatzung verwiesen

 

Abwägungsbeschluss zu 9:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.

 

 

10. Eingabe (Anlage 1.10):

 

Wunsch Beibehaltung der privaten Entwässerung und Berücksichtigung von privaten baulichen Maßnahmen bei der Verkehrsplanung

 

Abwägung zu 10:

 

Von Anwohnerseite wird die Abrechnung der Jägerstraße als Erstausbau angezweifelt sowie die Erhaltung des vorhandenen Entwässerungssystems des Parkplatzes und die Berücksichtigung privater baulicher Maßnahmen auf dem Parkplatz bei der Verkehrsplanung gewünscht.

 

Die Modalitäten der Abrechnung der Jägerstraße obliegen dem Fachbereich 5.8 und sind nicht Gegenstand der Offenlage. Die Abrechnungsmodalitäten werden im Vorgang der Abwägung nicht behandelt.

 

Im Zuge der Höhenplanung der Jägerstraße wird versucht, die vorhandenen Höhen und baulichen Anlagen so weit wie möglich beizubehalten. Sollte dies in Bezug auf die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen nicht möglich sein, wird die Anwohnerseite zuvor informiert.

 

Da auf der betreffenden Straßenseite ein überfahrbarer Schutzstreifen/Schrammbord angelegt wird, ist bereits eine Absenkung auf 2 cm vorgesehen.

Maßnahmen gegen eine Inanspruchnahme der privaten Parkfläche durch nicht autorisierten Verkehr dürfen nur auf der privaten Fläche selbst angelegt werden, nicht im öffentlichen Verkehrsraum.

 

Abwägungsbeschluss zu 10:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.

 

 

11. Eingabe (Anlage 1.11):

 

Wunsch auf Beibehaltung des Standortes der Straßenleuchte und Information über Standort Zaun und Hecke während des Ausbaus.

 

Abwägung zu 11:

 

Von Anwohnerseite wird die Beibehaltung des Leuchtenstandortes an ihrem Grundstück und die Information über den Standort des Zaunes mit der Hecke bezüglich der Grenze während des Ausbaus gewünscht.

 

Der Beibehaltung des Standortes der Straßenleuchte wird zugestimmt, da im Bereich des Eckgrundstückes Jägerstraße/Waldkauzweg eine Leuchte aufgrund eines Zugangs Richtung Waldkauzweg verschoben wird und der Abstand der Leuchten nicht mehr der lichttechnischen Berechnung entspricht.

 

Sollten im Zuge der Grenzanzeige Differenzen zwischen Grenze und dem Zaun bzw. der Hecke der Anwohnerseite auftreten, wird die Anwohnerseite im Vorfeld der Bauarbeiten informiert.

 

Abwägungsbeschluss zu 11:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.

 

 

12. Eingabe (Anlage 1.12):

 

Wunsch auf Versetzung einer Straßenleuchte, Absenkung im Bereich der Stellplätze und Schaffung eines Aufstellbereiches zur Be- und Entladung der Lkw

 

Abwägung zu 12:

 

Von Anwohnerseite wird die Versetzung einer geplanten Straßenleuchte im Eingangsbereich des Zugangs des Hauses, die Absenkung des Bordes im Bereich der Zufahrten und die Schaffung eines Aufstellbereiches für die Be- und Entladung der LKW gewünscht.

 

Die Verschiebung der Straßenleuchte aus dem Zugangsbereich vor das bereits vorhandene private Grünbeet erfordert, aufgrund der Abstände der Leuchten untereinander, eine weitere Verschiebung einer Straßenleuchte im Bereich des Eckgrundstückes Jägerstraße/Waldkauz-weg.

Bezüglich der Versetzung der Straßenleuchten auf die gewünschten Punkte wurde eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.

 

Um die Situation mit be- und entladenden und rangierenden LKW zu ermöglichen, wird der Gehweg entlang des Grundstückes mit einer Breite von 2,00 m angelegt und insgesamt abgesenkt. Der gegenüberliegende Schutzstreifen/Schrammbord wird auf die Breite von 0,50 m reduziert. Da er ebenfalls überfahrbar ist, kann die Rangierfähigkeit bis zur Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes gewährleistet werden.

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

Abwägungsbeschluss zu 12:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Versetzung der Straßenleuchten, die Absenkung im Bereich der Zufahrten und die Reduzierung der Breite des Schrammbordes zur Verbreiterung der Fahrbahn.

 

 

Feststellung der Verwaltung im Laufe der Offenlage:

 

Umplanung der Trasse der Jägerstraße wegen Verzicht auf den Grunderwerb

 

Im Zuge der Offenlage wurde seitens der Verwaltung auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten die Notwendigkeit des geplanten Grunderwerbs nochmals überprüft.

 

Die nun vorgelegte Planung sieht im Bereich des Flurstückes 599 nun keinen Grunderwerb vor. Dies gelingt trotz Erhaltung des durchgängigen Gehweges auf der südlichen Straßenseite dadurch, dass aus der Kurve heraus die Trasse in Richtung Surenburgstraße leicht nach Norden verschoben wurde, so dass der südliche Gehweg mit einer Mindestbreite von 2,00 m durchgehend gebaut werden kann. Der auf der nördlichen Seite ursprünglich vorgesehene Gehweg, der lediglich auf einer Länge von rd. 50 m geplant war, wird zu einem Schutzstreifen/Schrammbord umgeplant. Somit wird in der Planung insgesamt eine klar definierte Querschnittsaufteilung mit einem einseitigen Gehweg und gegenüberliegend einem Schutzstreifen/Schrammbord erkennbar. Zudem können die Ausbaukosten hierdurch reduziert werden.

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Planes der Abwägung.

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße)/Tempo-30-Zone

 

Die Baumaßnahme Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. R52, Kennwort: „Jägerstraße-Surenburger Weg“.

 

Die angrenzenden bebaubaren Grundstücke an der Straße Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) sind bis auf eines bereits bebaut.

 

Für die Straße Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) ist ein Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 8,75 m bis 10,00 m vorgesehen.

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, Bauklasse Bk 1,8, in einer Breite von 5,50 m bis 6,25 m hergestellt und durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst, der im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.

 

Entlang der Jägerstraße wird ein wechselseitiger Gehweg mit einer Breite von 1,50 m bis 2,25 m angelegt. Nur in den Einmündungsbereichen der Meisen- und der Surenburgstraße sind beidseitige Gehwege geplant.

 

Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

Die vorgesehenen Schutzstreifen/Schrammborde werden mit einer Bordanlage in 2 cm Stärke und Betonsteinpflaster mit Unterbau hergestellt.

 

Zur Verkehrsberuhigung werden Einengungen und Verschwenkungen der Fahrbahn eingesetzt. Durch die Verbreiterung des Grünbeetes wird die Fahrbahn zusätzlich noch auf 4,00 m verengt.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an das Entwässerungssystem angeschlossen sind.

 

 

Finanzierung:

 

Die Durchführung der Baumaßnahme war, laut Haushaltsplan, für das Jahr 2023 vorgesehen und wird nun im Haushaltsplan 2024 neu veranschlagt.

 

Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

Die Anlieger haben im Juli 2023 ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Es wird mit Einzahlungen in Höhe von rund 200 TEUR kalkuliert. Das Abrechnungsgebiet umfasst mehrere städtische Grundstücke, die in die Beitragsberechnung einbezogen werden.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Grunderwerb, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

 

Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der durch die Anordnung der Tempo-30-Zone geschwindigkeitsreduzierte Ausbau der Jägerstraße mit den geplanten Einengungen/Verschwenkungen der Fahrbahn führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Straße für den Radverkehr attraktiver wird. Die geplanten Gehwege erlauben einen geschützten Fußgängerverkehr. Der Erhalt von Bäumen und der Wallhecke tragen ebenfalls zum Klimaschutz bei. Die Belastung der Umwelt wird reduziert.

 


Anlagen:

 

Anlage 1.1 - 1.12: Eingaben der Anlieger

Anlage 2 und 3: Lageplanverkleinerungen der Abwägung ohne Maßstab